Freedom of movement!

Jeder Mensch hat das Recht auf Bewegungsfreiheit und auf freie Wahl des Wohnortes innerhalb eines Staates. So lautet der auch von Deutschland unterzeichnete Artikel 13 allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Viele Deutsche wissen nicht bzw. wollen und können nicht glauben, dass in Deutschland eine strukturelle Ausgrenzung von Flüchtlingen - unterhalb des Standards der allgemeinen Menschenrechte - gesetzlich verankert ist. Das Ausländer- und Asylbewerberleistungsgesetz verweigert jedoch Flüchtlingen in Deutschland dieses grundlegende Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit. Flüchtlinge in Deutschland sind das Opfer des Residenzpflichtgesetzes, eines Systems von Aufenthaltszuweisung und -beschränkung, vergleichbar mit der Ära der rassistischen Apartheid in Südafrika. Auch Deutschland hat seine Passgesetze. So ist es Flüchtlingen verboten, sich in Deutschland frei zu bewegen. Sie dürfen den ihnen als Wohnort zugewiesenen Landkreis nicht verlassen und sie sind verpflichtet in einer ihnen zugewiesenen Flüchtlingsunterkunft zu wohnen. Zum Verlassen des Landkreises wird eine Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt, die in einigen Landkreisen eine „Bearbeitungsgebühr" von 15DM kostet (bei einen monatlichen Taschengeld von bis zu 80DM, wobei manchen Flüchtlingen sogar dieses Taschengeld vorenthalten wird ...). Viele Flüchtlinge bekommen lediglich zweckgebundene Wertgutscheine in der Höhe von 80% des deutschen Existenzminimums, Die jeweilige Ausländerbehörde hat also die totale Kontrolle über die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge. Reisegesuche können ohne Begründung verweigert werden. Für den wiederholten Verstoß gegen diese Residenzpflicht können Geldstrafen bis zu 5000DM verhängt werden. Hinzu kommen diverse andere Sanktionen und Schikanen.

Flüchtlinge aus der gesamten Republik haben sich organisiert, um gegen diese Form der Apartheid ihren Widerstand anzukündigen. Die Forderungen der Flüchtlinge sind klar:

• Sofortige Abschaffung der Residenzpflicht,

• keinerlei Einschränkungen des Rechtes auf Meinungs- und Redefreiheit,

• das Recht auf Vereinigung und politische Tätigkeiten für alle, sowie

• Ende der permanenten Polizeikontrollen in öffentlichen Räumen, ausgeführt auf Grundlage rassistischer Kriterien wie „Rasse", Hautfarbe, Kleidung


Vom 17.-19. Mai finden in Berlin ein Protestmarsch sowie andere Aktionen unter dem Motto „Nieder mit der Residenzpflicht!" statt.

Am 03. Mai wird ein Vertreter des Vorbereitungskomitees The Voice Jena die Kampagneinhalte der Flüchtlinge vorstellen. (20.00 Uhr, BIS-Saal Uni Oldenburg)

Weitere Informationen (u.a. zu Abfahrtszeiten der Busse nach Berlin) erhalten Sie unter folgender Telefonnummer: Initative für offene Grenzen, c/o Medienbüro, 0441/2489646

Die Initiative für offene Grenzen und die Medienbus-Gruppe unterstützen die Kampagne zur Abschaffung des Residenzpflichtgesetzes. Um vielen Flüchtlinge die Teilnahme an dem Protestmarsch und den Aktionen in Berlin zu ermöglichen, werden Spenden dringend benötigt.Spendenkonto: Mark Gyampoh,KTO 1122705501,BLZ 280 200 50 bei der OLB, Stichwort: Residenzpflicht