akku - news


Die akku - news sind ein Projekt des ak „konkrete unterstützung".
Hier findet ihr regelmäßig die Dinge die uns so beschäftigen: die gesetzlich festgeschriebene rassistische Behandlung von Flüchtlingen in so ziehmlich allen Lebenbereichen, der Rassismus auf der Straße und in den Medien, der Widerstand dagegen.
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Die Abschiebung von Sükran K.
- Eine (späte) Nachbetrachtung

Zur Erinnerung: Am 12.09.00 wurde die Kurdin Sükran K. zusammen mit ihrem Ehemann und ihrer zweijährigen Tochter in der ZASt Blankenburg festgenommen. Die Familie wurde morgens um halb acht von den oldenburger Bullen aus dem Bett geholt, direkt zum Flughafen Düsseldorf gebracht und gezwungen, in ein Flugzeug nach Istanbul einzusteigen. Die Abschiebung lief ohne Vorwarnung ab, weder ihr Anwalt noch die Familie selbst waren informiert.

Jeden Tag gibt es unzählige dieser brutalen Abschiebungen in der BRD. Oft geschehen sie unter Ausschluß jeglicher Öffentlichkeit. Auch aus Oldenburg wird tagtäglich abgeschoben. Trotzdem stellt die Abschiebung von Sükran K., zumindest nach unseren Kenntnissen, eine „neue Qualität" von Abschiebung dar.

Zum einen lag eine ärztlich attestierte Reiseunfähigkeit des Pius - Hospitals Oldenburg vor. Dieses Attest wurde an die zuständige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde, Frau Kolbe - Michaelsen, weitergeleitet. Frau Kolbe - Michaelsen erteilte daraufhin eine Duldung bis zum 21.09.2000. Desweiteren war zum Zeitpunkt der Abschiebung noch nicht über eine eingereichte Petition beim Niedersächsischen Landtag entschieden, in der ein Bleiberecht aus humanitären Gründen gefordert wurde.

Sükran K. wurde während einer „Routinekontrolle" in der ZASt Blankenburg zweimal ohne Rötgenschutz geröngt. Sie wurde zuvor weder nach einer möglichen Schwangerschaft befragt, noch war ein Dolmetscher anwesend. Nachdem sie von der Strahlenbelastung und einer möglichen Schädigung des Ungeborenen durch eine solche Untersuchung erfahren hatte, entschloss sie sich zur Abtreibung.

Gegen die behandelnde Amtsärztin Frau Dr. Graef wurden nach einer Strafanzeige von Frau K. Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Sükran K. wurde erneut schwanger. Diese Schwangerschaft verlief mit erheblichen Komplikationen. Das o.g. Reiseunfähigkeitsattest wies deutlich auf die Gefahr einer Fehlgeburt bei einer Flugreise hin. Obwohl Frau Kolbe - Michaelsen dieses bekannt war, und sie aufgrund der gegen Frau Dr. Graef gestellten Strafanzeige genauestens über die Vorgeschichte bescheid wusste, ordnete sie die Abschiebung an. Inzwischen wurde über den Rechtsanwalt von Sükran K. auch gegen Frau Kolbe - Michaelsen aufgrund der angeordeneten Abschiebung, Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Der zuständige Staatsanwalt Dr. du Mesnil du Rochemont, kommentiert diese Anzeige wie folgt: „ Aus dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Hinweis auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde nicht erkannt werden. Aus dem Attest ergibt sich für eine außenstehende Person nicht (...) daß eine Flugreise zu vermeiden sei." Es ist eine absolute Unverschämtheit, daß Frau Kolbe - Michaelsen hier als „außenstehender Betrachter" bezeichnet wird. Sie stand in ständigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt Oldenburg und hat immerhin den schlechten Gesundheitszustand von Frau K. als Grund für die von ihr ausgesprochene Duldung angeführt.

Rückblickend ist es ungeheuerlich, daß eine Abschiebung trotz Reiseunfähigkeitsattests, trotz laufender Petition beim Landtag und trotz laufender Ermittlungsverfahren, für die Frau K. wichtigste Zeugin gewesen wäre, angeordnet und durchgeführt wurde.

Genauso ungeheuerlich ist es, dass in der ZASt Oldenburg sog. „Routineuntersuchungen" stattfinden, bei denen weder eine Aufklärung über Risiken erfolgt, noch eine Einwilligung der Betroffenen eingeholt wird. Uns haben mehrere Flüchtlinge davon berichtet, daß sie ohne Schutz geröngt worden sind. Im Übrigen schreibt das rassistische AsylbLG in §4, dass „medizinische Leistungen lediglich bei Notfällen und zur Schmerzlinderung vorgesehen sind". Chronische Krankheiten wie Diabetes oder Magengeschwüre fallen nicht darunter, ebensowenig die therapeutische Behandlung von Folteropfern.

Der Fall Sükran K. zeigt, wie perfekt die staatlichen Instiutionen zusammenarbeiten: die zuständige Sachbearbeiterin Frau Kolbe - Michaelsen deckt die Körperverletzung der behandelnden Ärztin Frau Dr. Graef. Frau Kolbe - Michaelsen wird widerum von der Staatsanwaltschaft geschützt, die ohne weitere Ermittlungen anzuführen behauptet, daß „kein strafrechtlich relevantes Verhalten" festgestellt werden könne.

Auch die Presse schweigt ja bekanntlicherweise solidarisch in Oldenburg und hat trotz von uns zur Verfügung gestellter Presseerklärungen nicht über die Abschiebung berichtet.

Selbstkritisch müssen wir eingestehen, daß wir die Gefahr einer Abschiebung von Frau K. und ihrer Familie völlig unterschätzt haben. Der offensive Umgang durch den Entschluss, die Verantwortlichen der entsprechenden Institutionen anzuzeigen, hätte uns vor Augen führen müssen, daß eine Abschiebung mit hoher Wahrscheinlichkeit angeordnet und vollzogen wird. Schließlich ist es bundesweit Praxis, daß der Staat ihm unliebsame AusländerInnen kurzerhand abschiebt. Der Fall Sükran K. hat uns wieder verdeutlicht, daß es während des Asylverfahrens keinen Schutz vor Abschiebungen gibt. Dieser Staat nimmt sich das Recht zu jeder Zeit und in jedes Land abzuschieben.

Wir werden die Verhältnisse nicht hinnehmen!

Bleiberecht für alle!

Abschaffung aller rassistischen Sondergesetze!


Die Anerkennung nach $ 51 und die niedersächsischen Verfahrensweisen...

R. wurde im Juni 2000 nach §51 Abs.1 in der BRD als Flüchtling anerkannt.

Wer jetzt denkt, dass die rassistische Sonderbehandlung die AsylbewerberInnen hier wiederfährt ein Ende findet, liegt weit daneben.

Als erstes „vergaß" das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Oldenburg, die für R. zuständige Ausländerbehörde in Rotenburg über dessen Anerkennung zu unterrichten. Die stattdessen an den Anwalt geschickte Bestätigung, ließ Herr Otte von der Ausländerbehörde Rotenburg nicht gelten (könnte ja gefälscht sein) und auch zu einem Anruf beim Bundesamt ließ er sich nicht überreden. Somit wurde R. kein Paß ausgestellt, keine Arbeitserlaubnis erteilt und die Sozialhilfe weiterhin in Gutscheinen anstelle von Bargeld ausgezahlt.

Da die Bestätigung auch Wochen später noch nicht bei der Ausländerbehörde Rotenburg eingegangen war, entschloß R. sich zum Bundesamt Oldenburg zu fahren, um zu erfahren was das Problem sei. Dort stellte sich heraus, dass „der Mitarbeiter es wohl vergessen hat, die Bestätigung abzuschicken." Komisch.

R. wurde das Dokument dann von einem Mitarbeiter der natürlich „eigentlich gar nicht zuständig für die Sache war" ausgehändigt.

Mit dem Papier also wieder zurück nach Rotenburg, wo Herr Otte dann endlich den Antrag auf einen internationalen Reisepass annahm.

Nach weiteren Wochen des Wartens, war der Pass endlich da, allerdings mit der Auflage versehen, dass die „Wohnsitznahme nur im Landkreis Rotenburg gestattet" sei. Da R. aber nach Oldenburg ziehen und damit den Landkreis verlassen wollte, fuhr er wiederrum nach Rotenburg, um Herrn Otte seine Entscheidung mitzuteilen und den Eintrag in seinem Pass streichen zu lassen. Herr Otte erklärte daraufhin, dass er diesem Umzug auf gar keinen Fall zustimmen würde und drohte persönlich dafür Sorge zu tragen „dass die entsprechenden Stellen im Vorfeld kontaktiert" würden. Daraufhin legte R. schriftlich Widerspruch gegen den Eintrag ein, und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Münster vom Mai 2000, in dem die freie Wohnortwahl und der uneingeschränkte Sozialhilfeanspruch für anerkannte Flüchtlinge festgeschrieben ist.

Die Ausländerbehörde Rotenburg beeindruckte dieses überhaupt nicht: Sie verwies auf einen Erlaß des niedersächsischen Innenministeriums der, „um eine Konzentration von Sozialhilfeempfängern zu vermeiden" festlegt, dass die Stadt in die ein Flüchtling (das gilt „natürlich" nur für anerkannte Flüchtlinge) umziehen will, diesem Umzug erst zustimmen muß.

R. hat inzwischen in Oldenburg ein Zimmer und Arbeit gefunden und war dadurch „berechtigt" sich umzumelden. Bei seiner Ummeldung drohte ihm Herr Meyer, von der Ausländerbehörde Oldenburg „ihn nach Rotenburg zurückzuschicken", falls er beabsichtige „Sozialhilfe zu beantragen".

Falls ihr Euch jetzt nach dem Lesen fragt, wer hier was warum veranlaßt hat, und keine Antwort findet, müßt ihr Euch nicht wundern: Das Ganze ist mehr als willkürlich und undurchsichtig. Die Behörden beschneiden auch nach einer Anerkennung das Selbstbestimmungsrecht von Menschen wo sie nur können. Es soll sich ja niemand, der/die keinen deutschen Paß hat einbilden, er/sie könne sich hier legal frei bewegen, sich wohlfühlen oder gar die gleichen Rechte wie eine/r DeutschE bekommen.


Einmal Neger sein ...

Bald ist es wieder soweit, die „fünfte Jahreszeit" - die Zeit der Wahnsinnigen rückt bedenklich näher. Die Anhänger dieses sektenähnlichen Kultes haben dieser Tage eine Menge zu tun. Das „närrische Treiben" will schließlich gut vorbereitet sein. Wichtig neben der Aufstockung der Alkaselzer - und Kondombestände: die Auswahl eines passenden Kostüms. Der Kreativität sind für diese „tollen Tage" keine Grenzen gesetzt. Was ganz besonderes muß es sein - möglichst originell und zeitgemäß. Die Zeit der Kohl - Masken ist vorbei, Schröder gibt den Spaß nicht her, vielleicht wird die verrückte BSE - Kuh in diesem Jahr der Renner. Aber auch andere Themen haben genug Stoff geliefert.

Große Warenhäuser unterstützen bei der Ideenfindung und Fummelkauf. So waren die Marketingspezialisten des Warenhauses Galeria Kaufhof vielleicht inspiriert von den neuerlich großangelegten Kampagnen gegen Ausländerfeindlichkeit, vielleicht auch von den im vergangenen Jahr vor dem Kaufhof am Alex in Berlin - Mitte stattgefundenen Kundgebungen für den farbigen Journalisten Mumia Abu - Jamal. Vielleicht wollten auch sie einfach mal ein Zeichen gegen Rassismus setzen. Auf der Titelseite seiner Werbebroschüre „Alaaf und Helau!" wirbt das Warenhaus versteckt um Toleranz mit dem allerletzten Schrei für die diesjährige Karnervalssaison: einmal Neger sein. Und das ist gar nicht schwer und teuer. Alles, was unsere Freunde vom heißen Kontinent so auszeichnet, hat Galeria Kaufhof für gute 100 Mark auf Lager. Ein Baströckchen und ein mit passenden Fransen geschmücktes Oberteil, natürlich die schwarze Kraushaarperücke, den stets benutzten Speer, und damit es auch so richtig echt wird, ist auch die typische „Knochen - Kette" für 9,99 im Angebot. Besonders musikalisch sollen diese Afrikaner ja auch sein, und so gibt´s noch ein „großes Tamburin" dazu. Den roten Lippenstift und die Farbe für Gesicht und und nackte Füße kann man natürlich auch im Kaufhof holen: das „kunterbunte Schminkvergnügen" für 15 Mark. Fertig ist der Afrikaner. (...)

Na, dann viel Spaß. Humba, humba, ha, ha,....

(von Fanny Komaritzan, geklaut aus der jungen Welt, vom 17.Januar 2001)