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Die Bundesanwaltschaft kommt nie zu spät veröffentlicht in
konkret 2/2000 Auch im beschaulichen Karlsruhe weiss man die strukturierende Regelmässigkeit von Jahrestagen zu schätzen. Seit Ende der Siebziger konnten sich Menschen, die befürchten mussten in irgendeine Verbindung mit der Zeitschrift “radikal” gebracht zu werden alle Jahre wieder Mitte Juni auf eine Festnahmeserie gefasst machen. Mitte Dezember haben dem Gesetz der Serie zufolge dagegen potenzielle FreundInnen und Angehörige der “Revolutionären Zellen” und der “Roten Zora” mit Einbrüchen der Sicherheits- und Staatsschutzkräfte im Auftrag der Bundesanwaltschaft zu rechnen. So auch im ausgehenden Jahrtausend. Am 19. 12.1999, fast auf den Tag zwölf Jahre nach der Verhaftung der Journalistin Ingrid Strobl im Rahmen der grossangelegten “Aktion Zobel”, sollte mit der Durchsuchung des Mehrhinghofes in Berlin, einem traditionsreichen Zentrum der Alternativbewegung, und der Verhaftung von drei Personen, der ganz große Schlag gegen die “Revolutionären Zellen” und die “Rote Zora” gelandet werden. Dass dieser ganz grosse Schlag nach der Auflösung der RZ 1992 deutlich verspätet kommt, dürfte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wenig stören. Sie konzentriert sich seit Anfang der 90er Jahre neben der Abwicklung des realexistierenden Sozialismus vor allem darauf, das Kapitel “Militante Linke” abschliessen zu können. Während die Verfahren gegen die RAF in dieser Hinsicht angesichts der aussagenfreudigen, überaus phantasievollen und kooperationsbereiten in der DDR untergetauchten “Aussteiger” überaus erfolgreich waren, konnte Generalbundesanwalt Kay Nehm in Sachen RZ bislang wenig vorweisen. Das Verfahren gegen die 1987 angesichts der “Aktions Zobel” untergetauchten und dann in Absprache mit dem Verfassungsschutz-Koordinator des Aussteigerpogramms aufgetauchten Corinna K. war für eine spektakuläre Erledigung wenig geeignet, da K. gerade nicht bereit war Enthüllungen zu machen und ihr auch keine besonders schweren Straftaten zur Last gelegt werden konnten. Dagegen erwies sich die Festnahme des frühzeitigen RZ-Aussteigers Hans-Joachim Klein, der wegen Mordes gesucht wurde und deswegen unter falschem Namen in Frankreich gelebt hatte, als hoffnungsvoller Ansatz: Klein, der schon in seinem 1979 veröffentlichten Buch “Rückkehr in die Menschlichkeit” keinen Hehl daraus gemacht hatte, dass der Bruch mit seinen einstigen Genossen total und seine Zuwendung zum real existierenden Kapitalismus endgültig war, machte nach seiner Auslieferung nach Deutschland im Frühjahr 1999 Aussagen und belastete damit andere schwer. Klein, der wegen seiner Beteiligung am Überfall auf die OPEC-Ministerkonferenz in Wien 1975 wegen Mordes verurteilt werden könnte, versucht sich so die Möglichkeiten der Kronzeugenregelung zu verschaffen, die auch die aussagebereiten ehemaligen RAF-Mitglieder vor lebenslangen Haftstrafen bewahren konnte. Einer, der für den Strafnachlass, den Klein sich erhofft, möglicherweise teuer bezahlen muss, ist Rudolf Schindler, der aufgrund von Aussagen des RZ-Aussteigers im Spätherbst in Frankfurt verhaftet worden ist. Er soll, behauptet Klein, wie er an dem Überfall des internationalen Flügels der RZ 1975 auf die OPEC-Minister-Konferenz, beteiligt gewesen sein. Im Frühjahr 1999 ging der Bundesanwaltschaft auch noch ein zweiter aussagewilliger Mann ins Netz. Tarek M., zeitweise Kampfsportlehrer, wurde im Mai wegen zeitweiliger Unterstützung der RZ im Jahre 1995 verhaftet. Er kam erst unter Auflagen frei und wurde dann im November aber erneut in Untersuchungshaft genommen. Die Karlsruher Ermittler hatten nachgelegt und hielten ihm nicht nur Unterstützung der RZ durch Verwahrung von Sprengstoff vor. Nun wurde er als “Rädelsführer der RZ” bezeichnet, der1986 am Anschlag auf den Chef der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg, dem in die Beine geschossen worden war, beteiligt gewesen sein soll. Ausserdem soll er den Angriff auf den damaligen Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Korbmacher und einen Sprengstoffanschlag mitgemacht haben. Tarek M. hat in seinen Vernehmungen offensichtlich umfangreiche Aussagen gemacht. Dabei hat er , wie schon Klein, auch Schindler belastet, gegen den nun zusätzlich wegen mehrerer Aktionen in Berlin im Rahmen der “Freies Fluten”-Kampagne der RZ in den 80er Jahren ermittelt wird. Von Tarek M. scheinen aber auch die Hinweise zu stammen, die zur Verhaftung von Harald G., Sabine E. und Axel H. führten, denen ebenfalls Beteiligung an diesen Delikten zur Last gelegt wird. Dass Tarek M. wie viele Belastunsgzeugen, die sich so Strafnachlass zu verschaffen suchen, nicht gerade ein Ausbund an Glaubwürdigkeit ist, muss die Bundesanwaltschaft schon mitbekommen haben: Die gründliche Durchsuchung im Berliner Mehringhof sollte ein dort nach M. Angaben existierendes Sprengstofflager zutage fördern, bewirkte aber lediglich einen Sachschaden von etwa 100.000 DM. Für die späte Verfolgung der RZ, die im Bundesgebiet und Westberlin operiert haben, ist charakteristisch, dass ohne den § 129a StGB gar nichts ginge. Das ist kriminalpolitisch immerhin bemerkenswert, denn die Streichung dieser auch von vielen Juristen kritisierten Vorschrift stand auf der Liste, mit der die Grünen in die Koalitionsverhandlungen gegangen waren. Während die konkreten Einzeltaten, die den Beschuldigten jetzt in Zusammenhang mit den Aktionen der RZ in den 80er Jahren vorgeworfen werden, allesamt nach § 78 StGB verjährt sind (der Überfall auf die OPEC-Ministerkonferenz bei dem Menschen getötet wurden ist dagegen nicht verjährt), gilt das für die Mitgliedschaft in einer “terroristischen Vereinigung”, die den drei jetzt Festgenommenen vorgeworfen wird, nicht, weil hier erstens die Verjährungsfrist mit zehn Jahren doppelt so lang ist wie bei der gefährlichen Körperverletzung und weil die Bundesanwaltschaft zweitens davon ausgeht, dass die Mitgliedschaft in der RZ bis in die 90er Jahre hinein angedauert hat. Für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesanwaltschaft spielen dagegen gerade die verjährten Taten eine wichtige Rolle: Schüsse in die Beine von Juristen stossen auch bei Menschen, die Abschiebungen für die die Opfer verantwortlich sind, ablehnen, im allgemeinen auf wenig Sympathie, während die blosse Mitgliedschaft in Zusammenhängen, die auch durch das Zur-Verfügung-Stellen von geklauten Behörden-Akten hervorgetreten ist, die z.B. Aufschluss über Details einer rassistischen Ausländerpolitik geben, als vergleichsweise unproblematisch angesehen werden könnte. Für die Bundesanwaltschaft stellt sich aber neben dem Problem der Verjährung und der Schwierigkeit bislang nur mit Aussagen eines Belastungszeugen bemerkenswert beschränkter Glaubwürdigkeit operieren zu können, noch die Frage, welche Konsequenzen die Auflösung der RZ 1992 für die Strafverfolgung hat. Bislang mochte die Bundesanwaltschaft auf Fragen von Journalisten dazu keine Antwort geben. Immerhin regelt das Gesetz, dass das Gericht von einer Bestrafung nach §129a StGB absehen kann, wenn der Täter sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern - was die RZ-Mitglieder, handele es sich dabei nun um die jetzt Verhafteten oder nicht, die die Auflösung ihrer Strukturen betrieben haben, zweifellos, wenngleich aus anderen als den vom Gesetzgeber erhofften Gründen, getan haben. Für die Beschuldigten ist die Lage allerdings ambivalent: Sie sollen jetzt für eine Politik haftbar gemacht werden, die denen, die sie vorangetrieben haben, selbst angesichts der gegenwärtigen politischen Verhältnisse nicht mehr angemessen schien. Zwar war die RZ eine der linken Gruppen, die frühzeitig und ausweislich ihrer Texte bemerkenswert weitsichtig die Rolle der staatlichen Ausländer- und Flüchtlingspolitik für die Formierung der westlichen Gesellschaften thematisiert haben, eine Strategie dagegen zu entwickeln ist ihnen allerdings nicht gelungen. Die Bundesanwaltschaft setzt mit ihrem nachdrücklichen Vorgehen gegen die aufgelöste Gruppe hier an: Die juristische Erledigung der RZ soll auch den Versuch, militante und legale Politik im antirassistischen Bereich zu verknüpfen im Nachhinein und damit für die Zukunft, ahnden. Ob das gelingt, wird sich zeigen. Da Harald G., einer der Verhafteten ein Gründungsmitglied der Forschungsstelle Flucht & Migration in Berlin ist, mühen sich derzeit insbesondere antirassistische Gruppen um eine Unterstützung der Gefangenen. Die Resonanz darauf ist bislang allerdings verhalten. Das hat seine Ursache in der allgemeinen Schwäche linker Gruppen. Es fällt den die Solidaritätsarbeit tragenden Initiativen aber auch schwer, mit ihrem Vorstoß für die Freilassung einen klaren Akzent zu setzen und sich zu entscheiden, ob die Antirepressionsarbeit oder der Bezug auf inhaltliche Ziele im Vordergrund stehen soll. Insofern hat sich die Lage gegenüber 1987 nicht nur was die quantitative Basis der Unterstützung angeht deutlich verschlechtert. In ihrer Auflösungs-Erklärung 1992 konnte die RZ mit Blick auf die “Aktion Zobel” noch als Kritik formulieren: “Obwohl dem Staat der Angriff reichlich mißlang in Bezug auf konkrete, unmittelbare Erfolge, tat die Androhung der Kriminalisierung »anschlagsrelevanter« Themen doch ihre Wirkung. Die öffentliche Linke war nicht dazu bereit (und wir hatten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls darauf verzichtet), die inkriminierten Themen offensiv weiterzuführen und damit unseren Anteil an den Kampagnen gegen Gentechnologie und Flüchtlingspolitik zu verteidigen. Stattdessen bezog sich die zeitweilig breite Unterstützung fast ausschließlich auf die Repressionsopfer, nicht auf unsere Politik. Die Orientierung auch der linksradikalen Szene weg von der thematischen Arbeit auf den unmittelbaren Repressionsaspekt trug zum weitgehenden Zusammenbruch der bestehenden legalen politischen Strukturen bei, auf die wir angewiesen waren. Bei uns selbst wurde die Beschäftigung mit dem 18.12. ebenfalls zum Politikersatz, und dies führte schließlich zu einer fast vollständigen inneren Paralyse der gesamten RZ. Um es noch einmal klar zu sagen: Wir sind uns heute sicher, daß nicht die Repressionswelle des 18.12. unserer Politik das Genick gebrochen hat, sondern daß das BKA zu einem Zeitpunkt eingegriffen hat, in dem die Vermittlung unserer illegalen Aktionen jedenfalls im Bereich der Flüchtlingspolitik in eine breitere linke bis linksradikale Öffentlichkeit zunehmend zum Problem wurde.” Aktuelle Informationen zu den Verfahren: http://www.freilassung.de n |