von R&A
Als Hannah Arendt 1949 das erste mal wieder Deutschland besuchte, beschrieb sie die eigenartigen Bewohner dieses Landes als realitätsabgewandt, emotionslos und starr. Nachdem sie sich erst ein paar Jahre zuvor aufgeschwungen hatten, als Herrenmenschen Europa in Schutt und Asche zu legen, waren sie nun in ihre Opferpose verliebt, die ihre angebliche Schuldlosigkeit unterstreichen sollte. Das Leugnen der Tatsache der Vernichtung und die Schuldabwehr war ihr täglich Brot und mit fieberhafter Geschäftigkeit wurde auch das letzte bißchen Besinnung weggearbeitet. Beobachtet man die Deutschen, wie sie geschäftig durch die Ruinen ihrer tausendjährigen Geschichte stolpern und für die zerstörten Wahrzeichen ein Achselzucken übrig haben oder wie sie es einem verübeln, wenn man sie an die Schreckenstaten erinnert, welche die ganze übrige Welt nicht loslassen, dann begreift man, daß die Geschäftigkeit zu ihrer Hauptwaffe bei der Abwehr geworden ist."
Das beredte Schweigen der Tätergeneration und die Verdrängung der NS- Geschichte aus dem Alltag prägte in den 50er und 60er Jahren den Abwehrdiskurs der deutschen Gesellschaft. Diese bleierne Zeit" wurde erst allmählich durch die Nach-68er-Generation aufgelöst, die wohlweislich nicht die Schulden aus der NS Zeit übernehmen wollte, sich aber brüstet, das Schweigen der Alten durchbrochen zu haben. Das kollektive Beschweigen ist so der gnadenlosen Geschwätzigkeit gewichen: Die Erben des Wirtschaftswunders befreien sich von der Vergangenheit, indem sie sich selbst als Musterknaben ihrer Bewältigung gerieren. Eike Geisel schrieb einmal, daß die Deutschen mit der nämlichen Betriebsamkeit, die sie einst beim Vernichten und danach beim Vergessen an den Tag gelegt hatten, sich nun an die eigene Vergangenheit machten". Den moralischen Gewinn" ziehen sie hieraus gerne, um nun als geläuterte Demokraten der Berliner Republik aufzutreten und endlich Schluß mit dem deutschen Sonderweg zu machen, was unter anderem auch bedeutet wieder Angriffskriege führen zu dürfen. Wenn es allerdings um die Schulden der Vergangenheit geht, knüpfen sie an den gleichen Abwehrdiskurs an, mit dem sich schon ihre Vorgänger der lästigen materiellen Pflichten zu entledigen trachteten.
Es erscheint schon grotesk, wenn Kanzler Schröder bei der ersten Lesung des Gesetzes zur ZwangsarbeiterInnenentschädigung ausrief, dies ist kein Schlußstrich" unter die Vergangenheit, im gleichen Atemzug allerdings bemerkt, daß es keine weiteren Zahlungen von deutscher Seite aus mehr geben wird.
Ähnlich reagierte der Mercedes Konzern im Jahre 1991, als ZwangsarbeiterInnen um Entschädigung anfragten. Sie bekamen zur Antwort, daß der Konzern ja nun schon erhebliche Summen in die wissenschaftliche Aufarbeitung seiner Vergangenheit gesteckt habe und über dies ja nun in der ehemaligen Hauptverwaltung ein Denkmal mit dem Titel Tag und Nacht" an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern würde. Zur Lektüre legten die KonzernvertreterInnen noch die Rede des Vorstandsvorsitzenden Edzard Reuter bei, die er anläßlich der Denkmalsenthüllung gehalten hatte. Neben diesem Verweis auf die glänzende Aufarbeitung" ihrer Geschichte nahmen sie dann allerdings noch substanziell zu den Forderungen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen Stellung und verwiesen darauf, daß sie sich von diesen nicht zu erneuten Ungerechtigkeiten verleiten lassen wollten: Bei der Feststellung, keine individuellen Leistungen zu erbringen stand der Gedanke im Vordergrund, daß es ohne eine erneute Bürokratie kaum möglich sein könnte, die Tatsache der Zwangsarbeit zweifelsfrei festzustellen. Eine solche Bürokratie hätte zu langwierigen Verfahren, vor allem aber zu erneuten Unrecht geführt, durch das alte Wunden eher aufgerissen als geheilt worden wären. Eine Entscheidung zu individuellen Leistungen hätte außerdem diejenigen begünstigt, die im Laufe der Jahre ihre psychische und physische Kraft zurückgewonnen haben und möglicherweise in guten Verhältnissen leben."
Im gleichen Gestus reagierte der Autokonzern VW, dem die ZwangsarbeiterInnen einst seine Maschinen rettete, indem sie nach der Zerstörung des Stammwerkes unter mörderischen Bedingungen die Produktionsanlagen unter Tage verbringen mußten. Von Monitorredakteuren im Sommer 1998 auf die Entschädigung angesprochen, äußerte sich Klaus Kocks vom VW-Marketingvorstand viel geschickter als es seine Vorgängergeneration gekonnt hätten: Nein, ich glaube wir müssen weiterhin den Weg gehen, daß wir politische Öffentlichkeitsarbeit unter dem Oberbegriff ,Nie mehr Faschismus` fördern müssen und werden nicht den Weg in Einzelentschädigungen und auch nicht in Hinterzimmer-Agreements gehen. Ich glaube nicht, daß es einen angemessenen Betrag gibt _ und ich sage noch einmal, es geht uns nicht um Geld. Aber was ist denn angemessen? 400,- DM?, 600,- DM? 4000,-DM? Die Fragen beinhalten einen inneren Zynismus, der geradezu beklemmend ist"(1)
Die Praxis bundesdeutscher Entschädigung
Zynisch ist wohl eher die Praxis der bundesdeutschen Entschädigungen und Kompensationen für NS Opfer. Diese hat eine 50 Jahre währende grauenerregende Tradition. Sie ist gekennzeichnet durch das Wegdefinieren von Ansprüchen mittels eines bürokratischen Apparates, der die Antragsteller zu unglaublichen Nachweisen ihrer Leistungsberechtigung zwang. So wurde von Opfern der Arisierung verlangt, daß diese noch Quittungen für die geraubten Gegenstände beibringen müßten, politisch Verfolgte mußten ihre politische Verfolgung nachweisen und Schäden an Leib und Gesundheit wurden durch bundesdeutsche Ärzte penibel begutachtet, wobei in einigen Fällen, Opfer sogar mit ehemaligen KZ Ärzten konfrontiert wurden. Anträge von Zwangssterilisierten wurden zurückgewiesen, weil die Sterilisation nicht etwa eine Verfolgungsmaßnahme war, sondern allein aus erbbiologischen Gründen vorgenommen worden" sei. Die Bestimmungen des BEG (Bundesentschädigungsgesetz) wurden so in vielen Fällen zu einer Bestätigung der NS-Logik und zu einem erneuten Opfergang" für die Verfolgten.
Antragsberechtigt waren nach dem BEG von 1952 sowieso nur deutsche Staatsbürger oder Menschen die bis 1.1.1947 in den Grenzen von 1937 als amtlich gebilligte Emigranten" gewohnt hatten. Konnten KZ- Insassen tatsächlich alle Nachweispflichten erbringen, gewährte man ihnen eine Entschädigung von 5,- DM für einen Tag KZ Haft. Auf das Jahr gerechnet wurden also für Prügel, Unterernährung und unmenschliche Behandlung ca. 1800,- DM gezahlt.
Entschädigungsleistungen für Zwangsarbeit sah das BEG nicht vor, hier war eines der vielen Löcher, die der Gesetzestext bereithielt, um den Kreis der Antragsberechtigten zu schmälern. Die Bundesregierung stellte sich so auf den Standpunkt, daß die geleistete Sklavenarbeit (2) nicht entschädigt zu werden braucht. Der Bundesgerichtshof befand hierzu, daß Zwangsarbeit eine allgemeine Begleiterscheinung von Krieg und Besatzungsherrschaft" sei.
Findig genug die aus dem NS entstandenen Schulden nicht zu zahlen war die BRD auch, als sie das Londoner Schuldenabkommen von 1952/53 aushandelte. Hierzu hatte Adenauer das Deutsch-Bank-Vorstandsmitglied Hermann Josef Abs als Leiter der deutschen Delegation bestimmt.(3)
Bei der Londoner Schuldenkonferenz ging es darum, daß die Deutschen eine möglichst günstig Regelung herausschlagen wollten um aus den Kriegs- und Nachkriegsschulden sowie den Reparationsansprüchen herauszukommen. Die politische Großwetterlage des kalten Krieges begünstige dieses Ansinnen. Letztlich wurde eine pauschale Tilgung der Nachkriegsschulden von 7,3 Milliarden DM auferlegt, allerdings unter der einschränkenden Klausel, daß ein Moratorium für die Kriegsschulden bis zum endgültigen Abschluß eines Friedensvertrages bestehen solle. Der entscheidende Artikel 5 des Abkommens lautete: Eine Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, und von Angehörigen dieser Staaten (...) wird bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt."
Nach der Wiedervereinigung 1989 wurde zwar kein formaler Friedensvertrag geschlossen, aber die 2+4 Verträge gelten als ein solcher. Dies war allerdings nicht die Auffassung der BRD Regierung, die bestrebt war, die Reparationsfrage aus den Verhandlungen herauszuhalten. Sie setzte sich mit diesem Ansinnen auch gegen die sowjetische Position, die gefordert hatte die Reparationsfrage aufzunehmen, durch.(4)
Nach Auffassung der Bundesregierung waren somit die Forderungen nach Entschädigungsleistungen vom Tisch. Am 3. Mai 1996 stellte allerdings das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Klage von jüdischen ZwangsarbeiterInnenn gegen die Bundesrepublik Deutschland fest, daß individuell Geschädigte auch individuelle Schadenersatzansprüche stellen können und diese nicht an die Reparationsfrage gebunden seien.
Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mußten sich die deutschen Unternehmen vorerst keine Sorgen machen, da die meisten Opfer eine Klage gegen ihre ehemaligen Ausbeuter nicht finanzieren konnten. Die Möglichkeit von nun erwartbaren Individualklagen ließ befürchten, daß das Image der Firmen Schaden nehmen könnte.
Als aber in den USA im August 1998 erste Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen eingereicht wurden, gerieten einige deutsche Konzerne langsam in Bedrängnis.(5)
Ein Rolle spielte dabei der gerichtliche Vergleich der Schweizer Banken mit amerikanischen Anwälten, die für die Entschädigung von nicht ausgezahlten jüdischen Bankguthaben eine Summe von 2,5 Milliarden gezahlt hatten. Das Thema der Entschädigung von NS-Unrecht hatte in den USA an Aufmerksamkeit gewonnen. Insbesondere die Boykottaufrufe und Anzeigenkampagnen von Opferverbänden verstärkten den Druck auf die deutsche exportorientierte Wirtschaft.
Ebenso schmerzte es die deutschen Großunternehmen, daß im Gefolge dieser Aktionen, die Übernahme des US-amerikanischen Bankers Trust durch die Deutsche Bank mit dem Argument blockiert wurde, die Deutsche Bank solle erst einmal ihre Verstrickungen in die Verbrechen des NS offenlegen und Entschädigungen zahlen. Einige Manager von deutschen Großkonzernen suchten nach einer Möglichkeit, sich vor solchen Risiken in der Zukunft zu schützen. Der Nationalsozialismus drohte zu einem Standortnachteil auf dem internationalen Markt zu werden. Hilfe für den nationalen Wettbewerbstaat Deutschland versprachen sich die deutschen Manager von dem zukünftigen Kanzler Schröder (6), der sofort nach seiner Wahl den Schutz der deutschen Industrie" vor Imageverlusten und überzogenen Zahlungsforderungen" zusicherte. Er machte die Stiftungsinitiative zur Chefsache.
Erste Verhandlungen über einen zukünftigen Versöhnungsfonds" der deutscher Wirtschaft führte dann Kanzleramtsminister Bodo Hombach in Washington. Am 16. Februar 1999 gründeten dann 12 der von US Klagen betroffenen Unternehmen den Selbsthilfefonds der Deutschen Wirtschaft vor ZwangsarbeiterInnenklagen, die sogenannte Stiftungsinitive Erinnerung Verantwortung und Zukunft".
Die Stiftungsinitiative
Als einige Direktoren von NS-Unternehmen auf den Anklagebänken der Nürnberger Prozesse Platz nehmen mußten, vertraten sie die Position, daß der Einsatz von Zwangsarbeit zu ihren Pflichten im NS gehört hätte. Benjamin B. Ferencz, der am Prozeß auf der Anklageseite teilnahm, beschreibt diese Haltung folgendermaßen: Aus ihrer Sicht war der Einsatz von Sklaven eine patriotische Pflicht, unter den damaligen Umständen eine ganz normale und korrekte Sache." Diese Position findet sich in der Präambel der deutschen Stiftungsinitiative wieder und soll belegen, daß es nicht um Rechtsansprüche, sondern um eine freiwillige Leistung" geht, eine abschließende Geste der Versöhnung".
Deutsche Unternehmen waren (...) in das NS-Regime und damit auch in das von ihm ausgelöste Unrecht eingebunden. Dabei gingen nationalsozialistische Verfolgung und Zwangsarbeit vom NS-Staat aus. (...) Rechtsansprüche gegen deutsche Unternehmen im Hinblick auf Zwangsarbeit und Verfolgung während der NS-Zeit bestehen nicht. Die deutschen Unternehmen sehen aber eine moralische Verantwortung.(...) Am Ende dieses Jahrhunderts sind deutsche Unternehmen nochmals bereit, als Geste der Versöhnung (...) heute noch lebenden ehemaligen ZwangsarbeiterInnenn, die damals Arbeit unter besonders belastenden Bedingungen haben leisten müssen, zu helfen. (...) Unabdingbare Voraussetzung für die Gründung der Stiftung und die Bereitstellung der Mittel ist, daß für die Unternehmen umfassende und dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen ist, d. h., daß sie vor gerichtlicher Inanspruchnahme geschützt ist." Es soll ein abschließendes materielles Zeichen" gesetzt werden in den Bereichen der ZwangsarbeiterInnen-Beschäftigung, der Arisierung und anderen Unrechts aus der Zeit der NS-Herrschaft".
Vorwiegend geht es um die Rechtssicherheit der Deutschen Unternehmen in den USA aber auch anderswo für heute und in der Zukunft. An diese Leistung der Opfer und der Gerichte ist die Bereitstellung der Geldmittel unmittelbar geknüpft. Auf das Angebot, daß im Tausch gegen die Rechtssicherheit der Unternehmen Entschädigungen gezahlt werden, gingen die Opferverbände ein, weil sie davon ausgehen mußten, daß auf dem Wege durch die Gerichtsinstanzen nur eine Minderheit der ZwangsarbeiterInnen, die es sich leisten können Klagen zu führen, eine Chance haben würde, Leistungen zu erhalten. Hinzukommt, daß es auch einige Firmen gar nicht mehr gibt die damals ZwangsarbeiterInnen beschäftigten. Insbesondere die ZwangsarbeiterInnen aus Osteuropa hätten dabei wegen den aufzubringenden Anwaltskosten wenig Chancen überhaupt entschädigt zu werden.(7)
Opferverbände, die nun an den Verhandlungen beteiligt wurden, erhofften sich von der deutschen Industrie ein umfassendes Angebot der Entschädigung.
Zunächst versucht die deutsche Verhandlungsleitung nach alt bewährter Manier, den Kreis der Anspruchsberechtigten bei den Verhandlungen zu drücken, um die zu zahlende Summe möglichst gering zu halten. Es werden verschiedene Opferkategorien angelegt, so daß die Formulierung aus der Präambel, es sollen nur ZwangsarbeiterInnen die unter besonders belasteten Bedingungen" Arbeit leisten mußten, voll zum Tragen kommt. Der im Sommer 1999 als neuer Verhandlungsleiter eingesetzte Otto Graf Lambsdorff(8) rechtfertigte dies mit den Sätzen: Die Beschäftigung von Ostarbeitern in der deutschen Landwirtschaft ist eine natürliche historische Erscheinung. Sie haben schon immer so gearbeitet und tun dies sogar heute."(9) Damit sollten die ZwangsarbeiterInnen die in der Landwirtschaft eingesetzt waren aus den Leistungen ausgeschlossen werden. Zum Anderen wurde der später unter Protesten verworfene Vorschlag eingebracht, man solle doch die Entschädigungsleistungen an das Rentenniveau der jeweiligen Länder koppeln, was insbesondere zu lächerlich geringen Summen der ZwangsarbeiterInnen aus Osteuropa geführt hätte.
Die erste Summe von 3 Milliarden, mit der die Deutschen Wirtschaft ihren moralischen Ablaßhandel begann, begründete der Sprecher der Stiftungsinitiative Wolfgang Gibowski damit, daß mehr Geld keinem Aktionär begreiflich zu machen wäre, außerdem sei dies ja eine humanitäre Geste", da eine rechtliche Verantwortung nicht bestünde.
Die Grundhaltung des Großteils der deutschen Industrie ist dabei klar, sie sieht sich als Opfer von Internationalen Machenschaften und denunziert die Forderungen der Opferverbände und Anwälte nach angemessener Entschädigung immer wieder als Resultat eines geldgierigen Geschachers.(10) Die antisemitischen Stereotype werden dabei häufig von der Boulevardpresse übernommen, die über die Geldsüchtigen Anwälte schreibt, in deren Taschen ein großer Teil der Entschädigungsgelder fließen würde. Den Opferverbänden und Anwälten wird die Verantwortung für die Entstehung des Antisemitismus zugeschrieben, da sie überzogene Forderungen" stellten. Mit dieser Abwehraggression wird die eigene Verantwortung sowie der Gewinn aus der Zwangsarbeit, schlicht geleugnet.
Eine angemessene Entschädigung der vorenthaltenen ZwangsarbeiterInnen-Löhne hat Professor Thomas Kuczyski in seinem Gutachten Entschädigungsansprüche für Zwangsarbeit im ,Dritten Reich`" ausgearbeitet. Er kam auf die Summe von 180,5 Milliarden DM, die deutsche Unternehmen als Lohn den ZwangsarbeiterInnenn nachzuzahlen hätten.
Wobei Entschädigungen für erlittenes Unrecht sowie Schäden an Leib und Leben noch gar nicht eingerechnet sind.
Im Aufwind für ihre Verhandlungsposition empfand sich die deutsche Wirtschaft als am 14.09.99 ein Gericht in New Jersey eine Schadensersatzklage gegen Siemens und Degussa wegen Nicht-Zuständigkeit abwies. Im Oktober wurden dann das Angebot von deutscher Industrie und Bundesregierung auf 6 Milliarden aufgestockt, Kanzler Schröder bezeichnete dies als ein würdiges" Angebot. Die Opferverbände verlangten mindestens eine zweistellige Millardensumme. Als dann Melvyn Weiss einer der bedeutendsten Opferanwälte Anfang November eine Pressekonferenz gab und verkündete, daß ein Gesetzesentwurf vom amerikanischen Senat verabschiedet werden solle, welcher amerikanischen Gerichten erlauben würde, künftig Schadensersatzanklagen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen zuzulassen, erhöhte man das Angebot auf 8 und im Dezember dann auf 10 Milliarden DM.
Damit hatte die Bundesregierung und Industrie das Geschäft der Nachkriegsgeschichte abgeschlossen, indem sie sich auf einen Schlag von den noch ausstehenden NS-Schulden befreien konnte.
Der Gesetzesentwurf
Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" entlastet die Täter und verhöhnt die Opfer. Der Betrag von 10 Milliarden als Gesamtsumme der Stiftung ist viel zu gering. Nur 8,1 Milliarden sollen für die unmittelbare Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen aufgewendet werden. Der Rest ist für Arisierungsschäden und wissenschaftliche Aufarbeitung der Vergangenheit vorgesehen.
Zudem geht der Rechtsfrieden der deutschen Unternehmen eindeutig zu Lasten der Opfer. Mit dem Stiftungsgesetz erkauft sich die BRD einen Schlußstrich, nach dem Forderungen in der Zukunft nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Verteilung der Mittel ist an eine Antragsfrist von acht Monaten gebunden, innerhalb derer die Opfer nachweisen müssen, ob und wo sie Zwangsarbeit verrichten mußten. Darüber hinaus müssen sie den Verzicht auf weitere Rechtsansprüche gegenüber dem Staat und deutschen Firmen erklären. Die von der deutschen Wirtschaft immer wieder angemahnte Rechtssicherheit bedeutet somit nichts anderes als Täterschutz.
Entschädigt werden sollen insgesamt sowieso nur diejenigen ZwangsarbeiterInnen, die in das Gebiet des deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 deportiert worden sind. Nach den vorliegenden Gesetzesentwurf ist nicht absehbar, ob und in welchem Maße, die in die Reichsgrenzen deportierten Zwangs
arbeiterInnen, die nicht in bewachten Lagern interniert waren, Ansprüche auf Zahlungen aus dem Fonds geltend machen können. Kriterien für die Entschädigung sind nach § 11 des Stiftungsgesetzes Haftbedingungen oder besonders schwere Lebensbedingungen", womit im Regelfall bewachte Lagerunterbringung gemeint ist. Dies wird zum Ausschlußkriterium für diejenigen Personen werden, die z.B. in Oldenburger Privathaushalten arbeiten mußten. Auch die zur Arbeit gezwungenen Kriegsgefangenen können keine Ansprüche geltend machen, wenn sie nicht in einen Zivilstatus überführt worden sind.
Ob Opfer entschädigt werden, die nicht von den Kategorien des Gesetzes erfaßt werden, hängt von der Entscheidung der Partnerorganisationen ab. Sie haben einen Spielraum die Bestimmungen des Gesetzes auszulegen; je weiter sie diesen jedoch ausnutzen, desto weniger bekommen die einzelnen AntragstellerInnen.
Ungeklärt ist weiterhin, ob ZwangsarbeiterInnen, die von keiner der Partnerorganisation, die an den Verhandlungen beteiligt waren, vertreten werden die volle Summe, die ihnen zugebilligt worden ist, auch erhalten werden. Denn für diese große Gruppe der noch lebenden ZwangsarbeiterInnen sind lediglich 540 Millionen Mark vorgesehen, so daß zur befürchten steht, daß nicht einmal die erste Abschlagzahlung, die nach Antragstellung erfolgen soll und die Hälfte der ohnehin niedrigen Entschädigungsumme ausmacht, gezahlt werden kann.
Zwangsarbeit in Oldenburg
In der Nordwestregion wurden mehrere zehntausend Männer und Frauen zur Arbeit gezwungen. Ihr erzwungener Arbeitseinsatz hat viel zur Prosperität der Stadt Oldenburg beigetragen, die Hauptbereiche ihres Einsatzes waren dabei landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion, kleine und mittlere Betriebe, Moorkultivierungsarbeiten und öffentliche, städtische Baumaßnahmen.
Von der Zwangsarbeit profitierten neben vielen anderen folgende Oldenburger Betriebe und öffentliche Einrichtungen:
Tegtmeyer, Bettfedern Fromm, Dieks & Kuhlmann, Klosterwerk Dr. Dasch (Blankenburg), Rheinumschlag, Landessparkasse, Kfz Martens, Pekol, Bauunternehmen Freytag, EWE, Stalling KG, Peter Friedrich Ludwig Hospital, Coop Tweelbäke (Fleiwa), Lieke Gmbh & Co, Husmann GmbH, Deutsche Reichsbahn, Deutsche Reichspost, städtische Reinigungsbetriebe, Warpspinnerei Oldenburg, Polizeiküche, Torfwerk Oldenburg.
Die ZwangsarbeiterInnen waren teilweise in betriebseigenen Lagern interniert. In Oldenburg existierten bis zu 60 verschiedene Lager mit unterschiedlichen Haftbedingungen.(11)
Zu Fordern ist, daß eine umfassende Bestandsaufnahme der Zwangsarbeit in Oldenburg erfolgt. Die Firmen, sowie die Stadt sollen ihre Archive vollständig öffnen und den Einsatz von ZwangsarbeiterInnen in ihrem Betrieb feststellen und dokumentieren. Die Profiteure der Zwangsarbeit sollen die Daten dazu benutzen, ehemalige ZwangsarbeiterInnen ausfindig zu machen und Entschädigungszahlungen leisten.
Wir fordern die Einrichtung eines stadteigenen Fonds für die Entschädigung aller Oldenburger ZwangsarbeiterInnen während des Nationalsozialismus, zu dem alle Unternehmen und Betriebe und auch die Stadt Oldenburg, sowie Privatpersonen ihren Beitrag leisten soll.
Die Entschädigung soll unabhängig von den Bestimmungen des Stiftungsgesetzes geschehen, vielmehr sollen auch jene ehemaligen ZwangsarbeiterInnen Leistungen erhalten, die nach dem Gesetz kein Recht auf Entschädigung haben.
R&A
1) Stützen konnte sich diese Position auch auf den Carl von Ossitzky Preisträger und VW-Haushistoriker Hans Mommsen, der schon vor Jahren die Auffassung vertrat, daß auf der Ebene des einzelnen Unternehmens eine individuelle Entschädigung der bislang nicht in den Genuß politischer Entschädigung gekommenen ZwangsarbeiterInnen aus einer Fülle von praktischen Gründen nicht systematisch möglich ist." Der VW-Konzern änderte allerdings wenige Wochen nach dem Monitorinterview offiziell seine Meinung und richtete unter dem Druck der politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten (siehe weiter unten im Text) einen Entschädigungsfonds ein.
2) Der Begriff Sklavenarbeiter der ja eigentlich der aussagekräftigere Begriff im Gegensatz zur ZwangsarbeiterInnen ist stellt allerdings immer noch einen Euphemismus dar. Benjamin B. Ferencz schreibt dazu in seinem Buch Lohn des Grauens": Die jüdischen KZ-Arbeiter hatten einen noch geringeren Status als Sklaven. Sklavenhalter sorgen für ihren menschlichen Besitz und versuchen ihn zu erhalten. Der Plan der Nazis war es jedoch, die Juden zu verbrauchen und dann zu verbrennen." (B. B. Ferencz, Lohn des Grauens, New York 1981)
3) Was der Bericht
des Office of Military Government of the United States of America (OMGUS) über
die Deutsche Bank und deren Vorstandsmitglied Abs zu sagen wußte, spielte
für die Benennung des Verhandlungsleiter durch Adenauer entweder keine
Rolle oder befähigte ihn geradezu für die Aufgabe. Abs war der
Spiritus Rector der niederträchtigen Deutschen Bank, die eine ungewöhnliche
Konzentration wirtschaftlicher Macht mit aktiver Teilhaberschaft an der verbrecherischen
Politik des Naziregimes verband."
Auch die
Historiker, die die Unternehmensgeschichte im Auftrage der Deutschen Bank beforscht
haben gehen davon aus, das Abs auch die letzten Unmenschlichkeiten des NS-Systems
gewußt haben muß. Unter anderem verkaufte die Deutsche Bank beispielsweise
das Gold aus den Gebissen der in Auschwitz vergasten KZ _Opfer, gab Kredite
für Bauunternehmen, die KZ-ZwangsarbeiterInnen beschäftigten und auch
das Krematorium in Auschwitz bauten und verdiente große Summen an den
Transfergeldern der ZwangsarbeiterInnen aus Deutschland in ihre Heimatländer,
sowie an den Arisierungsgeschäften.
4) In einer Expertise die der damalige Ministerialdirektor Horst Teltschik 1990 dem Bundeskanzler Helmut Kohl im Zusammenhang mit den 2+4 Verträgen vorlegte, setzt dieser noch einmal auseinander, daß es keinesfalls im Interesse der BRD liegen kann einen formellen Friedensvertrag abzuschließen: Ohne Abschluß eines formellen Friedensvertrages können wir darauf verweisen, daß der Eintritt der Wiedervereinigung nicht bedeutet, daß die Reparationsproblematik noch einmal aufgerollt werden muß, weil dies nirgendwo vertraglich so vereinbar ist und weil die Reparationsproblematik durch das Fehlen konkreter vertraglich vereinbarter Verpflichtungen, durch Verzichtserklärungen unserer ehemaligen Gegner und durch die bereits erbrachten Leistungen Deutschlands 45 Jahre nach Kreisende de facto erledigt ist." (FR vom 15.April 2000)
5) Im US- amerikanischen Recht gibt es die Möglichkeit von sogenannten >class acts<, was bedeutet, daß Einzelpersonen Klagen einreichen können, deren Entscheidung dann für alle Betroffenen gelten würde, ohne das sie die Klage mit einbringen müssen. Der Konzern wäre damit verpflichtet selbst für die Entschädigung aller ehemaligen ZwangsarbeiterInnenInnen zu sorgen. Ungewiß war zu diesem Zeitpunkt, ob US- amerikanische Gerichte Klagen auf Entschädigung durch deutsche Unternehmen entscheiden können. Somit mußten die amerikanischen Gerichte auch über die Zulässigkeit der Klagen entscheiden, die auch internationale Abkommen der Politik betrafen. Für die deutschen Unternehmen war es sehr ungewiß, ob die US Gerichte die Klagen zu ihren Gunsten entscheiden würden. Daher war auch eine der größten Forderungen der späteren Stiftungsinitiative, diejenige nach einer Rechtssicherheit der deutschen Unternehmen vor den Klagen der US Gerichte.
6) Der damalige Kanzler Kohl hatte dem Ansinnen eine Stiftung zu gründen schon im Sommer 1998 eine klare Absage erteilt. Er glaubte damit würden auch die Reparationsforderungen noch einmal auf den Tisch kommen. Im Wortlaut sagte er: Wenn sie glauben ich werde die Bundeskasse noch einmal aufmachen, ist die Antwort nein."
7) Gleiwohl liefen in den USA und in der BRD Klagen weiter, die den Druck auf die Verhandlungen erhöhten. Von Seiten der deutschen Verhandlungsführung insbesondere von Graf Lambsdorff wurde später immer wieder das medienwirksame Argument gebracht, Man müsse ja auch an die Opfer denken", um damit eine Genügsamkeit anzumahnen, weil beim Scheitern der Verhandlungen ja viele überhaupt nichts bekommen würden.
8) Lambsdorff hatte seine politische Karriere in der NRW-FDP im Kreise höchster ehemaliger NS-Funktionäre in den 50 er Jahren begonnen und trat aktiv für die Generalamnestie von Kriegsverbrechern ein. Das Auschwitz- Komitee kritisierte seine Einsetzung zum Verhandlungsleiter.
9) Der Leiter der polnischen Delegation, der Staatssekretär Janusz Stanczyk, wurde in der gleichen Verhandlungssitzung von Lambsdorff gefragt, ob er denn wisse, daß mehr als 80000 Polen zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der deutschen Landwirtschaft arbeiten", worauf dieser nur zur Antwort gab: Ich hoffe, daß sie nicht deportiert wurden" (FR. 27 08.99)
10) Der Stiftungsfonds, der bis heute noch nicht einmal seinen Anteil von 5 Milliarden DM zusammen hat wird nicht müde an die nationale Solidargemeinschaft der Wirtschaft zu apellieren. Auf den vielen Veranstaltungen, die jetzt von der Stiftungsinitiative vor Industrie und Handelskammern stattfinden, zeigen sich viele Unternehmen sehr Stiftungsresistent. Von der Schutzgelderpressung" ist dabei die Rede.
11) Auch das Alhambra ist als ZwangsarbeiterInnen-Lager genutzt worden.