20 Jahre Oldenburger Rechtshilfe
Wie alles anfing...
Die Oldenburger
Rechtshilfe konstituierte sich am 25.05.1981 durch eine erste Mitgliedervollversammlung
im Alhambra.
Erfahrungen mit staatlicher Repression führten zu der Erkenntnis, dass
praktische Solidarität organisiert werden muss, um der Vereinzelung von
wie auch immer gearteter politischer Verfolgung betroffener linker Frauen und
Männer entgegenzutreten.
Im Gründungsaufruf
heißt es unter anderem:
"Die
Rechtshilfeorganisation will die Isolierung einzelner Menschen verhindern und
die Betroffenen unterstützen, nicht nur in ideeller Form, sondern auch
finanziell,... Insgesamt soll erreicht werden, daß Einzelne nicht von
politischer Aktivität abgehalten werden, nur weil sie Angst vor den Folgen
strafrechtlicher Verfolgung haben müssen."
Auch
heute ist dieser Anspruch noch wie vor aktuell und materialisiert sich in der
politischen Arbeit der Oldenburger Rechtshilfe. Der zentrale Punkt der Rechtshilfearbeit
ist die politische und materielle Solidarität, ist die Unterstützung
derjenigen, die in die Mühlen der politischen Justiz geraten.
Die Organisation
Die Rechtshilfe
ist ein nicht eingetragener Verein. Dies soll bürgerlicher Vereinsmeierei
einen Riegel vorschieben und die staatliche Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben
minimieren.
Mitglieder sind Einzelpersonen und Gruppen, die die Ziele der Rechtshilfe unterstützen
und einen Mindestbeitrag bezahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 30 Euro jährlich.
In regelmäßigen
Abständen findet eine Mitgliedervoll-versammlung statt, die das höchste
beschlussfassende Gremium der Rechtshilfe ist.
Zwischen
der Vollversammlung wird die laufende Arbeit der Rechtshilfe von einer festen
Gruppe getragen, die sich jeden Donnerstag trifft. Die Gruppe ist gegenüber
der Mitgliedervollversammlung rechenschaftspflichtig.
Die Mittelvergabe
Prinzipielles Ziel
der Unterstützung ist, der Kriminalisierung und Spaltung linker emanzipatorischer
Politik praktische Solidarität entgegenzusetzen.
Die Oldenburger
Rechtshilfe versteht sich nicht als Instanz zur Sanktionierung unterschiedlicher
politischer Vorgehensweisen oder Aktionsformen. Entsprechend sind Vergabekriterien
nicht präzisiert, sondern leiten sich in jedem Einzelfall aus dem prinzipiellen
Ziel der Rechtshilfe und den vorhandenen Mitteln ab.
Anträge
auf finanzielle Unterstützung können ausschließlich auf den
öffentlichen Treffen der Rechtshilfe gestellt werden. Alle politischen
und juristischen Schritte, die Kosten verursachen können, müssen vorher
mit der Gruppe abgesprochen sein. Es reicht nicht, lediglich irgendwelche Rechnungen
einzureichen.
Die Unterstützung
Die Unterstützung
der Oldenburger Rechtshilfe hat sich seit der Gründung auf beinahe alle
relevanten Bereiche linker und linksradikaler politischer Arbeit erstreckt.
In einer
Vielzahl von Verfahren ist die Oldenburger Rechtshilfe tätig geworden im
Zusammenhang mit:
Aktionen
gegen Atomanlagen und -transporte, antifaschistischem Widerstand, § 129
a -Verfahren, dem Kampf für selbstbestimmtes Leben, Internationalismus,
dem Kampf gegen Rassismus und Sexismus sowie gegen die kapitalistische Globalisierungspolitik.
Zum Selbstverständnis
der Rechtshilfearbeit zählt nicht nur die materielle Unterstützung,
sondern ebenso die Beratung und die Möglichkeit, aktuelle Verfahren zu
diskutieren und die jeweils nötige sowie mögliche politische und juristische
Vorgehensweise gemeinsam zu überlegen. Bei Demonstrationen und Aktionen
beteiligen wir uns nach Möglichkeit an der Bildung von Ermittlungsausschüssen.
Die Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit
der Rechtshilfe wird von einer Gruppe getragen, die sich regelmäßig
trifft und darüber hinaus einen Termin für Betroffene anbietet:
Donnerstags um
21.00 Uhr im
ALHAMBRA (Info-Café),
Hermannstr.83, 26135 Oldenburg
In dieser Zeit sind wir auch telefonisch zu erreichen: 0441/ 1 44 02
Fax: 0441/2488660, Email: rechtshilfe@alhambra.de
Internet: www.alhambra.de/rechtshilfe
Wir diskutieren
die aktuellen Verfahren, halten Kontakt zu den Betroffenen, zu AnwältInnen
und geben, soweit möglich juristische Ratschläge.
Weiterhin
versuchen wir, durch Veranstaltungen (zu Themen wie Knast, "Sicherheitsgesetze",
§ 129 a, Problematik der Aussageverweigerung vor Polizei und Justiz...)
Diskussionen zu ermöglichen und voranzutreiben.
Jede Spende hilft
!
Richtet Daueraufträge
ein!
Konto der
Oldenburger Rechtshilfe:
100-006
154 bei der
Landessparkasse zu Oldenburg,
Bankleitzahl:
28050100

Freitag, 28. Sept. ab 21 Uhr Alhambra