Terroreinsatz der Bullen gegen algerischen Flüchtling

Am 17.04. wurde durch einen brutalen Einsatz der Oldenburger Polizei ein algerischer Flüchtling verhaftet und in Vechta in Abschiebehaft genommen. Das geschah im Anschluß an eine Anhörung, die zuvor im Verwaltungsgericht stattgefunden hatte und in der über eine bevorstehende Eheschließung zwischen dem Algerier und seiner deutschen Verlobten entschieden wurde. Die Eheschließung war zuvor von einer Standesbeamtin mit der konstruierten Begründung, es handle sich um eine „Scheinehe“, abgelehnt worden. In der darauf folgenden Verhandlung wurde diese Behauptung widerlegt und das Standesamt angewiesen, die Ehe zu schließen. Nach dem Verlassen des Gerichtsgebäudes kam es zu dem Zugriff durch die Bullen, der von der Ausländerbehörde Wildeshausen angeordnet worden war. Obwohl es dem Flüchtling mehrere Male gelang, sich zu befreien, konnte den wild um sich knüppelnden Bullen am Ende nicht genug entgegengesetzt werden. Der Algerier flüchtete in einen alten Arm der Hunte. Eine Frau sprang dem ihm hinterher, um ihn vor dem Ertrinken zu retten. Dabei wurde sie von einem Bullen, der zwecks Festnahme ebenfalls hinterhergesprungen war, weggestossen und nochmal richtig tief unter Wasser gedrückt. Eine weitere Person wurde von den Bullen verletzt und verbrachte die Nacht im Krankenhaus. Dem verprügelten und unter (Kälte)-Schock stehenden Flüchtling wurde zunächst die ärztliche Behandlung verweigert. Erst als die Staatsschergen bemerkten, daß der Anwalt des Algeriers vor Ort war, wurde ein Krankenwagen gerufen. Nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt brachte man ihn nach Vechta, wo die sog. “Abschiebehaft” vollzogen wird. Bis Donnerstag (20.4.) verwehrte man ihm zu duschen, ihm wurde ein Papier auf deutsch zum Unterschreiben vorgelegt und nicht übersetzt, Bücher muß er zunächst beantragen, ansonsten dürfen ihm keine mitgebracht werden, pro Woche gibt es eine Stunde Besuchszeit (30 min. davon dauern die Vorkontrollen)... kurz gesagt: eine der in Deutschland üblichen menschenverachtenden Haftbedingungen, ohne die Möglichkeit “von Außen” einzugreifen. Die Ausländerbehörde Wildeshausen verweigert bis heute (28.4.) den Antrag auf Abschiebung auszusetzen, obwohl der Eheschließung nichts mehr im Wege steht.

Abschiebehaft
Abschiebehaft ist keine Strafhaft, sondern dient ausschließlich dem Ziel, “den Ausländer jederzeit für die Abschiebung zur Verfügung der Ausländerbehörde zu halten.” In Deutschland leben zur Zeit etwa 7.000-8.000 AlgerierInnen, denen eine mögliche Abschiebung droht, bzw. die im Vorfeld mit Abschiebehaft rechnen müssen, wenn sie nicht freiwillig ausreisen wollen oder können. Etwa 20-30 % der Menschen in deutschen Abschiebehaftanstalten sind Flüchtlinge aus Algerien. Um diese Menschen abschieben zu können, sind Identitätspapiere notwendig, die (falls nicht vorhanden) bei der algerischen Vertretung in Deutschland in der Regel persönlich beantragt werden müssen. Um dieser Forderung nachzukommen, ermöglichen deutsche Behörden den MitarbeiterInnen des algerischen Konsulats die Betroffenen in den Haftanstalten aufzusuchen. Zum Teil werden die Flüchtlinge, die in Abschiebehaft sitzen, zwangsweise für solche Überprüfungstermine in andere Kasernen oder in die algerische Botschaft selbst gebracht. Die Identitätsprüfung der Flüchtlinge beinhaltet das Anfertigen von Fotos, die Abnahme von Fingerabdrücken und das Ausfüllen eines Paßantrags. Darüber hinaus werden aber auch Fragen gestellt, die über die eigentliche Identitätsprüfung hinausgehen, z.B. Fragen zum Asylantrag, zu den Abschiebungsterminen, zu den in Deutschland gepflegten sozialen Kontakten und Fragen nach Namen und Adressen oppositioneller AlgerierInnen. Alle gesammelte Informationen werden zur Überprüfung nach Algerien weitergeleitet, bevor ein sogenannter “laissez-passer” vom Konsulat oder der Botschaft in Deutschland ausgestellt wird. Ein “laissez-passer” ist ein Dokument, das nur sehr kurz z. B. 24 Stunden gültig ist und lediglich zur Einreise nach Algeien berechtigt. Wie lange die Ausstellung der Reisedokumente dauert, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, so daß auch die Haftdauer der Flüchtlinge nicht vorhersagbar ist. Diese kann sich im Durchschnitt von einem Monat bis zu 1 1/2 Jahren hinziehen, wobei die Inhaftierten in ständiger Ungewissenheit leben, da sie jederzeit abgeholt und zum Flughafen gebracht werden können. Den genauen Termin erfahren die Flüchtlinge häufig erst wenige Stunden vor der Abschiebung, wodurch ihnen bewußt die Möglichkeit genommen wird, bei den Verwaltungsgerichten Rechtsschutz einzufordern. Zudem müssen Beschwerden schriftlich und in deutscher Sprache angefertigt werden, was für viele Flüchtlinge ohne ÜbersetzerInnen nicht möglich ist. Die Haftbedingungen für Flüchtlinge sind zudem noch katastrophaler als für Strafhäftlinge. Abschiebehäftlinge habe keine Beschäftigungs- oder Arbeitsmöglichkeiten. Ihre medizinische Versorgung ist völlig unzureichend, wobei auch keine Rücksicht auf den Gesundheitszustand bei Haftantritt genommen wird. Darüber hinaus gibt es immer wieder Fälle von Mißhandlungen durch das Wachpersonal. Zudem läßt sich für die Flüchtlinge nicht nachvollziehen, warum sie überhaupt inhaftiert sind, was die psychische Belastung insgesamt noch vergrößert.

Rückkehrgefährdung von AlgerierInnen
Ein Großteil der Menschen, die aus Deutschland nach Algerien zurückkehren, egal ob ”abgeschoben” oder sog. “freiwillig ausgereist”, werden bei ihrer Ankunft in Algier von den dortigen Sicherheitskräften abgefangen. Die Flüchtlinge sind eindeutig zu erkennen, da sie entweder einen Vermerk in ihrem Reisepaß haben, mit einem “laissez-passer”-Papier der algerischen Botschaft als Paßersatz ausgestattet sind, oder von BundesgrenzschutzbeamtInnen begleitet werden. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte ist dabei in höchstem Maße willkürlich. Offiziell wird diese Maßnahme mit dem “Zweck der Personenkontrolle” legitimiert. Bereits auf dem Rollfeld werden die Flüchtlinge in einen gesonderten Bus und dann in einen abgetrennten Teil des Flughafengebäudes gebracht. Die “Alternative” ist, in nahegelegenen Polizeikasernen verhört zu werden. Wenn es Familien oder FreundInnen gelingt, die Ankunftszeit zu erfahren und ihre Angehörigen trotzdem nicht durch die Kontrollen kommen, wird deren Ankunft von den Behörden einfach geleugnet. Die algerischen Behörden gehen bei RückkehrerInnen davon aus, daß diese FIS-SympathisantInnen sind, vor allem wenn sie aus Deutschland kommen. Da einige (wenige) FIS-Angehörige politisches Asyl in der BRD erhalten haben, gilt Deutschland als “Islamisten-freundlich”. Ein Asylsuchender, der aus Schleswig-Holstein freiwillig nach Algerien zurückkehrte, berichtete folgendes: “Ich wurde mit verbundenen Augen in einem Auto zu einem anderen Gebäude gefahren. Dort wurde ich in eine Zelle geworfen (...) und viele Male von mehreren schwarzmaskierten Männern aufgesucht, die mich mit Fäusten schlugen und traten. Mir wurde ein Lappen über das Gesicht gelegt und ein Schlauch in den Mund geführt, mit dem ich zum Trinken von Schmutzwasser gezwungen wurde. (...) Außerdem wurde ich nach Namen von anderen algerischen Asylantragstellern gefragt.” (pro asyl, April 2000) Das Algerische Generalkonsulat, das Hand in Hand mit den deutschen Ausländerbehörden arbeitet, übermittelt die Flugdaten für eine Abschiebung oder sogenannte “freiwillige” Ausreise nach Algerien weiter. So wird sichergestellt, daß der Flüchtling nach seiner Ankunft sofort den algerischen Sicherheitsbehörden übergeben wird. Den algerischen Behörden ist zudem bekannt, daß ein Asylantrag gestellt wurde, was die RückkehrerInnen zu potentiellen RegimegegnerInnen macht. Der algerische Staat ist darauf bedacht, sein Image zu pflegen. Deswegen sollen die Menschen, die den deutschen Behörden die Lage in Algerien schildern, dafür bestraft werden. Darüber hinaus wird versucht, Informationen über UnterstützerInnen zu erpressen. Dabei werden u.a. Fotos von sich in Deutschland aufhaltenden AlgerierInnen gezeigt. “Alles wollten sie wissen: wo man gearbeitet und gelebt hatte, Namen und Adressen aller, die man gekannt hatte. (...) Schläge, Tritte, endlose Verhöre. Einer schrieb, einer fragte. Mal schlug der, mal trat der.” (pro asyl, April 2000) Viele Flüchtlinge kommen aus den (Flughafen-)Kontrollen und Verhören nie heraus. Sie gelten dann offiziell als “verschwunden”. Dieses “verschwunden” heißt in der Realität, nach oft monatelanger Folter und endlosen Verhören in irgendeiner Haftanstalt inhaftiert zu werden und, wenn überhaupt, erst nach Jahren wieder rauszukommen. Während dieser Zeit gibt es keine Möglichkeit, Kontakt zu FreundInnen, Angehörigen -geschweige denn AnwältInnen- aufzunehmen. Nach der “Entlassung” wird häufig Hausarrest verhängt, und es findet eine totale Überwachung des eigenen Lebens und des gesamten Bekanntenkreises statt. Die Familien von RückkehrerInnen werden oft schikaniert und bedroht. Es kommt immer häufiger vor, daß diese Familien ihre Angehörigen dazu drängen, das Land wieder zu verlassen, da ihre bloße Anwesenheit eine ernsthafte Gefährdung ist. Die Medien in Algerien sind angewiesen, Flüchtlinge als “Terroristen” zu stigmatisieren und zu diffamieren. Das führt immer wieder zu Bespitzelungen und Denunziationen. Es gibt keine Pressefreiheit in Algerien und alle Informationen werden über eine einzige staatliche Nachrichtenagentur verbreitet. Zwei Journalisten, die Algerien verlassen haben, berichten: “Wir sind gehalten, die Greueltaten der radikalen bewaffneten Gruppen durch Überzeichnungen und perverse Details auszuschmücken. Übergriffe der Militärs auf die Zivilbevölkerung sind dagegen tabu. Wir dürfen weder über Folter und summarische Erschießungen, noch über die Napalm-Bombardements schreiben.” (pro asyl, April 2000) Zuwiderhandlungen werden durch Festnahme, Folter und Inhaftierung strengstens bestraft. Wenn die Menschen schließlich in ihren Heimatdörfern oder -städten ankommen, wird in der Regel ihr Paß einbehalten und sie unterliegen strengen Meldeauflagen. Es finden Hausdurchsuchungen und weitere Verhöre statt. Für die algerischen Behörden ist klar: JedeR RückkehrerIn ist einE potentielle TerroristIn und wird dementsprechend mißhandelt.
Keine Abschiebungen nach Algerien oder anderswohin !
Bleiberecht für alle !