Residenzpflicht"
auf der Anklagebank!
Das Verfahren gegen ComeliusYufanyi von der afrikanischen Flüchtlingsorganisation Voice muß ganz neu aufgerollt werden. Ihm wurde vorgeworfen, mehrfach gegen die sog. Residenzpflicht verstoßen zu haben: ein Gesetz, das asylsuchenden Flüchtlingen jegliche Bewegungsfreiheit nimmt und deshalb von dem Angeklagten in seiner Eingangserklärung als diskriminierend und rassistisch bezeichnet wurde. Nach etwa zweistündiger Verhandlung brach die Richterin den Prozeß ab, weil erkennbar wurde, daß der einzige Zeuge der Anklage auf keinerlei eigene Erkenntnisse zurückgreifen konnte. Zudem hatten die verteidigenden Rechtsanwälte zum Ausdruck gebracht, daß sie den skandalösen Charakter dieses Verfahrens und die zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen ausführlich in weiteren Beweisanträgen thematisieren werden. Etwa 80 Menschen sammelten sich am 12.10. vor dem Gebäude des Amtsgerichtes im thüringischen Worbis zu einer Protestkundgebung gegen die sog. Residenzpflicht und zur Unterstützung des Angeklagten. Sie wurden mit einem völlig übertriebenen Sicherheitsaufwand konfrontiert: martialisch ausgerüstete Polizeieinheiten im Hinterhof, Leibesvisitationen aller Prozeßbesuchcr und Zivilpolizisten in der kompletten ersten Reihe im Prozeßsaal. Schon im Vorfeld sollte scheinbar der Eindruck entstehen, daß hier etwas besonders Gefährliches verhandelt wird, Unterstützcrlnnen sollten abgeschreckt werden. Doch im Verfahren selbst stand vor allem die Residenzpflicht selbst auf der Anklagebank, in den Anträgen der Verteidigung, in den Erklärungen des Betroffenen. Und etwa 40 Unterstützerlnnen, die im Prozeßsaal Platz finden konnten, ließen sich trotz dauernder Ermahnungen seitens der Richterin nicht von Beifallsäußerungen gegenüber dem Angeklagten und der Verteidigung abhalten. Die Mobilisierung zu diesem Prozeß ist Teil einer Kampagne, die Voice und die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen auf ihrem Kongreß im April in Jena entwickelt hatten. Nach einem dezentralen Aktionstag im Juli beteiligten sich am 3.10. in Hannover über 1000 Leute an einer Demonstration gegen dieses rassistische Sondergesetz. Darunter befanden sich mehrere hundert Flüchtlinge, vor allem aus Brandenburg und Thüringen, die als Ausdruck zivilen Ungehorsams von vornherein keine Reiseerlaubnisse beantragt hatten, die gesetzlicherweise ja notwendig wären, um nach Hannover fahren zu dürfen. Bezüglich weiterer Gerichtsverfahren wurde ein Rechtshilfefond gegründet, und ein Ziel der juristischen Anstrengungen soll längerfristig sein, dieses Sondergesetz vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. In den kommenden Monaten sind bereits weitere Aktionen gegen die Residenzpflicht geplant, u.a. eine Konferenz zu diesem Thema sowie ein March to Berlin" vor den Bundestag.
Weitere Infos:
www.humanrights.de
oder über
Voice, Jena (03641/665214)
oder über Karawanekomitee, Hanau (0172/6688454)
Aufruf zu Spenden und Daueraufträgen für Voice
The Voice Africa Forum hat sich in den letzten Jahren zum wohl bedeutendsten herkunftsländerübergreifenden Selbstorganisierungsansatz von Flüchtlingen entwickelt. Neben dem Menschenrechtsverein aus Bremen ist Voice die tragende Säule der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migrantlnnen, vielfältige Projekte wie der Kongreß in Jena oder aktuell die Kampagne gegen die Residenzpflicht gehen auf Initiativen dieser Gruppe zurück. Ob bei den Grenzcamps oder anderen wichtigen Veranstaltungen und Aktionen von kein mensch ist illegal", ob bei Demonstrationen gegen Abschiebungen an den Flughäfen in Berlin oder Frankfurt ... Voice-Aktivisten beteiligen sich an nahezu allen wesentlichen antirassistischen Mobilisierungen. Darüberhinaus sind sie lokal, insbesondere in Jena bzw. Thüringen, in, breiteren Bündnissen verankert. Die Basis ihrer langfristig angelegten Aktivitäten sind die sich ständig erneuernden Kontakte in die Flüchtlingsheime. Die Ermutigung und Mobilisierung von Flüchtlingen gelingt wohl keiner anderen Gruppe in diesem Maße, Doch die Handlungsfähigkeit von Voice, ihre Möglichkeit der Mobilisierung und Organisierung, ist permanent damit konfrontiert, an finanziellen Engpässen zu scheuem. Es liegt angesichts der sozialen Entrechtungen von Asylsuchenden auf der Hand, daß eine Flüchtlingsselbstorganisation sich über ihre Mitglieder und Sympa-thisanten nicht finanziell tragen kann.
Der Karawanekongreß im vergangenen Frühjahr mit einem Etat von mehr als 100.000 DM hat erfolgreich gezeigt, daß selbst solch hohe Summen zusammengebracht werden können, wenn viele Gruppen mitarbeiten. Der Aufruf jetzt zu Daueraufträgen und Spenden soll und kann, ein ähnliches Verständnis vorausgesetzt, der Gruppe Voice eine regelmäßige (monatliche) finanzielle Basis verschaffen.
Alle Gruppen und Einzelpersonen sind deshalb aufgefordert, zu einem kontinuierlichen Spendenaufkommen beizutragen.
Zwischen 30 und 50 DM monatlich können sicherlich 100 Gruppen oder Einzel-personen aus dem linken Spektrum aufbringen. Diese Summe wäre eine konkrete, materielle Grundlage dafür, daß sich der von The Voice geschaffene Selbstorganisierungsansatz weiterentwickeln kann. Für die antirassistische Bewegung in der BRD messen wir genau dieser Möglichkeit eine besondere Bedeutung bei.
AktivistInnen von kein mensch ist illegal
Konto: The Voice
Africa Forum, Jena
Postbank Leipzig
Kontonr.: 231 633-905
BLZ: 860 100 90