Präzedenzfall Kosovo: ”Heimatnahe” Flüchtlingsabwehr

”Die Ermittler beim UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gehen davon aus, dass der Kosovo-Konflikt noch nicht endgültig zu Ende ist, ”sondern nur ruht”. (FR 5.8.1999)
Angesichts der tatsächlichen Situation seit dem Ende der NATO-Bombardierungen von ”Ruhe” zu sprechen, grenzt an Zynismus, der wohl nur aus der Perspektive derjenigen ausgeübt werden kann, die hunderte Kilometer von dem besetzten Gebiet entfernt leben und weder SerbIn, Roma, Jude oder Jüdin sind. Seitdem die ”Kfor-Truppen das Kosovo besetzt (sic!) hatten, begannen Einheiten der UCK, Serben, Roma und Angehörige anderer Minderheiten zu misshandeln, zu entführen und zu ermorden”1 . Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte straft all diejenigen Lügen, die im Kosovo eine ”stabile politische Lage” (Schily) beobachten und damit die ”Rückführung” von Flüchtlingen in ihre Herkunftsgebiete forcieren: Nicht nur die noch hier weilenden 5000 Kontingentflüchtlinge, die im April in die BRD eingeflogen worden waren, sondern alle etwa 180.000 Menschen aus dem Kosovo, die seit Beginn der 80er Jahre in der BRD Asyl beantragt oder anderweitig ihr Auskommen gesucht hatten, müssen mit ihrer Ausweisung und Zwangs”rückführung” rechnen. Aus Bayern wurden Anfang November die ersten ”Straftäter” abgeschoben; bundesweit soll die ”Rückführung” Ende des Jahres 2000 abgeschlossen sein. Dass dieses Bestreben auch mit allen Mitteln umgesetzt werden wird, zeigen die entgegen allen früheren Beteuerungen von Bund und Ländern und gegen den Protest von Hilfsorganisationen verschickten Ausreiseaufforderungen und Abschiebeandrohungen während der Wintermonate2 . Und weil Abschiebungen per Flugzeug aufgrund der internationalen Sanktionen zur Zeit nicht möglich sind, werden Albanien, Bosnien, Kroatien, Slowenien, Italien, Ungarn und Österreich gebeten, per Transitabkommen die Durchreise für die ”RückkehrerInnen” zu erlauben. (Im Oktober eröffnete Schily den Rückweg über Mazedonien: ab Flughafen Skopje werden RückkehrerInnen mit dem Bus in die noch-jugoslawische Provinz gebracht.) Die rigide und auf die möglichst schnelle und vollständige Rückkehr aller Flüchtlinge ausgerichtete Anti-Flüchtlingspolitik schlägt sich überdies in der Haltung gegenüber jenen Flüchtlingen nieder, die selbständig und nicht im Rahmen des Kontingents eingereist sind: ca. 25.000 jugoslawische AsylbewerberInnen haben keine Chancen auf ein Bleiberecht: eine ”zumutbare Situation” im Kosovo und eine ”inländische Fluchtalternative” werden als Begründung für die Ablehnung des Asyl- bzw. Bleiberechts angeführt. Verfolgte Roma im Kosovo In den letzten Monaten hat sich darüber hinaus das Prinzip der selektiven Flüchtlingspolitik deutlich gezeigt. Dabei wird die Aufnahme von Flüchtlingen nach politischem Bedarf bestimmt. Während die kontigentierte Aufnahme von Kosovo-AlbanerInnen im Frühjahr 1999 zur Legitimation des NATO-Krieges eingesetzt wurde, waren und sind z. B. Roma nahezu chancenlos auf irgendein Bleiberecht in einem der von ihnen gewählten Zufluchtländer. Verstärkt seitdem im Juni 1999 die jugoslawischen Truppen aus dem Kosovo abgezogen sind, werden Roma , Juden und Jüdinnen und SerbInnen verfolgt, misshandelt und vertrieben. Angehörige der Roma berichten von Plünderungen und Brandstiftungen, Vergewaltigungen, Entführungen, willkürlichen Verhaftungen durch bewaffnete Mitglieder der UCK, Verhören unter Folter und Schlägen, ”verschwundenen” und ermordeten Bekannten. Frauen und Mädchen werden zur Zwangsarbeit im Haushalt abgeholt.3 Selbst die Kfor-Truppen werden von Kosovo-AlbanerInnen beschossen, wenn sie Roma vor Übergriffen schützen wollen. Um diesen Gefahren zu entgehen oder weil sie ultimativ zum Verlassen ihres Wohnortes aufgefordert wurden, sind in den letzten 19 Monaten ca. 140.000 (von 150.000) Roma aus dem Kosovo geflohen, der größte Teil (120.000) von ihnen seit Juni 1999. Zwischen 20.000 und 30.000 Roma wurden innerhalb des Kosovo in drei Lagern für Binnenflüchtlinge interniert. Verfolgte Roma in Europa Sadako Ogata, UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge, hatte im Juli den Schutz der Roma im Kosovo als eines der schwierigsten und ernstesten Probleme benannt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ein Scheitern dieser Bemühungen nur heißen könne, die Aufnahme von geflohenen Roma sicherzustellen.4 Genau das passiert aber nicht. Schon 1993 hatte die Hohe Kommission für Nationale Minderheiten bei der OSZE in einer Untersuchung festgestellt, dass Roma aufgrund ihrer spezifischen Erscheinung erhöhter Aufmerksamkeit, Verdächtigungen und Schikane bei Justiz und Einwanderungsbehörden unterlägen, Vorurteile gegen Roma bei Behördenvertretern sich in willkürlicher oder diskriminierender Behandlung bei Passkontrollen, Fahndungen und Rückführungsaktionen äusserten. 5 Die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Roma, ausserhalb des Kosovo Aufnahme zu finden, bestätigen diese Einschätzung: - In Mazedonien sind 35.000 Roma von Ausweisung in das Kosovo bedroht oder bereits abgeschoben. - Serbien und Montenegro weigern sich, die geflohenen Roma als ”richtige” Flüchtlinge anzuerkennen und verweigern - ebenso wie das Rote Kreuz - den ”Binnenflüchtlingen” (internally displaced persons) angemessene Versorgung, schließen Kinder vom Schulunterricht aus, verhindern bereits die Einreise in ihre Territorien bzw. schieben Roma in den Kosovo ab. - Bei dem Versuch, nach Westeuropa zu gelangen und dabei die rigiden Einwanderungskontrollen zu umgehen, starben über hundert Roma in der Adria. - In Italien angekommen, wurden die meisten der Flüchtlinge zu ”Illegalen” erklärt und ausgewiesen. - An der deutschen (bayrischen) Grenzen werden Roma abgewiesen, weil sie ”keine ausreichenden finanziellen Mittel” dabei haben6 und mit der Begründung, ”illegal eingereist” zu sein, mit Abschiebung bedroht7 . Die ”speziellen Gefahren” für Roma innerhalb ”der neuen Strategien zur Migrationskontrolle”, die die bereits zitierte OSZE-Kommission feststellte8 , treffen jedoch nicht nur die Roma aus dem Kosovo: Ende Juni flohen mehrere hundert Roma aus der Slowakei nach Finnland. Dort wurden sie entweder an der Einreise gehindert, weil sie kein Visum hatten, oder mit der Begründung, Tschechien (das für die meisten der Flüchtlinge Transitland auf der Flucht war) sei ein sicherer Drittstaat, dorthin abgeschoben. Roma werden überdies traditionell als ”Asoziale” gebrandmarkt, in mehr als ärmliche Wohnsilos abgeschoben, ghettoisiert und aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen oder - wie im tschechischen Usti nad Labem – durch Mauern von der übrigen Bevölkerung getrennt. Die Festung Europa geht in die Offensive Mit der Etablierung ”ethnisch reiner” Nationalstaaten, wie sie bspw. mit der Zerschlagung Jugoslawiens nahezu vollständig vollzogen wurde, setzt sich das vor allem deutsche Interesse an einer ethnischen Parzellierung der Peripherien durch. Dies steht im engen Zusammenhang mit der Herausbildung eines europäischen Wohlstands-Zentrums, das hermetisch gegen “unerwünschte Esser” abgedichtet wird. Ausgangspunkt dieser Bestrebungen ist die Erklärung von sozialen oder politischen Konflikten aus der ”ethnischen Heterogenität” der betreffenden Region heraus: ”ethnische Intoleranz” (UNHCR)9 als Ursache jeglicher Auseinandersetzungen. Ob im Kosovo, in Tschetschenien oder in der BRD - wenn die ”Belastungsgrenze” (Schily) überschritten ist, muss es zwangsläufig entweder zum Bürgerkrieg oder zu spontanen Überfällen jugendlicher Einzeltäter auf Flüchtlinge und MigrantInnen kommen. Die Erfahrungen insbesondere der Kriege auf dem Balkan zeigen, daß “völkische” Konflikte in Europa, ihre Eskalation und ”Lösung” maßgeblich von Deutschland geschürt und beeinflusst wurden. Im Rahmen der Konflikt”lösung” treten die EU (vermittelt durch die OSZE) sowie die NATO als internationale Handlungsmacht auf. Motiv: Die Parzellierung von Staaten und die Schaffung möglichst kleiner politischer Einheiten auf der Grundlage einer vorgeblich reellen ”Ethnie”, kann sowohl ökonomisch, als auch politisch begründet werden. Der Zugriff auf Märkte und eventuell vorhandenen Rohstoffressourcen kann um so leichter erfolgen, als im betreffenden Staat eine wenig durchsetzungsfähige Regierung unter Druck gesetzt werden kann. Als Druckmittel wirkt die Abhängigkeit vom Weltmarkt: den meisten kleineren Staaten ist es nicht möglich, sich unabhängig von Exporten und Importen zu versorgen. Versagen diese Mittel, wie im Falle Jugoslawiens, bleibt als imperialistisches Instrument: der Krieg. Neben den alten imperialistischen Zielen werden in der gegenwärtigen Phase des Kapitalismus immer mehr Menschen – vor allem an den Peripherien – als “überflüssige Esser” deklariert, die es gilt, sich vom Halse zu halten. Um die wenigen noch reproduktionsfähigen Segmente der krisenhaften Weltwirtschaft am Leben zu erhalten, sind diese auf die Ausgrenzung derer angewiesen, die ”überflüssig” sind, auch in dem Sinne, dass ihre Arbeitskraft nicht mehr verwertet werden kann, weil die Produktion inzwischen so weit rationalisiert ist, dass sie mit einem Bruchteil aller verfügbaren Arbeitskraft die vorhandenen Ressourcen verwerten und die notwendigen Ge- und Verbrauchsgüter herstellen kann.10 Der angestrebte ”Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”11 soll nur für EU-BürgerInnen zugänglich sein. Der neue Sicherheits- und Ausgrenzungsimperialismus richtet sich explizit gegen ”TrägerInnen” der Arbeitskraft aus Ost- und Südosteuropa, Afrika, Asien und Lateinamerika.. So haben bereits heute die meisten Nicht-EU-Angehörigen einen prekären, d.h. befristeten und aufhebbaren Aufenthaltsstatus. Selbst dieser soll in nächster Zeit noch weiter eingeschränkt bzw. verunmöglicht werden. Im Juli 1998 veröffentlichte die österreichische EU-Ratspräsidentschaft ein Strategiepapier zur zukünftigen europäischen Migrationspolitik, das von der deutschen Präsidentschaft weiterentwickelt wurde. In diesem Papier wurde der Rahmen wirkungsvoller Abwehr der Unerwünschten abgesteckt., Im Zentrum des Strategiepapiers stehen die Zielsetzungen Fluchtblockade, Einreiseverhinderung und rechtliche Schlechterstellung. Dabei entwerfen die Planer ein geographisches ”Modell konzentrischer Kreise”. Die Schengen- bzw. EU-Staaten bilden mit den intensivsten Kontrollmaßnahmen den inneren Kreis. Die Assoziationsstaaten der EU und möglicherweise der “mediterrane Raum” bilden den zweiten Kreis. Sie sollen schrittweise in ein ähnliches System der Visa-, Grenzkontroll- und “Rücknahme”-Politik eingebunden werden, wie es seit 1993 von den Schengen-Staaten praktiziert wird. Ein dritter Kreis, der “GUS-Raum, einige Balkanstaaten, die Türkei und Nordafrika” – Staaten, die bisher in den Asylstatistiken als Hauptherkunftsländer geführt werden -, soll in Zukunft selber vor allem Transitkontrollen für “Flüchtlinge aus Drittstaaten” und eine effektive, länderübergreifende “Schleppereibekämpfung” gewährleisten. Der vierte Kreis schließlich umfaßt die mutmaßlichen Hauptherkunftsländer der Zukunft. Dieser Kreis wird lediglich noch differenziert in “mittlerer Osten, China und Schwarzafrika”. Mit anderen Worten: Um Fluchtbewegungen bereits vor den Grenzen Deutschlands und der reichen EU-Staaten zu stoppen, soll eine weltregional gestaffelte Ausgrenzungshierarchie etabliert werden, die von einigen wenigen an NATO und EU assozierten Ländern (wie Ungarn) über einen Gürtel von Satrapen- oder Operettenstaaten (wie Kroatien) bis zu völlig unselbständigen, von internationalen Organisationen oder kriminellen Clans (wie der UCK) “verwalteten Protektoraten” (Beispiele Bosnien, Kosovo und Nordirak) und “Homelands” reicht. Das Modell “konzentrischer Kreise” entwirft damit gleichzeitig eine Verelendungshierarchie. Des weiteren zielt das deutsch-österreichische Strategiepapier auf eine völlige Abschaffung des individuellen Rechtes auf Asyl. Es sieht vor, den Flüchtlingsschutz “nicht mehr als subjektives Individualrecht, sondern als politisches Angebot des Aufnahmelandes” zu begreifen und auszugestalten. Aus einem einklagbaren Recht wird somit ein Gnadenakt.. Das individuelle Recht auf Asyl war in der Genfer Flüchtlingskonvention als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus international bestimmt worden. An dessen Stelle versuchen die deutschen und österreichischen Autoren ein ethnisches Volksgruppenprinzip zu setzen. Das Recht auf Asyl ersetzen sie durch ein “Recht auf Heimat”, ganz im Sinne der deutschen Vertiebenenverbände. Fluchtblockaden Fluchtbewegungen sollen in Zukunft vor allem dort bekämpft werden, wo sie entstehen. Im Rahmen sogenannter Country Assessment Approaches (CAA), die von den Inter-governmental Consultations (IGC), einer internationalen Koordinationsstelle zur Migrationspolitik geplant und gesteuert werden, wird festgelegt, auf welches Land (als Herkunftsland potentieller Flüchtlinge) sich in den folgenden zwölf Monaten politischer Druck richten soll. Ziele sind dabei der Abschluss von Rückübernahmeabkommen und die Festlegung von Ausreisehindernissen12 . Die Gewissheit, bei der Einreise in einen europäischen Staat abgeschoben zu werden, weil das Heimatland als ”sicher” eingestuft wurde, soll die Menschen von vornherein von einer Flucht abhalten. Ergänzt wird diese präventive Fluchtverhinderung durch militärische Einsätze wie den der NATO im Kosovo: ”Konflikteindämmung” als Abwehrstrategie. Als ”Verteidigungsbündnis” der ”euroatlantischen Sicherheit” hat die NATO im April ihre Aufgaben zum Teil neu bzw. umdefiniert und in einem neuen Strategischen Konzept13 fixiert. Gefahren sind nunmehr auch ”[s]olche Konflikte [, die] auf benachbarte Staaten einschließlich NATO-Staaten übergreifen oder in anderer Weise, auch die Sicherheit des Bündnisses oder anderer Staaten berühren.” (Art. 20, ebd.) können. Ausdrücklich als Gefahr benannt wird die ”unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte” (Art. 24). Neben der Krisenbewältigung mit militärischen Mitteln (”Krisenreaktionseinsatz”) wurde während des Krieges eine neue Dimension der ”heimatnahen” Unterbringung von Flüchtlingen erreicht. Die safe havens (quasi Auffangzonen für Flüchtlinge, bevor sie europäisches Hoheitsgebiet betreten) von Nord-Irak und Ruanda wurden jetzt in Tetovo, Ceghrane und Stenkovec von einzelnen Heeresverbänden der NATO-Truppen errichtet und verwaltet. Die dringend notwendige Versorgung der Flüchtlinge steht außer Frage. Die Organisation der Lager zeigt jedoch, dass sie vor allem die Flucht in andere Regionen verhindern sollten. Strenge militärpolizeiliche Kontrollen blockierten systematisch die selbständige Ausreise aus der Lagerregion und sind bisher einzigartige Maßnahmen zur Blockierung von Fluchtbewegungen. 2. Einreiseverhinderung Die Verschärfungen in der Visa-Politik der EU-Länder und die Militarisierung der Aussengrenzen dienen letztlich der Verhinderung jeglicher unerwünschter Einreise. Die (Nicht-) Genehmigung von Visa ist die Vorabauswahl, die grenzpolizeiliche Aufrüstung verhindert die undokumentierte Einreise von Menschen, die keine andere Lösung mehr finden als ”illegal” die Mauern zu übersteigen. Diese neuen Grenzregime werden zum manifesten Ausdruck der imaginären europäischen Einheit - Einheit nach innen. Die Lager spielen auch hier eine entscheidende Rolle: die Evakuierung von Kosovo-Füchtlingen aus den makedonischen Flüchtlingslagern in die EU-Länder erfolgte nach strenger, von UNHCR und Rotem Kreuz durchgeführter Auswahl, die gruppenweise Einreise bot hervorragende Möglichkeiten der Kontrolle: wer reist für wie lange ein, junge Männer, die etwa hätten lohnarbeiten wollen (”und damit anderen EU-BürgerInnen den Job wegnehmen”), waren nahezu chancenlos auf einen Platz im Flugzeug. So wurde auch das Bild der Flüchtlinge in Übereinstimmung gebracht mit den Argumenten der Humanität, in deren Namen NATO und EU Bomben über Belgrad abwarfen. 3. Rechtliche Schlechterstellung Für diejenigen, die es doch geschafft haben, einzureisen, wird der Aufenthalt immer repressiver gestaltet: Soziale Leistungen werden auf das ”unabweisbar Gebotene” beschränkt, im Normalfall heißt das Lager, Mangelernährung und Verweigerung von angemessener medizinischer Versorgung. Rassistische Sprüche und Pogrome sind der Beitrag der deutschen Bevölkerung. Ein dauerhaftes Bleiberecht ist kaum noch erreichbar nach den Beschneidungen des Asylrechts: Drittstaatenregelung, ”Sichere Herkunftsstaaten” und ”Unglaubwürdigkeit des Vorbringens” - die Begründungen für Abschiebung bzw. Illegalisierung. Ersetzt wird die dauerhafte Schutzgewährung durch ”politische Angebote”, die an eine spezifische und festgelegte Gruppe und für eine begrenzte Zeit gerichtet werden. Die Form der temporary protection umgeht die Genfer Flüchtlingskonvention, einst Grundlage der Asylgesetzgebung, völlig, weil sie keine individuelle Prüfung mehr beinhaltet, dementsprechend juristisch nicht einklagbar ist. Die Konsequenzen dieser ”Angebotspolitik” tragen u.a. Roma und SerbInnen, die das Kosovo verlassen und hier Asyl beantragt haben. Zusammenfassung Der von Deutschland geschürte Krieg in Jugoslawien und die Parzellierung dieses Staates erweist sich als präzedenter Kumulationspunkt moderner Aussen- und Migrationspolitik, der die tragenden Elemente aktueller und zukünftiger Bevölkerungspolitik beinhaltet. Konflikte, die sozial, ökonomisch oder politisch motiviert sind, werden ethnisiert. Rassismus weist den Weg der Lösung. Die vor allem von deutscher Seite unterstützte Spaltung Jugoslawiens entlang ethnischer Trennlinien ist mittlerweile Teil der NATO-Strategie: ”Sechs Monate nach dem Einmarsch der Kfor in die Provinz (Kosovo) strebt die Mission nun nur noch ein Nebeneinander der Volksgruppen an.”14 Die Abspaltung des Kosovo von Jugoslawien wird nicht mehr ausgeschlossen. Das Individualrecht auf Asyl wird abgeschafft, an seine Stelle tritt der willkürlich gewährte Gnadenakt. Der Begriff ”Flüchtling” wird abgelöst durch den des ”Vertriebenen”, der/die aufgrund seiner ”Volkszugehörigkeit” verfolgt wird. Wer sich diesem Völkergefängnis entziehen will und individuell und selbständig flieht, wird illegalisiert, kriminalisiert oder abgeschoben. Hier ordnet sich die Regionalisierung von Fluchtbewegungen ein: Selbständige Immigration wird verhindert, gezielte Lenkung bspw. in Sicherheitszonen in unmittelbarer Nähe der Herkunftsregion, Aufrüstung der Grenzregimes. Gleichzeitig gelingt es Deutschland, parzellierte Satellitenstaaten in ökonomische Abhängigkeit zu bringen und sich als Militärmacht zu etablieren. Auf der Tagesordnung der deutschen Planer steht nun, die Durchsetzung des “Rechts auf Heimat” und der “heimatnahen Flüchtlingsunterbringung und –abschottung im Völkerrecht und der in der praktischen Politik. Mit dem Kosovokrieg wurde diese Front eröffnet. Wenn Schily zum Jahresende 2000 keinen Kosovo-Albaner mehr auf deutschem Boden sehen will, dann ist das nur die Kehrseite der Medaille der deutschen Unterstützung für die UCK während des Krieges. Das Motto lautet: Jedes durch Blutsbande zusammengehaltene und homogene Volk an den von Deutschland bestimmten Ort, aber auch wirklich nur dort. A & K 1 Jungle World vom 15.9.1999, S. 11: Albaner sein oder nicht sein. 2 vgl. FR vom 2.12.1999 3 vgl. ERRC (European Roma Rights Center) 1999, Roma from Kosovo testify (July 2-18) & The Current Situation of Roma in Kosovo (July 7 ) (http://www.errc.org) 4 vgl. ERRC, Forced migration of Roma and the current asylum crisis, September 22, 1999, Vienna (ebd.) 5 vgl. : Roma (Gypsies) in the CSCE Region: Report of the High Commission on National Minorities, September 1993, zit. n. ERRC, September 22, 1999, a.a.O. 6 FR vom 30.10.1999 7 taz vom 14.8.1999 8 vgl. Roma (Gypsies) in the CSCE Region, a.a.O. 9 Flüchtlinge Nr. 3, September/ Oktober 1999, hrsg. v. Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, S. 21. 10 vgl. Robert Kurz, Ökonomie der Ausgrenzung. Der globale Krisenkapitalismus und der Balkan, in: Jungle World Nr. 19 vom 5.5.1999. 11 Leitformel der Sondertagungdes Europäischen Rates in Tampere am 15./16.10.1999, vgl. Europäischer Rat (Tampere) 15. und 16. Oktober 1999: Schlussfolgerungen des Vorsitzes, http://www.auswaertiges-amt.de 12 vgl. Helmut Dietrich, Europäische Flüchtlingspolitik und der NATO-Krieg. Die Zerschlagung der Fluchtwege aus dem Balkan nach Westeuropa, in: Widerspruch 37/ 1999, S. 9. 13 Das Strategische Konzept des Bündnisses, updated: 4 May 1999, Press Release; http:\\www.nato.int 14 FR vom 14.12.1999