Am 16. 10. 03 gab es im ‘PFL’ eine für Oldenburger Verhältnisse gut
besuchte Veranstaltung der ALSO zu den Zumutungen namens

‘Hartz IV’, Agenda 2010, ...
Wir dokumentieren hier das Referat.

Das Arbeitslosengelöbnis
(1x täglich langsam, laut und deutlich aufsagen)

Wir geloben,
alle Schuld für unsere Arbeitslosigkeit auf uns zu nehmen
und den Gewinnen der Arbeitgeber in Zukunft
die notwendige Ehrerbietung zu erweisen.

Wir geloben,
die Agenda 2010 zu bunterstützen.
Denn je schneller es uns Arbeitslosen und allen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schlechter geht,
desto besser ist es für uns und alle.
Dass es uns im eigenen Interesse immer schlechter gehen möge,
ist unser innigster Wunsch.

Wir geloben,
uns unermüdlich für die Senkung unserer Unterstützungen
und Löhne einzusetzen, um unsere Abneigung
gegen Arbeit zu überwinden.
Denn Arbeit an sich ist sozial, jetzt und in Ewigkeit.

Kanzler, wir sind bereit.
Durch uns geht ein Ruck.
Wir haben verstanden.

klartext e.V., Frankfurt/M.
www.klartext-info.de

Im Arbeitslosengelöbnis bekennen sich Erwerbslose zur neoliberalen Arbeits- und Wirtschaftspolitik, wie sie von rot-grün durchgesetzt werden soll. Gefragt werden darf, ob das eingangs dargestellte Bild der um Arbeit bettelnden Arbeitslosen eine unzulässige Zuspitzung der Zukunfts-püerspektive ist. Jedoch gehen wir in der ALSO tatsächlich davon aus, dass die unter den Schlagworten “Hartz” und “Agenda” gefahrene Politik darauf zielt, Erwerbslose so unter Druck zu setzen, dass ihnen nur noch der Gedanke bleibt, sich bedingungslos zu verkaufen.

Der Hartz- und Agenda-Politik liegt der Glaubenssatz zugrunde, dass die Arbeitslosen von heutigem Arbeitslosengeld und heutiger Sozialhilfe in ihrer Arbeitslosigkeit gleichsam 'gefangen gehalten' werden. Daher müssen in dieser Logik die Leistungen - wenn sie schon nicht gleich ganz abgeschafft werden können - zumindest drastisch gesenkt und mit vielen Zugangsschwellen und Schikanen verbaut werden:
-Die Dauer des Arbeitslosengeldes muß auf 12 Monate begrenzt und
-die Arbeitslosenhilfe unter die Sozialhilfe gesenkt werden,
-und überhaupt müssen - so weiter in dieser Logik - die Lohnersatz- und Sozialleistungen möglichst unattraktiv werden, um der “Halbierung” der Arbeitslosigkeit, vielleicht gar Vollbeschäftigung, näher zu kommen.
Was die arbeitsmarktlichen Voraussetzungen dafür seien, sagen uns die Wirtschaftswissenschaftler der Unternehmerverbände:
-Laut Meinhard Miegel müßten die Bruttolöhne um ein Drittel sinken, um die Arbeitslosigkeit zu halbieren...
-laut Hans-Werner Sinn vom Münchner IFO-Institut müßten die Brutto-Löhne für Männer auf 870 Euro, für Frauen auf 660 Euro sinken, um ein Jobwunder auszulösen...

“Es gibt kein Recht auf Faulheit”,
erkannte ebenfalls im Jahr 2001 Kanzler Schröder und gab damit das Startsignal zum Leistungsabbau. Allen derartigen Aussagen gemein ist der Gedanke, dass die Arbeitslosen und die Leistungssysteme schuld seien an der Massenarbeits-losigkeit. Fakten und realistsche Aussagen zu dem, was wirklich auf dem Arbeitsmarkt abläuft, spielen dabei keine Rolle,
-z.B. dass in der Bundesrepublik seit letztem Jahr die Zahl der Erwerbsarbeitsstellen um ca. 500.000 bis 700.000 abgenommen hat,
-z.B. dass in der westdeutschen Industrie von 1991 bis 2000 die Produktivität um mehr als 70 % zugenommen hat und - da längst nicht alles abgesetzt werden kann, was so zusätzlich produziert werden könnten - die Zahl der Industrie-Beschäftigten allein im Westen um 1,7 Millionen abgenommen hat.
Doch solche Zahlen und die daher eigentlich naheliegende Konsequenz, politisch Sorge zu tragen, dass alle aufgrund der steigenden Produktivität bspw. weniger arbeiten müssen, ist nicht Sache der rot-grünen Regierung. Vielmehr halten sie sich an die von den Wortführern der Ökonomen vorgezeichnete Linie, und die heißt:
Erwerbstätige und Erwerbslose müssen so weit unter Druck gesetzt werden, dass sie sich mit dem gewünschten Einkommensverzicht abfinden. Die Hartz-Gesetze sind nun das Mittel, Erwerbslose für den Verzicht gar zu kochen.

Hier einige Aspekte:
Zunächst zielen die “Reformen” auf die noch Beschäftigten. Wer gekündigt wird, muss sich nicht nur sofort arbeitssuchend melden, um Kürzungen beim Arbeitslosengeld (Alg) zu vermeiden, nein – sie müssen sich Trainingsmaßnahmen und profil-ings unterziehen, die allenthalben als schikanös, zumindest jedoch als unsinnig erlebt werden. Wer da nicht mitmacht, wird mit Sperrzeiten bedroht. Neu ist, dass auf diese Art vor der Arbeitslosigkeit verhängte Sperrzeiten mit zum vollständigen Verlust des Alg beitragen sollen, wenn insgesamt 21 Wochen erreicht werden.
Gleichfalls werden Lohnabhängige, die freiwillig einen Job kündigen, um einen anderen anzutreten, ihren ganzen Anspruch aufs Alg verloren haben, wenn sie den neuen Job unter eigenem Mitwirken binnen weniger Monate wieder verlieren. Heute würde ihnen das zwar einige Woche Sperre einbringen, aber nicht das ganze Arbeitslosengeld kosten.
Und die Saisonarbeitskräfte: Da Rot/Grün die Regelungen ersatzlos streichen will, dass sie zumindest ein verkürztes Alg bekommen, werden sie zumeist überhaupt kein Alg mehr bekommen.
Sodann der Arbeitslosengeldbezug selbst:
Nach 12 Bezugsmonaten soll für alle Schluss sein, es sei denn sie sind über 55 und haben längere Zeit gearbeitet.
In diesem Jahr hat es Rot/Grün durch verschärfte Pflichten der Arbeitslosen und neue Strategien der Arbeitsämter geschafft, die Sperrzeiten im Zusammenhang mit dem, was Arbeitsämter “Arbeitsvermittlung” nennen, massiv in die Höhe zu treiben: Waren es im Jan. 2003 noch monatlich 4.000, sind es inzwischen bereits mehr als 16.000 je Monat. Vorgaben an Arbeitsvermittlter sind bekannt geworden, wonach diese monatlich je 2 Sperren verhängen müssen, ansonsten ihnen ein Personalgespräch droht. (Bayreuth)

Ob dieses Erfolgs 'auf den Geschmack gekommen', werden jetzt die Sperrzeiten ausgedehnt: Wer sich nicht ordentlich meldet, nicht nach Aufforderung zum Amtsarzt oder -psychologen geht, die unterschriebene Eingliedrungsvereinbarung nicht einhält, eine der vielfältigen Pflichten zur Mitwirkung verletzt, soll gesperrt werden. Und da nach der Beweislastumkehr der Arbeitslose seine Unschuld belegen muß, hat das Amt gute Karten, die von der Politik geforderten Sperr- und Sparquoten zu bringen, egal wie wenig Jobs es gibt und beinahe auch egal, wie korrekt sich Erwerbslose um Arbeit 'bemühen'.
Die sog. 'Attraktivität' der Leistungen soll weiter sinken: Die Mittel für berufliche Bildung gehen zurück, das soll heute schon die Anrechung des Unterhaltsgeldes auf die Zeit des Alg-Bezugs ausgleichen. Und dann bereiten sie gesetz-geberisch vor, dass Arbeitslose ihre berufliche Qualifizierungskurse gleich selbst bezahlen.
Fast eine gute Nachricht: ABM werden zwar nicht gleich ganz abgeschafft, wohl aber ihre Versicherungspflicht. Damit ist es in Zukunft nicht mehr möglich, via ABM neue Arbeitslosengeldansprüche zu erwerben, die wenigstens ein Weilchen vor den massiven finanziellen Einbussen beim zukünftigen Arbeitslosengeld 2 schützen könnten.
Ist der Anspruch aufs Alg erschöpft, soll bestensfalls das Arbeitslosengeld (Alg) 2 bleiben, dass ehrlicher “Sozialhilfe 2” heissen sollte. Ich kann dies hier nicht vollständig erläutern, doch nur so viel zur Charakterisierung:
Alg 2 kommt in der Verpackung eines eigenen Gesetzes daher - genannt “Grundsicherung für Arbeitssuchende”; damit wird das Alg 2 nicht mehr im Arbeitsförderungsrecht geregelt, sondern in einem Sondergesetz, dass - wie rot-grün ausführt - den Besonderheiten der Personengruppe der Langzeitarbeitslosen entsprechen soll.
Die Leistungen nach diesem Gesetz sind ausgewiesen als Fürsorgeleistungen des Arbeitsamtes, die (fast) alle Bedarfe abschliessend decken sollen - es gibt kein Kindergeld oder Wohngeld zusätzlich, noch nicht einmal Sozialhilfe.
Die Höhe des Alg 2 lehnt sich an die heutige Sozialhilfe an, die aber müßte lt. Berechnungen von Wohlfahrtsverbänden um (mindestens) 20 % angehoben werden, um vor Armut zu schützen.
Mit der Pauschale von 345 EUR für den Haushaltsvorstand im Alg-2-Haushalt ist fast alles zu bezahlen, was zum Leben gebraucht wird. Wer damit nicht hinkommt, kann evtl. einen Vorschuß oder eine Sachleistung (z.B. wenn der Herd kaputt ist) bekommen, die ihm in den folgenden Monat von der Hilfe abgezogen wird.
Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren wird die Hilfe gegenüber der heutigen Sozialhilfe um 5 bis 10 % gekürzt, während Kinder unter 7 Jahren gegenüber heute einen Zuschlag kriegen.
Wer dächte da nicht an die Klagen um die geringe Geburtenrate in der Bundesrepublik und die unter dem Stichwort PISA zusammenzufassende weitere Kinder- und Jugendpolitik, die sich nicht weiter darum kümmert, allen aufwachsenden Kindern und Jugendlichen auch nur annähernd vernünftige Chancen zum Aufwachsen und in der Ausbildung zu geben?
Bestenfalls die angemessenen Unter-kunftskosten sollen getragen werden. Was “angemessen” ist bestimmen später die Bundesministerien – ausdrücklich ohne Mitwirken der Parlamente. Wobei für die Angemessenheit die “Lebensumstände während des Bezugs der Grundsicherung für Arbeitssuchende maßgebend sein sollen” - wie der Gesetzestext vielsagend erklärt. Dann erlaubt das Gesetz weiter die Pauschalierung der Wohnkosten - sicher ein Beitrag zu einer eh schon boomenden Branche mit weiteren Wachstumsaussichten: Obdachlosigkeit.
Nun machen die bis hier genannten Eckpunkte aus unserer Sicht den Bezug von Alg 2 schon nicht sonderlich attraktiv, doch die Regierung will das Alg 2 mit weiteren Häßlichkeiten ausstatten:
Zumutbar ist jedwede Arbeit, auch Stundenlöhnerei - bislang galt im Prinzip der Grundsatz, dass mensch schon noch in eine Arbeit vermittelt werden sollte, mit der er seinen Lebensuterhalt sichern können soll. Die Vermittlung von Mini-Jobs (was hat man als Amt sonst schon noch zu vermitteln?, - insofern zeigt rot-grün gewissen Realitätssinn) kann dann zum Instrument werden, Personen mit Alg-2-Bezug wegen mangenlder Mitwirkung zu strafen.
Die Strafen laufen hier 3 Monate und senken die Leistung in 30-Prozent-Stufen. Und wenn's dann für's Leben oder Wohnen nicht mehr reicht, gibt's evtl. Sachleistungen, Direktüberweisungen an den Vermieter, Essensgutscheine. Jugendliche unter 25 können sich dieser Behandlung gleich unterwerfen, denn beim ersten Fehler sinkt bei Ihnen die Leistung gleich auf Null.
Und zu diesem Fehler kann es schnell kommen, denn das Alg 2 kennt auch die heute unter gleichem Namen beim Arbeitsamt laufende “Eingliederungnsvereinbarung”. Nur bedeutet das dort etwas völlig anderes: Wer die angebotene Vereinbarung ablehnt, bekommt die Leistung gekürzt, Personen unter 25 auf Null.
Für diese Jungen gibt's dann gleich beim ersten Kontakt mit dem Amt ein 'Angebot' des JobCenters. Denn in Köln wurde im Musterjobcenter die Erfahrung gemacht, dass Jüngere in erheblichen Grössenordndungen vom Leistungsbezug ferngehalten werden können, wenn man sie nur weg vom JobCenter in schikanös genug gestaltete Beschäftigungseinrichtungen schickt. Da dann auf dem Weg dorthin genug verloren gehen, rechnet sich auch das teuerste Beschäftigungsprojekt. In Köln konnte die Jugendarbeitslosigkeit von 5.000 auf 1.500 gedrückt werden - dies wurde allein dadurch erreicht, dass die Leisungsbeantragung verhindert und die Jugendlichen aus Leistung und Statisitk gedrängt wurden.
-Erwerbstätige Partner des Arbeitslosen verlieren ihren Freibetrag, der bisher mindestens in Höhe der Alhi lag
-Erwerbslose verlieren ihre bei der Arbeitslosenhilfe besseren Nebenverdienstmöglichkeiten, da sie die ersten 165 Euro allein für sich erarbeiten konnten.

Weitere Häßlichkeiten des Alg 2, die noch diese Woche im Gespräch waren, sind
-Kaum Schutz von Alterssicherungsvermögen
-Vorrang der Unterhaltspflicht von Eltern oder Kindern gegenüber dem möglichen Alg-2-Anspruch Arbeitsloser.

Welche Halbwertzeit die hierzu von den “SPD-Abweichlern” durchgesetzen Verbesserungen allerdings haben werden, wenn spätestens im Bundesrat die CDU Schröder und Clement bei ihrer Politik gegen Erwerbslose und Beschäftigte zur Seite springen werden, bleibt abzuwarten.

Ein letzter Aspekt zum Alg 2:
Die von Befürwortern der "Zusammenlegung von Arbeitloshilfe und Sozialhilfe" immer wieder genannte bessere Berücksichtigung von arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehenden bei arbeitsfördernden und berufsqualifizierenden Maßnahmen wird es nicht geben.

Denn
-sieht das Grundsicherungsgesetz die betreffenden Leistungen des Arbeitsamtes nur als mögliche Leistungen ohne Rechtsanspruch vor,
-schließt das Arbeitsförderungsrecht (in dem das alte Arbeitslosengeld geregelt bleibt) die Bezieher von Alg 2 aus diesen Leistungen aus, und
-muß das Arbeitsamt für jeden Bezieher von Arbeitslosengeld, der ins Alg 2 wechselt, eine Strafe in Höhe von ca. 12.000 bis 15.000 Euro an den Bundeshaushalt zahlen. Das dürfte Anreiz genug sein, alle Vermittlungsbemühungen auf Alg-Beziehende zu konzentrieren, denn jede Vermittlung eines Alg-2- statt eines Alg-Beziehenden auf eine freie Stelle kostet die BA 12. - 15.000 Euro.
Mit dem so gestalteten Alg 2 schafft rot-grün eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse, aus der es für die Betroffenen bei gleichbleibender politisch-wirtschaftlicher Situation kaum ein Entrinnen geben wird.

Ich fasse zusammen:
1) Soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit ist für rot-grün ein politisches Auslaufmodell. Erwerbslose sollen gnadenlos zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf den Markt verwiesen werden oder auf Rücklagen ihrer Partner oder Familien.
2) Die gesellschaftliche Wahrnehmung von Arbeitslosigkeit soll durch Eingriffe in die Arbeitslosenstatistik eingeschränkt werden: alle, die auch nur eine Stunde pro Woche arbeiten, sollen nicht mehr als arbeitslos zählen.
3) Das Arbeitslosengeld 2 liegt weit unter der heutigen Sozialhilfe und setzt unter anderm mit der nicht garantierten Übernahme der Kosten der Unterkunft und der fortgeschriebenen Veramung der Kinder Erwerbslose unter massiven Druck, jedwede Arbeit zu akzeptieren.

Aber all das wird die Massenarbeits-losigkeit nicht beenden, sondern nur zur finanziellen Verelendung beitragen. Die nächsten Kürzungsschritte stehen daher an. Dieser Abwärtsspirale gilt es unsere solidarische Gegenwehr entgegenzusetzen. Ich würde mich freuen, wenn wir diese Veranstaltung auch dazu nutzen könnten, Gegenwehr zu entwickeln und lade alle ein, das mit uns in der ALSO zu tun.

Referat der ALSO


Infoveranstaltung
Jeden Donnerstag, 10.00h in der ALSO - Halle, Kaiserstr. 19:

Ich-AG, Überbrückungsgeld, Nebeneinkommen, Alhi und Bedürftigkeitsprüfung...

Auf nach Berlin am 3. April!