Diesen Text von Jochen Baumann haben wir, wie auch den Kommentar, der Jungle World Nr. 2/2000 entnommen.
Der darauf folgende Text ist von kanak attak

Von der Blutsnation zum Leistungsstaat

Zum 1. Januar trat das neue Staats-angehörigkeitsrecht in Kraft. Es sollte das nationale Selbstverständnis verändern. Doch die Revolution fiel aus.

Neues Jahr, neue Bürger: Seit dem 1. Januar 2000 ist das neue Staatsange-hörigkeitsgesetz in Kraft. Zwar wurde die Regelung bereits im Mai 1999 mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet. Danach können in Deutschland geborene Kinder, deren ausländische Eltern bereits längere Zeit hier leben, die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten. Doch in der Regel kommt bei der Einbürgerung nur ein Pass in Frage. Die Regierungskoalition und ihr Innenminister Otto Schily (SPD) klopfen sich dafür seit Monaten auf die Schultern: Von der »überfälligen Modernisierung des völlig veralteten deutschen Staatsan-gehörigkeitsrechts« und einem nun endlich erreichten »realistischen Begriff der Nation« (Schily) ist die Rede, von einem »Integrationsangebot« und einer Chance für gesellschaftlichen Frieden. Für die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), ist die Reform ein Einschnitt in die bisherigen staatsbürgerlichen Regelungen aus der Kaiserzeit und ein »Bruch mit der Vorstellung, wer deutsch ist«. Von einer »Revolution« des Staatsbürgerrechts - und damit des Kerns der nationalen Selbstverständnisses -, wie vor allem die Grünen meinten, ist aber keine Spur zu sehen. Im Vergleich zu den bereits seit 1993 bestehenden alten Regelungen der Anspruchs- und der Ermessenseinbürgerung fallen die Änderungen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts bescheiden aus.

Die Bürokraten-Falle
Der Anspruch auf Einbürgerung ist an Voraussetzungen gebunden: So darf der Antragsteller weder Sozial- noch Arbeitslosenhilfe beziehen, sowohl das polizeiliche Führungszeugnis als auch die Kenntnisse der deutschen Sprache müssen gut sein. Wer dann noch seit mindestens acht Jahren in Deutschland wohnt, braucht sich künftig nicht mehr als Ausländer bezeichnen zu lassen. Ausländische Kinder, die zwischen Hamburg und München geboren wurden, erhalten in Zukunft automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft - so lange mindestens ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus sollen Minderjährige die deutsche Staatsbürgerschaft beanspruchen können, wenn ein Elternteil über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt und beide seit fünf Jahren in familiärer Gemeinschaft in Deutschland leben. Eine Abkehr vom ius-sanguinis-Prinzip des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts freilich bedeutet das nicht: Weder bekommen, wie etwa in den USA, in Frankreich oder anderen europäischen Staaten, alle im Land geborenen Kinder von Ausländern automatisch die Staatsangehörigkeit, noch hat sich Rot-Grün zu einer Abkoppelung des Staatsangehörigkeitsrechts vom Ordnungsrecht durchringen können. Deutschland wird weiterhin das einzige Einwanderungsland in Westeuropa bleiben, das die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit im Regelfall ausschließt. Die bestehenden Verordnungen werden in diesem Punkt sogar noch verschärft. Und das, obwohl die Verwaltungs-Praxis der letzten Jahre doppelte Staatsangehörigkeiten bei Einbürgerungen immer öfter tolerierte. Stattdessen schafft die Neuregelung für in Deutschland geborene Kinder neue Probleme. Kinder, die künftig mit der Geburt neben der deutschen noch eine weitere Nationalität erwerben, müssen sich zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Denen, die sich dann nicht entscheiden wollen, soll die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden. Eingebürgerte Eltern der zweiten Einwanderergene-ration bringen künftig zwar automatisch deutsche Kinder zur Welt. Sollte diesen nach Erreichen ihres 23. Lebensjahres die deutsche Staatsbürgerschaft aber wieder entzogen werden, blieben ihre in der Zwischenzeit geborenen Kinder weiterhin Deutsche von Geburt an - während sie selbst wieder zum »Ausländer« werden. Theoretisch könnten sie dann bei kriminellen Vergehen oder bei »selbstverschuldetem« Sozial- oder Arbeitslosen-hilfebezug abgeschoben werden, während ihre statusdeutschen minderjährigen Kinder Abschiebeschutz genießen. Genauso abstrus wie derartige Konstellationen ist aber, dass gesetzliche Verbesserungen gerade für die erste »Gastarbeitergeneration«, den über 30 Jahren hier Ansässigen, ausgefallen sind. Einbürgerungserleichterungen bringt das neue Gesetz nicht - außer einer für sie nicht relevanten Reduzierung der notwendigen Aufenthaltsdauer für die Anspruchseinbürgerung von 15 auf acht Jahre. Dafür sorgen die nun zwingend vorgeschriebenen Sprachtests und die Einbürgerungsvoraussetzungen der Straffreiheit, des Nichtbezugs von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe und die geforderte Verfassungstreue für durchgreifende Verschärfungen. Entgegen der Ankündigung in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung hat es Bemühungen zu einer grundlegenden Revision des Ausländerrechts nicht gegeben. So gilt die Betätigung in einer politischen Migranten-organisation weiterhin als Einbürgerungshin-dernis. Ausländer gelten so nach wie vor als potenzielle Gefährder von öffentlicher Sicherheit und Ordnung - und das Ausländerrecht als Teil des Polizei- und Ordnungsrechts. Warum also die ganze Aufregung um die Reform? Die so genannte Revolution liegt kaum in der herabgesetzten Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung, die angeblich den Kern des deutschen Nationenverständnisses sprengen soll und auch nicht in der Einführung von Geburtsort-Prinzipien. Mit einer Liberalisierung oder gar einem strikten ius soli - einem republikanischen Staatsbürgerrecht also, das nach den ursprünglichen rot-grünen Plänen von Anfang der neunziger Jahre eingeführt werden sollte - hat das alles wenig zu tun. Geht es alleine nach der Aufenthaltszeit, so haben nun gerade einmal vier Millionen in Deutschland lebende Ausländer oder deren bereits in Deutschland geborene Kinder einen Anspruch auf Einbürgerung - rund eine Million mehr als nach der bis 1999 geltenden Rechtslage. Am Kern des nationalen Selbstverständnisses ändert sich damit natürlich nichts.

Du spreken deutsch?
Dann schon eher durch die im Dezember beschlossenen neuen Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz: Durchgesetzt haben sich bei den umstrittenen Regelungen der Einbürgerungspraxis - den Sprachtests, der Definition von »unverschuldetem Sozial- oder Arbeitslosenhilfebezug« und bei der Prüfung der Verfassungstreue - in weiten Teilen die Vorstellungen der von CDU und CSU regierten Bundesländer. An die Sprachkenntnisse werden künftig höhere Anforderungen gestellt als unter dem bis lang geltenden Staatsangehörigkeitsrecht. Einbürgerungsbewerber müssen sich im »täglichen Leben« auf Deutsch verständigen können, einschließlich der Kontakte zu Behörden. Sie sollen einen Zeitungsartikel lesen und wiedergeben sowie ein ihrem Alter und Bildungsgrad entsprechendes Gespräch führen können. Geringere Anforderungen sind für Ehegatten von deutschen Staatsbürgern, für ausländische Kinder und ältere Menschen geplant. Allerdings: Am Ende bleibt es jedem Bundesland selbst überlassen, wie es die Sprachanforderungen testet. Bayern und Baden-Württemberg bestehen weiterhin auf einem Diktat, das von den Bewerbern um die deutsche Staatsbürgerschaft zu schreiben ist - ob der Diktierende seinerseits hochsprachliche Kenntnisse besitzen muss, bleibt allerdings unbestimmt. Umstritten ist noch die Frage der Ermessenseinbürgerungen: Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, Einbürgerungen bereits nach sechs Jahren Aufenthaltsdauer auf Antrag zu ermöglichen. Bayern hingegen besteht in einem alternativen Entwurf auf mindestens acht Jahren.

Schafft eine, zwei, viele Staatsbürgerschaften!
Auch im Falle der Mehrstaatlichkeit bestehen Meinungsunterschiede. Bayern will von einbürgerungswilligen Ausländern verlangen, dass sie sich zwei Jahre lang um die Entlassung aus ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft bemühen. Falls keine positive Reaktion erfolge, soll das Herkunftsland verklagt werden. Der Entwurf der Bundesregierung hingegen gibt sich mit einem halben Jahr zufrieden, sofern sich der Ausländer nachweislich um eine Ausbürgerung bemühte. Der bayerische Entwurf will schließlich auch hier Sprachkenntnisse und die Kenntnis der »freiheitlich demokratischen Grundordnung« als Einbürgerungs-Voraussetzung prüfen. Am Beispiel der Verwaltungsregelungen des Landes Berlin kommt der Türkische Bund zu dem Ergebnis, dass sich durch die neuen Hürden die Einbürgerungen sogar reduzieren könnten. Bisher reichten hier einfache Deutsch-Kenntnisse aus. Künftig müssen Antragsteller entweder eine schulische oder universitäre Ausbildung in Deutschland nachweisen oder ein von den Volkshochschulen vergebenes »Zertifikat Deutsch« vorlegen.

Immer feste auf dem Boden der FdGO
Auch bei der Überprüfung der Verfassungstreue gibt es keine bundeseinheitlichen Vorgaben. Berlin will wie Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen Regelanfragen beim Verfassungsschutz durchführen. Da es weitgehend in der Willkür der Behörden liegt zu entscheiden, was im Falle eines Noch-Ausländers den Interessen der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, kann so jedes Land nach eigenem Gusto entscheiden, ob politisch Engagierte eingebürgert werden - oder eben nicht. Die gröbste Diskriminierung besteht jedoch hinsichtlich der Fähigkeit zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes. Die bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift definiert, wie die künftigen Musterdeutschen beschaffen sein sollen: »Der Einbürgerungsbewerber muss den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie sowie etwaige gegen ihn gerichtete Unterhaltsansprüche nachhaltig und auf Dauer aus einem selbst erwirtschafteten Einkommen, einem eigenen Vermögen oder einem bestehenden Unterhaltsanspruch gegen einen Dritten bestreiten können, ohne auf einen Anspruch auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln angewiesen zu sein«, wird da gefordert - eine Richtlinie für die Praxis, die der Behördenwillkür Tür und Tor öffnet: Wer schließlich kann dies bei den heutigen Beschäftigungsverhältnissen noch garantieren? Es geht aber noch weiter: »Die Unterhaltsfähigkeit umfasst auch eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.« Ist schon für den Erwerb der permanenten Aufenthaltsberechtigung eine dreijährige Beitragszeit zur Rentenversicherung notwendig und damit ein längerfristiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, so wird diese sozialstaatliche Diskriminierung nun nochmals gesteigert. Landesregierungen wie die Bayerns, Sachsens oder Baden-Württembergs, die auf die Privatisierung der Rentenversicherung setzen, dürften über ihre Kommunen durchsetzen, dass es nicht zu einer ausreichenden sozialen Absicherung kommt - sollte der Ausländer sich auf die staatliche Rentenversicherung verlassen haben.

Sozialschmarotzer - Nein danke!
Noch deutlicher wird die Verwaltungsvorschrift: »Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Arbeitslosenhilfe bzw. der entsprechende Anspruch schließt die Einbürgerung aus. Dies gilt auch, wenn der Einbürgerungsbewerber den Umstand, der ihn zur Inanspruchnahme dieser Leistungen berechtigt, nicht zu vertreten hat. Bei Bezug anderer Leistungen wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem Bafög ist eine Prognose-Entscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten.« Im Klartext: Der Einbürgerung würdig sind nur solche Ausländer, die jahraus, jahrein in die Sozialkassen einzahlen, ohne jemals auf deren Unterstützung angewiesen zu sein. Auch als Neudeutsche sollen sie die alte Funktion der »Gastarbeiter« weiter erfüllen, weitaus mehr zur sozialen Sicherung beizutragen, als sie selbst in Anspruch zu nehmen berechtigt sind. So gesehen haben Schily, Beck und Kollegen tatsächlich Recht: Die deutsche Nation definiert sich in Zeiten des globalen Standortwettbewerbs nicht mehr völkisch, sondern nach neoliberalen Effizienz- und Leistungskriterien. Diejenigen, die erst noch Deutsche werden wollen, haben diese Anforderungen, die demnächst auch an den Rest gestellt werden, schon heute als erste zu erfüllen.


Pässe für die Assimilation
Du rein, du raus!

von kanak attak

In den Nachrichtensendungen vom 1. Januar reihten sich Silvesterparty-Bilder aus London, New York, Moskau, Paris und Berlin aneinander. Im Anschluss daran wurde in der Kategorie »Buntes« von dem ersten kanakschen Baby berichtet, das qua Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt: Good News aus der Berliner Republik. Symbolträchtig eilte die Ausländerbeauftragte der Hauptstadt, Barbara John, ins Hospital, um den roten Lappen auszuhändigen. Tags zuvor noch hatte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin versucht, sich mit einem rassistischen Vorstoß beliebt zu machen. Bei ihren Überlegungen, die Knäste zu leeren, verfiel sie ungeachtet ihrer juristischen Durchführbarkeit auf die Idee, nichtdeutsche Gangsta sollten ihre Haftstrafe gefälligst da verbüßen, wo sie angeblich »zu Hause« sind - egal, ob sie dort geboren wurden oder gelebt haben. Die Tatsache, dass man jemanden mal eben in ein Flugzeug setzen und abschieben kann, hängt mit einem entscheidenden Kriterium zusammen: Politische Rechte erhält man hier allein durch Ger-manisierung. Zwar gilt durch das reformierte Staatbürgerschaftsgesetz für das Zugangsticket seit wenigen Tagen ein neuer Tarif und die Reform unterhöhlt auch zweifellos das bisher herrschende ius sanguinis: So wird rund einer Million Migrantinnen und Migranten ermöglicht, um einen gesicherten Aufenthalt zu ersuchen - und Wahlen entweder weiterhin für uninteressant zu halten oder eben an ihnen teilzunehmen. Aber weiterhin dürfen nach bekannten Maßstäben nur diejenigen Deutsche werden, die sich auf der Integrationsskala deutscher als deutsch geben können. Wer von nun an für das »Zertifikat Deutsch« den wissenswerten Unterschied zwischen Akkusativ und Dativ nicht kapiert, bleibt dem Ausländergesetz unterstellt. Schon vor einem Jahr gaben alle Parteien in der Diskussion um das neue Gesetz ihren Vorstellungen von der Integration der Ausländer Ausdruck. Das Modell Rot-Grün sah Integration durch Einbürgerung vor, während die Konservativen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht vorab als Bonus vergeben wollten, sondern erst als späte Belohnung für angepasstes Verhalten. In den entsprechenden Besinnungsaufsätzen - ob pro oder contra Doppelpass - waren alle immer für Integration und signalisierten Ausgleich und Gerechtigkeit, wo es ihnen um Herrschaft und Kontrolle ging. Vor allem im Zuge der CDU/CSU-Unterschriftenkampagne bezeichnete man die angeblichen »Parallelkulturen« der migrantischen Integrationsver-weigerer als »Gefahr und bedrohlich«. Solches Bedrohungsszenario wiederum diente beiden Seiten auch als Warnung an die Deutschen: Gelingt es jetzt nicht, den Ausländer zu integrieren, sind zukünftig gesellschaftliche Konflikte unvermeidbar. Der paternalistische Gestus der notorischen Integrationsprediger ist offensichtlich: Gnadenhalber soll ein Teil der hier lebenden Ausländer für den geleisteten Beitrag zur Selbstassimilation endlich mit dem Clubausweis belohnt werden. Diese Gefälligkeit verdankt sich allerdings auch dem Umstand, dass seit Jahren verschiedene Migrantengruppen entsprechende politische Forderungen erhoben haben. Aber nicht um jeden Preis. Die Neubestimmung ihrer Partizipationsbedingungen durch das Konzept präventiver Pazifizierung und durch selektiven Einschluss erweist sich als ein deutsches Modernisierungsprojekt, das 50 Jahre rassistische Ausländerpolitik festschreibt. Diejenigen, die es wegen dieser Widrigkeiten bisher zu nichts gebracht haben, fahren auch weiter 2. Klasse. Und das macht uns gefährlich.