"Es ist vollbracht!" mögen sich die Bundestagsabgeordneten
im Juli 2000 gedacht haben, als endlich ein Gesetz zur Entschädigung von
ehemaligen ZwangsarbeiterInnen und enteignetem Vermögen geschaffen war
- sollte dies doch den Schlusspunkt unter fast 60 Jahre unrühmlicher deutscher
Nicht-Entschädigungspolitik setzen. Mehr als zwei Jahre nach einer entwürdigenden
und von Ressentiments bestimmten Debatte, der Festlegung einer höhnisch
geringen Geldsumme und der Unterzeichnung des Gesetzes sieht die Realität
anders aus: Das Kapitel Entschädigung ist noch längst nicht abgeschlossen.
Und wird es auch nie sein können, sind doch die Beträge allenfalls
Versuche, sich freizukaufen von der Verantwortung für Verbrechen, die durch
nichts "wieder gut" gemacht werden können.
Zudem gehen die Auszahlungen in den einzelnen Ländern nur langsam
voran _ leuchtendes Schlusslicht ist dabei die International Organisation of
Migration (IOM).
(Zu den Mechanismen
der Auszahlung s. den Artikel "Schlußstriche" im kassiber Juli/August
2002.)
Insbesondere in den osteuropäischen Ländern scheinen sich jedoch die Partnerorganisationen der deutschen Stiftung dazu entschlossen zu haben, die Zahlungen tatsächlich und möglichst zügig an die mittlerweile hochbetagten Frauen und Männer weiterzugeben, die während der deutschen Besatzung verschleppt und versklavt worden waren. So wird die Auszahlung der ersten Rate in Polen, ebenso wie in Tschechien, zum Jahresende abgeschlossen sei. Etwa 350.000 (bzw. 90.000) Menschen haben dann "Entschädigung" erhalten.
Auch in den weiter östlicher liegenden Republiken geht es voran. In Belarus sollen zum Jahresende 100.000 Personen Geld bekommen haben, die in KZs oder Ghettos inhaftiert waren und dort schuften mussten oder in landwirtschaftlichen Betrieben zur Zwangsarbeit benutzt wurden. Danach sollen etwa 16.000 Menschen Geld erhalten, deren Angehörige ZwangsarbeiterInnen waren, aber nach dem Stichtag (16.2.1999) verstorben sind. Die Übertragung der Ansprüche auf die Erben war nach langer Diskussion in das Stiftungsgesetz aufgenommen worden.
Für weitere 18.000 Personen verzögert sich das Verfahren weiter, denn sie haben bisher keine Nachweise vorlegen können _ nur dann stimmt die Stiftung jedoch einer Auszahlung zu. Abhilfe soll hier ein Beschluss schaffen, der im September 2002 in Verhandlungen zwischen der weißrussischen und der deutschen Stiftung getroffen wurde. Demnach werden nun auch sogenannte "Glaubwürdigkeitsbescheinigungen" von weißrussischen NGOs anerkannt. Sie sollen prüfen, ob die Angaben und Berichte der einzelnen Personen nachvollziehbar sind. So löblich dieses Entgegenkommen der Deutschen ist _ wie diese große Zahl von Überprüfungen bewältigt werden soll, ist Michail Trejster, dem Vorsitzenden der Organisation jüdischer ehemaliger Häftlinge von KZ und Ghettos in Belarus, unklar. Die meisten dieser kleinen Initiativen und Selbstorganisationen werden aufrecht erhalten durch die ehrenamtliche Arbeit der Überlebenden selbst, die sich erst Anfang der 1990er Jahre haben zusammenfinden können. Kaum vorstellbar, dass entweder sie zu den Einzelnen in deren Wohnorte zu einer erneuten Befragung reisen, oder dass die AntragstellerInnen einen Besuch bei der zuständigen Gruppe bewältigen können. Und was mit denjenigen passieren soll, die in keiner der Organisationen Mitglied sind, bleibt ebenso das Geheimnis der deutschen Stifter. Eine tatsächliche Erleichterung würden nur eine aktive Unterstützung und eigene Recherchen der deutschen Stiftung vor Ort, d.h. in den einzelnen Ländern bringen.
So könnten auch die in der Ukraine ca. 58.000 Menschen entlastet werden, die noch keine Belege für einen Zwangsaufenthalt und Zwangsarbeit haben. Im Verhältnis zu den 580.000 Anträgen, die in der dortigen Stiftung eingegangen sind, wurden bis Anfang Oktober 320.000 Auszahlungen an die Banken angewiesen. Ob die Gelder tatsächlich bei den EmpfängerInnen ankommen, soll nachgeprüft werden, indem die Banken einen unterschriebenen Originalbeleg vorlegen. Verzögerungen kommen jedoch vor, weil entweder die Benachrichtigungen an die Betroffenen auf dem Postweg gebremst werden, oder weil der Weg zur Bank nicht so einfach zu bewältigen ist wie in westlichen Regionen der Welt.
Schwieriger ist die Situation derjenigen früheren ZwangsarbeiterInnen,
die von der russischen Stiftung betreut werden. Bei der sind mehr als 500.000
Anträge eingegangen, bis heute sind erst die Hälfte davon bearbeitet.
Dort fehlen vor allem die Kapazitäten für die Erfassung und Prüfung
der Anträge. Zudem begann dort die Annahme der Anträge erst im März
2001: Das monatelange Gezerre um die personelle Besetzung des Vorstands, Korruptionsvorwürfe
und die Auseinandersetzung mit der deutschen Stiftung um die Durchführung
der Auszahlungen hatten zu dem verspäteten Arbeitsbeginn geführt.
Im Winter 2001/2002 verhinderten Schneefälle die Zustellung von Anträgen
aus Sibirien, dem Fernen Osten und den nördlichen Halbinseln an die Moskauer
Stiftung, die Überschwemmungen in Südrussland haben sogar einen Teil
der ausgefüllten Antragsformulare vernichtet. Fehlende Nachweise stehen
auch hier bei vielen als unüberwindbare Barriere vor der oft dringend benötigten
Zahlung. Die bekannte Menschenrechtsorganisation Memorial ist nahezu die einzige,
die den Kampf der ehemaligen ZwangsarbeiterInnen um Nachweisdokumente unterstützt.
Seit 1990, als in der damals noch bestehenden Sowjetunion erstmals öffentlich
über den gewaltsame Arbeitseinsatz von Millionen SowjetbürgerInnen
gesprochen wurde, haben über 400.000 Menschen Briefe an Memorial geschrieben.
Sie schildern darin ihr Schicksal und versuchen so, Anhaltspunkte für Recherchen
in Archiven zu geben. Der Erfolg dieser Suche bleibt häufig aus, und so
steht für viele in Frage, ob sie jemals eine Zahlung von der Stiftung erhalten
werden.
Wann die erste Rate in der Russischen Föderation vollständig ausgezahlt
sein wird, ist also kaum zu sagen. Die ukrainische Stiftung rechnet hingegen
damit, bis zum Juli 2003 diese Zahlungen geleistet zu haben. Danach stehen drei
Monate für die Prüfung von Beschwerden zur Verfügung, ehe mit
der Ausgabe der zweiten Rate begonnen werden kann.
Dann beginnt wie in Polen und Tschechien das große Rechnen _ wie viel
ist noch da von den bewilligten Euro? Davon hängt ab, ob die ehemaligen
ZwangsarbeiterInnen tatsächlich die noch ausstehenden 35 bis 75 Prozent
der vorgesehenen Entschädigungssumme erhalten werden. In den meisten Ländern
wird allerdings befürchtet, dass die vollen Summen nicht auszahlbar sein
werden, da mehr Menschen als erwartet Anträge auf Entschädigung gestellt
haben. So muss dann der in der BRD festgelegte Globalbetrag aufgeteilt werden
_ was entsprechende Kürzungen bei den Einzelnen zur Folge hat.
Der Vorschlag der Berliner Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft",
mit der Auszahlung der zweiten Rate erst nach Abschluss der ersten Ratenzahlungen
bei allen Partnerorganisationen zu beginnen, offenbart, wes Geistes Kind die
deutsche Entschädigungslogik ist: Je länger der Auszahlungstermin
hinausgezögert wird, umso weniger der ehemaligen ZwangsarbeiterInnen sind
noch am Leben und erhalten tatsächlich die viel zu lange vorenthaltene
"Entschädigung". Dies ist in erster Linie bitter für die
betroffenen Personen, zum anderen liegt darin möglicherweise der Versuch,
doch noch in die Nähe der festgelegten Summe für die einzelnen Kategorien
zu kommen. Und Zinsen in Berlin zu sammeln, wo bis zur Überweisung in Tranchen
in die einzelnen Länder das Stiftungskapital gehalten wird. Die Verteilung
bzw. Weitergabe der Zinsen an die Partnerorganisationen sorgt regelmäßig
für Konflikte.
Reichlich Stoff für Auseinandersetzungen bot schon die Entscheidung von
Lambsdorff und anderen, die Anträge von ehemaligen nicht-jüdischen
ZwangsarbeiterInnen in die Hände der IOM zu geben. Sie sollte all diejenigen
betreuen, die nicht von bestehenden Partnerorganisationen wie denen in Polen,
Ukraine oder Russland vertreten werden, weil sie zum Beispiel in Australien
oder Griechenland leben oder als Sinti bzw. Roma gefangen genommen und versklavt
worden waren. Die damals geäußerten Befürchtungen, die IOM sei
aufgrund ihrer völligen Beziehungslosigkeit zum Thema und fehlenden Erfahrungen
im Umgang mit Entschädigungsverfahren der denkbar ungeeignetste "Partner",
haben sich mittlerweile bestätigt. Roma- und Sinti-
Verbände in verschiedenen europäischen Ländern kritisieren vehement
die lange Bearbeitungszeit der IOM: Von rund 330.000 Anträgen aus aller
Welt sind bislang nur knapp 10 Prozent bewilligt worden. Die Organisation verkündet,
dies sei verständlich, weil sowieso nur ca. 70.000 AntragstellerInnen Ansprüche
haben werden. Worauf sich diese Einschätzung gründet, bleibt offen.
Eine erste "Erklärung" gibt die Entscheidung, 45.000 von 120.000
ehemaligen italienischen Militärinternierten von den Zahlungen auszuschließen,
da sie Kriegsgefangene gewesen seien. Historiker wie Ulrich Herbert sehen das
zwar anders, bleiben jedoch ungehört: Nachdem Rom kapituliert habe, seien
Soldaten des früheren Bündnispartners von der Wehrmacht in den besetzten
Gebieten gefangen genommen und zum Arbeitseinsatz verpflichtet worden. Damit
hätten die Deutschen aus Soldaten Zwangsarbeiter gemacht. Der zivile Status
dieser Opfer begründe entsprechende Ansprüche auf Entschädigung.
Die sollen aber möglichst gering gehalten werden, und das scheint die
IOM als ihr wichtigstes Ziel antizipiert zu haben. Verständlich, wird sie
doch von Regierungen verschiedener Staaten gebildet _ so auch von der BRD. Über
Versuche von IOM-MitarbeiterInnen zum Beispiel in Griechenland, Menschen von
der Antragstellung von vornherein abzuhalten, weil eine Vorprüfung die
Nichtigkeit des Anspruchs ergeben hätte, dürfte sich der Vorstand
der Stiftung in Berlin gefreut haben. Denn so würde das Verhältnis
von Anträgen und Auszahlungen in der Statistik natürlich um einiges
besser aussehen als in der Realität. Zumal auch hier der festgelegte Betrag
von 276 Millionen Euro nicht ausreichen wird, um alle Personen entsprechend
ihres Verfolgungsschicksals "entschädigen" zu können.
Ob die erste Rate tatsächlich wie angekündigt zum Ende des Jahres
2003 (!) ausgezahlt sein wird, ist stark anzuzweifeln. Im September diesen Jahres
wurde innerhalb des bundesdeutschen Archivverbunds die Nachweissuche für
Anträge, die von IOM bearbeitet werden, gestoppt. Zu schlecht seien die
Anfragen der IOM aufbereitet, als dass gezielt nach Personen bzw. ArbeitgeberInnen
gesucht werden könne, bemängelten die MitarbeiterInnen. Fragt sich,
wohin die im Vergleich zu anderen Partnerorganisationen höchsten Verwaltungskosten
gehen und warum alle Dokumente in Genf (dem Sitz der IOM) konzentriert wurden,
anstatt schnell und dezentral Entscheidungen über die Anträge zu treffen.
Protest gegen die Verschleppungstaktik der IOM bleibt bis auf den genannten
von Sinti und Roma weitgehend aus _ nicht zuletzt deshalb, weil die von der
IOM betreute Personengruppe verstreut in vielen verschiedenen Ländern lebt
und keine Assoziationen bilden kann, die möglichen Widerstand artikulieren
könnten.
Neben die IOM trifft Kritik aber auch immer wieder die Bundesstiftung selbst,
vor allem aus den Partnerorganisationen. Die oben beschriebene Blindheit gegenüber
den (Un-) Möglichkeiten von Organisationen in den Ländern durchzog
bereits die Verhandlungen um die Entschädigungssumme in den Jahren 1999/2000.
Langdauernde Unklarheiten über die Kategorien, die Deckelung der zur Verfügung
stehenden Summe und die schleppende Bearbeitung der Anfragen in vielen Archiven
verhinderten und erschweren noch immer die Unterstützung der ehemaligen
ZwangsarbeiterInnen.
Die "Entschädigung" wird also noch einige Jahre andauern, der
erhoffte "Schlussstrich" auch unter die finanziellen Forderungen der
Überlebenden in absehbarer Zeit nicht gezogen werden können und dürfen.
Dies zeigen nicht zuletzt die noch laufenden Prozesse in den USA zum Beispiel um die Rückgabe des heutigen Karstadt-Kaufhauses, früher Wertheim, in Berlin. Solidarität und Unterstützung benötigen auch ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, die im November 2002 in Berlin eine Klage auf Entschädigung einreichten. Ähnlich wie die italienischen Militärinternierten fallen sie aus den Bestimmungen des Stiftungsgesetzes heraus. Sie waren zumeist in Internierungslagern eingepfercht, die jedoch von ähnlich grausamen Bedingungen charakterisiert waren wie die Konzentrationslager. Kriegsgefangene, die in KZs inhaftiert waren, können laut einer Ausnahmeregelung Entschädigungen erhalten. Im Prozess geht es also letztlich um die Anerkennung der Lager für sowjetische Kriegsgefangene als Konzentrationslager. Zur Erinnerung: Mehr als die Hälfte von ca. sieben Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen kam in den deutschen Lagern ums Leben. Sollte die Musterklage positiv entschieden werden, könnten 60.000 überlebende Kriegsgefangene Zahlungen beantragen. "Anspruch" haben sie so oder so.
Initiative für die Entschädigung von NS-ZwangsarbeiterInnen Oldenburg