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Diesen Text von Jochen
Baumann haben wir, wie auch den Kommentar, der Jungle World Nr. 2/2000
entnommen.
Der darauf folgende Text ist von kanak attak
Von
der Blutsnation zum Leistungsstaat
Zum 1. Januar trat
das neue Staats-angehörigkeitsrecht in Kraft. Es sollte das nationale
Selbstverständnis verändern. Doch die Revolution fiel aus.
Neues Jahr, neue
Bürger: Seit dem 1. Januar 2000 ist das neue Staatsange-hörigkeitsgesetz
in Kraft. Zwar wurde die Regelung bereits im Mai 1999 mit Zustimmung des
Bundesrates verabschiedet. Danach können in Deutschland geborene Kinder,
deren ausländische Eltern bereits längere Zeit hier leben, die doppelte
Staatsangehörigkeit erhalten. Doch in der Regel kommt bei der Einbürgerung
nur ein Pass in Frage. Die Regierungskoalition und ihr Innenminister Otto
Schily (SPD) klopfen sich dafür seit Monaten auf die Schultern: Von der
»überfälligen Modernisierung des völlig veralteten deutschen Staatsan-gehörigkeitsrechts«
und einem nun endlich erreichten »realistischen Begriff der Nation« (Schily)
ist die Rede, von einem »Integrationsangebot« und einer Chance für gesellschaftlichen
Frieden. Für die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise
Beck (Grüne), ist die Reform ein Einschnitt in die bisherigen staatsbürgerlichen
Regelungen aus der Kaiserzeit und ein »Bruch mit der Vorstellung, wer
deutsch ist«. Von einer »Revolution« des Staatsbürgerrechts - und damit
des Kerns der nationalen Selbstverständnisses -, wie vor allem die Grünen
meinten, ist aber keine Spur zu sehen. Im Vergleich zu den bereits seit
1993 bestehenden alten Regelungen der Anspruchs- und der Ermessenseinbürgerung
fallen die Änderungen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts bescheiden
aus.
Die Bürokraten-Falle
Der Anspruch auf Einbürgerung ist an Voraussetzungen gebunden: So darf
der Antragsteller weder Sozial- noch Arbeitslosenhilfe beziehen, sowohl
das polizeiliche Führungszeugnis als auch die Kenntnisse der deutschen
Sprache müssen gut sein. Wer dann noch seit mindestens acht Jahren in
Deutschland wohnt, braucht sich künftig nicht mehr als Ausländer bezeichnen
zu lassen. Ausländische Kinder, die zwischen Hamburg und München geboren
wurden, erhalten in Zukunft automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
- so lange mindestens ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt. Darüber
hinaus sollen Minderjährige die deutsche Staatsbürgerschaft beanspruchen
können, wenn ein Elternteil über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
verfügt und beide seit fünf Jahren in familiärer Gemeinschaft in Deutschland
leben. Eine Abkehr vom ius-sanguinis-Prinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts
freilich bedeutet das nicht: Weder bekommen, wie etwa in den USA, in Frankreich
oder anderen europäischen Staaten, alle im Land geborenen Kinder von Ausländern
automatisch die Staatsangehörigkeit, noch hat sich Rot-Grün zu einer Abkoppelung
des Staatsangehörigkeitsrechts vom Ordnungsrecht durchringen können. Deutschland
wird weiterhin das einzige Einwanderungsland in Westeuropa bleiben, das
die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit im Regelfall ausschließt.
Die bestehenden Verordnungen werden in diesem Punkt sogar noch verschärft.
Und das, obwohl die Verwaltungs-Praxis der letzten Jahre doppelte Staatsangehörigkeiten
bei Einbürgerungen immer öfter tolerierte. Stattdessen schafft die Neuregelung
für in Deutschland geborene Kinder neue Probleme. Kinder, die künftig
mit der Geburt neben der deutschen noch eine weitere Nationalität erwerben,
müssen sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für eine der beiden
Staatsbürgerschaften entscheiden. Denen, die sich dann nicht entscheiden
wollen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden.
Eingebürgerte Eltern der zweiten Einwanderergene-ration bringen künftig
zwar automatisch deutsche Kinder zur Welt. Sollte diesen nach Erreichen
ihres 23. Lebensjahres die deutsche Staatsbürgerschaft aber wieder entzogen
werden, blieben ihre in der Zwischenzeit geborenen Kinder weiterhin Deutsche
von Geburt an - während sie selbst wieder zum »Ausländer« werden. Theoretisch
könnten sie dann bei kriminellen Vergehen oder bei »selbstverschuldetem«
Sozial- oder Arbeitslosen-hilfebezug abgeschoben werden, während ihre
statusdeutschen minderjährigen Kinder Abschiebeschutz genießen. Genauso
abstrus wie derartige Konstellationen ist aber, dass gesetzliche Verbesserungen
gerade für die erste »Gastarbeitergeneration«, den über 30 Jahren hier
Ansässigen, ausgefallen sind. Einbürgerungserleichterungen bringt das
neue Gesetz nicht - außer einer für sie nicht relevanten Reduzierung der
notwendigen Aufenthaltsdauer für die Anspruchseinbürgerung von 15 auf
acht Jahre. Dafür sorgen die nun zwingend vorgeschriebenen Sprachtests
und die Einbürgerungsvoraussetzungen der Straffreiheit, des Nichtbezugs
von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe und die geforderte Verfassungstreue
für durchgreifende Verschärfungen. Entgegen der Ankündigung in der rot-grünen
Koalitionsvereinbarung hat es Bemühungen zu einer grundlegenden Revision
des Ausländerrechts nicht gegeben. So gilt die Betätigung in einer politischen
Migranten-organisation weiterhin als Einbürgerungshin-dernis. Ausländer
gelten so nach wie vor als potenzielle Gefährder von öffentlicher Sicherheit
und Ordnung - und das Ausländerrecht als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts.
Warum also die ganze Aufregung um die Reform? Die so genannte Revolution
liegt kaum in der herabgesetzten Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung,
die angeblich den Kern des deutschen Nationenverständnisses sprengen soll
und auch nicht in der Einführung von Geburtsort-Prinzipien. Mit einer
Liberalisierung oder gar einem strikten ius soli - einem republikanischen
Staatsbürgerrecht also, das nach den ursprünglichen rot-grünen Plänen
von Anfang der neunziger Jahre eingeführt werden sollte - hat das alles
wenig zu tun. Geht es alleine nach der Aufenthaltszeit, so haben nun gerade
einmal vier Millionen in Deutschland lebende Ausländer oder deren bereits
in Deutschland geborene Kinder einen Anspruch auf Einbürgerung - rund
eine Million mehr als nach der bis 1999 geltenden Rechtslage. Am Kern
des nationalen Selbstverständnisses ändert sich damit natürlich nichts.
Du spreken deutsch?
Dann schon eher durch die im Dezember beschlossenen neuen Verwaltungs-
und Ausführungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz: Durchgesetzt
haben sich bei den umstrittenen Regelungen der Einbürgerungspraxis - den
Sprachtests, der Definition von »unverschuldetem Sozial- oder Arbeitslosenhilfebezug«
und bei der Prüfung der Verfassungstreue - in weiten Teilen die Vorstellungen
der von CDU und CSU regierten Bundesländer. An die Sprachkenntnisse werden
künftig höhere Anforderungen gestellt als unter dem bis lang geltenden
Staatsangehörigkeitsrecht. Einbürgerungsbewerber müssen sich im »täglichen
Leben« auf Deutsch verständigen können, einschließlich der Kontakte zu
Behörden. Sie sollen einen Zeitungsartikel lesen und wiedergeben sowie
ein ihrem Alter und Bildungsgrad entsprechendes Gespräch führen können.
Geringere Anforderungen sind für Ehegatten von deutschen Staatsbürgern,
für ausländische Kinder und ältere Menschen geplant. Allerdings: Am Ende
bleibt es jedem Bundesland selbst überlassen, wie es die Sprachanforderungen
testet. Bayern und Baden-Württemberg bestehen weiterhin auf einem Diktat,
das von den Bewerbern um die deutsche Staatsbürgerschaft zu schreiben
ist - ob der Diktierende seinerseits hochsprachliche Kenntnisse besitzen
muss, bleibt allerdings unbestimmt. Umstritten ist noch die Frage der
Ermessenseinbürgerungen: Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, Einbürgerungen
bereits nach sechs Jahren Aufenthaltsdauer auf Antrag zu ermöglichen.
Bayern hingegen besteht in einem alternativen Entwurf auf mindestens acht
Jahren.
Schafft eine, zwei,
viele Staatsbürgerschaften!
Auch im Falle der Mehrstaatlichkeit bestehen Meinungsunterschiede. Bayern
will von einbürgerungswilligen Ausländern verlangen, dass sie sich zwei
Jahre lang um die Entlassung aus ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft
bemühen. Falls keine positive Reaktion erfolge, soll das Herkunftsland
verklagt werden. Der Entwurf der Bundesregierung hingegen gibt sich mit
einem halben Jahr zufrieden, sofern sich der Ausländer nachweislich um
eine Ausbürgerung bemühte. Der bayerische Entwurf will schließlich auch
hier Sprachkenntnisse und die Kenntnis der »freiheitlich demokratischen
Grundordnung« als Einbürgerungs-Voraussetzung prüfen. Am Beispiel der
Verwaltungsregelungen des Landes Berlin kommt der Türkische Bund zu dem
Ergebnis, dass sich durch die neuen Hürden die Einbürgerungen sogar reduzieren
könnten. Bisher reichten hier einfache Deutsch-Kenntnisse aus. Künftig
müssen Antragsteller entweder eine schulische oder universitäre Ausbildung
in Deutschland nachweisen oder ein von den Volkshochschulen vergebenes
»Zertifikat Deutsch« vorlegen.
Immer feste auf
dem Boden der FdGO
Auch bei der Überprüfung der Verfassungstreue gibt es keine bundeseinheitlichen
Vorgaben. Berlin will wie Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen
Regelanfragen beim Verfassungsschutz durchführen. Da es weitgehend in
der Willkür der Behörden liegt zu entscheiden, was im Falle eines Noch-Ausländers
den Interessen der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, kann so jedes
Land nach eigenem Gusto entscheiden, ob politisch Engagierte eingebürgert
werden - oder eben nicht. Die gröbste Diskriminierung besteht jedoch hinsichtlich
der Fähigkeit zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes. Die bundeseinheitliche
Verwaltungsvorschrift definiert, wie die künftigen Musterdeutschen beschaffen
sein sollen: »Der Einbürgerungsbewerber muss den eigenen und den Lebensunterhalt
der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig
und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen
Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten
bestreiten können, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen
Mitteln angewiesen zu sein«, wird da gefordert - eine Richtlinie für die
Praxis, die der Behördenwillkür Tür und Tor öffnet: Wer schließlich kann
dies bei den heutigen Beschäftigungsverhältnissen noch garantieren? Es
geht aber noch weiter: »Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende
soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.« Ist schon für den Erwerb der permanenten
Aufenthaltsberechtigung eine dreijährige Beitragszeit zur Rentenversicherung
notwendig und damit ein längerfristiges sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis, so wird diese sozialstaatliche Diskriminierung
nun nochmals gesteigert. Landesregierungen wie die Bayerns, Sachsens oder
Baden-Württembergs, die auf die Privatisierung der Rentenversicherung
setzen, dürften über ihre Kommunen durchsetzen, dass es nicht zu einer
ausreichenden sozialen Absicherung kommt - sollte der Ausländer sich auf
die staatliche Rentenversicherung verlassen haben.
Sozialschmarotzer
- Nein danke!
Noch deutlicher wird die Verwaltungsvorschrift: »Der Bezug von Hilfe zum
Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Arbeitslosenhilfe bzw. der entsprechende
Anspruch schließt die Einbürgerung aus. Dies gilt auch, wenn der Einbürgerungsbewerber
den Umstand, der ihn zur Inanspruchnahme dieser Leistungen berechtigt,
nicht zu vertreten hat. Bei Bezug anderer Leistungen wie Arbeitslosengeld,
Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung
nach dem Bafög ist eine Prognose-Entscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber
künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus
eigenen Kräften zu unterhalten.« Im Klartext: Der Einbürgerung würdig
sind nur solche Ausländer, die jahraus, jahrein in die Sozialkassen einzahlen,
ohne jemals auf deren Unterstützung angewiesen zu sein. Auch als Neudeutsche
sollen sie die alte Funktion der »Gastarbeiter« weiter erfüllen, weitaus
mehr zur sozialen Sicherung beizutragen, als sie selbst in Anspruch zu
nehmen berechtigt sind. So gesehen haben Schily, Beck und Kollegen tatsächlich
Recht: Die deutsche Nation definiert sich in Zeiten des globalen Standortwettbewerbs
nicht mehr völkisch, sondern nach neoliberalen Effizienz- und Leistungskriterien.
Diejenigen, die erst noch Deutsche werden wollen, haben diese Anforderungen,
die demnächst auch an den Rest gestellt werden, schon heute als erste
zu erfüllen.
Pässe
für die Assimilation
Du rein, du raus!
von kanak attak
In den Nachrichtensendungen
vom 1. Januar reihten sich Silvesterparty-Bilder aus London, New York,
Moskau, Paris und Berlin aneinander. Im Anschluss daran wurde in der Kategorie
»Buntes« von dem ersten kanakschen Baby berichtet, das qua Geburt die
deutsche Staatsbürgerschaft erhielt: Good News aus der Berliner Republik.
Symbolträchtig eilte die Ausländerbeauftragte der Hauptstadt, Barbara
John, ins Hospital, um den roten Lappen auszuhändigen. Tags zuvor noch
hatte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin versucht, sich mit einem
rassistischen Vorstoß beliebt zu machen. Bei ihren Überlegungen, die Knäste
zu leeren, verfiel sie ungeachtet ihrer juristischen Durchführbarkeit
auf die Idee, nichtdeutsche Gangsta sollten ihre Haftstrafe gefälligst
da verbüßen, wo sie angeblich »zu Hause« sind - egal, ob sie dort geboren
wurden oder gelebt haben. Die Tatsache, dass man jemanden mal eben in
ein Flugzeug setzen und abschieben kann, hängt mit einem entscheidenden
Kriterium zusammen: Politische Rechte erhält man hier allein durch Ger-manisierung.
Zwar gilt durch das reformierte Staatbürgerschaftsgesetz für das Zugangsticket
seit wenigen Tagen ein neuer Tarif und die Reform unterhöhlt auch zweifellos
das bisher herrschende ius sanguinis: So wird rund einer Million Migrantinnen
und Migranten ermöglicht, um einen gesicherten Aufenthalt zu ersuchen
- und Wahlen entweder weiterhin für uninteressant zu halten oder eben
an ihnen teilzunehmen. Aber weiterhin dürfen nach bekannten Maßstäben
nur diejenigen Deutsche werden, die sich auf der Integrationsskala deutscher
als deutsch geben können. Wer von nun an für das »Zertifikat Deutsch«
den wissenswerten Unterschied zwischen Akkusativ und Dativ nicht kapiert,
bleibt dem Ausländergesetz unterstellt. Schon vor einem Jahr gaben alle
Parteien in der Diskussion um das neue Gesetz ihren Vorstellungen von
der Integration der Ausländer Ausdruck. Das Modell Rot-Grün sah Integration
durch Einbürgerung vor, während die Konservativen die deutsche Staatsbürgerschaft
nicht vorab als Bonus vergeben wollten, sondern erst als späte Belohnung
für angepasstes Verhalten. In den entsprechenden Besinnungsaufsätzen -
ob pro oder contra Doppelpass - waren alle immer für Integration und signalisierten
Ausgleich und Gerechtigkeit, wo es ihnen um Herrschaft und Kontrolle ging.
Vor allem im Zuge der CDU/CSU-Unterschriftenkampagne bezeichnete man die
angeblichen »Parallelkulturen« der migrantischen Integrationsver-weigerer
als »Gefahr und bedrohlich«. Solches Bedrohungsszenario wiederum diente
beiden Seiten auch als Warnung an die Deutschen: Gelingt es jetzt nicht,
den Ausländer zu integrieren, sind zukünftig gesellschaftliche Konflikte
unvermeidbar. Der paternalistische Gestus der notorischen Integrationsprediger
ist offensichtlich: Gnadenhalber soll ein Teil der hier lebenden Ausländer
für den geleisteten Beitrag zur Selbstassimilation endlich mit dem Clubausweis
belohnt werden. Diese Gefälligkeit verdankt sich allerdings auch dem Umstand,
dass seit Jahren verschiedene Migrantengruppen entsprechende politische
Forderungen erhoben haben. Aber nicht um jeden Preis. Die Neubestimmung
ihrer Partizipationsbedingungen durch das Konzept präventiver Pazifizierung
und durch selektiven Einschluss erweist sich als ein deutsches Modernisierungsprojekt,
das 50 Jahre rassistische Ausländerpolitik festschreibt. Diejenigen, die
es wegen dieser Widrigkeiten bisher zu nichts gebracht haben, fahren auch
weiter 2. Klasse. Und das macht uns gefährlich.
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