Angeklagt sind immer nur einige...

 

 

...gemeint sind wir alle!

Am 18.Oktober stehen zwei Oldenburger Antifaschisten vor dem Richter - ganz schlimme „Landfriedensbrecher" sollen sie sein. Denn sie waren zwei von denen, die sich am 1. September letzten Jahres rund 30 Nazis der NPD entgegenstellten.

Zum ersten mal seit über zehn Jahren veranstaltete die NPD an diesem Tag einen Wahlkampf

stand in der Oldenburger Innenstadt. Zu diesem Zweck waren etwa 30 Nazi-SchlägerInnen zusammengekommen, angereist aus der gesamten Weser-Ems Region. Einige Stunden lang belagerte der braune Mob die Kreuzung an der Hirsch-Apotheke, verteilte seine menschenverachtende Propaganda und bedrohte mehrere empörte OldenburgerInnen.

Nachdem sich dann etwa drei dutzend AntifaschistInnen in der Innenstadt zusammengefunden hatten, baute die NPD nach Rüchsprache mit den Bullen eilig Ihren Stand ab und zog von dannen. So versuchte die Staatsmacht die Nazis vor einer Konfrontation mit AntifaschistInnen zu schützen und schaffte es zumindest diese aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Zu der Begegnung, die die Justiz zum „Landfriedensbruch" halluziniert kam es dann nämlich erst auf dem Berliner Platz am alten Hallenbad. Die zum Teil mit Knüppeln bewaffneten Nazis wurden beschimpft, mit Parolen berieselt und mit di
versen Eiern beworfen. Dieses Szenario zog sich rund eine Stunde hin, wobei sich noch einige PassantInnen zu der Gruppe der AntifaschistInnen gesellten. Die eingesetzten Bullen, die zuvor lediglich mit einer Hundestaffel die beiden Gruppen voneinander trennten, rasteten auf einmal aus. Ob sie befürchteten, daß sich spontan genug Leute zusammenfinden würden, um die Faschos aus der Stadt zu vertreiben oder ob sie Angst um ihre Mittagspause hatten, ist bis heute ungeklärt. Jedenfalls stürmten sie plötzlich auf die Gruppe der Antifas los, prügelten um sich, zerstörten ein Megaphon und nahmen eine Frau in Gewahrsam. Diese Situation nutzten die Faschos, um den Ort zu verlassen.

Soweit, so schlecht. Die bzw. der aufmerksame OldenburgerIn weiß aber ja, daß damit noch lange keine Ruhe einkehrte. Es folgten zwei weitere NPD-Stände. die beide durch wütende und zum teil heftige antifaschistische Proteste beendet wurden. Der vorläufige Höhepunkt der Nazi-Provokationen war der Aufmarsch am 27. Oktober 2001. WelcheR erinnert sich nicht mit einem breiten Grinsen an diesen wunderschönen Tag, an dem weit über 1000 Menschen den Aufmarsch stoppten und die Nazis gedemütigt und bekleckert wieder nach Hause schickten. Ganz un
terschiedliche Gegenaktionen sorgten dafür, daß auch brutale Bullenübergriffe ein Fiasko für die NPD nicht mehr verhindern konnten.

Doch wieder zurüch zu den zwei Antifaschisten. Sie sollen also verurteilt werden, weil sie sich in einer Gruppe befanden, die mit Parolen, Beschimpfungen und teils mit Eiern gegen die FaschistInnen vorging. Vergehen strafbar nach §125 - Landfriedensbruch. Dieser Gummiparagraph wird von der Justiz gerne benutzt, um linke Widerstandsaktionen zu kriminalisieren. Schon für Prozesse gegen die Bewegung gegen die Remilitarisierung der BRD verwendet, bekommt heutzutage vor allem die Antifa-, Anti-Globalisierungs- und Anti-AKW-Bewegung dieses Justizkonstrukt zu spüren. Mitte September wurden bereits mehrere Menschen wegen Aktionen gegen den Nazi-Aufmarsch zu zum Teil enormen Geldstrafen verurteilt. Doch dieses Mal werden sie damit nicht einfach so durchkommen. Wenn es zum Frieden in diesem Land gehört, Nazis ungestört ihre Propaganda verbreiten zu lassen, dann sagen wir: Diesen Frieden brechen wir gern!

 

Deshalb:

Kommt zum Prozess und zeigt eure Solidarität!

Freitag +++ 18. Oktober +++ 9.15 h +++Amtsgericht Oldenburg



Infoveranstaltung:

Mittwoch +++ 16. Oktober +++ 19.30 h +++ Alhambra