Spendenkonto:
Oldenburger Rechtshilfe
IBAN: DE93280501000100006154
BIC: BRLADE21LZO

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Wie
alles anfing...
Die Oldenburger Rechtshilfe konstituierte sich am 25.05.1981 durch eine
erste Mitgliedervollversammlung im Alhambra.
Erfahrungen mit staatlicher Repression führten zu der Erkenntnis,
dass praktische Solidarität organisiert werden muss, um der Vereinzelung
von wie auch immer gearteter politischer Verfolgung betroffener linker
Frauen und Männer entgegenzutreten.
Im Gründungsaufruf heißt es unter anderem:
"Die Rechtshilfeorganisation will die Isolierung einzelner
Menschen verhindern und die Betroffenen unterstützen, nicht nur in
ideeller Form, sondern auch finanziell,... Insgesamt soll erreicht werden,
daß Einzelne nicht von politischer Aktivität abgehalten werden,
nur weil sie Angst vor den Folgen strafrechtlicher Verfolgung haben müssen."
Auch heute ist dieser Anspruch nach wie vor aktuell und materialisiert
sich in der politischen Arbeit der Oldenburger Rechtshilfe. Der zentrale
Punkt der Rechtshilfearbeit ist die politische und materielle Solidarität,
ist die Unterstützung derjenigen, die in die Mühlen der politischen
Justiz geraten.
Die
Organisation
Die Rechtshilfe ist ein nicht eingetragener Verein. Dies soll bürgerlicher
Vereinsmeierei einen Riegel vorschieben und die staatliche Kontrolle der
Einnahmen und Ausgaben minimieren.
Mitglieder sind Einzelpersonen und Gruppen, die die Ziele der Rechtshilfe
unterstützen und einen Mindestbeitrag bezahlen.
Der Mindestbeitrag liegt bei 30 Euro jährlich.
In regelmäßigen Abständen findet eine Mitgliedervollversammlung
statt, die das höchste beschlussfassende Gremium der Rechtshilfe
ist.
Zwischen der Vollversammlung wird die laufende Arbeit der Rechtshilfe
von einer festen Gruppe getragen, die sich jeden Donnerstag trifft. Die
Gruppe ist gegenüber der Mitgliedervollversammlung rechenschaftspflichtig.
Die
Mittelvergabe
Prinzipielles Ziel der Unterstützung ist, der Kriminalisierung und
Spaltung linker emanzipatorischer Politik praktische Solidarität
entgegenzusetzen.
Die Oldenburger Rechtshilfe versteht sich nicht als Instanz zur Sanktionierung
unterschiedlicher politischer Vorgehensweisen oder Aktionsformen. Entsprechend
sind Vergabekriterien nicht präzisiert, sondern leiten sich in jedem
Einzelfall aus dem prinzipiellen Ziel der Rechtshilfe und den vorhandenen
Mitteln ab.
Anträge auf finanzielle Unterstützung können ausschließlich
auf den öffentlichen Treffen der Rechtshilfe gestellt werden. Alle
politischen und juristischen Schritte, die Kosten verursachen können,
müssen vorher mit der Gruppe abgesprochen sein.
Es reicht nicht, lediglich irgendwelche Rechnungen einzureichen.
Die
Unterstützung
Die Unterstützung der Oldenburger Rechtshilfe hat sich seit der Gründung
auf beinahe alle relevanten Bereiche linker und linksradikaler politischer
Arbeit erstreckt. In einer Vielzahl von Verfahren ist die Oldenburger
Rechtshilfe tätig geworden im Zusammenhang mit: Aktionen gegen Atomanlagen
und -transporte, antifaschistischem Widerstand, § 129 a -Verfahren,
dem Kampf für selbstbestimmtes Leben, Internationalismus, dem Kampf
gegen Rassismus und Sexismus sowie gegen die kapitalistische Globalisierungspolitik.
Zum Selbstverständnis der Rechtshilfearbeit zählt nicht nur
die materielle Unterstützung, sondern ebenso die Beratung und die
Möglichkeit, aktuelle Verfahren zu diskutieren und die jeweils nötige
sowie mögliche politische und juristische Vorgehensweise gemeinsam
zu überlegen. Bei Demonstrationen und Aktionen beteiligen wir uns
nach Möglichkeit an der Bildung von Ermittlungsausschüssen.
Die
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit der Rechtshilfe wird von einer Gruppe getragen,
die sich regelmäßig trifft und darüber hinaus einen Termin
für Betroffene anbietet:
Donnerstags
um 21.00 Uhr im Alhambra
(Info-Café, Vorderhaus), Hermannstr.83, 26135 Oldenburg
In dieser Zeit sind wir auch telefonisch zu erreichen:
0441/ 1 44 02,
Email: rechtshilfe-oldenburg@gmx.de,
Internet: www.alhambra.de/rechtshilfe
Wir
diskutieren die aktuellen Verfahren, halten Kontakt zu den Betroffenen,
zu AnwältInnen und geben, soweit möglich juristische Ratschläge.
Weiterhin versuchen wir, durch Veranstaltungen (zu Themen wie Knast, "Sicherheitsgesetze",
§ 129 a, Videoüberwachung, Problematik der Aussageverweigerung vor Polizei und Justiz...)
Diskussionen zu ermöglichen und voranzutreiben.
Jede Spende
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