|
Redebeitrag zu Eugenik und Euthanasie gehalten auf der Demo „Kein Raum für Nazis“ am 29.01. von der FANTIFA Die Eskalation faschistischer Gewalt in Deutschland seit Ende der 80er Jahre betrifft nicht nur Flüchtlinge und MigrantInnen sondern auch Lesben und Schwule, Obdachlose, „links“ aussehende Menschen und sogenannte Behinderte. All diejenigen, die nicht in das faschistische Menschenbild passen, welches sich an Werten konstruiert wie „weiß“, leistungsstark und gesund, werden ausgegrenzt, diskriminiert, unterdrückt und vernichtet. Aber nicht nur innerhalb der Nazi-Szene werden Menschen in höher- und minderwertig, in lebenswert und lebensunwert eingeteilt, sondern dies stellt einen breiten, allgemeinen Konsens innerhalb des heutigen Systems dar. Durch gesellschaftliche Normen, Handlungen und Gesetze werden sogenannte Behinderte nicht nur massiv diskriminiert, sondern auch existentiell bedroht. Der Gedanke, Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen das Recht auf Leben und/oder Fortpflanzung abzusprechen, hat eine lange Tradition und ist untrennbar mit dem Begriff der Eugenik verbunden. Eugenik bedeutet die Selektion von Menschen in wertvolle und nicht wertvolle bzw. lebenswerte und lebensunwerte. Eugenisches Gedankengut wurde besonders exzessiv im Nationalsozialismus umgesetzt, was für viele tausend als minderwertig eingestufte, mehrheitlich behinderte und psychisch kranke Menschen Zwangsterilisation und die Ermordung im Rahmen der Euthanasie bedeutete. Insgesamt, so wird geschätzt, wurden bei der Umsetzung der Eugenik in Nationalsozialismus mindestens 400.000 Menschen zwangssterilisiert und 200.000 Menschen ermordet. Der Nationalsozialismus ist jedoch kein „Ausrutscher“ der Geschichte, sondern die krasseste Realisierung bestimmter Gedankenmuster, die - wenn auch in veränderter Form - in der heutigen Gesellschaft weiter bestehen und sich wieder zunehmend verschärfen. So wird in den letzten Jahren unter dem Begriff der Bioethik wieder öffentlich über den Lebenswert bzw. Unwert bestimmter Menschen nachgedacht. Säuglingen, Kindern und Erwachsenen mit Behinderung wird versucht, das Lebensrecht abzusprechen, in dem sie aus der Menschheit herausdefiniert werden. Sie besäßen keine menschliche Personalität, da sie keine rationalen Entscheidungen treffen könnten und kein Bewußtsein über sich besäßen. Von daher könne es rechtmäßig sein, diese Menschen zu töten oder als Materiallager für Transplantationen zu nutzen. Die Tötung der als „Unpersonen“ definierten Menschen sei vor allem dann gerechtfertigt, wenn sich damit das „gesamtgesellschaftliche“ Glück steigern ließe. Dabei geht es bei der Zunahme des Gesamtglücks der Menschheit letztendlich darum, Kosten zu sparen und Forschungsmöglichkeiten zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist auch die Bioethikkonvention zu sehen. Dieses sogenannte Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates soll angeblich den Menschen vor dem Zugriff der Gen- und Reproduktionstechnologien schützen. In Wirklichkeit wird aber eine Richtlinie geschaffen, die es der Medizin und Forschung ermöglicht, an „nicht-einwilligungsfähigen“ Menschen Gewebeproben, Transplantationen und Versuche vorzunehmen. Mit „nicht-einwilligungsfähigen“ Personen sind Menschen gemeint, „...die durch Geisteskrankheit, Geistesschwäche, körperliche Krankheit oder Behinderung, hohes Alter, Rauschgiftsucht, chronische Trunksucht oder aus einem anderen Grund...“ nicht über sich selbst entscheiden könnten. Es geht also nicht wirklich darum, die Rechte aller Menschen gleichermaßen zu sichern, sondern darum, bestimmte Menschen als weniger wert zu erklären, um sie für Forschungszwecke nutzen zu können. Dem Individuum fällt in diesem Zusammenhang das zweifelhafte „Recht“ zu, „...am wissenschaftlichen Fortschritt als Teil des kulturellen Erbes der Menschheit.“ teilzunehmen, wie es in der UN-Resolution zur Biomedizin heißt. Die Parallelen zur medizinischen Praxis des Nationalsozialismus sind unverkennbar. Auch die als medizinischer Fortschritt gepriesene Pränataldiagnostik bedeutet nichts anderes als die Selektion von Menschen. Für die Notwendigkeit der Pränataldiagnostik werden eugenische Argumente angeführt, die schon im Nationalsozialismus gebraucht wurden. Es ginge darum, die Menschheit vor Erbkrankheiten zu schützen. Wird festgestellt, daß der Fötus eine Behinderung hat, kann nach der Neuregelung des §218 bis zur Geburt abgetrieben werden. Die Begründung dafür ist, daß ein behindertes Kind eine psychische Belastung und damit eine Gefahr für die Gesundheit der Mutter darstellt. Das heißt, daß ein gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, daß ein Leben mit Behinderung weniger lebenswert ist. Dies zeigt sich auch daran, daß seit der Neuregelung des §218 die Anzahl der Spätabtreibungen stark angestiegen ist. Es wird davon ausgegangen, daß pro Jahr etwa 800 Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Viele Föten überleben die Spätabtreibung. In diesem Zusammenhang wurde auch 1998 der sogenannte Oldenburger Fall bekannt, bei dem der Fötus die Abtreibung überlebte und erst nach einigen Stunden medizinisch behandelt wurde. Es ist weit verbreitete Praxis in deutschen Krankenhäusern, Neugeborenen mit Behinderung keine Nahrung zukommen zu lassen oder ihnen lebensnotwendige medizinische Versorgung zu verweigern. Es werden somit nicht nur behinderte Föten abgetrieben, sondern auch behinderte Neugeborene vorsätzlich getötet. Auch die angebliche „Sterbehilfe“ ist ein Teil eugenischer Ideologie. Angebliche Hilfe deshalb, weil es nicht darum geht, Menschen in ihrem Sterbeprozeß möglichst schmerz- und angstfrei zu begleiten, sondern darum, den Tod herbeizuführen. Auch dem Staat kommen diese Tötungen zugute, da er Gelder spart, die sonst zur Pflege und Betreuung dieser Menschen aufgewendet werden müßten. Die VertreterInnen der Sterbehilfe behaupten, Menschen von ihrem Leid zu erlösen. Dabei wird Leid als individuelles Schicksal begriffen und nicht als gesellschaftlich hervorgerufen. Behinderte und kranke Menschen werden aber von der Gesellschaft ausgegrenzt, isoliert, ignoriert und allein gelassen. Es wird erst gar nicht nach lebensbejahenden Lösungen gesucht, sondern davon ausgegangen, daß sich ein Leben mit schwerer Krankheit oder Behinderung nicht lohnt. Es wird negiert, daß Krankheit und Behinderung Teil menschlichen Daseins ist. Wer nicht den Kriterien eines gesunden, leistungsstarken und nichtbehinderten Menschen entspricht, ist von Ausbeutung, Selektion und Eliminierung bedroht. Wir wenden uns entschieden gegen dieses faschistische Menschenbild! Kämpft gegen Eugenik und Euthanasie! Kein Raum für faschistische Ideologien! Kein Raum für FaschistInnen! Literaturhinweise: die randschau - Zeitschrift für Behindertenpolitik, c/o Autonom Leben, Langenfelderstr. 35, 22769 Hamburg, z.B.: „Rassismus und Biologismus“, Nr. 3/1998 „Krankheit und Behinderung“, Nr. 4/1998 „Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung behinderter Menschen“, Nr. 2/1999 Degener, Theresia; Köbsell Swantje: Hauptsache, es ist gesund? Hamburg 1992 Köbsell, Swantje: Mogelpackung - die ‘Bioethik-Konvention’ des Europarates und ihre Bedeutung für Menschen mit Behinderungen. Behindertenpädagogik, 38. Jg., Heft 1/1999, S. 85-96 Klee, Ernst: ‘Euthanasie’ im NS-Staat. Frankfurt a. M. 1985; Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer. Frankfurt a. M. 1997 Wichterich, Christa: Menschen nach Maß. Göttingen 1994 |