Akku - Aktuell
Beruhigungsmittel zur Abschiebung eingesetzt (jw vom 22.03.01)
Die Ärzte kammer IPPNW hat Vorwürfe erhoben, daß eine unbekannte Anzahl von Flüchtlingen zur Erzwingung ihrer Abschiebung von Ärzten bewußtlos gespritzt wurden". Dies sei auf Anordnung des Stuttgarter Regierungspräsidenten geschehen, teilte der Verein am mittwoch in Berlin mit. Das Regierungspräsidium wies die Vorwürfe umgehend zurück. Die Mediziner träfen die die Entscheidungen selbst, und eine entsprechende Vorschrift seitens der Behörde gebe es nicht, sagte ein Sprecher.
Die Deutsche Sektion der Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) erklärte, ihr lägen über mindestens zwei Fälle detaillierte Unterlagen der Mannheimer Arbeitsgemeinschaft für Menschen in Abschiebehaft vor. Am 8.Dezember letzten Jahres seien einem Kameruner und am 8.Januar diesen Jahres einem Inder unter massiver polizeilicher Gewaltanwendung durch Ärzte Beruhigungsmittel gespritzt worden. Die Ärzteorganisation warnte, durchBeruhigungsspritzen könne das Atemzentrum ruhiggestellt wersen, so daß eine Atemüberwachung äußerst schwierig wäre.
Hat sich unter Rot-Grün für Flüchtlinge etwas geändert?
jungeWelt fragte Georg Classen, Pressesprecher des Berliner Flüchtlingsrats
Die Asylgesetzgebung ist wieder verstärkt in die Diskussion geraten. Gibt es auf Bundesebene Anzeichen für eine Änderung zugunsten der Flüchtlinge?
Wir sind enttäuscht, daß Rot-Grün in der Koalitionsvereinbarung dazu keine Aussage macht, obwohl die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylBLG) und die Gleichstellung der Flüchtlinge mit deutschen Sozialhilfeberechtigten seit Jahren zu den Hauptforderungen der Flüchtlingsinitiativen gehört. Nicht einmal die Verschärfungen von 1997 und 1998 wurden zurückgenommen. Selbst die im Gesetz vorgesehene jährliche Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten wurde nicht durchgesetzt. Seit 1993 hat keine einzige Erhöhung stattgefunden. Für Deutsche gab es jährliche Anpassungen der Sozialhilfe und anderer Sozialleistungen an die Preissteigerung und unter Rot- Grün auch strukturelle Verbesserungen etwa beim BAföG, Kinder- und Erziehungsgeldleistungen, von denen Asylbewerber auch weiterhin ausgeschlossen sind. Dies kann nur als Ausdruck eines staatlichen Rassismus bezeichnet werden. Auch das Arbeitsverbot wurde entgegen anderslautender Pressemeldungen keineswegs aufgehoben.
Was wird in dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt?
Das Gesetz bedeutet eine etwa 25prozentige Kürzung der Sozialhilfe. Diese wird allerdings bis auf einen Betrag von 80 DM im Monat vorrangig in Form von Sachleistungen wie Gutscheinen, Lebensmittel- und Hygienepaketen gewährt. Außerdem soll die Unterbringung statt in Wohnungen vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen, auch die medizinische Versorgung wird stark eingeschränkt. In der Praxis kann die Kürzung der Sozialhilfe weit mehr betragen, weil die Leute nur in teuren Geschäften einkaufen können, es bei den Gutscheinen keine Restgeldrückgabe gibt, die Lebensmittelpakete regelmäßig nur ca. 60 Prozent des Sollwertes enthalten und zudem nicht bedarfsdeckend zusammengestellt sind.
Zunächst galt das Gesetz nur für Asylbewerber im ersten Jahr. Seit 1997 gilt es für die ersten drei Jahre, zudem auch für geduldete Flüchtlinge, für diese vielfach sogar unbefristet. Die zweite gravierende Verschärfung erfolgte 1998. Danach werden Flüchtlingen, die durch ihr eigenes Verhalten nicht abgeschoben werden können, weil sie z.B. angeblich ihre Dokumente vernichtet haben, oder angeblich nur wegen der Sozialhife nach Deutschland gekommen sind, die Sozialleistungen auf ein absolutes Minimum reduziert. In Berlin haben sie dann nur noch Anspruch auf ein Rückfahrtticket in ihr Herkunftsland. Von den rund 30 000 Leistungsberechtigten in Berlin sind seit September 1998 nach unserer Einschätzung ca. 5 000 Personen, deren Leistungen ganz eingestellt wurden, von dieser Politik des obdachlos Aussetzens und Aushungerns betroffen.
Also dienen diese Gesetze vor allem zur Abschreckung.
Es geht den Politikern erklärtermaßen um die »Bekämpfung des Asylmißbrauchs« und des »Schlepperunwesens«. Dabei sind die meisten auf Fluchthelfer angewiesen, weil die Verfolgerstaaten die Leute nicht gehen und die EU-Staaten die Leute nicht einreisen lassen. Und man behandelt die hier lebenden Leute so schäbig wie möglich, um andere Flüchtlinge, die noch kommen könnten, abzuschrecken.
Das Gesetz wurde von der SPD/Grünen-Regierung übernommen. Wie war damals die Haltung der heutigen Regierungsparteien?
Das Gesetz ist Bestandteil des »Asylkompromisses« zur Einschränkung des Asylgrundrechts von 1993, der von der SPD mitgetragen wurde. Die Grünen haben damals im Bundestag zwar dagegen gestimmt, aber zur Sozialhilfe gefordert, die Frage von Sach- oder Geldleistungen den Kommunen zu überlassen. Der damalige grüne Bundestagsabgeordnete Konrad Weiß forderte in seiner Parlamentsrede zudem sogar die »konsequente Abschiebung« von Asylbewerbern, die »mißbräuchlich« Leistungen beziehen.
Die PDS hat in ihrem Programm noch antirassistische Ansätze. Welche Erfahrungen gibt es mit PDS- Kommunalpolitikern im Zusammenhang mit dem AsylBLG?
Sehr unterschiedliche. Die Berliner PDS- Sozialdezernentinnen aus Lichtenberg und Treptow sind uns in der Vergangenheit durch besonders rigide Praktiken gegenüber Flüchtlingen aufgefallen. Äußerst positiv ist demgegenüber das Engagement von Karin Hopfmann zu bewerten, die für die PDS im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Die von der Partei finanzierte Einrichtung einer Flüchtlingsberatungsstelle in Kreuzberg ist ebenfalls ein sehr positiver Schritt.
Im Berliner Abgeordnetenhaus gab es im letzten Jahr eine parteiübergreifende Initiative, die die Rechte der Flüchtlinge verbessern sollte. Was ist daraus geworden?
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS wurde im Juli 2000 beschlossen, daß in jedem Fall zumindest Unterkunft, Ernährung, medizinische Versorgung sowie notwendige Fahrten mit der BVG zu übernehmen sind. Zudem soll das Sozialamt beweisen, daß ein Flüchtling wegen der Sozialhilfe eingereist sei. Bisher mußte der Flüchtling das Gegenteil beweisen. Erst seit März 2001 existiert eine Verwaltungsvorschrift der verantwortlichen SPD-Senatorin Schöttler zur Umsetzung dieser Initiative. Sie gilt allerdings nur für Flüchtlinge, die vor dem 1. Januar 2001 eingereist sind. Nach unseren ersten Erfahrungen muß allerdings bezweifelt werden, ob sich durch die Neuregelung für die Betroffenen überhaupt etwas ändert. Flüchtlinge, die sich darauf berufen haben, sind aus Berliner Sozialämtern rausgeschmissen worden, ohne daß ihr Antrag auch nur entgegengenommen wurde.
Interview: Peter Nowak
Opfer angeklagt, Täter geschützt
-Türkei will im Polizeigewahrsam vergewaltigte Frauen mundtot machen
Am heutigen Mittwoch
beginnt vor dem Strafgericht Beyoglu/Istanbul ein Prozeß gegen 16 Frauen,
die beschuldigt werden, den türkischen »Staat, seine Organe und das
Militär verunglimpft und verleumdet« zu haben. Die Frauen waren Organisatorinnen
und Rednerinnen auf einem Kongreß zum Thema »Nein zu sexueller Mißhandlung
und Vergewaltigung« im Juni letzten Jahres in Istanbul.
Organisiert wurde die Veranstaltung vom Projekt »Rechtliche Hilfe für
Frauen, die von staatlichen Sicherheitskräften vergewaltigt oder auf andere
Weise sexuell gefoltert wurden«. Ziel ist es, Frauen, die in unterschiedlicher
Weise sexuell gefoltert wurden, über ihre Rechte aufzuklären und sie
zu bestärken, ihre Folterer anzuzeigen. Das Projekt wendet sich ausschließlich
an Frauen, die im Polizeigewahrsam oder von anderen staatlichen Sicherheitskräften
vergewaltigt wurden. Es geht also um Prozesse gegen Täter in Uniform, die
ausnahmslos vom türkischen Staat gedeckt wurden und werden.
»Bis Ende 2000 haben sich 132 betroffene Frauen an uns gewandt«, sagt die Berliner Anwältin Jutta Hermanns. Sie ist eine der Initiatorinnen des Projektes und derzeitdamit beschäftigt, ein FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter in Berlin aufzubauen, das sich an in der BRD lebende betroffene Frauen wendet. »Der Mut dieser Frauen, über die an ihnen begangene sexuelle Folter zu sprechen und die Strafverfolgung der Folterer einzufordern, sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Projektes haben wesentlich dazu beigetragen, das Tabu bezüglich dieser weit verbreiteten Realität in der Türkei zu brechen«, so Jutta Hermanns.
Dieser Mut, öffentlich über das Erlebte zu sprechen, zum Beispiel auf dem Kongreß, brachte die 16 Frauen jetzt vor den Kadi. Die Staatsanwaltschaft verfügt anscheinend über genaue Protokolle der Tagung, aus denen sie zitiert, um die Anklage zu untermauern. Eine Rednerin wird in der Anklageschrift beispielsweise mit folgenden Worten zitiert: »Durch den Staat werden systematisch Vergewaltigungen an kurdischen Frauen begangen. Personen, die mit dem Staat zusammenarbeiten, und Staatskräfte üben systematisch sexuelle Gewalt gegen Frauen aus.«. Eine andere sagte: »Wir wissen, daß die Folter durch die Konterguerilla als eine Institution des Staates angewandt wird. Auf den Polizeiwachen und Polizeipräsidien werden sexuelle Folter und Vergewaltigungen als eine >Arbeitsmethode< eingesetzt.« Eine dritte Frau brachte ihre eigenen Erfahrungen zur Sprache: »Ich war in der Anti-Terror-Abteilung in Istanbul in Gewahrsam. Ich wurde gefoltert und vergewaltigt.«
»Die Absicht des Staates ist offensichtlich«, beschreibt Jutta Hermanns die Intention des Prozesses, »andere Frauen abzuschrecken, von der erlittenen sexuellen Folter zu berichten und die Strafverfolgung der staatlichen Täter einzufordern.« Das Berliner Büro des Projektes hatte dazu aufgerufen, Frauendelegationen in die Türkei zu entsenden, um den angeklagten Frauen »zu zeigen, daß sie nicht allein sind«. Es ist anzunehmen, daß der Prozeß sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und Frauen somit noch die Gelegenheit haben, ihre Solidarität praktisch vor Ort zu bekunden.
Auskünfte gibt das FrauenRechtsBüro gegen sexuelle Folter, Berlin, Telefonnummer 030/694 69 67.
Birgit Gärtner
»Härtere Gangart« gegen Ausländer (jw vom 11.04.01)
Gefangene kämpfen in JVA Butzbach für menschenwürdige Behandlung
Die seit dem 20.
März hungerstreikenden kurdischen und türkischen Gefangenen in der
Justizvollzugsanstalt Butzbach (Hessen) sind inzwischen in andere Gefängnisse
verlegt und dabei nach eigenen Angaben schlecht behandelt worden«, schrieb
die in türkischer Sprache in der BRD erscheinende prokurdische Tageszeitung
özgür politica Ende März. Das gehe aus Briefen eines Gefangenen
hervor. Danach seien die Gefangenen am 20. März aus Protest gegen die unmenschliche
Behandlung durch die Gefängnisleitung in einen Hungerstreik getreten. Mehrfach
hätten sie gegen die Überbelegung der Anstalt und die schlechten Haftbedingungen
Beschwerde eingelegt. Die Hungerstreikenden forderten: Belegung der Zellen mit
höchstens drei Personen, Beendigung der Praxis, sich nach
jedemBesuch nackt einer Leibesvisitation unterziehen zu müssen, Aufhebung
der Briefzensur, Abschiebung nur mit Einverständnis der Betroffenen sowie
die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission von zivilen Organisationen.
Recherchen der özgür politica, des Rechtshilfefonds AZADI und der
jW blieben zunächst ergebnislos. Die Briefe waren ohne Absender, der Leiter
der JVA Butzbach nicht zu sprechen. Martin Huff, Pressesprecher des hessischen
Justizministeriums, nackt einer Lei besvisitation unterziehen zu müssen,
Aufhebung der Briefzensur, Abschiebung nur mit Einverständnis der Betroffenen
sowie die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission von zivilen
Organisationen. Recherchen der özgür politica, des Rechtshilfefonds
AZADI und der jW blieben zunächst ergebnislos. Die Briefe waren ohne Absender,
der Leiter der JVA Butzbach nicht zu sprechen. Martin Huff, Pressesprecher des
hessischen Justizministeriums, behauptete gegenüber AZADI, es behauptete
gegenüber AZADI, es h abe gar keinen Hungerstreik gegeben. »Komisch,
daß sich nur die Presse außerhalb Hessens dafür interessiert«,
wunderte er sich gegenüber junge Welt.
Schließlich
gelang es, Kontakt zur Familie des Briefschreibers und über sie zu dessen
Anwalt, Armin Golzem, herzustellen. Mehrere Gefangene hätten am 20. März
ihre Arbeit aus Protest gegen die Haftbedingungen niedergelegt, berichtete Golzem.
Einige hätten mit Hungerstreik gedroht. Vier der Gefangenen, die von der
Leitung als »Rädelsführer« ausgemacht worden seien, seien
in andere Gefängnisse verlegt worden. Die übrigen seien in der JVA
verlegt und mit Isolationshaft bestraft worden. Die Beteiligten hätten
ihre Arbeit verloren. Einige Kollegen und er selbst seien vor längerer
Zeit von Gefangenen beauftragt gewesen, Beschwerde gegen die Überbelegung
in der Anstalt einzulegen. »Zellen für zwei bis drei Personen waren
mit sechs bis acht Leuten belegt«, so Golzem gegenüber jW. Das Landgericht
Gießen sei ihren Anträgen gefolgt, die Gefängnisleitung habe
dagegen Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main habe die Urteile
des Landgerichtes bestätigt. Daraufhin seien Freizeiträume zu Haftzellen
umfunktioniert worden. Den Inhaftierten sei Freigang gestrichen, Hafturlaub
nicht genehmigt worden. Das habe zu Verfahren geführt, die gewonnen wurden.
Seit eineinhalb Jahren, seit dem Wechsel von Rupert von Plottnitz (die Grünen)
zu Christean Wagener (CDU) als Justizminister, sei eine deutliche Verschlechterung
der Haftbedingungen eingetreten. Während Butzbach mit zweihundert Gefangenen
überbelegt sei, gebe es viele freie Plätze in Gefängnissen mit
offenem Strafvollzug. »Die härtere Gangart, die seit dem Regierungswechsel
in Hessen und der damit verbundenen Neubesetzung der leitenden Posten im Gefängnis
zu spüren sei, treffe vor allem die ausländischen Gefangenen«,
zitiert die Butzbacher Zeitung einen Strafverteidiger.
Songül
(Dokumentation)
Am 4.04.01 wurde Songül T. an ihrem Arbeitsplatz in Ol festgenommen. Grundlage
dieser Festnahme ist die frei erfundene Anschuldigung, dass sie dort Wertgegenstände
entwendet haben soll. Von richterlicher Seite wurde sofort mit dem Argument
der bestehenden Fluchtgefahr Untersuchungshaft angeordnet.
Das scheint aus Sicht der Betroffenen absurd: Songül lebt seit über zwei Jahren in Oldenburg, zieht mit ihrer Lebensgefährtin ein Kind groß, hat sich hier ein soziales Umfeld aufgebaut. Außerdem lebt ihre gesamte Familie in Deutschland. Objektiv gibt es also keinen Grund dafür, zu fliehen". Das Gegenteil ist eher der Fall. Songül und ihre Lebensgefährtin haben in Deutschland eine gemeinsame Perspektive entwickelt und beabsichtigen noch dieses Jahr zu heiraten.
Das dieses bis jetzt noch nicht möglich war, liegt in der alleinigen Verantwortung des Gesetzgebers, der bis dato schwul-lesbische Lebensgemeinschaften nicht als eheähnliches Verhältnis anerkannt hat.
Songül kommt aus der Türkei, würde sie mit einem Mann zusammenleben, würde Ihr nach einer Heirat ein dauerhafter Aufenthalt zustehen.
Am 20.4. hat im Oldenburger Amtsgericht der Haftprüfungstermin stattgefunden, bei dem Haftverschonung angeordnet wurde. Für den Richter war die Beweislage offensichtlich zu dünn, um die U - Haft weiter aufrechtzuhalten. Trotzdem sitzt Songül weiter im Knast: Die U - Haft ist in Abschiebehaft umgewandelt worden. Da sie keinen Aufenthaltsstatus besitzt, ist sie nun permanent von Abschiebung bedroht. Über ihren Anwalt wird eine Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht um ein Bleiberecht aus humanitären Gründen zu erwirken.
Wenn Ihr Informationen über FrauenLesben bzw. gleichgeschlechtliche Beziehungen in der Türkei habt, dann schickt uns die doch bitte zu. Diese werden dringend für weitere Anträge benötigt!
Dafür gibt es eine e-mail Adresse: songuel_t@hotmail.com
außerdem könnt Ihr uns per Post und Fax erreichen (s.oben)
Wir fordern:
Sofortige Entlassung von Songül aus der U-Haft!
Bleiberecht für Songül.
Keine AbschIebung
in die türkei oder sonstwohin!
AKKU braucht Geld
Immernoch haben wir jede Menge Schulden und brauchen Geld für AnwältInnenkosten, Fahrten zu Behörden, Druck von Infomaterial usw.
Wenn Ihr also mal was über habt - wir freuen uns schon über kleinste Beträge...
Spenden:
Antifa-Plenums-Konto, Stichwort "AKKU"
LzO, Knr.:000195198 BLZ: 28050100