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Präzedenzfall
Kosovo: ”Heimatnahe” Flüchtlingsabwehr
”Die Ermittler beim
UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gehen davon aus, dass der Kosovo-Konflikt
noch nicht endgültig zu Ende ist, ”sondern nur ruht”. (FR 5.8.1999)
Angesichts der tatsächlichen Situation seit dem Ende der NATO-Bombardierungen
von ”Ruhe” zu sprechen, grenzt an Zynismus, der wohl nur aus der Perspektive
derjenigen ausgeübt werden kann, die hunderte Kilometer von dem besetzten
Gebiet entfernt leben und weder SerbIn, Roma, Jude oder Jüdin sind. Seitdem
die ”Kfor-Truppen das Kosovo besetzt (sic!) hatten, begannen Einheiten
der UCK, Serben, Roma und Angehörige anderer Minderheiten zu misshandeln,
zu entführen und zu ermorden”1 . Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte
straft all diejenigen Lügen, die im Kosovo eine ”stabile politische Lage”
(Schily) beobachten und damit die ”Rückführung” von Flüchtlingen in ihre
Herkunftsgebiete forcieren: Nicht nur die noch hier weilenden 5000 Kontingentflüchtlinge,
die im April in die BRD eingeflogen worden waren, sondern alle etwa 180.000
Menschen aus dem Kosovo, die seit Beginn der 80er Jahre in der BRD Asyl
beantragt oder anderweitig ihr Auskommen gesucht hatten, müssen mit ihrer
Ausweisung und Zwangs”rückführung” rechnen. Aus Bayern wurden Anfang November
die ersten ”Straftäter” abgeschoben; bundesweit soll die ”Rückführung”
Ende des Jahres 2000 abgeschlossen sein. Dass dieses Bestreben auch mit
allen Mitteln umgesetzt werden wird, zeigen die entgegen allen früheren
Beteuerungen von Bund und Ländern und gegen den Protest von Hilfsorganisationen
verschickten Ausreiseaufforderungen und Abschiebeandrohungen während der
Wintermonate2 . Und weil Abschiebungen per Flugzeug aufgrund der internationalen
Sanktionen zur Zeit nicht möglich sind, werden Albanien, Bosnien, Kroatien,
Slowenien, Italien, Ungarn und Österreich gebeten, per Transitabkommen
die Durchreise für die ”RückkehrerInnen” zu erlauben. (Im Oktober eröffnete
Schily den Rückweg über Mazedonien: ab Flughafen Skopje werden RückkehrerInnen
mit dem Bus in die noch-jugoslawische Provinz gebracht.) Die rigide und
auf die möglichst schnelle und vollständige Rückkehr aller Flüchtlinge
ausgerichtete Anti-Flüchtlingspolitik schlägt sich überdies in der Haltung
gegenüber jenen Flüchtlingen nieder, die selbständig und nicht im Rahmen
des Kontingents eingereist sind: ca. 25.000 jugoslawische AsylbewerberInnen
haben keine Chancen auf ein Bleiberecht: eine ”zumutbare Situation” im
Kosovo und eine ”inländische Fluchtalternative” werden als Begründung
für die Ablehnung des Asyl- bzw. Bleiberechts angeführt. Verfolgte Roma
im Kosovo In den letzten Monaten hat sich darüber hinaus das Prinzip der
selektiven Flüchtlingspolitik deutlich gezeigt. Dabei wird die Aufnahme
von Flüchtlingen nach politischem Bedarf bestimmt. Während die kontigentierte
Aufnahme von Kosovo-AlbanerInnen im Frühjahr 1999 zur Legitimation des
NATO-Krieges eingesetzt wurde, waren und sind z. B. Roma nahezu chancenlos
auf irgendein Bleiberecht in einem der von ihnen gewählten Zufluchtländer.
Verstärkt seitdem im Juni 1999 die jugoslawischen Truppen aus dem Kosovo
abgezogen sind, werden Roma , Juden und Jüdinnen und SerbInnen verfolgt,
misshandelt und vertrieben. Angehörige der Roma berichten von Plünderungen
und Brandstiftungen, Vergewaltigungen, Entführungen, willkürlichen Verhaftungen
durch bewaffnete Mitglieder der UCK, Verhören unter Folter und Schlägen,
”verschwundenen” und ermordeten Bekannten. Frauen und Mädchen werden zur
Zwangsarbeit im Haushalt abgeholt.3 Selbst die Kfor-Truppen werden von
Kosovo-AlbanerInnen beschossen, wenn sie Roma vor Übergriffen schützen
wollen. Um diesen Gefahren zu entgehen oder weil sie ultimativ zum Verlassen
ihres Wohnortes aufgefordert wurden, sind in den letzten 19 Monaten ca.
140.000 (von 150.000) Roma aus dem Kosovo geflohen, der größte Teil (120.000)
von ihnen seit Juni 1999. Zwischen 20.000 und 30.000 Roma wurden innerhalb
des Kosovo in drei Lagern für Binnenflüchtlinge interniert. Verfolgte
Roma in Europa Sadako Ogata, UN-Hochkommissarin für Flüchtlinge, hatte
im Juli den Schutz der Roma im Kosovo als eines der schwierigsten und
ernstesten Probleme benannt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass
ein Scheitern dieser Bemühungen nur heißen könne, die Aufnahme von geflohenen
Roma sicherzustellen.4 Genau das passiert aber nicht. Schon 1993 hatte
die Hohe Kommission für Nationale Minderheiten bei der OSZE in einer Untersuchung
festgestellt, dass Roma aufgrund ihrer spezifischen Erscheinung erhöhter
Aufmerksamkeit, Verdächtigungen und Schikane bei Justiz und Einwanderungsbehörden
unterlägen, Vorurteile gegen Roma bei Behördenvertretern sich in willkürlicher
oder diskriminierender Behandlung bei Passkontrollen, Fahndungen und Rückführungsaktionen
äusserten. 5 Die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Roma, ausserhalb des
Kosovo Aufnahme zu finden, bestätigen diese Einschätzung: - In Mazedonien
sind 35.000 Roma von Ausweisung in das Kosovo bedroht oder bereits abgeschoben.
- Serbien und Montenegro weigern sich, die geflohenen Roma als ”richtige”
Flüchtlinge anzuerkennen und verweigern - ebenso wie das Rote Kreuz -
den ”Binnenflüchtlingen” (internally displaced persons) angemessene Versorgung,
schließen Kinder vom Schulunterricht aus, verhindern bereits die Einreise
in ihre Territorien bzw. schieben Roma in den Kosovo ab. - Bei dem Versuch,
nach Westeuropa zu gelangen und dabei die rigiden Einwanderungskontrollen
zu umgehen, starben über hundert Roma in der Adria. - In Italien angekommen,
wurden die meisten der Flüchtlinge zu ”Illegalen” erklärt und ausgewiesen.
- An der deutschen (bayrischen) Grenzen werden Roma abgewiesen, weil sie
”keine ausreichenden finanziellen Mittel” dabei haben6 und mit der Begründung,
”illegal eingereist” zu sein, mit Abschiebung bedroht7 . Die ”speziellen
Gefahren” für Roma innerhalb ”der neuen Strategien zur Migrationskontrolle”,
die die bereits zitierte OSZE-Kommission feststellte8 , treffen jedoch
nicht nur die Roma aus dem Kosovo: Ende Juni flohen mehrere hundert Roma
aus der Slowakei nach Finnland. Dort wurden sie entweder an der Einreise
gehindert, weil sie kein Visum hatten, oder mit der Begründung, Tschechien
(das für die meisten der Flüchtlinge Transitland auf der Flucht war) sei
ein sicherer Drittstaat, dorthin abgeschoben. Roma werden überdies traditionell
als ”Asoziale” gebrandmarkt, in mehr als ärmliche Wohnsilos abgeschoben,
ghettoisiert und aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen oder - wie im tschechischen
Usti nad Labem – durch Mauern von der übrigen Bevölkerung getrennt. Die
Festung Europa geht in die Offensive Mit der Etablierung ”ethnisch reiner”
Nationalstaaten, wie sie bspw. mit der Zerschlagung Jugoslawiens nahezu
vollständig vollzogen wurde, setzt sich das vor allem deutsche Interesse
an einer ethnischen Parzellierung der Peripherien durch. Dies steht im
engen Zusammenhang mit der Herausbildung eines europäischen Wohlstands-Zentrums,
das hermetisch gegen “unerwünschte Esser” abgedichtet wird. Ausgangspunkt
dieser Bestrebungen ist die Erklärung von sozialen oder politischen Konflikten
aus der ”ethnischen Heterogenität” der betreffenden Region heraus: ”ethnische
Intoleranz” (UNHCR)9 als Ursache jeglicher Auseinandersetzungen. Ob im
Kosovo, in Tschetschenien oder in der BRD - wenn die ”Belastungsgrenze”
(Schily) überschritten ist, muss es zwangsläufig entweder zum Bürgerkrieg
oder zu spontanen Überfällen jugendlicher Einzeltäter auf Flüchtlinge
und MigrantInnen kommen. Die Erfahrungen insbesondere der Kriege auf dem
Balkan zeigen, daß “völkische” Konflikte in Europa, ihre Eskalation und
”Lösung” maßgeblich von Deutschland geschürt und beeinflusst wurden. Im
Rahmen der Konflikt”lösung” treten die EU (vermittelt durch die OSZE)
sowie die NATO als internationale Handlungsmacht auf. Motiv: Die Parzellierung
von Staaten und die Schaffung möglichst kleiner politischer Einheiten
auf der Grundlage einer vorgeblich reellen ”Ethnie”, kann sowohl ökonomisch,
als auch politisch begründet werden. Der Zugriff auf Märkte und eventuell
vorhandenen Rohstoffressourcen kann um so leichter erfolgen, als im betreffenden
Staat eine wenig durchsetzungsfähige Regierung unter Druck gesetzt werden
kann. Als Druckmittel wirkt die Abhängigkeit vom Weltmarkt: den meisten
kleineren Staaten ist es nicht möglich, sich unabhängig von Exporten und
Importen zu versorgen. Versagen diese Mittel, wie im Falle Jugoslawiens,
bleibt als imperialistisches Instrument: der Krieg. Neben den alten imperialistischen
Zielen werden in der gegenwärtigen Phase des Kapitalismus immer mehr Menschen
– vor allem an den Peripherien – als “überflüssige Esser” deklariert,
die es gilt, sich vom Halse zu halten. Um die wenigen noch reproduktionsfähigen
Segmente der krisenhaften Weltwirtschaft am Leben zu erhalten, sind diese
auf die Ausgrenzung derer angewiesen, die ”überflüssig” sind, auch in
dem Sinne, dass ihre Arbeitskraft nicht mehr verwertet werden kann, weil
die Produktion inzwischen so weit rationalisiert ist, dass sie mit einem
Bruchteil aller verfügbaren Arbeitskraft die vorhandenen Ressourcen verwerten
und die notwendigen Ge- und Verbrauchsgüter herstellen kann.10 Der angestrebte
”Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”11 soll nur für EU-BürgerInnen
zugänglich sein. Der neue Sicherheits- und Ausgrenzungsimperialismus richtet
sich explizit gegen ”TrägerInnen” der Arbeitskraft aus Ost- und Südosteuropa,
Afrika, Asien und Lateinamerika.. So haben bereits heute die meisten Nicht-EU-Angehörigen
einen prekären, d.h. befristeten und aufhebbaren Aufenthaltsstatus. Selbst
dieser soll in nächster Zeit noch weiter eingeschränkt bzw. verunmöglicht
werden. Im Juli 1998 veröffentlichte die österreichische EU-Ratspräsidentschaft
ein Strategiepapier zur zukünftigen europäischen Migrationspolitik, das
von der deutschen Präsidentschaft weiterentwickelt wurde. In diesem Papier
wurde der Rahmen wirkungsvoller Abwehr der Unerwünschten abgesteckt.,
Im Zentrum des Strategiepapiers stehen die Zielsetzungen Fluchtblockade,
Einreiseverhinderung und rechtliche Schlechterstellung. Dabei entwerfen
die Planer ein geographisches ”Modell konzentrischer Kreise”. Die Schengen-
bzw. EU-Staaten bilden mit den intensivsten Kontrollmaßnahmen den inneren
Kreis. Die Assoziationsstaaten der EU und möglicherweise der “mediterrane
Raum” bilden den zweiten Kreis. Sie sollen schrittweise in ein ähnliches
System der Visa-, Grenzkontroll- und “Rücknahme”-Politik eingebunden werden,
wie es seit 1993 von den Schengen-Staaten praktiziert wird. Ein dritter
Kreis, der “GUS-Raum, einige Balkanstaaten, die Türkei und Nordafrika”
– Staaten, die bisher in den Asylstatistiken als Hauptherkunftsländer
geführt werden -, soll in Zukunft selber vor allem Transitkontrollen für
“Flüchtlinge aus Drittstaaten” und eine effektive, länderübergreifende
“Schleppereibekämpfung” gewährleisten. Der vierte Kreis schließlich umfaßt
die mutmaßlichen Hauptherkunftsländer der Zukunft. Dieser Kreis wird lediglich
noch differenziert in “mittlerer Osten, China und Schwarzafrika”. Mit
anderen Worten: Um Fluchtbewegungen bereits vor den Grenzen Deutschlands
und der reichen EU-Staaten zu stoppen, soll eine weltregional gestaffelte
Ausgrenzungshierarchie etabliert werden, die von einigen wenigen an NATO
und EU assozierten Ländern (wie Ungarn) über einen Gürtel von Satrapen-
oder Operettenstaaten (wie Kroatien) bis zu völlig unselbständigen, von
internationalen Organisationen oder kriminellen Clans (wie der UCK) “verwalteten
Protektoraten” (Beispiele Bosnien, Kosovo und Nordirak) und “Homelands”
reicht. Das Modell “konzentrischer Kreise” entwirft damit gleichzeitig
eine Verelendungshierarchie. Des weiteren zielt das deutsch-österreichische
Strategiepapier auf eine völlige Abschaffung des individuellen Rechtes
auf Asyl. Es sieht vor, den Flüchtlingsschutz “nicht mehr als subjektives
Individualrecht, sondern als politisches Angebot des Aufnahmelandes” zu
begreifen und auszugestalten. Aus einem einklagbaren Recht wird somit
ein Gnadenakt.. Das individuelle Recht auf Asyl war in der Genfer Flüchtlingskonvention
als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus international bestimmt
worden. An dessen Stelle versuchen die deutschen und österreichischen
Autoren ein ethnisches Volksgruppenprinzip zu setzen. Das Recht auf Asyl
ersetzen sie durch ein “Recht auf Heimat”, ganz im Sinne der deutschen
Vertiebenenverbände. Fluchtblockaden Fluchtbewegungen sollen in Zukunft
vor allem dort bekämpft werden, wo sie entstehen. Im Rahmen sogenannter
Country Assessment Approaches (CAA), die von den Inter-governmental Consultations
(IGC), einer internationalen Koordinationsstelle zur Migrationspolitik
geplant und gesteuert werden, wird festgelegt, auf welches Land (als Herkunftsland
potentieller Flüchtlinge) sich in den folgenden zwölf Monaten politischer
Druck richten soll. Ziele sind dabei der Abschluss von Rückübernahmeabkommen
und die Festlegung von Ausreisehindernissen12 . Die Gewissheit, bei der
Einreise in einen europäischen Staat abgeschoben zu werden, weil das Heimatland
als ”sicher” eingestuft wurde, soll die Menschen von vornherein von einer
Flucht abhalten. Ergänzt wird diese präventive Fluchtverhinderung durch
militärische Einsätze wie den der NATO im Kosovo: ”Konflikteindämmung”
als Abwehrstrategie. Als ”Verteidigungsbündnis” der ”euroatlantischen
Sicherheit” hat die NATO im April ihre Aufgaben zum Teil neu bzw. umdefiniert
und in einem neuen Strategischen Konzept13 fixiert. Gefahren sind nunmehr
auch ”[s]olche Konflikte [, die] auf benachbarte Staaten einschließlich
NATO-Staaten übergreifen oder in anderer Weise, auch die Sicherheit des
Bündnisses oder anderer Staaten berühren.” (Art. 20, ebd.) können. Ausdrücklich
als Gefahr benannt wird die ”unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl
von Menschen, insbesondere als Folge bewaffneter Konflikte” (Art. 24).
Neben der Krisenbewältigung mit militärischen Mitteln (”Krisenreaktionseinsatz”)
wurde während des Krieges eine neue Dimension der ”heimatnahen” Unterbringung
von Flüchtlingen erreicht. Die safe havens (quasi Auffangzonen für Flüchtlinge,
bevor sie europäisches Hoheitsgebiet betreten) von Nord-Irak und Ruanda
wurden jetzt in Tetovo, Ceghrane und Stenkovec von einzelnen Heeresverbänden
der NATO-Truppen errichtet und verwaltet. Die dringend notwendige Versorgung
der Flüchtlinge steht außer Frage. Die Organisation der Lager zeigt jedoch,
dass sie vor allem die Flucht in andere Regionen verhindern sollten. Strenge
militärpolizeiliche Kontrollen blockierten systematisch die selbständige
Ausreise aus der Lagerregion und sind bisher einzigartige Maßnahmen zur
Blockierung von Fluchtbewegungen. 2. Einreiseverhinderung Die Verschärfungen
in der Visa-Politik der EU-Länder und die Militarisierung der Aussengrenzen
dienen letztlich der Verhinderung jeglicher unerwünschter Einreise. Die
(Nicht-) Genehmigung von Visa ist die Vorabauswahl, die grenzpolizeiliche
Aufrüstung verhindert die undokumentierte Einreise von Menschen, die keine
andere Lösung mehr finden als ”illegal” die Mauern zu übersteigen. Diese
neuen Grenzregime werden zum manifesten Ausdruck der imaginären europäischen
Einheit - Einheit nach innen. Die Lager spielen auch hier eine entscheidende
Rolle: die Evakuierung von Kosovo-Füchtlingen aus den makedonischen Flüchtlingslagern
in die EU-Länder erfolgte nach strenger, von UNHCR und Rotem Kreuz durchgeführter
Auswahl, die gruppenweise Einreise bot hervorragende Möglichkeiten der
Kontrolle: wer reist für wie lange ein, junge Männer, die etwa hätten
lohnarbeiten wollen (”und damit anderen EU-BürgerInnen den Job wegnehmen”),
waren nahezu chancenlos auf einen Platz im Flugzeug. So wurde auch das
Bild der Flüchtlinge in Übereinstimmung gebracht mit den Argumenten der
Humanität, in deren Namen NATO und EU Bomben über Belgrad abwarfen. 3.
Rechtliche Schlechterstellung Für diejenigen, die es doch geschafft haben,
einzureisen, wird der Aufenthalt immer repressiver gestaltet: Soziale
Leistungen werden auf das ”unabweisbar Gebotene” beschränkt, im Normalfall
heißt das Lager, Mangelernährung und Verweigerung von angemessener medizinischer
Versorgung. Rassistische Sprüche und Pogrome sind der Beitrag der deutschen
Bevölkerung. Ein dauerhaftes Bleiberecht ist kaum noch erreichbar nach
den Beschneidungen des Asylrechts: Drittstaatenregelung, ”Sichere Herkunftsstaaten”
und ”Unglaubwürdigkeit des Vorbringens” - die Begründungen für Abschiebung
bzw. Illegalisierung. Ersetzt wird die dauerhafte Schutzgewährung durch
”politische Angebote”, die an eine spezifische und festgelegte Gruppe
und für eine begrenzte Zeit gerichtet werden. Die Form der temporary protection
umgeht die Genfer Flüchtlingskonvention, einst Grundlage der Asylgesetzgebung,
völlig, weil sie keine individuelle Prüfung mehr beinhaltet, dementsprechend
juristisch nicht einklagbar ist. Die Konsequenzen dieser ”Angebotspolitik”
tragen u.a. Roma und SerbInnen, die das Kosovo verlassen und hier Asyl
beantragt haben. Zusammenfassung Der von Deutschland geschürte Krieg in
Jugoslawien und die Parzellierung dieses Staates erweist sich als präzedenter
Kumulationspunkt moderner Aussen- und Migrationspolitik, der die tragenden
Elemente aktueller und zukünftiger Bevölkerungspolitik beinhaltet. Konflikte,
die sozial, ökonomisch oder politisch motiviert sind, werden ethnisiert.
Rassismus weist den Weg der Lösung. Die vor allem von deutscher Seite
unterstützte Spaltung Jugoslawiens entlang ethnischer Trennlinien ist
mittlerweile Teil der NATO-Strategie: ”Sechs Monate nach dem Einmarsch
der Kfor in die Provinz (Kosovo) strebt die Mission nun nur noch ein Nebeneinander
der Volksgruppen an.”14 Die Abspaltung des Kosovo von Jugoslawien wird
nicht mehr ausgeschlossen. Das Individualrecht auf Asyl wird abgeschafft,
an seine Stelle tritt der willkürlich gewährte Gnadenakt. Der Begriff
”Flüchtling” wird abgelöst durch den des ”Vertriebenen”, der/die aufgrund
seiner ”Volkszugehörigkeit” verfolgt wird. Wer sich diesem Völkergefängnis
entziehen will und individuell und selbständig flieht, wird illegalisiert,
kriminalisiert oder abgeschoben. Hier ordnet sich die Regionalisierung
von Fluchtbewegungen ein: Selbständige Immigration wird verhindert, gezielte
Lenkung bspw. in Sicherheitszonen in unmittelbarer Nähe der Herkunftsregion,
Aufrüstung der Grenzregimes. Gleichzeitig gelingt es Deutschland, parzellierte
Satellitenstaaten in ökonomische Abhängigkeit zu bringen und sich als
Militärmacht zu etablieren. Auf der Tagesordnung der deutschen Planer
steht nun, die Durchsetzung des “Rechts auf Heimat” und der “heimatnahen
Flüchtlingsunterbringung und –abschottung im Völkerrecht und der in der
praktischen Politik. Mit dem Kosovokrieg wurde diese Front eröffnet. Wenn
Schily zum Jahresende 2000 keinen Kosovo-Albaner mehr auf deutschem Boden
sehen will, dann ist das nur die Kehrseite der Medaille der deutschen
Unterstützung für die UCK während des Krieges. Das Motto lautet: Jedes
durch Blutsbande zusammengehaltene und homogene Volk an den von Deutschland
bestimmten Ort, aber auch wirklich nur dort. A & K 1 Jungle World vom
15.9.1999, S. 11: Albaner sein oder nicht sein. 2 vgl. FR vom 2.12.1999
3 vgl. ERRC (European Roma Rights Center) 1999, Roma from Kosovo testify
(July 2-18) & The Current Situation of Roma in Kosovo (July 7 ) (http://www.errc.org)
4 vgl. ERRC, Forced migration of Roma and the current asylum crisis, September
22, 1999, Vienna (ebd.) 5 vgl. : Roma (Gypsies) in the CSCE Region: Report
of the High Commission on National Minorities, September 1993, zit. n.
ERRC, September 22, 1999, a.a.O. 6 FR vom 30.10.1999 7 taz vom 14.8.1999
8 vgl. Roma (Gypsies) in the CSCE Region, a.a.O. 9 Flüchtlinge Nr. 3,
September/ Oktober 1999, hrsg. v. Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen, S. 21. 10 vgl. Robert Kurz, Ökonomie der Ausgrenzung. Der globale
Krisenkapitalismus und der Balkan, in: Jungle World Nr. 19 vom 5.5.1999.
11 Leitformel der Sondertagungdes Europäischen Rates in Tampere am 15./16.10.1999,
vgl. Europäischer Rat (Tampere) 15. und 16. Oktober 1999: Schlussfolgerungen
des Vorsitzes, http://www.auswaertiges-amt.de 12 vgl. Helmut Dietrich,
Europäische Flüchtlingspolitik und der NATO-Krieg. Die Zerschlagung der
Fluchtwege aus dem Balkan nach Westeuropa, in: Widerspruch 37/ 1999, S.
9. 13 Das Strategische Konzept des Bündnisses, updated: 4 May 1999, Press
Release; http:\\www.nato.int 14 FR vom 14.12.1999
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