Videofilm „Franz-Meiser-Show :
Zur goldenen Hakenkralle“

Zur Erinnerung:
Es war am 6. Juli 1999 als das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 10 Wohnungen in Berlin, Bremen, Hamburg, im Landkreis Lüchow-Dannenberg und im Landkreis Lüneburg, einen Taxi-Betrieb in Berlin Kreuzberg und ein Umwelt-institut in Bremen durchsuchte. Der Vorwurf lautet: „Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) und/ oder „gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“ (§315). Die Beschuldigten wurden er-kennungsdienstlich behandelt, teilweise wurden noch zusätzlich Speichelproben und Haarproben (aus Haarbürsten) für DNA-Analysen entnommen. In eine Wohnung in Berlin drangen vermummte SEK-BeamtInnen mit Stahlhelm und gezogenem Revolver ein. Ein Mensch wurde von der Arbeit in seine Wohnung ‘verbracht’. Begründet wurde der Vorwurf mit den Hakenkrallenaktionen gegen die Deutsche Bahn AG, die laut Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes am 7. Oktober 1996 an 12 Orten im Bundesgebiet und am 25. Februar 1997 an 8 weiteren Orten in Norddeutschland stattfanden, sowie einem „Kommunique autonomer Gruppen“ zu diesen Aktionen und weiteren Bekennerinnenschreiben. Die Durchsuchungen - zumindest bei den „Beschuldigten“ - fanden in allen Räumen statt, zu denen sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Zugang haben. Das betraf auch Keller, Dachböden, Schuppen, Ställe, Autos, Gärten und landwirtschaftliche Flächen. Die Durchsuchungen begannen zeitgleich etwa um 8 Uhr morgens und dauerten bis zu 13 Stunden. Es wurde zugelassen, eine Anwältin zu benachrichtigen, dann aber konnten, bis auf eine Ausnahme, keine weiteren Telefongespräche geführt oder empfangen werden.

In Bremen gehört ein Mitarbeiter der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz (MAUS e.V) zu den Beschuldigten. Sein Arbeitsplatz, sowie die Räume der Meßstelle und das gesamte Haus, in dem sich die Meßstelle befindet, einschließlich einer Kunstgalerie, wurden durchsucht. Ge-chäfts- und Arbeitsunterlagen wurden in einem Ausmaß beschlagnahmt, daß ein Weiterbetrieb gefährdet ist. Das Projekt „Opferperspektive“ aus Brandenburg (kümmert(e) sich um Opfer rechter Gewalt) mußte vorerst seine Arbeit einstellen, da die weitere Förderung durch das Land Brandenburg gestoppt wurde. Schon vor den Durchsuchungen am 6.7. wurde den Mitarbei-terinnen im Mai ’99 aus dem Justizministerium eröffnet, daß die Namen von zwei Projektmitarbeitern in Ermittlungsakten der BAW genannt wurden, und zwar im Zusammenhang mit Anschlägen im Bereich ‘Anti-Olympia“ und „Hakenkrallen gegen CASTOR-Transporte“. Es gibt jetzt eine schriftliche Aussage aus dem Brandenburger Justizministerium, daß eine weitere Finanzierung möglich ist. wenn „ein Mitarbeiter“ aufhört. Die KTG (Kreuzberger Taxigenossenschaft) ist inzwischen wieder arbeitsfähig und repariert auch ihre Autos wieder - mit Ersatzwerkzeugen.

Bei den Durchsuchungen wurden beschlagnahmt (wobei bei den verschiedenen Durchsuchungen sehr unterschiedlich vorgegangen wurde): PCs und Datenträger (Disketten, CDs), Videofilme. Fotos. Kalender. Adress-, Notiz- und Tagebücher, Material, an dem gerade gearbeitet wurde (unter anderem Artikel und weitere Texte, unabhängig vom konkreten Tatvorwurf). Krankenunterlagen und Therapieunterlagen über die eigene Behandlung, Patientinnenunterlagen, Strategiediskussionen zu Uran-, CASTOR-Transporten und AKW-Widerstand, Unterlagen zu Bankkonten, Quittungen, Verträge usw., Schraubstöcke, Rohrzangen, Bolzenschneider, Schraubschlüssel, Eisenbahnschienen. Funkscanner, Signalwesten. Landkar-ten. Schreibmaschinen, Typenrad, Hand-schriften- und Schreibmaschinenproben, Haarbürsten und Hanfpflanzen. Erfahrungsgemäß kann es eine zweite Welle von Durchsuchungen geben. Darauf sollten wir vorbereitet sein! Aus Begründungen der Bundesanwaltschaft zu den Ermittlungen ergibt sich, daß Telefongespräche abgehört und Treffen observiert wurden. Das ganze Ausmaß ist zur Zeit noch völlig unbekannt. Das BKA hat inzwischen Zeugenvorgeladen und auch verhört. So wurde z.B. einem Zeugen Fotos und auch ein Wortprotokoll von einem Treffen in einem Cafe mit einer „Beschuldigten“ vorgehalten. Oder es wurde ein Handwerker vorgeladen, der an dem Haus eines Beschuldigten Reparaturarbeiten durchge-führt hatte.Es sei hier noch einmal ausdrücklich gesagt, daß Vorladungen zur Polizei oder zum BKA nicht befolgt werden müssen und auch nicht sollten und Vorladungen zur Staatsanwaltschaft nie ohne anwältliche Begleitung nachgekommen werden sollten. Bekannt wurde auch. daß das BKA unmittelbar mit Sozialamt, Arbeitslosenamt und Finanzamt zusammenarbeitet. So wurden z.B. Kontostände aus beschlagnahmten Kontoauszügen oder Urlaubszeiten aus Observationen weitergegeben.

Abschließend wollen wir betonen: Unsere Widerstandsformen gegen die menschenfeindliche Atomtechnologie bestimmen wir selbst. Wir lassen sie uns nicht von den Vertreterinnen der Atomindustrie und deren staatlichen Unterstützerinnen vorschreiben! Egal, welche „Farbkombination“ in Berlin regiert: Wir werden solange gegen Atomanlagen und -transporte kämpfen, bis alle Anlagen stillgelegt sind! Wir wissen: Gemeint sind wir alle - aber wir lassen uns nicht einschüchtern und auch nicht spalten. Entscheidend für Veränderung war immer nur der Druck, den wir selbst erzeugen konnten.Sorgen wir gemeinsam dafür, daß der Stein, den sie gegen uns erhoben haben, auf ihre eigenen Füße fällt!

Kader der Goldenen Hakenkralle

(aus anti atom aktuell 106)

Videofilm „Franz-Meiser-Show : Zur goldenen Hakenkralle“
Die „Franz-Meiser-Show“ setzt sich auf satirische Weise mit dem Thema auseinander. Alle Beteiligten kommen zu Wort: BKA-Beamtinnen, der Verfassungs-schutz, Ermittlungsrichter Freisler... und nicht zuletzt darf eine autonome Aktionsgruppe ihr Können vorführen. Der Film ist lustig und lehrreich.
Anschließend wird ein Betroffener aus dem Wendland über den Stand des Ermittlungsverfahrens informieren.
Montag, 14. Februar um 20.30 Uhr in Antifa-Cafe