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ASYLPROZESS GEGEN RICHARD: KOMMT ALLE!!! Die Klage im Asylverfahren von Richard Ndika Ndakwe wird am 14. März 2002 um 11.15 Uhr im Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt. |
Richard Ndika Ndakwe, kamerunischer Flüchtling und einer der Aktivisten in der bundesweiten Kampagne für die Abschaffung der Residenzpflicht, hat am 14. März vor dem Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg die mündliche Verhandlung seiner Klage gegen die Ablehnung durch das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen (BAFl ). Bis es zu diesem Termin kam, musste Richard Ndakwe fast vier Jahre warten.
Richard Ndakwe kam im Oktober 1997 in die Bundesrepublik um Asyl zu beantragen. Noch im selben Monat fand seine Anhörung statt. Erwartungsgemäß wurde der Asylantrag mit der üblichen Begründung abgelehnt, einer Mischung aus Textbausteinen und Zynismus. Richard Ndakwe reichte über seinen Anwalt eine Klage gegen diese Entscheidung ein. Entgegen der üblichen Praxis, die Flüchtlinge möglichst schnell abzulehnen und wieder abzuschieben, musste er bis jetzt auf seinen Prozess warten.
In der Zwischenzeit hat Richard Ndakwe seine politische Tätigkeit im Exil
fortgesetzt. Als Vorsitzender der SDF (Social Democratic Front ) in Niedersachsen
muss er eigentlich viel reisen, um sich hier im Exil in Deutschland wirkungsvoll
für politische Veränderungen in seinem Heimatland Kamerun einsetzen
zu können. Aber jedes Mal, wenn er aufgrund seiner politischen Aktivitäten
den Landkreis verlassen will, muss er vorher eine Genehmigung einholen, weil
er sonst gegen den § 56 des Asylverfahrensgesetztes verstößt,
die sogenannte Residenzpflicht. Aufgrund eigener schlechter Erfahrungen hat
Richard sich seit einiger Zeit mit anderen Flüchtlingen in der bundesweiten
Kampagne gegen die Residenzpflicht zusammen getan.
Wenn Richard Ndakwe in seinem Klageverfahren unterliegt, droht ihm die Abschiebung nach Kamerun, wo ihn Folter und Verfolgung erwarten. Darüber hinaus würden die deutschen Behörden auch verhindern, dass er sein anhängiges Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Residenzpflicht weiter führen kann und einer der wenigen AktivistInnen in der noch recht jungen Kampagne gegen die Residenzpflicht wäre ruhig gestellt".
Um dies zu verhindern ist es notwendig und von Richard
erwünscht, dass möglichst viel UnterstützerInnen am 14. März
zum Verwaltungsgericht kommen, um ihre Solidarität auszudrücken.
Der Prozess beginnt um 11.15 Uhr (pünktlich),
wir treffen uns eine halbe Stunde vorher vor dem Verwaltungsgericht, Schlossplatz
10.
SOLIDARITÄT MIT RICHARD: KOMMT ALLE!!!
+++ 14. März 2002 +++ 11:15 Uhr +++ Verwaltungsgericht Oldenburg +++