Spendenaufruf...
... denn Ende Januar wurde eine Frau aus Oldenburg wegen Gefangenenbefreiung, gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 2250 DM verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, am 17.4.2000 gemeinsam mit anderen versucht zu haben, die Festnahme eines von Abschiebung bedrohten Flüchtlings aus Algerien mit körperlicher Gewalt zu verhindern.
Am besagten Tag war Kurt (Name geändert) zu einer Anhörung vor dem Landgericht in Oldenburg vorgeladen worden. Da er schon seit einiger Zeit von den Behörden dazu gezwungen war, illegal zu leben, bestand für ihn die akute Gefahr einer Festnahme. Er wurde daraufhin von FreundInnen zu seiner Anhörung begleitet. Die böse Ahnung bestätigte sich direkt nach der Anhörung, als der wegfahrende Kurt von zwei Zivibullenwagen verfolgt und regelrecht umgefahren wurde. Ihm gelang trotzdem vorübergehend die Flucht. Die anwesenden FreundInnen griffen sofort ein und es kam zu einer Prügelei mit den sechs VerfolgerInnen, in dessen Folge sich Kurt wiederholt losreißen konnte. Seine Versuche zu entkommen endeten mit einem Sprung in den Fluß direkt vor dem Landgericht, vor dem die Klopperei stattfand. Kurt erlitt einen Schock durch das eiskalte Wasser. Eine zu Hilfe eilende Frau wurde von einem hinterherspringenden Zivibullen unter Wasser gedrückt und geriet ebenfalls in Panik. Kurt wurde schließlich dabei festgenommen. Die jetzt angeklagte Frau erlitt schwere Augenverletzungen durch Tonfaschläge. Im Laufe der Prügelei zog ein Bulle seine Knarre; die Reaktion der Cops auf die überraschende Gegenwehr wurde als ziemlich panisch beschrieben. Das Ganze endete erst mit dem Eintreffen von etwa 15 Wannen und Streifenwagen, die als Verstärkung gerufen wurden.
Elf Leute wurden für einige Stunden Ingewahrsam genommen". Kurt brachten sie nach Vechta in Abschiebehaft. Erst auf Druck von einzelnen Anwälten und Pastoren sowie dem niedersächsischen Flüchtlingsrat wurde er nach zwei Wochen wieder freigelassen.
Wir waren erfreut, als wir von der Aktion hörten. Leider ist entschlossenes Eingreifen bei Abschiebungen mehr als selten. Gerade in der jüngeren Vergangenheit der radikalen Linken sucht man fast vergeblich nach vergleichbaren Aktionen. Das direkte militante Eingreifen wie beim Kampf gegen Nazis oder bei Anti-AKW-Aktionen bleibt bei der antirassistischen Arbeit leider zu oft auf der Strecke oder wird gar nicht in Erwägung gezogen. Dabei ist es so wichtig, der bundesdeutschen Normalität von Entrechtung, Knast und Abschiebung entschlossen entgegenzutreten. Und das heißt, neben den - ja durchaus stattfindenden - Angriffen auf ausführende SchreibtischtäterInnen und Institutionen, eben auch: Solidarisch sein, eingreifen bei rassistischen Kontrollen - wie sie Tag für Tag in Innenstädten, Bahnhöfen, etc. stattfinden -, bei Festnahmen und Abschiebungen. Cops, Grenz-schützerInnen, private Sheriffs und TürsteherInnen dürfen ihr rassistisches Werk nicht so ungestört weiterführen.
Deshalb: Auch Antira heißt Angriff!
Dieser Aufruf ist - wie sollte es anders sein - mit der Bitte verbunden, konkret solidarisch mit der Angeklagten zu sein. Das bedeutet zunächst vor allem: Spendet, falls Ihr was überhabt. Wir brauchen Kohle für den Strafbefehl, die Anwaltskosten, ...
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Oldburger
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Landessparkasse zu Oldenburg
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