Der Terror geht
weiter!
164 Terroristen in Göttingen der Polizei persönlich bekannt!
105 davon sogar seit mehr als 18 Jahren!
Das Heimtückische ist: sie sehen aus wie ganz normale Menschen. Doch das ist alles nur Täuschung und Tarnung. Von ziviler Polizei mißtrauisch beäugt, versammelten sich am Freitag, dem 31. März 2000, seltsame Gestalten am und im Arbeitsamt Göttingen. Nur an den mitgeführten Waffen, Benzinkanistern, Bomben, Molotowcocktails und Streichhölzern konnte der aufmerksame Bürger diese Gestalten als Terroristen identifizieren. Sie sehen aus wie Du und ich und sie sind doch nur gekommen, um Göttingen in Schutt und Asche zu legen. Denn, wie jeder und sogar das Landeskriminalamt weiß, zieht es die Täter immer wieder an den Tatort zurück.
Deshalb hat die Polizei ihre neue Festung in die Nähe des Arbeitsamtes gelegt. Deshalb das Treffen der Terroristen am Arbeitsamt.
In der Nacht zum 7. November 1997 brannte es im Arbeitsamt Göttingen. Mit furchtbaren Folgen: vier Millionen Arbeitslose mußten monatelang auf ihre Stütze warten und am Hungertuch nagen.
In Zusammenarbeit mit der Göttinger Polizei ermittelte die Sonderkommission 413 des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen gegen eine imaginäre "terroristische Vereinigung" in Göttingen. Mit dem dicken Knüppel der §§ 129/129a StGB dehnen sich die Befugnisse des Staatsschutzes ins fast Unendliche aus.
Die §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuches waren und sind schon immer Ermittlungsparagrafen, die es rechtfertigen (sollen), über teilweise absurde Konstruktionen einen Fuß in die linke Szene zu kriegen und die Akteure derselben auszuleuchten und auszuschnüffeln.
Die Ermittlungen, die von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geleitet werden, entdeckten "gewisse Parallelen" zu einem Anschlag der Revolutionären Zellen auf die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg 1980. Ins Fadenkreuz der Ermittler gerieten auch bald mutmaßliche MitarbeiterInnen der "göttinger drucksache", da sich diese bekanntermaßen mit "anschlagsrelevanten Themen" wie z.B. dem fortschreitenden Sozialabbau beschäftigt. Eine der als Redakteure der "drucksache" verdächtigen Person arbeitete zudem bei einem Presseausschnittdienst, welcher u.a. auch die österreichische Zeitschrift "Der Standard" bezog. Diese Kombination reichte, um den Verdächtigen zum Hauptverdächtigen aufsteigen zu lassen. In der Anschlagserklärung Arbeitsamt war aus dem "Standard" zitiert worden, ergo mußte in der Logik des Staatsschutzes der Verdächtige hautnahen Kontakt zum "Standard" haben. Dabei spielte es keine Rolle, daß das Verfahren gegen die "göttinger Drucksache" ergebnislos eingestellt werden mußte, daß der Göttinger Presseausschnittdienst lediglich die Samstagsausgabe des "Standard" bezog, während in dem "Bekennerbrief' aus einer Freitagsausgabe zitiert wurde; auch daß der "Standard" über's Internet gelesen werden kann, durfte keine Rolle spielen, wenn doch endlich "Täter" her mußten. Wo Verdacht herrscht, werden die Verdachtsgründe vom Apparat selbst erzeugt. Die Verdächtigungen der "Ermittler" von LKA und BAW entsprachen der Formel pi mal Daumen: da ist einer angeblich linksradikal + noch angeblicher Mitarbeiter der "drucksache", er liest außerdem Zeitung und ist Mitarbeiter eines Pressedienstes, also ist er als Terrorist für Anschläge verantwortlich. Mit dieser Beschuldigung durchsuchten am 11. August 1998 dann zwei Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft und Polizisten vom LKA Hannover die Wohnung und die Arbeitsstelle des Verdächtigen. Das sagenhafte "Ergebnis" der Razzia waren ein Exemplar eines Lebenslaufes, Sturmhaube, Klebeband, Gefrierbeutel und ... Streichhölzer. Höchst verdächtige Gegenstände! Im Heimsuchungsbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes wurde aber gleich nach einer ganzen "terroristischen Vereinigung" gesucht, die aus einer angeblich bekannten und "mindestens zwei unbekannten Personen" bestehen sollte. Der § 129a StGB gibt den Ermittlungsbehörden zahlreiche Sonderrechte, u.a. Rasterfahndung, Telefonüberwachung, Lauschangriffe. Die Erfordernisse für den Mitte der 70er Jahre neu ins Strafgesetzbuch aufgenommenen Paragrafen sind, daß sich mindestens drei Personen fest und für einen längeren Zeitraum verbunden haben, um eine "terroristische Vereinigung zu bilden", deren Zweck die Begehung mehrerer Straftaten aus dem ständig erweiterten "Katalog" des § 129a ist. In der Konstruktion der Staatsschützer wurden also zu der einen aus ohnehin mehr als obskuren Gründen verdächtigen Person flugs zwei weitere dazu erfunden - aber auch, wie wir heute wissen, bis zu 164 andere, namentlich aufgelistete. Die Kombination der erforderlichen "mehreren Straftaten" wurde hergestellt, indem einige Anschläge aus Göttingen miteinander in Verbindung gesetzt wurden. Daß selbst das in die "Ermittlungen" einbezogene Bundeskriminalamt (BKA) keine Parallelen zwischen z.B. einem Anschlag auf das Amtsgericht aus dem Jahre 1995, zwei abgebrannten Fahrzeugen von Firmen, die am Bau des neuen Polizeigebäudes beteiligt waren, dem Brandanschlag auf das Göttinger Arbeitsamt und einen 17 Jahre (!) zurückliegenden auf die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entdecken konnte, irritierte die niedersächsischen Schnüffler nicht.
In einem politischen Prozeß Ende April 1999 wurde dann auch noch bekannt, daß bei der polizeilichen Konstruktion der terroristischen Vereinigung auch auf - seinerzeit noch illegal - erstellte SpuDok-Dateien von Anfang der 80er Jahre sowie auch die skurrilen Ermittlungsergebisse" der SoKo 606 des LKA "zurückgegriffen" wurde, die in der ersten Hälfte der 90er Jahre die Göttinger Linke in den Verfahren gegen die Autonome Antifa (M), die Initiative Kunst und Kampf, den Buchladen Rote Straße und die späteren Angeklagten im sog. Mackenrode-Prozeß ausgeschnüffelt hatten; im letzteren Fall in bester Zusammenarbeit mit organisierten Neonazis wie Thorsten Heise, Michael Homeister und Stefan Koller.
Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrtausends wurden im Rahmen eines damals modernen Spuren- und Dokumentationssystems (SpuDok, "System 2") tausende Göttingerinnen und Göttinger bespitzelt, observiert und in Dateien gespeichert; allein in der SpuDok-Datei Nr. 74 sind nach Angaben des Innenministeriums über 1300 Personen gespeichert. Der Skandal flog auf, nachdem der von rüde bis faschistoid angehauchte Funkverkehr des bis dahin geheimen gegen die linke und mutmaßlich linke Szene eingesetzten "Aufklärungs- und Festnahmekommandos" (AufKdo) der Göttinger Polizei veröffentlicht wurde. In der kriminalisierten Broschüre "Lauschangriff" gelangten Auszüge aus den Funksprüchen an die Öffentlichkeit, deren Authentizität auch in der folgenden öffentlichen Debatte und den juristischen Auseinandersetzungen nie bestritten wurde. Beispiele siehe Kasten.
Während die Staatsanwaltschaft den Beamten des AufKdo zubilligte, in ihren Funksprüchen lediglich von ihrer "Meinungsfreiheit" Gebrauch gemacht zu haben, wurden viele derjenigen, die den Skandal und die "Django-Methoden" (Inge Wettig-Danielmeier, SPD) der Polizei öffentlich gemacht hatten, gnadenlos verfolgt. Als die Funksprüche im niedersächsischen Landtag vom Abgeordneten Helmut Neddermeyer verlesen wurden, brach lt. Protokoll des stenografischen Dienstes schallendes Gelächter unter den Abgeordneten aus. Die Polizeiführung in Gestalt des damaligen Polizeichefs Mogwitz und des heutigen Polizeichefs Klaus Milde verteidigten genauso wie der Generalsekretär der cdU Niedersachsen, Hartwig Fischer und Landtagspräsident Müller, cdU, in trauter Eintracht mit dem damaligen Polizeiminister Möcklinghoff die Methoden der Sondereinheit.
Trotzdem mußte diese nach Auffliegen ihrer Einsatzmentalität und des damals noch illegalen Speicherns jeder mißliebigen Person offiziell aufgelöst werden; personell und ideologisch identisch wurde dafür das berüchtigte ZSK installiert, welches inzwischen nach dessen Skandalen zum "Zivilen Streifendienst" konvertiert wurde.
Fast 20 Jahre später tauchen eben die vom AufKdo Anfang der 80er illegal gespeicherten Daten von über 100 Göttingerinnen erneut auf in dem Ermittlungsverfahren wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a)" und als Verdächtige des Brandanschlages auf das Arbeitsamt im November 1997, ergänzt und aktualisiert durch 64 neue Namen, die wiederum der "Arbeit" der Sonderkommission 606 des Landeskriminalamtes Hannover entstammen dürften, die Anfang der 90er Jahre mit ungeheurem technischen Aufwand, monatelangen Observationen, allein in einem Zeitraum von knapp vier Monaten 14.000 abgehörten Telefongesprächen und ähnlichem gegen Göttinger Linke ermittelte. Weitere Daten entstammen Observationen der Anti-AKW- und Anti-Castor-Bewegung, aber auch ehemalige AStA-Vorsitzende und -Referenten wurden als mutmaßliche Terroristinnen gespeichert.
Neben vielen anderen, "weniger prominenten" Menschen befinden sich unter den Göttinger Dauerverdächtigen auch die 68jährige Göttinger Ehrenbürgerin Else Bräutigam, die - das sollte auch dem Staatsschützer mit dem dicksten Brett vorm Kopf bekannt sein - seit ihrer Kindheit auf den Rollstuhl angewiesen ist; es finden sich zwei Göttinger Rechtsanwälte und ein Hamburger Anwalt; es finden sich vier Journalisten, Arbeiter und Arbeitslose, Angestellte, sogar Beamte und Unternehmer auf den Abschußlisten, die in Zusammenarbeit von Göttinger Polizei und LKA erstellt wurden. Vielleicht ist auch Dein Name darunter. Viele der Menschen, deren Daten sich auf den Listen finden, leben seit Jahren oder mehr als einem Jahrzehnt gar nicht mehr in Göttingen, sondern in anderen Städten, in freundlicheren Ländern und auf anderen Kontinenten.
Angeblich wurden die mehr als 1300 "Datensätze", die die Göttinger Polizei Anfang der 80er Jahre selbst nach herrschendem Recht illegal gespeichert hatten, nach der Aufdeckung des Skandals um das AufKdo und das geheime SpuDok-System im Jahre 1983 "vollständig und unwiderruflich gelöscht". Wer das glaubt wird selig oder Polizeiminister in Niedersachsen. Denn in einer der beiden - bisher bekannt gewordenen - Listen mutmaßlicher "Terroristen", jener mit den 105 Namen, tauchen exakt wieder etliche jener Menschen auf, die schon 17 Jahre zuvor illegal erfaßt wurden, und zwar mit denselben Schreibfehlern und den gleichen Namens- und Zuordnungsfehlern wie damals. Zufall? Nein. Ein weiteres Merkmal der Identität von SpuDok-Daten und 1997er Terrorlisten ist die gemeinsame vollständige Beliebigkeit. So wie Anfang der 80er Jahre zwar mit dem Sinn, potentielle Staatsfeinde und kritische Menschen möglichst vollständig abzuspeichern, aber ohne Verstand wahllos die Halterinnen bloß auf der Geismarlandstraße parkender Autos, Besucherinnen in KAZ, Theaterkeller und anderen Kneipen, Teilnehmerinnen politischer Veranstaltungen und Demonstrationen in das geheime "System 2" gefüttert wurden, genauso wahllos und pi x Daumen wurden die jetzt als "Terroristen" aufgelisteten Menschen völlig unsystematisch zusammengerührt. Das einzige, was ihnen gemeinsam ist -und womöglich macht sie gerade das in der Beschränktheit der politischen Polizei schon als mutmaßliche Terroristen verdächtig -, ist, daß sie alle kritisch und öffentlich schon mal den Mund aufgemacht haben, daß sie sich kratzen, wenn's sie juckt, daß sie vielleicht eineN andereN als linksradikal VerdächtigeN irgendwo mal gegrüßt haben. Eine soll sogar nach Polizeierkenntnissen am l. Mai mal eine rote Fahne getragen haben.
Aber es sind ja zwei Listen bekannt geworden. Wieviele es noch gibt, werden wir hoffentlich noch eines Tages erfahren - immerhin wurde aus dem Landtag überliefert, daß die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes dem zuständigen Minister auf dessen Nachfrage zunächst lapidar mitteilte, sie führten soviele Dateien und Listen, daß der Herr Minister schonmal genauer mitteilen möge, welche Liste genau er meine. Aha. Wir wollen nicht verschweigen, daß es Stimmen gibt, die beide Listen säuberlich getrennt halten wollen und sogar noch die "alte" Liste in Gute und Böse Verdächtige teilen wollen. Auf der alten SpuDok-Liste ständen halt inzwischen "honorige" Personen, solche, die bessere Plätze für sich gefunden haben, die die Karriereleiter aufgestiegen sind und auch einige, die die Seite gewechselt haben. Insoweit sei es eine Schande, daß solche Leute nach wie vor auf polizeilichen Listen geführt werden. Andere dagegen, die nach wie vor und trotz allem oder eben deswegen in fundamentaler Opposition stehen und Widerstand leisten, vor allem aber jene Menschen auf der zweiten Liste, da wisse ja niemand Genaues und außerdem sei deren Speicherung in den unergründlichen Tiefen der Polizeicomputer nach diversen Gesetzesänderungen ja auch nicht mehr "illegal."
(Zumindest) in den Jahren 1991 bis 1995 brauchte der Staatsschutz mal wieder eine Vereinigung in Göttingen, bei der sich die verschiedenen befaßten Staatsorgane nicht so richtig einigen konnten, ob es sich dabei nun um eine "terroristische" (§ 129a StGB) oder lediglich um eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB) handeln sollte. Beide Paragrafen sind ihrer Entstehung nach als juristische Repressionsmittel gegen linke Opposition gedacht, § 129 selbst beruht, so lächerlich einem das heute vorkommen mag, auf Bismarcks "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie". Das Verfahren lief dann gegen eine "kriminelle Vereinigung", die außerdem noch für eine andere, eine "terroristische Vereinigung" geworben haben sollte. Und es gab die immer wieder gleiche Geschichte von politischen Ermittlungen in Göttingen: während zunächst öffentlich behauptet wurde, die Autonome Antifa (M) unterhielte "Kontakte zur RAF" und sei für dutzende von Attentaten verantwortlich, war später davon keine Rede mehr. Die zunächst als Begründung herhaltenden Anschläge lösten sich anscheinend in Luft auf; bei etlichen war von vornherein jedem denkenden Menschen klar, daß es überhaupt kein politischer Anschlag gewesen war. Interessanterweise wurde auch schon in den internen Berichten des LKA lediglich von 11 Anschlägen gefaselt, während die Presse jedoch über "insgesamt 52 Anschläge seit 1981" unterrichtet wurde und berichtete. "Sie waren in der Tat Mittel zum Zweck, um für die Ermittlungen nach §§ 129/ 129a in Südniedersachsen mit allen Vollmachten gegen Antifaschistinnen vorgehen zu können" (Autonome Antifa (M)).
Es blieben die Vorwürfe, eine Vereinigung gegründet oder an dieser mitgewirkt zu haben, deren Zweck die Begehung von Straftaten war. Bei diesen Straftaten sollte es sich - mensch liest es jetzt wieder und staunt immer noch - um die Organisierung und Durchführung politischer Demonstrationen gehandelt haben. Hinzu kamen Vorwürfe nach dem erst später eingeführten Vermmungsverbot und die "Nötigung" von Landesbehörden, indem die Polizei gebeten wurde, sich bei Demonstrationen doch bitteschön auf ihre eigentliche Aufgabe, nämlich verkehrsregelnde Maßnahmen, zu beschränken und sich ansonsten nicht blicken zu lassen.
Diese Vorwürfe immerhin reichten den Staatsschützern unter Führung der Oberstaatsanwälte Engler (cdU) und Pfleiderer von der Generalstaatsanwaltschaft in Celle und dem Landeskriminalamt Niedersachsen, den ganzen Apparat aufzufahren. Beim LKA wurde eine Sonderkommission gebildet - SoKo 606 -, deren "Arbeit" ein Großteil der aktuell in Rede stehenden Daten zu verdanken ist. Über Monate hinweg fanden ununterbrochene Observationen statt, mindestens 134 Menschen wurden rund um die Uhr überwacht. In einem Zeitraum von nur vier Monaten wurden - allein nach deren Eingeständnis - 14000 Telefonate abgehört und ausgewertet. Ständig wurden in der Presse "Berichte" lanciert, wie gefährlich doch die "kriminelle Vereinigung" Autonome Antifa (M) sei. Am 4. und 5. Juli 1994 standen massenhafte Razzien auf dem Programm. In einer Großaktion von Bundeskriminalamt, LKA, Sondereinsatzkommandos der Polizei, Staatsanwälten und Bezirksregierung Braunschweig wurden die Wohnungen von 17 Menschen, das Gebäude des AStA der Uni, eine Druckerei und ein Belichtungsstudio durchsucht, insgesamt 30 "Objekte". Es wurden massenhaft Papiere, Computeranlagen und Datenträger, aber auch gleich mal die Personalakte eines Beschuldigten beim Arbeitgeber beschlagnahmt.
Im Februar 1995 wurde dann 17 Göttinger Antifaschistinnen eine 216 Seiten lange Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Ce11e wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" zugestellt. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Ce11e lehnte im Sommer die Eröffnung des Hauptverfahrens, eines Prozesses, ab. Zu dürftig waren die "Ermittlungen" von LKA und GSA Celle. Nach Beschwerde der eifernden Celler Strafverfolger und des Generalbundesanwalts entschied der 3., politische Strafsenat des Bundesgerichtshofes, die Anklage sei jedenfalls wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" zuzulassen. Die 17 Göttinger Beschuldigten wurden nun vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg angeklagt. Es ist die gleiche Kammer, in deren Reihen sich Nazi-Richter in den 50er Jahren schon wieder auf der einen Seite bei der Verfolgung von Kommunisten hervortaten, auf der anderen Seite aber neofaschistische Terrorbanden wie die, die 1974 in Göttingen mehrere menschengefährdende Brandanschläge - u.a. auf den politischen Buchladen - begangen, sich Maschinenpistolen beim Zoll geraubt und die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen angezündet hatten, mit auffällig milden Strafen davonkommen ließen.
Der Beginn des Prozesses gegen die mutmaßlichen Mitglieder der Autonomen Antifa (M) sollte mit dem besonderen Feingefühl deutscher Juristen, wie sie bei Tucholsky im Buche stehen, am Jahrestag der Befreiung vom Faschismus, am 8. Mai 1996 beginnen. Das Verfahren sollte an zunächst 131 fest terminierten Prozeßtagen stattfinden, drei Tage in der Woche sollte verhandelt werden. Stattfinden sollte der Prozeß in einer speziell für dieses Verfahren zur Festung ausgebauten ehemaligen Reithalle des Bundesgrenzschutzes' in Lüneburg; der Umbau allein hätte 380000 DM gekostet.
Aufgrund der offensiven Öffentlichkeitarbeit der Autonomen Antifa (M) und breiter Unterstützung bis weit in bürgerliche Kreise mußte die Generalstaatsanwaltschaft Ce11e bereits Ende 1995 zum mehr oder weniger geordneten Rückzug blasen. Übrig blieb zuletzt eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen 3000 DM Geldbuße pro AngeklagteN für die Gedenkstätte des KZs Dora-Mittelbau in Nordhausen, die Computeranlagen wurden nach zwei Jahren endlich zurückgegeben, sämtliches schriftliches Material wurde dem hamburger Institut für Sozialforschung überlassen. Die gesamten Verfahrenskosten in mehrstelliger Millionenhöhe einschließlich der Anwaltshonorare zahlte die Staatskasse. Außer Spesen nichts gewesen? Nein:
"Der Erfolg der Staatsschnüffler bleibt, die Autonome Antifa (M] durchleuchtet und weitere linke Kreise erfaßt zu haben. Die dabei gesammelten Daten werden sich in zukünftigen Verfahren gegen politisch aktive Menschen sicherlich wiederfinden." (AAM, September 1996)
Genau das ist mit den jetzt erneut bekanntgewordenen Daten der beiden Göttinger Dauerverdächtigenlisten Realität geworden. Die einmal "gewonnenen" Daten der speicherungssüchtigen Politpolizisten werden, entgegen aller Öffentlichen Bekundungen, niemals gelöscht und bei jeder sich bietenden Gelegenheit wieder hervorgekramt. Da hilft kein Datenschützer und keine Anfragen der frommen Opposition im Landtag. Stasi Ost - Stasi West: überall die gleiche Pest!
Als willkommene "Nebenprodukte" der Ausschnüffelung göttinger Menschen durch die SoKo 606 des LKA fielen auch noch Verfahren gegen die Initiative "Kunst und Kampf - eingestellt! -, den Buchladen Rote Straße - eingestellt! - und der sogenannte "Mackenrode"-Prozeß vor dem Landgericht Göttingen ab. Auch zu diesem noch ein paar erklärende Worte:
Im Herbst 1991 entwickelte sich aus einer Demonstration gegen das damalige Schulungszentrum der faschistischen FAP in Mackenrode eine "Straßenschlacht" zwischen den linken Demonstranten und den anwesenden Neonazis und Skinheads. Einige der Nazis wurden leicht, einer schwerer verletzt. Auf der B27 wurden Fahrzeuge von der Polizei kontrolliert, jedeR mutmaßlich Linke in diesen Autos geriet als mögliche/r TeilnehmerIn der Demo in Mackenrode ins Fadenkreuz der Ermittler, und sei sie/er auch gerade mal 10 Jahre alt.
Rund sechs Jahre später, im April und Mai 1998, fand dann vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen ein Prozeß gegen eine Frau und vier Männer statt, die von der Polizei der göttinger Linken zugerechnet werden. Die Beschuldigungen lauteten auf "schweren Landfriedensbruch" gegen alle, eine wurde zudem der versuchten schweren Brandstiftung und ein anderer sogar wegen "versuchten Totschlags" angeklagt.
Eine Aktionseinheit aus örtlicher göttinger politischer Polizei - 4. Kommissariat, LKA Niedersachsen, Dezernat 403 (Staatsschutz), politischer Staatsanwaltschaft - personifiziert durch den einschlägig bekannten Oberstaatsanwalt Hans-Hugo Heimgärtner - versuchte, die Angeklagten in bester Zusammenarbeit mit bekannten Neonazis wie Thorsten Heise, Michael Homeister und Stefan ("Brutaler bin ich besser") Koller aburteilen zu lassen. Die örtliche Presse spielte zunächst mit: "Blutsonntag in Mackenrode" (die Demo war samstags!) und "Der Himmel war schwarz vor Steinen" lauteten besonders einprägsame Überschriften. Der Versuch scheiterte nur deshalb, weil der Hauptangeklagte am Ende des Verfahrens ein 100%iges Alibi vorweisen konnte und die Nazi-Zeugen ihre Lügen nicht gut genug koordinieren und vortragen konnten. Thorsten Heise z.B. wollte sich nach über sechs Jahren immer besser erinnern und hatte mit jeder Vernehmung mehr gesehen und sich wie seine "Kameraden" insbesondere auf den Hauptangeklagten eingeschossen. Die Inszenierung der Staatsanwaltschaft brach kläglich zusammen, alle Angeklagten wurden freigesprochen.
Im Mackenrode-Prozeß hatten Beamte des 4. Kommissariats der göttinger Kripo und Beamte des LKA den Nazi-Belastungszeugen willkürlich zusammengestellte Lichtbildmappen vorgelegt, die ausschließlich Fotos linker göttinger Aktivisten enthielten. Das Fotomaterial hatte sich die Polizei aus eigenen "Beständen", aus Einwohnermeldeämtern (!) und auch aus dem doch angeblich schon ewig vernichteten Fotomaterial der selbst nach Verwaltungsgerichtsurteil rechtswidrigen JuZl-Razzia vom Dezember 1986 beschafft, die Daten dazu stammen aus den Schnüffeleien der SoKo 606 von Anfang bis Mitte der 90er Jahre und, das kann mensch aufgrund der heutigen Erkenntnisse behaupten, aus den nie vernichteten SpuDok-Dateien von Anfang der 80er Jahre. Diese Mappen wurden den Faschisten vorgelegt, um daraus "Täterinnen" der Demo in Mackenrode zu identifizieren. Auf wen immer die Faschisten tippten, der fand sich im göttinger Landgericht auf der Anklagebank wieder: ein "Lotto mit 49 Richtigen aus 49 Zahlen", wie es Rechtsanwalt Ahrens im Prozeß treffend nannte.
Im April 1997 drangen zivile Polizisten in die Räume der Bildungseinrichtung "Arbeit und Leben" ein, um dort die "Redaktion" der wöchentlich erscheinenden "göttinger Drucksache" zu suchen. In einem der Räume trafen sie auf acht Personen, die flugs nun zu Redakteuren der "drucksache" ernannt wurden. Gegen die Zeitung wurde ermittelt wegen "Billigung von Straftaten" und Verstoß gegen das niedersächsische Pressegesetz. Die Verfahren wurden mangels Beweisen und wegen Verjährung eingestellt.
Das hinderte die Polizei jedoch nicht, ihre vermeintlichen "Erkenntnisse" auf immer und ewig in geheimen Dateien festzuhalten. Und so finden sich natürlich auch mutmaßliche Mitarbeiter der "drucksache" auf den Listen des Staatsschutzes.
Schon nach den Durchsuchungen bei "Arbeit und Leben" und in einer Göttinger Druckerei kam der Verdacht auf, daß die acht Betroffenen zur "Redaktion" ernannt, als solche gespeichert werden und von da an für jeden (der hoffentlich vielen) Artikel der "drucksache" verantwortlich gemacht werden sollen, derPolizei und Staatsanwaltschaft nicht in den Kram paßt.
Damit sind wir am Ausgangspunkt unserer kurzen und unvollständigen Reise durch die Geschichte Göttinger Polizeidatensammelwut wieder angekommen:
Mit dem mehr als gewagten Konstrukt, jemand sei Mitarbeiter der "göttinger Drucksache", die sich zudem bekanntermaßen mit Themen wie Sozialabbau beschäftige - aber auch mit allen möglichen Polizeiskandalen und -Schandtaten, diesen dezenten Wink mit dem Zaunpfahl für Polizeidirektor Milde erlaubt sich: d.S. - diese Person habe zudem die Möglichkeit, sich für die "Bekennerbriefe" (s)einer nur in den Köpfen der Polizeistrategen existierenden "terroristischen Vereinigung" Zitate der Freitagsausgabe in besonderer Perfidie aus der Samstagsausgabe des wiener "Standard" auszuschneiden und außerdem sei er noch links, hat sich die Sonderkommission 413 der Staatsschutzabteilung mal schnell ihren "Terroristen" zusammengebastelt.
Da ein begnadeter "Terrorist" sich zwar zur Not selbst im Halbkreis aufstellen kann, sich mit sich selbst aber auch bei bösestem Willen nicht "terroristisch" im Sinne des § 129a StGB vereinigen kann, werden zu dem von der Polizei selbstgebastelten "Täter" zackzack weitere hinzuerfünden. Datenmaterial gibt es ja, wie wir hier feststellen konnten, in den diversen Computersystemen der Polizei genug.
Oder - wenn Du
uns fragst - viel zu viel.
Soviel, daß
selbst die Polizei nicht mehr durchblickt.
Daß die Staatsschützer in diesem Fall versuchen, weitere Daten zu erlangen und ihre vorhandenen mit anderen abzugleichen, mit einer derartig blöden Konstruktion, daß sie sich schon auf den ersten Blick als solche entlarvt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie selbst es sehr ernst meinen. Die Polizei ermittelt weiter, mit ungebremster Heftigkeit. Insofern sollten sich alle darüber bewußt sein, daß die Ermittlungen - unter welchem Vorwand auch immer - auch nach den §§ 129/129a nicht nur in Göttingen weitergehen und bei solch' "anschlagrelevanten Themen" wie Sozialabbau und Arbeitslosigkeit, Castor und Krieg, Polizei- und Justizterror nahezu jedeR, die/der an solchen Themen arbeitet oder sich öffentlich dazu äußert, bereits verdächtig sein kann und gespeichert wird.
Und wie ging's weiter?
Nachdem aufgrund des Prozesses, in dem die bis dahin geheimen Listen des Landeskriminalamtes an die Öffentlichkeit gelangten, das Göttinger Tageblatt unter der Überschrift "Einmal verdächtig, immer verdächtig" (GT 20.5.99) den Skandal einer noch größeren Öffentlichkeit vorstellte, war dort folgendes zu lesen: "Das Landeskriminalamt räumt auf Nachfrage unumwunden ein, daß die Namenslisten aus Akten von Anfang der 80er Jahre stammen. Daß es SpuDok-Dateien sind, wird bestritten. Doch nichts anderes hatte seinerzeit bei Ermittlungen Eingang in die Akten gefunden."
Der Skandal wurde Thema im Landtag. Nachdem das Innenministerium - wie erwartet - zunächst die Existenz der Listen überhaupt bestritten hatte und von den Grünen verlangte, "wenn sie denn die Liste hätten", sollten sie die dem Ministerium zur Prüfung aushändigen - wohl in der Hoffnung, so Erkenntnisse über die undichte Stelle im Apparat zu bekommen -, woraufhin ihm eine notariell beglaubigte Abschrift übergeben wurde. Jetzt bestreitet der sozialdemokratische Polizeiminister Heiner Bartling nicht mehr die Existenz der Daten, sondern lediglich noch, daß es sich bei der Liste der 105 Personen um SpuDok-Dateien handele. Immerhin hatte ja sein Amtsvorgänger Möcklinghoff schon 1983 dem Landtag vorgelogen, daß all die in Göttingen rechtswidrig erfaßten Daten "unwiderruflich gelöscht" worden seien.
Immerhin gab es aus dem Innenministerium die Neuigkeit, daß die doch gelöschten Dateien auch dem. Bayerischen Landeskriminalamt und dem BKA (Bartling sagt: niemals an's BKA, obwohl das BKA ja in die Arbeitsamt-Ermittlungen einbezogen wurde) wegen des Anschlages der RZ auf die Bundesanstalt für Arbeit aus dem Jahr 1980 "übermittelt" wurden, da es zwischen der Anschlagserklärung vom November 1997 aus Göttingen und der 19 Jahre alten der Revolutionären Zellen "gewisse Parallelen" gäbe. Also, Herr Minister: so wie andere den schwarzen Geldkofferträger beschäftigen, so scheint Ihre Behörde einen Hellseher beschäftigt zu haben. Es muß dies eineR sein, der vor der von Ihnen behaupteten Löschung der SpuDok-Daten ahnte oder wußte, daß es 17 Jahrenach dem Angriff der RZ in Nürnberg einen "ähnlichen" in Göttingen geben würde und daher die Daten nach Bayern schickte. Nachher hätte er das ja nicht mehr tun können, weil die Daten ja Ihrer Darstellung folgend bereits 14 Jahre zuvor geschreddert wurden. Herr Minister, haben Sie diesen Ihren Beamten schonmal nach seinem Alibi für die Nacht des 7. November 1997 befragt?!
Ansonsten nimmt Minister Bartling die "Kritik" an der de facto-Existenz der SpuDok-Dateien nicht ernst, da diese ja bloß - Zitat - "regelmäßig von Betroffenen über einschlägige Publikationen oder aus Reihen der Göttinger PDS und der Landtagsfraktion der Grünen" kam. Und daher hat die Landesregierung auch "bislang keine Veranlassung gehabt, korrigierend in die erfolgreiche Arbeit der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes einzugreifen".
Dafür rechtfertigt Bartling generell die Aufstellung solcher Listen, denn - Zitat -"ich will auf das zurückgreifen können, was ich in der Vergangenheit ermittelt habe, damit ich schneller zu Ermittlungserfolgen komme". Auch wenn er das ganze nicht (mehr) SpuDok nennen will, so gibt er den seinerzeit illegal erstellten Daten und Akten - illegal, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gab, Personen zu speichern, gegen die gar kein konkreter Tatverdacht vorlag, die bloß die falsche Gesinnung hatten - heute den Anschein der Rechtmäßigkeit, weil man (!)ja nochmal drauf zurückgreifen könnte.
Nachdem das Polizeiministerium also nur noch barschelt, Öffentlichkeit und Parlament verkohlt und mauert, läuft derzeit eine Überprüfung der Sache durch den niedersächsischen Datenschutzbeauftragten. Viel ist von dort nicht zu erwarten: die Sache dauert schon erstaunlich lange und schließlich könnte auch der beste Datenschützer nur das prüfen, was ihm dazu vorgelegt wird. Etliche der chronisch Verdächtigen haben individuell Auskunftsersuchen an die Polizei oder die Bezirksregierung gerichtet. Es liegen auch schon Antworten vor, die aber weniger Wert als Klopapier haben: dem einen teilen sie mit, über ihn seit seinem 9. (!) Lebensjahr eine Akte zu führen, dem anderen, daß sie über ihn reineweg gar nichts hätten, während ihm gleichzeitig ein Telex der Bullen über 14 (!) gegen ihn anhängige Verfahren vorliegt. Eine Sammelklage gegen die Datenspeicherungswut der Bullen wird vorbereitet.
Da für die Betroffenen der derzeit aktuellen Abschußlisten des Staatsschutzes kein Zusammenhang - weder in der Auflistung ihrer Namen noch mit einer Tat nach § 129a ersichtlich ist - haben sie beschlossen, nun einen Verein zu gründen, um sich kennenzulernen und sich mit den Taten auseinanderzusetzen, derer sie verdächtigt werden.
Außerdem
wollen sie - gute Beispiele machen immer Schule - vollständige Einsicht
in die Daten, die bei der Polizei über sie gespeichert sind und vollständige
Einsicht in die über sie geführten Akten. Wenn sie sich überzeugt
haben, was Big Brother alles über sie weiß, besser: meint zu wissen,
dann steht die Frage der öffentlich zu kontrollierenden Vernichtung auf
der Tagesordnung. Und eines ist schon jetzt klar:
ein billiger
Wisch des "Polizeiamtes für Technik und Beschaffung" wird als
Beweis für die Vernichtung nicht ausreichen. Dafür haben wir mit diesen
Behörden zu viele Erfahrung gemacht, um denen auch nur ein Wort zu glauben.
(30) " Paß mal auf, wir stehen hier Hospitalstraße. Mit ziemlicher Sicherheit kommen jetzt durch den Durchgang hier bei Karstadt drei Typen. Der eine ist so ein Schweinsgesicht, Bartträger, so halbe Chaotentypen..."
(52) " 02 von 52. Kennzeichen ESW-NR...
(02) 52. ESW-NR... ist negativ.
(52) Komisch, der hatte so'n Vollbart hier und so zauselige Haare."
(a) " Wenn ich mich nicht verguckt habe, geht Axel W. vom Theaterkeller in Richtung Innenstadt.
(b) Jau. Alleine?
(a) Ja richtig. Er hat mich aber gleich erkannt.
(b) Ja, hau ihm welche!"
(a) " Ja, guck mal hinter's alte Rathaus.
(b) Ja, den Iltis habe ich da schon lunsen sehen.
(a) Der hat irgendwas vor mit dir.
(b) Dann machen wir uns auf den Acker. Los, du fährst jetzt vorbei und spritzt schnell aus dem Fenster und wir fahren hinterher."
(gemeint ist hier der AufKdo-"Scherz", im Vorbeifahren Chemical Maze-Kampfgas auf das " polizeiliche Gegenüber" zu spritzen.)
" Ich wette, der braucht Schläge."
" Wir haben die jetzt `ne halbe Stunde genervt, jetzt könnt ihr erstmal weitermachen..."
" So wie's aussieht, bettelt der noch um Schläge
" Wir warten nur noch, daß so ein Wort. das andere gibt, dann dröhnen wir uns mit denen ..."
Neben dem berüchtigten Funkspruch der Nachfolger des AufKdO, des göttinger Zivilen Streifenkommandos (ZSK) " Ich würde sagen, wenn wir genug Leute sind, sollten wir die jetzt plattmachen", nach dem Conny Wessmann am 17.11.1989 von der Polizei in den fließenden Verkehr, in den Tod gejagt wurde, steht wohl folgender Funkspruch neben der Formulierung " Für den würde es sich lohnen, Dachau wieder aufzumachen" am Bezeichnendsten für die Einsatzmentalität des Sonderkommandos:
(a) " Zwei von unseren Freunden stehen gerade am Theaterkeller, spielen Anhalter, ihr könnt sie ja mal mitnehmen.
(b)Jau!
(c) Im Kerstlingeröder Feld, da werden sie rausgeschmissen.
(a) Kleines Loch hacken, reinschmeissen..."