Presseerklärung: Sükran wurde abgeschoben
Heute, am 12.09.00, wurde die Kurdin Sükran K. zusammen mit ihrem Ehemann und ihrer zweijährigen Tochter in der ZASt Blankenburg/Oldenburg festgenommen. Die Familie wurde morgens um halb 8 von der Polizei aus dem Bett geholt, direkt zum Flughafen Düsseldorf gebracht und gezwungen in ein Flugzeug nach Istanbul einzusteigen. Die Abschiebung lief ohne Vorwarnung ab, weder ihr Anwalt, noch die Familie selbst waren informiert.
Die Duldung der Familie ist noch weitere zehn Tage gültig und die Entscheidung über eine beim Landtag eingelegte Petition für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen noch nicht getroffen. Zudem ist Sükran K. wieder schwanger und mußte im August wegen Komplikationen eine Woche im Krankenhaus verbringen. Von der zuständigen Ärztin wurde eine Reiseunfähigkeit bescheinigt, da bei Stress jederzeit mit einem Verlust des Kindes zu rechnen sei und zudem zu befürchten ist, daß eine Geburt mit Kaiserschnitt notwendig wird. Ob das in der ungeklärten Situation, die die Familie in der Türkei erwartet, möglich sein wird, ist fraglich. Neben der unmittelbaren Gefahr für Frau K. und ihr Kind durch eine Flug"reise" bestätigte der Anwalt, daß es normalerweise üblich sei (so z.B. auch in Bremen), die Entscheidung einer Petition abzuwarten, bevor die Betroffenen abgeschoben werden. Mit einer vorherigen Abschiebung wird ihnen von vorne herein die Chance auf einen legalen Aufenthalt bei einer positiven Entscheidung verwehrt.
Warum die zuständigen Behörden sich so dreist über mehrere offensichtliche Abschiebehindernisse hinweggesetzt haben, läßt sich aus der Vorgeschichte erklären. Als Sükran K. im Januar diesen Jahres in der ZASt Blankenburg ankam, musste sie sich wie alle neuangekommenen Flüchtlinge einer Routineuntersuchung" unterziehen, wobei sie trotz Schwangerschaft zweimal geröngt wurde. Sie wurde zuvor weder nach einer möglichen Schwangerschaft befragt noch über die Schädlichkeit von Röntgenstrahlen aufgeklärt. Zudem wurde während der Aufnahme kein Bleischutz verwendet. Nachdem sie von einer Bekannten erfuhr, dass sich die Strahlung negativ auf den Schwangerschaftsverlauf auswirken kann, suchte sie einen Arzt auf. Auch dieser konnte ihr nicht garantieren, dass die Röntgenuntersuchung ohne Folgen für das Kind bleiben würde und sie entschloß sich zur Abtreibung. Sükran K. hatte daraufhin die zuständige Sachbearbeiterin des Gesundheitsamtes in Blankenburg, Frau Graef, wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt (NWZ, Hunte Report, Junge Welt, TAZ u.s.w. berichteten). Am 20.06.2000 wurde Sükran K. noch vor Prozessbeginn zu einer richterlichen Vernehmung vorgeladen. Da dieses Vorgehen keinesfalls üblich ist und dazu dienen kann, dass die Anwesenheit der Geschädigten als Zeugin im Prozess rechtlich nicht mehr notwendig ist, war schon zu diesem Zeitpunkt eine baldige Abschiebung zu befürchten. Inzwischen ist nicht einmal mehr sicher, ob der Prozess überhaupt eröffnet wird. Denn obwohl sich nun auch mehrere andere Flüchtlinge, die bei ihrer Ankunft in Blankenburg ohne Bleischutz geröngt wurden, bereiterklärt haben, Zeugenaussagen zu machen, hat der zuständige Staatsanwalt das Verfahren eingestellt. Sükran K.´s Anwalt hat inzwischen Beschwerde eingelegt, die Entscheidung steht allerdings noch aus.
Scheinbar besteht kein ausreichendes öffentliches Interesse an der gängigen Praxis in der ZASt Blankenburg. Sükran K. hat sich gegen den alltäglichen rassistischen Umgang mit Flüchtlingen im Lager zu Wehr gesetzt und versucht, gerichtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Dadurch wurde sie zu unbequem und wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion" in die Türkei abgeschoben, so dass keine Möglichkeit mehr bestand, einzugreifen.
Das alles ist weder neu noch verwunderlich, es ist lediglich ein Beispiel für den rassistischen deutschen Normalzustand. Auch wenn die Zeitungen zur Zeit täglich über rassistische Morde und Übergriffe berichten, die früher niemanden interessiert haben, PolitikerInnen zu mehr Toleranz und Zivilcourage aufrufen und die Polizei Notruftelefone einrichtet, an der Situation von Flüchtlingen in Deutschland hat sich nichts verändert.
Die herrschende Abschiebepraxis, die Sondergesetze gegen Flüchtlinge und die Medienhetze setzen ein deutliches Zeichen. Flüchtlinge bekommen jeden Tag zu spüren, dass sie in diesem Land unerwünscht sind - erst recht, wenn es ihnen in den Sinn kommt die bestehenden Verhältnisse zu bekämpfen.
AK Konkrete
Unterstützung"
Bleiberecht für alle!!!