Gesinnungsurteil gegen
die drei Magdeburger
im 129a-Verfahren
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg & Rote Hilfe
www.soligruppe.de
Wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in vier Fällen wurden am 16.12.03 Marco zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und Daniel zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (Jugendstrafrecht) verurteilt! Carsten wurde aufgrund der schlechten Indizienlage frei gesprochen und erhält Haftentschädigung!
Nach dem ohnehin schon mehr als absurden Prozeß, verkündete heute
der Strafsenat seine ganz persönliche Meinung (und anders sind die Äußerungen
Hennings nicht zu werten) zur Verübung von zwei geglückten und zwei
versuchten Brandanschlägen durch die Angeklagten.
In seinen Vorabbemerkungen kam Ri Hennig nicht umhin zu sagen, daß der
Senat sich nicht habe „unter Druck setzen lassen, weder von den Angeklagten
noch dem Publikum“. Denn „hätte es den Autonomen Zusammenschlusz
(AZ) nicht gegeben, wären wir heute nicht hier“. Der Senat (in persona
Richter Hennig) selbst führte aus, daß es sich hier um Indizienbeweise
gehandelt habe, die aber, lege man die Mosaiksteinchen zusammen, das Gesamtbild
ergäben, daß sich aus dem AZ heraus, dem die drei Angeklagten angehören,
eine terroristische Vereinigung gegründet habe. Aus den Papieren das AZ
wäre für den Senat ersichtlich gewesen, daß es ich beim AZ um
eine Gruppe handele, die Hinweise auf Gewaltbereitschaft zulasse. Daraus sei
nicht zwingend zu schließen, daß diese die Keimzelle der Terrorgruppe
sei, die Verbindung sei in der personellen Übereinstimmung zu sehen. Zur
Auflösungserklärung sei festzustellen: „wer sich aufgelöst
hat, muß sich notwendigerweise gegründet haben.“
In der Art und Weise wie die Bekennerschreiben verfaßt waren (sz statt
ß und Chrysler ohne h) und Schreiben, die bei Marco gefunden wurden, solle
ein Beweis dafür sein, daß Marco der Autor der Bekennerschreiben
war. So auch die Übereinstimmung der Schreibmaschinen.
Daniels Alibi wurde in „erhebliche“ Zweifel gezogen. Außerdem
sage die Tatsache, daß Daniel zur Tatzeit nicht vor Ort war, nicht aus,
daß er nicht an der Vorbereitung der Anschläge beteiligt gewesen
sei, der Fingerabdruck auf dem Karton unter dem BGS-Bus sei ein Beweis für
die Einbindung in die Vorbreitung der Anschläge. Außerdem schloß
sich der Senat vollends der BAW (Bundesanwaltschaft) an, als er meinte, daß
die Telefonüberwachung eindeutig ergeben habe, daß Daniel sich habe
absetzen wollen.
Carsten schlußendlich „profitierte nun von der im Verfahren geänderten
Beweislage und hatte vor seiner eigenen Verhaftung vorgesorgt“. Es gäbe
gegen ihn keinen konkreten Beweis, weshalb er heute noch mal „von der
Schippe gesprungen“ sei.
„Wehret den Anfängen?“
Während der ganzen Urteilsverkündung, und daß war der zusätzliche
Hammer, konnte der Richter die ganze Zeit nicht umhin, mal so richtig loszuwerden,
was er von der Linken hält, denn „wer Brände legt will töten“
und zitierte damit aus einem linken Flugblatt, welches im Zusammenhang mit Übergriffen
von Nazis verfaßt wurde. Außerdem ist es noch gar nicht so lange
her, daß „Bücher verbrannt wurden und Synagogen brannten“.
Vor dreißig Jahren brannten auch erst nur Kaufhäuser und „dann
wurden Menschen getötet.“ So könne man von den Angeklagten zwar
nicht behaupten, daß sie „Topterroristen“ seien, aber man
müsse den Anfängen wehren.
Entsprechend wutgeladen war die Stimmung im Zuschauerraum, denn ein derart arrogantes
und herablassendes Verhalten sowohl gegenüber den Angeklagten als auch
dem Publikum war schier nicht auszuhalten. Pauschal wurde dem Publikum unterstellt,
daß, würden „hier heute drei Kahlgeschorene mit Springerstiefeln
sitzen, und die drei Angeklagten als Nebenkläger auf der Anklagebank zugegen
sein“, wir uns über einen Freispruch genauso „aufregen“
würden.
Die Anwaltschaft geht nach der heutigen Urteilsverküngung davon aus, daß
die BAW in Revision gehen wird. Selbes wird auch die Verteidung der Verurteilten
tun. Dies bedeutet, daß die Angeklagten bis zur Rechtskräftigkeit
des Urteils auf freiem Fuß bleiben, aber eventuell auch mit neuen Repressionen
gegen die Magdeburger Szene zu rechnen ist, da es weitere Beschuldigte gibt
und die BAW sicherlich an einer Verurteilung nach § 129a festhalten wird.
Freiheit für alle
politischen und sozialen Gefangenen!