Kleines Update zu aktuellen Aktionsformen  und zur juristischen Situation Abu-Jamals

Aktionsformen zum Nachmachen:  Am 10.11.1999 drückt die Vollversammlung der evangelischen Fachhochschule Hannover ihren Protest gegen die versuchte Hinrichtung des afro-amerikanischen Journalisten Mumia Abu Jamal aus und fordert den Oberbürgermeister Hannover, Herrn Schmalstieg, als Schirmherr der ‚Initiative Städte der Zuflucht’ auf, sich dem Protest anzuschließen und Mumia zum Ehrenbürger Hannovers zu ernennen.
Bundesweite Demo für Mumia am 5. Februar 2000 in Berlin.
Die PDS Oldenburg fordert am 15.11.1999 vom Oberbürgermeister Pöschel, “den zum Tode verurteilten Journalisten  nach Oldenburg einzuladen und seine Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Oldenburg vorzusehen. Die Einladung soll dem Gouverneur von Pennsylvania Tom Ridge und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht und damit verdeutlicht werden, daß die Stadt Oldenburg die Forderung nach einem neuen Gerichtsverfahren für den Verurteilten unterstützt...”  - achtet auf die nächste Ratssitzung!!
Internationaler Aktionstag am 2.Dez. 1999-Kundgebung Bremen 17 Uhr Goetheplatz
Am Samstag 27.11.1999 verlieh Dr. Henning Scherf dem Bürgermeister Venedigs, Massimo Cacciari, den ‚Hannah Arendt Preis für politischen Denken1999’. Mumia Abu Jamal ist seit dem 18.10.1996 Ehrenbürger von Venedig: Wir fordern vom Bremer Bürgermeister dem Beispiel Venedigs zu folgen und Mumia Abu Jamal ebenfalls zum Ehrenbürger Bremens zu ernennen.
Entwicklung des versuchten Justizmords:
 Am 13. Oktober 1999 unterschrieb Pennsylvanias republikanischer Gouverneur Thomas Ridge erneut einen Hinrichtungsbefehl für den afroamerikanischen Journalisten und ehemaligen Black Panther Aktivisten Mumia Abu-Jamal, nachdem ein erster Hinrichtungsbefehl im August 1995 zehn Tage vor dem Exekutionsdatum aufgrund weltweiter Proteste ausgesetzt wurde. Der heute45jährige Mumia Abu-Jamal wurde am 9. Dezember 1981 wegen angeblichen Mordes an dem weißen Polizeibeamten Daniel Faulkner festgenommen und im Juli 1982 nach einem nur vierzehntägigen Prozeß von einer ausschließlich weißen Geschworenenjury im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Dieser Prozeß war nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international, unabhängigen Beobachtern, Juristenvereinigungen etc. derart mit Fehlern und Nachteilen zu Ungunsten von Abu-Jamal behaftet -Zeugen wurden nachweislich von Polizei und Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt, Beweismittel verschwanden, Abu-Jamals Pflichtverteidiger erklärte sich selbst für inkompetent, potentielle afroamerikanische Geschworene wurden ausgeschlossen etc -, daß diese Organisationen gemeinsam mit dem Europaparlament, Schriftstellern wie dem Nobelpreisträger Günther Grass und tausenden von Menschen in den USA, Europa. Südafrika und Lateinamerika ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal fordern. Bisher war diese Forderung erfolglos.
Jetzt versuchen Abu-Jamals Anwälte vor dem zuständigen Bundesbezirksgericht ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal auf der Grundlage der sog. “habeas corpus“ Klausel zu erhalten. Danach hat jeder Gefangene das Recht, das sein oder ihr Verfahren von einem unabhängigen Richter geprüft wird.  Was passiert jetzt vor Gericht? Am 23. Oktober hob Bundesrichter William Yohn auf Antrag von Abu-JamalsVerteidigern den Hinrichtungsbefehl auf. Er benötige Zeit, um den Antrag auf ein neues Verfahren zu prüfen. Zunächst einmal sollen Abu-Jamals Verteidiger bis zum 7. Dezember eine Reihe von Präzedenzfällen schriftlich anführen, auf die sie ihren Antrag auf ein neues Verfahren stützen. Insgesamt macht das Verteidigerteam um Len Weinglass 29 Punkte geltend, in denen Mumias verfassungsmäßige Rechte auf ein faires Verfahren in dem Prozeß von 1982 verletzt wurden. Am 7. Dezember will Len Weinglass Richter Yohn auch die vielen Solidaritätsfaxe überreichen (Dank an alle, die diese Faxe schon geschickt haben, wir haben sie an Len Weinglass weitergeleitet und werden kurz vor dem 7. Dezember dann die Faxe, die bis dahin noch bei uns eingegangen sind, auch noch schicken, also bitte weitersammeln!). Danach hat die Staatsanwaltschaft bis zu sechzig Tage Zeit, um zu antworten. Ob die Staatsanwälte diese Frist voll ausschöpfen werden, ist nicht vorhersehbar. Dann hat Len Weinglass noch einmal zwanzig Tage Zeit, um eine erneute Stellungnahme abzugeben. Erst dann - nach Schätzungen aus den USA wird es wohl Februar oder Anfang März werden - wird Richter Yohn eine erste mündliche Anhörung - sog. “oral arguments“ - beider Seiten anberaumen, bei der Mumias Anwälte und die Staatsanwaltschaft ihre Standpunkte noch einmal vortragen werden. Hauptforderung von Mumias Anwälten ist es, daß Richter Yohn eine neue Beweisaufnahme anordnen soll. Diese böte die einmalige Chance, die neuen Zeugen und Beweise in das Verfahren einzuführen, die von den Vorinstanzen - insbesondere vom erstinstanzlichen Richter Albert Sabo - abgelehnt wurden. Diese neuen Zeugen und Beweise können nur jetzt eingeführt werden. Sollte Richter Yohn eine Beweisaufnahme ablehnen, entscheidet er aufgrund der Aktenlage von 1982 - die bekanntermaßen für Mumia sehr ungünstig  ist. Wann Richter Yohn über eine Beweisaufnahme und für oder gegen ein neues Verfahren für Mumia entscheidet, ist noch völlig offen. Dem Richter sind gesetzlich keine Fristen gesetzt. Er trifft die Entscheidungen nach eigenem Ermessen. Die nachgeordnete Instanz nach Richter Yohn ist ein Bundesberufungsgericht, das mit drei Richtern besetzt ist. Diese entscheiden nach Aktenlage und orientieren sich erfahrungsgemäß an der Entscheidung der Vorinstanzen. Als letzte Möglichkeit bliebe dann noch einmal der Weg zum Obersten Gerichtshof der USA, der allerdings schon zwei Mal Mumias Berufungsanträge ungehört (!!) zurückgewiesen hat - zuletzt am 4. Oktober 1999. Was ist in Planung, um die entscheidende Phase, in der sich Mumias Verfahrenmomentan befindet, zu begleiten und Öffentlichkeit zu schaffen? Das Bundesweite Treffen der Mumia-Soligruppen hat Ende Oktober entschieden, daß am 5. Februar 2000 in Berlin eine bundesweite Demo unter dem Motto “Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal“ und mit den Forderungen“Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit für alle politischen Gefangenen“ stattfinden soll. Diese Demo soll kurz vor der ersten mündlichen Anhörung vor Richter Yohn noch einmal massiv Öffentlichkeit für Mumias Fall schaffen und die Brisanz der aktuellen Situation unterstreichen sowie möglichst viel Druck aufbauen. Ein bundesweiter Aufruf und Mobilisierungsplakate werden hoffentlich ab Mitte Dezember zur Verfügung stehen. Weitere Infos zum Stand der Mobilisierung könnt Ihr jederzeit über die Webseite abfragen. Davor wird es am 2. Dezember, dem internationalen Aktionstag für Mumia, in verschiedenen Städten in Deutschland Aktionen geben. Geplant sind u.a. eine Mahnwache  und eine regionale Demo am 4. Dezember in München, in Berlin soll eine regionale Demo und eine Infoveranstaltung mit Ramona Africa stattfinden. Romana Africa ist Vorsitzende der Vereinigung 'concerned friends and family of Mumia Abu Jamal' und Ex-Mitglied von MOVE, der Organisation, die Mumia in seinen Radioberichten gegen die brutale Polizeirepression verteidigte.Weitere Infos im Netz z.Bsp. unter http://www.berlinet.de/ari/kampagne/mumia.Unterschriftenlisten, Spendenkonten und weitere Infos im alhambra Programm November 1999 (z.Bsp. noch im Laden zu bekommen). Right ON!