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Bitte
lächeln - sie werden beobachtet
aus: bambule märz
2000
„Der nächste Schritt
werden Identifikationsstellen in Kaufhäusern oder am Eingang von Geschäftszentren
sein. Betritt ein Dieb den Laden, identifiziert ihn das System und schlägt
Alarm Und warum sollte man bei Dieben aufhören? Warum sollte man Obdachlose
in einer Geschäftstelle dulden? Oder Fixer in der Innenstadt?“ (Simon
Divies. Institut für Computersicherheit an der School of economies (London)
und Direktor von Private International)
Inhalt:
• Vorwort
• Staatliche Daten für Verwaltungszwecke
• Datenflut des täglichen Lebens
• Kameras
• Lauschangriff
• Biometrie
• Big Brother?
Vorwort
Der folgende Beitrag beschreibt einige der Möglichkeiten moderner Technologie,
sowie deren Anwendung. Erst das Wissen um die Möglichkeiten macht eine
eigene Position möglich. Keinesfalls erhebt der Beitrag Anspruch auf Vollständigkeit;
insbesondere die Sonderbehandlung einiger gesellschaftlicher Gruppen wird
nicht thematisiert. Wir verweisen an dieser Stelle nur darauf hin, daß
beispielsweise von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen grundsätzlich Fingerabdrücke
genommen und in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. In diesem
Beitrag wird lediglich die Datenflut jenseits der diversen Sonderbehandlungen
beleuchtet.
„Die moderne Informationstechnologie
lädt geradezu dazu ein, die örtlich und sachlich gezogenen Grenzen ihrer
Anwendung aufzuheben, die Enge und Isoliertheit von Ressorts aufzulösen,
innerstaatliche und nationale Grenzen zu überwinden und Wissen in immer
größer werdenen Speichern zu sammeln. Die Grenzenlosigkeit der Informationsverarbeitung
würde es gestatten, das Individuum auf seinem ganzen Lebensweg zu begleiten,
von ihm laufend Momentaufnahmen, Ganzbilder und Profile seiner Persönlichkeit
zu liefern, es in allen Lebensbereichen, Lebensformen, Lebensäußerungen
zu registrieren, zu beobachten, zu überwachen und die so gewonnenen Daten
ohne die Gnade des Vergessens präsent zu haben.“ (Herold, ehemaliger Präsident
des Bundeskrimmalamtes)
Staatliche Daten
für Verwaltungszwecke: Altbekanntes und neue Risiken
Das Erheben und Sammeln von Daten ist keine neue Erscheinung. Bei einer
der verschiedenen Behörden, wie zum Beispiel den Meldebehörden, dem Kraftfahrzeugamt,
der Rentenversicherungsanstalt, dem Sozial- und Arbeitsamt, etc. befinden
sich Einträge zu jeder in der BRD lebenden Person. Aus all diesen Daten
gehen unter anderem aktuelle wie frühere Arbeitsplätze, Familienstand,
berufliche Qualifikation, Name, Alter, aktueller/früherer Wohnort, Vorstrafen,
etc. hervor. Diese Daten befinden sich zunächst in unterschiedlichen Ressorts,
in unterschiedlichen Computersystemen und sind somit nicht ohne weiteres
verknüpfbar. Lesen sie doch jetzt noch mal das Herold Zitat am Beginn
dieses Beitrags: die Daten sind vorhanden und die technischen Entwicklungen
ermöglichen eine Verknüpfbarkeit. Bislang ist die personenbezogene Verknüpfung
dieser Daten in der BRD verboten, aber in Zeiten knapper Staatskassen
lassen auch staatliche Stellen aus Kostengründen ihre Datensysteme von
Outsourcern verwalten. Das sind eigenständige Firmen, die für ihre Kunden
Rechner installieren, Programme eingeben und Informationen verwalten.
Sie garantieren eine effektive und professionelle Gestaltung der EDV.
Electronic Data System Corporation (EDS/Texas), die IBM-Tochter ISSC oder
Debis sind drei dieser Firmen. Zu den Kunden der EDS gehören z.B. die
Steuerbehörde Großbritanniens und die staatliche Gesundheitsfürsorge.
EDS hat die komplette Datenverarbeitung der Regierung in Südaustralien
übernommen, sowie das Computersystem der Einwanderungsbehörde der USA.
(„Denn sie wissen was sie tun“; Spiegel Spezial Nr.3/1996) Kein übergeordnetes
Organ kontrolliert diese Datensammlung und deren Verwendung.
Der digitale Personalausweis
Finnland ist der Vision von Herold von staatlicher Seite näher gekommen.
Im Dezember 1999 wurden die alten Personalausweise gegen elektronische
Chip-Karten ausgetauscht. Diese „Fineid“ genannte Karte dient als zertifizierte
Unterschrift bei elektronischen Transaktionen, sie kann anstatt der Karte
eines Mobilfunkbetreibers ins Handy geschoben werden und dient als Zugangsberechtigung
für das Pay-Per-View, sowie für verschiedene andere Dienste. („Die Chipkarte
löst den Personalausweis ab“ in FAZ 06.12.1999) Es ist eine Frage der
Zeit, bis sie auch als Krankenkassenkarte, als Zugangscode für Firmen,
etc. verwendet werden wird und somit ein detailliertes Bild jeder Lebensäußerung
jedes Bürgers/jeder Bürgerin Finnlands ermöglicht.
Datenflut des täglichen
Lebens Chip-, SIM— und Kreditkarten
Die Informationstechnologien durchdringen immer größere Bereiche des Lebens.
Als Abfallprodukt entstehen immer mehr individuelle Datenspuren. Das beginnt
bei alltäglichen Dingen wie dem Handy. Über die SIM-Karte (Subscriber
Identification Module), auf der die jeweilige Telefonnummer gespeichert
ist, ist der Besitzer des Gerätes eindeutig identifizierbar. Das Handy
sendet in regelmäßigen Abständen Positionssignale aus, damit der Netzbetreiber
weiß, wo eingehende Telefonate hin müssen. Über diese Positionssignale
läßt sich der Aufenthaltsort auf ca. 500 Meter genau bestimmen. Die Daten
werden offensichtlich über einen längeren Zeitraum gespeichert („Im eigenen
Netz“ Spiegel 14.08.1995) und ermöglichen somit das Erstellen von individuellen
Bewegungsprofilen. Ähnliches läßt sich auch mit Kreditkarten erreichen.
Die Informationen darüber, was, wann, wo damit bezahlt wurde, werden von
den Banken gespeichert. Aus den gespeicherten Daten lassen sich aber auch
ganz andere Informationen entnehmen: der Lifestyle, Reisen, bevorzugte
Lektüre, Hobbies etc pp. Je häufiger mit der Kreditkarte (oder mit der
Geldkarte, da gibt es keinen Unterschied („Kritik an der Geldkarte bleibt
bestehen“ c’t Nr.21/1999)) bezahlt wird, desto detailierter wird das Persönlichkeitsprofil.
Praktische Anwendung findet dies bei der Gesellschaft für Zahlungssysteme.
Sie betreibt ein Programm namens FALCO. FALCO registriert was und wie
oft jeder Kunde mit seiner Karte bezahlt. Aus diesen Daten fertigt das
System ein Kundenprofil, das die Kauf- und Lebensgewohnheiten ziemlich
exakt spiegelt. Bei Abweichungen verweigert FALCO die Autorisierung und
rät zur Identitätsprüfung. („Gläsener Kunde“ Spiegel Spezial Nr.3/1996)
So weit so gut, eine Dienstleistung zum Schutz gegen Kreditkartenbetrug.
Sicher ist jedoch, daß kaum ein Kunde sein/ihr Einverständnis für den
äußerst profitablen Handel mit den sogenannten Personendaten gegeben hat.
American Express beispielsweise handelt mit den Kundenprofilen, die sie
erstellen. Sie werden für viel Geld an Direkt-Marketing Firmen verkauft.
(Beat Leuthardt, Leben online, rororo)
Die Konkurrenz der Firmen untereinander zwängt diese immer mehr Daten
über die Kunden zu sammeln, um mit Rabatten oder ähnlichem Kunden zu binden.
Karstadt, Ikea, Görtz, um einige zu nennen, haben Kundenkarten eingeführt.
Das Kaufverhalten von mehr als 8 Millionen Menschen in der BRD wird allein
von diesen Konzernen gespeichert. Solche Datensammlungen können jedoch
jederzeit zweckentfremdet werden, wie das „Computer-Assisted Passenger
Screening“ in den USA beweist. Das System prüft, ob ein Kunde häufiger
in arabische Länder fliegt, denn dann besteht Terrorismusverdacht und
die Gepäckkontrolle fällt besonders gründlich aus. (Der nackte. Untertan“
in Spiegel Nr.27/1999) Und natürlich sei an dieser Stelle noch mal beispielhaft
auf die Firma EDS hingewiesen. Versandhäuser, Banken, Versicherungen,
Fluggesellschaften, Mietwagenfirmen.... überall fallen Daten an und nicht
wenige werden von besagtem Outsorcer verwaltet. Auf der Kundenliste von
EDS stehen unter anderem: Apple, American Express, Xerox, Opel, Deutsche
Lufthansa, usw. usf. Chipkarten erfreuen sich auch in anderen Bereichen
großer Beliebtheit. Im Rahmen eines Pilotprojektes an der Bremer Universität
ist die Einführung einer StudentInnen-Karte geplant. Auf dieser sollen
alle studienbezogenen Informationen gespeichert werden: Noten, Studiendauer
etc.. Sie könnte aber auch Verwendung finden als Zugangslegitimation zu
Räumen.
In öffentlichen Verkehrssystemen werden Chipkarten eingesetzt, Telefonkarten
enthalten offensichtlich eine eindeutige Kennung, mit der zwar nicht die
Person identifiziert werden kann, wohl aber welche Gespräche mit der selben
Karte gerührt werden.
Anonymität im Netz
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Internet. Von seiner gesamten Konzeption
her ist es nicht mit dem Ziel des Schutzes der persönlichen Privatsphäre
entwickelt worden. Es gibt sogar mehrere Standard-Utilities, die speziell
zum Zweck der Identifizierung von Benutzern entwickelt wurden. „Jedesmal,
wenn sie einen Web-Server besuchen, hinterlassen sie eine Spur. Diese
Spur wird auf unterschiedlichen Systemen jeweils anders aufgezeichnet,
aber aufgezeichnet wird sie immer. Ein kleines Skript namens test-cgi
kann beispielsweise die IP-Nummer, die Einwählnummer (Telefonanschluß)
sowie die zuletzt besuchten Seiten protokollieren.“ (hackers guide, anonymos)
Insbesondere Anbieter von kostenpflichtigen Web-Seiten, oder online-Bestelldienste
plazieren sehr häufig Cookies auf der lokalen Festplatte des Nutzers,
was in der Voreinstellung aller Internetbrowser ohne Kontrolle möglich
ist (Anm. d. Red: Das kann auch wieder ausgestellt werden, bei Internet
Explorer unter „Extras/Internetoptionen/Erweitert“, bei Netscape unter
„Bearbeiten/Einstellungen/Erweitert“). Cookies werden verwendet, um Informationen
über den/die jeweiligeN Anwenderin zu speichern, während er/sie eine Webseite
besucht; abhängig davon, wie Cookies programmiert sind, können sie den
Weg durch den Server aufzeichnen. Meinungen im Usenet sind für jederman
einsehbar und werden gespeichert. Die Adresse: http://www.dejanews.com/
Das Archiv reicht bis 1995 zurück. Immer wieder werden Sicherheitslücken
in den gängigen Internet-Browsern bekannt, die es z.B. Betreibern von
Webseiten erlauben, Dateien auf den Rechnern der Besucher zu lesen. (http://www.nat.BG/joro/fr.html;
Internet explorer und http://www.nat.bg/joro/netscape.html; netscape)
Allerdings sind es nicht nur Fehler, die die Privatsphäre gefährden. Microsoft
mußte im Frühjahr 1999 zugeben, daß bei der Online-Registrierung eine
sogenannte GUID (Globally Unique Identifier - etwas verkürzt ist das eine
weltweit einmalige Nummer ihres Rechners) zum Microsoft Server übermittelt
wird. Diese Nummer steckt auch in allen Dokumenten, die mit Microsoft
Programmen erstellt werden. (Big Brother Bill“ in c’t Nr.6/1999) Der Pentium
III Prozessor wurde zunächst mit einer eingebrannten, eindeutigen Nummer
ausgeliefert („Sicherheit contra Datenschutz“ in c’tNr/1999), der RealPlayer
von RealNetworks versendet einen GUID („Heimliche Sammler“ in c’tNr.23/1999)
um nur einige Soft- und Hardware zu nennen.
Überwachung am
Arbeitsplatz
Die meisten größeren Betriebe sammeln Daten über ihre Angestellten; Daten
über Leistung und Gesundheit, Ausbildung, familiäre Verhältnisse, Fehlzeiten,
Beförderungen, Belastbarkeit, Ausdauer, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft....
Möglich ist eine automatisierte Fehlzeitüberwachung. Sie bringt der Personalabteilung
Daten über Häufigkeit und Grund von Fehlzeiten (Krankheit, Fortbildung,
Streik). Hoechst läßt monatlich die Arbeiterinnen zusammenstellen, die
eines der folgenden Merkmale aufweisen: „Mehr als 6 Krankheitsfälle innerhalb
eines Jahres; mehr als zwei Fälle unentschuldigten Fehlens; mehr als zwei
Kalendertage unentschuldigt gefehlt.“ Bleibt einE Arbeiterin in diesem
Raster hängen, wird eine Überprüfung eingeleitet. (Nach „dazusy.psi und
mopps“ in Kursbuch Nr.66/1981) In vielen Betreiben wird jede Zigaretten-
oder Pinkelpause registriert. Man beginnt sich untereinander zu vergleichen,
paßt sich an, achtet darauf, nicht aufzufallen. Zugangskontrollen durch
Chipkarten zwischen den einzelnen Abteilungen schotten die Arbeiterinnen
voneinander ab. Nach einer Untersuchung der American Management Association
von 1998 überwachen 40% der Unternehmen ihr Personal auf Schritt und Tritt.
Sie überprüfen den email-Verkehr, die Telefongepräche und Anrufbeantworter,
erfassen die PC-Passwörter und zeichnen mit Videokameras die Leistung
am Arbeitsplatz auf. 41% führen stichprobenartig Drogentests durch. 15%
verlangen psychologische- und mehr als 20% Lügendetektor-Tests. („Die
Wahnidee vom wahren Kern“ in Le monde diplomatique 1.8.1999)
Kameras - Geschichte
einer optischen Überwachung
Die optische Überwachung hat in der BRD eine lange Geschichte. 1958 wurde
in München eine Verkehrszentrale eingerichtet, an die von 17 Verkehrsschwerpunkten
bewegte Bilder übertragen wurden. 1959 kam zur Überwachung des Straßenverkehrs
zur Industriemesse und zur Luftfahrtausstellung in Hannover eine Industriefernsehanlage
zum Einsatz; ein Jahr später wurde sie durch mobile, u.a. in Hubschraubern
installierte Kameras ergänzt. Auf der Mönckebergstraße in Hamburg, am
Köpcke in Hannover oder auf dem Münchener Marienplatz richteten sich die
Installationen von Anfang an gegen „Rand- oder Problemgruppen“. 1964 wurde
der Münchener Polizei die erste mobile Fernsehausnahmeanlage übergeben
- zum Füllen der Lücken der stationären Überwachung, z.B. bei Demonstrationen,
Streiks o.ä. 1976 werden bundesweit polizeiliche Beweissicherungs- und
Dokumentationstrupps (BeDo) gebildet. Ein weiterer Schritt bei der Globalüberwachung
war die „Aktion Paddy“. Zur Absicherung vor RAF-Anschlägen installierte
das BKA mit Unterstützung des BND und des Verfassungsschutzes in einem
Umkreis von 30 km um das NATO-Hauptquartier in Heidelberg 13 Hochleistungskameras
im öffentlichen Raum. Der enorme Kostenverfall elektronischer Geräte und
immer leistungsfähigere Computer ließen und lassen die Zahl der Überwachungskameras
stetig steigen. Anfang 1996 stellt die Stadt Leipzig ein Pilotprojekt
zur „Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten“ vor. („Audio- und
Videoüberwachung in Cilip 60 Nr.2/1998)
Ähnliche Projekte gibt es in anderen deutschen Städten. Neben der optischen
Überwachung durch staatliche Organe gewinnt die durch Private eine immer
größere Rolle. Kein Kaufhaus, keine Tiefgarage, keine Fußgängerzone ohne
Kamera. Privatpersonen überwachen ihren Besitz, Konzerne zusätzlich auch
ihre Angestellten mit optischen Geräten. Über die Hälfte der 16600 deutschen
Tankstellen werden von Kameras überwacht, jede Bank, jede Sparkasse hat
mehrere, im Frankfurter Hauptbahnhof kontrollieren 120 Kameras die Reisenden.
(„Der nackte Untertan“ in Spiegel Nr.27/1999)
Dabei kommt es immer häufiger zu einer Zusammenarbeit zwischen Privaten
und staatlichen Stellen: So werden bspw. die 3-S-Zentralen der Deutschen
Bahn AG (Service, Sicherheit, Sauberkeit) vom BGS (Bundesgrenzschutz)
zur Bahnhofsüberwachung genutzt.
Spitzenreiter Großbritannien
Weltweiter Spitzenreiter beim Einsatz der Viedeoüberwachung ist Großbritannien.
Im Rahmen eines CCTV (Closed Circuit Television) genannten System wurden
bis 1998 300.000 Kameras installiert; wöchentlich kommen etwa 500 neue
dazu. Dieses System verrügt über Infrarotlichtnachtsicht, automatische
Verfolgung, Fernbedienung, Audiokanäle, und Zoom. Viele Systeme können
auf 100 Meter Entfernung die Aufschrift einer Zigarettenpackung lesen.
Im Frühjahr 1999 fand in London ein Großversuch zur automatischen Gesichtserkennung
per Videokamera Statt. („Ein tiefer Blick öffnet Tür und Tor“ in FAZ 6.April
1999)
Entsprechende Software liefert z.B. die amerikanische Firma Visionics
(Facelt) oder Siemens-Nixdorf (Face-VACS). Das Programm vergleicht die
Gesichter, die ihm die Videokameras liefern, mit den Fahndungsfotos einer
Datenbank. Stimmen die Gesichter zu 80% überein, wird Alarm geschlagen.
Einmal installiert, kann eine Videoüberwachung jederzeit zweckentfremdet
werden. Die Anlage verwandelt sich in ein Instrument zur Kontrolle von
Arbeit und Produktivität, wie die zahlreichen Kündigungsklagen zeigen,
bei denen das elektronische Auge als Belastungszeuge auftritt. Kameras
kontrollieren in den Toilettenräumen wie lange die Abwesenheit vom Arbeitsplatz
ist, sie registrieren, ob der oder die Angestellte vor dem Computer ein
Schwätzchen mit Kolleginnen hält oder arbeitet, usw.
Sicherheit und
Ordnung
Nur in seltenen Fällen stößt die Installation von Kameras auf Kritik;
wird doch versichert, daß sie sich ausschließlich gegen Kriminelle richten
und somit zur allgemeinen Sicherheit beitragen. Das subjektive Gefühl
der Sicherheit wird gesteigert. Mit der Realität hat dies aus verschiedenen
Gründen nur bedingt etwas zu tun. Gesetzesbrüche oder Regelwidrigkeiten
lassen sich nicht per Dekret abschaffen; Einbrüche, körperliche Überfälle
oder Autodiebstähle lassen sich durch die Kameras nicht verhindern, sondern
lediglich in Gebiete mit weniger Kameras verdrängen. Darüber hinaus können
Kameras Verbrechen aus Leidenschaft, Verbrechen, in denen Drogen oder
Alkohol eine Rolle spielen oder auch Aktionen professioneller Krimineller
nicht verhindern. Die Technik richtet sich von vornherein gegen kleine
Gelegenheitsverbrecher, und unerwünschtes Verhalten wie Urinieren in der
Öffentlichkeit, Rauchen unter 18, Vandalismus, Grafittisprühereien, Betteln
etc. Dies bestätigt auch eine Untersuchung der Universität von Hull, die
der Frage nachging, worauf die Wächter vor den Kameras achten. Die Untersuchung
ergab, daß sich die Blicke der Wächter vor allem auf junge Leute, Schwarze,
Schwule und Minderheiten konzentrieren. Ein Wachmann gab zu, sich nach
der Frisur zu richten, ein anderer sagte, Leute mit Hemd und Schlips seien
ok. Offensichtlich verfestigt die Kameraüberwachung eher gängige Vorurteile,
als die Sicherheit zu steigern. Das folgende Zitat stammt von Tony Blair
(seines Zeichens britischer Premierminister) und spricht Bände über die
Grundhaltung dieser Maßnahmen: „Es ist wichtig zu erklären, daß wir kleiner
Vergehen nicht länger tolerieren. Das Grundprinzip lautet: Ja, es ist
gerechtfertigt, gegenüber den Obdachlosen auf der Straße ignorant zu sein.“
(„Die Armen bekämpfen“ in Le monde diplomatique April 1999)
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten der Videoüberwachung unterscheiden:
Die eine verfolgt präventive Zwecke und will die überwachte Person zum
jeweils geforderten Verhalten bewegen; die andere steht im Dienst der
Strafverfolgung, sie beobachtet und dokumentiert und greift nur bei unerwünschtem
Verhalten ein. Insbesondere im Rahmen des erstgenannten Zwecks stellt
die Viedeoüberwachung Befehlsgewalt über Verhaltensweisen dar. Das sah
auch das Bundesverfassungsgericht einmal so (Volkszählungsurteil vom 15.12.1983):
„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und
als Information dauerhaft gespeichert, verwendet und weitergegeben werden,
wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit
rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder Bürgerinitiative
behördlich registriert wird und das ihm dadurch Risiken entstehen können,
wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte
(Art. 8,9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten
des einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.“ Videoüberwachung
schreckt eventuell Straftäter ab, in jedem Fall verändern sich gleichzeitig
aber auch die Verhaltensweisen aller Menschen. Dabei ist wichtig, daß
der Überwachte weiß, daß er überwacht wird. Erst dieses Wissen bringt
die Disziplinierung hervor und veranlaßt den einzelnen sich so zu verhalten,
wie man es von ihm erwartet. Die zweite Art der Videoüberwachung stellt
eine neue Form der Kontrolle dar. Durch einen abstrakten, distanzierten,
unpersönlichen, automatisierten, bürokratischen und größtenteils unsichtbaren
und unverständlichen Mechanismus sammelt die Maschine Informationen und
läßt die betreffenden Institutionen gegebenenfalls aktiv werden. Diese
Form der Kontrolle erzeugt Ohnmacht, denn erstens scheinen die staatlichen
Organe alles zu wissen das, bzw. wo und wie wir beobachtet wurden, zum
anderen gibt es kein konkretes Gegenüber, niemand den man zur Verantwortung
ziehen kann. Die Zunahme der Überwachung hat weniger mit Sicherheit, als
mit Ordnung zu tun. „Just don’t do anything wrong and you have nothing
to worry about.“(Spycam City, The Village Voice http://www.villagevoice.com/issues/9840/boal.shtml)
Lauschangriff
Dieser Beitrag wird hier nur einige Möglichkeiten des Abhörens von Kommunikationsdiensten
und die gesetzlichen Richtlinien beschreiben. Der Einsatz von „Wanzen“,
das Abtasten von Fensterscheiben per Laser, die bionischer Kopplung von
Insekten und Miniatur-Videosensoren/Wanzen (DieWelt 24.01.1997) etc wird
nicht näher beschrieben, ist allerdings bereits technisch möglich.
Lauschangriff durch die Polizei
Seit 1995 wurde die gesetzliche Grundlage für die Telefonüberwachung mehrfach
geändert, erweitert und den neuen Technologien angepaßt. Die in Mai 1995
erlassene Fernmeldeverkehrs-Überwachungsverordnung (FÜV) schreibt den
Anbietern von Telekommunikationsdiensten vor allem vor, den abgehörten
TK-Verkehr unverschlüsselt und zeitgleich an die Polizei zu liefern, des
weiteren müssen alle Informationen zur Kommunikation bzw. Kommunikationsversuchen
- die Nummer des Angerufenen, Gesprächsdauer, bei Funknetzen die Funkzelle,
die genutzten Dienste (Sprachmailboxen, WWW- oder News-Inhalte bei Internetanschlüssen)
-weitergeleitet werden. Das 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz
(TGK) legt die Grundlage für eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse.
Die Erlaubnis für den Betrieb von TK-Anlagen und Netzen ist nun abhängig
von Einrichtungen zur Überwachung. Die Kosten trägt der Anbieter. Gleichzeitig
verlangen die Sicherheitsbehörden einen Direktzugriff auf die Kundendateien.
1998 wird das Begleitgesetz zum TKG (TKBegIG) wirksam. Es erweitert die
Überwachungsbefugnisse noch einmal. Telekommunikationserkennungen werden
nun auch überwacht (Telefon- und Faxnummern, E-Mailadressen, IP-Nummem,
Internetnamen..) Zudem wird die Überwachung auf alle die „geschäftsmäßig
Telekommunikationsdienste“ anbieten, ausgedehnt. Dies betrifft vor allem
interne Firmennetze. Das Resümee: die lückenlose Überwachbarkeit ist realisiert,
(nach „Die telekommunikative Überwachungsspirale“ CILIP 60 Nr.2/1998)
Das Äquivalent auf europäischer Ebene ist ein Arbeitspapier mit dem Titel
„ENFOPOL 98“ (siehe z.B. „Auf den Spuren von ENFOPOL III“ Telepolis24.11.1998)
Echelon
Das Echelon-System ist ein geleugnetes, fast mystisches weltweites computerbasierendes
Abhörnetzwerk, daß alle emails, Faxe, den Internetverkehr, Telekommunikation,
Satellitenkommunikation etc. scannt; in Zahlen etwa 2.000.000 Verbindungen
pro Stunde. („Big Brother Traps the Bitstream“, wired 7/4/1998) Das Besondere
an diesem System ist, das es sich erstens primär gegen nicht-militärische
Ziele richtet; Regierungen, Organisationen, Firmen jedes Landes; zweitens
die Überwachung flächendeckend und ohne jeden Verdacht erfolgt und drittens
in großem Maße mit Automatisierungen gearbeitet wird. (Am 10.08.1999 reichte
die NSA ein Patent für eine Technologie ein, die in der Lage sein soll,
Inhalte von Telefongesprächen in allen Sprachen computergesteuert auszuwerten.
Darüber hinaus sollen die so gewonnenen Erkenntnisse vollautomatisch,
ohne menschliches Zutun, in nach Themen angelegten Dateien einsortieren
können, selbst dann, wenn in dem Gespräch keine sogenannten Schlüsselwörter
fallen. („Pochen auf Rückstandigkeit“ in FAZ 09.12.1999)) Das Echelon-System
läßt sich als eine Art Computer-Filter charakterisieren, der aus den Billionen
Verbindungen eine kleinere Anzahl herausfiltert, die eventuell für die
National Security Agency (NSA) in den USA, dem Govermental Communication
Headquarter (GCHQ) in Großbritannien und/oder für die anderen beteiligten
Geheimdienste (Neuseeland GCSB), Kanada (CSE) und Australien (DSD)) von
Interesse sind. Neben dem Ausspionieren von Firmen, Patenten etc überwacht
Echelon z.B. auch NGO’s wie Amnesty International („Mit Staubsauger auf
Datenjagd“ in FAZ 15.12.1998) ... Die Menge der überwachten Kommunikationswege,
und die Menge der produzierten Überwachungsprotokolle ist kaum vorstellbar.
1980 produzierte allein die NSA jährlich zwischen 50 und 100 Millionen
als geheim eingestufte Dokumente, eine eigene Verbrennungsanlage vernichtet
6 Tonnen Papier pro Stunde. („The Puzzle Palace“ James Bamford)
Biometrie
Der neuste Schrei sind biometrische Systeme, auf den ersten Blick eine
tolle Erfindung, denn wer hat nicht schon eine der vielen Pin-Nummem oder
Paßwörter vergessen, die Teil des Lebens in der Informationsgesellschaft
sind. Die Erkennung über Gesicht, Stimme, Augen, Unterschrift, Finger
oder Hand verspricht eine große Vereinfachung. Aus den jeweiligen Körpermerkmalen
werden digitale Daten errechnet, die zur Authenzifierung dienen. Die Risiken
erschließen sich auf den zweiten Blick. Eine gestohlene Pin-Nummer läßt
sich auswechseln, bei Stimme, Gesicht oder Augen geht das nicht. Zwar
versichern die Hersteller biometrischer Systeme die Sicherheit, doch wäre
es nicht das erste Mal, daß Hacker knacken, was Entwickler für absolut
sicher hielten - z.B. DVD-Kopierschutz, Premiere-Verschlüsselung, etc.
Ein zweites Risiko besteht eher im Datenschutzbereich. In der BRD ist
eine einheitliche Verwaltungsnummer verboten - anders als in Skandinavischen
Ländern beispielsweise. Der Einsatz biometrischer Systeme stellt dieses
Verbot in Frage, solange nicht sichergestellt werden kann, daß die Systeme
zueinander inkompatibel sind, denn die biometrischen Daten sind weltweit
eindeutig. „In vielen Ländern verrügen etwa die Polizeien oder andere
staatliche Stellen über riesige Datenbestände an Fingerabdrücken, die
per Automated Fingerprint Identification System (AFIS) automatisch, schnell
und zuverlässig Fingerabdrücke zuordnen können. Um den „Großen Bruder“
aber nicht in Versuchung zu führen, anhand andrerorts erhobener biometrischer
Daten individuelle Bewegungs- und Nutzungsprofile zu erstellen, müssen
diese Daten möglichst inkompatibel zu allen AFIS- und vergleichbaren Anwendungen
sein.“ (Der Körper als Schlüssel“ in CILIP Nr.5/1999)
Spalte und Herrsche
Mehrfach wurde in den letzten Jahren nach Mordfällen ein Teil der Bevölkerung
aufgefordert zwecks Genanalyse Speichelproben abzugeben. 1998 wurden zur
Aufklärung eines Mordfalls allein in Cloppenburg 18.000 männliche Einwohner
aufgefordert Speichelproben abzugeben. Im selben Jahr verabschiedete der
Bundesrat das „DNA-Identitätsfeststellungsgesetz“ und schuf damit die
gesetzliche Grundlage für eine Gendatenbank. Damit ist Deutschland neben
Großbritannien, den Niederlanden und Österreich das vierte Land in Europa,
das mit einer nationalen Gendatenbank ausgestattet ist. („DNA-Analyse
und DNA-Datenbanken“ in CILIP 61 Nr.3/1998) Die britische Polizei erfaßt
alle StraftäterInnen in einer Gendatei, Kalifornien erfaßt die Gene jedes
Neugeborenen und das Pentagon verfügt über 3 Millionen Gendatensätze der
eigenen Beschäftigten. („Die Wahnidee vom wahren Kern“ in Le monde diplomatique
1.8.1999) Zwei Ziele der Genanalyse lassen sich leicht ausmachen. Zum
einen die Wahnvorstellung ein bestimmtes Gen oder eine bestimmte Konstellation
sei für Kriminalität verantwortlich. Einmal identifiziert, würde „Kriminalitäts-Prävention“
bereits vor der Geburt ansetzen. Ein anderes Ziel verfolgte eine Forschungsgruppe
in Frankreich. Unter dem Projektnamen „Genetische Risiken und Arbeit“
sollte eine Strategie der Auslese von Berufsbewerbern durch Identifikation
von gefährdeten Personen erarbeitet werden. „Vorbeugende Maßnahmen am
Arbeitsplatz könnte man sich dann ersparen, und die Anerkennung bestimmter
Berufskrankheiten würde bei Personen, denen genetisch eine Anfälligkeit
für ein berufsbedingtes Risiko bescheinigt wird, in Frage gestellt werden.“
(„Genetische Diskriminierung am Arbeitsplatz?“ Le monde diplomatique 1.5.1999)
Die Arbeitgeber waren begeistert, müßten sie sich doch nicht länger um
einen (kostspieligen?) Arbeitsschutz kümmern.
Big Brother?
Die Orwellsche Vision des totalen Kontrollstaates wurde immer wieder für
die Kritik an den Überwachungstechnologien benutzt. Dabei ist die heutige
Realität um ein Vielfaches komplizierter. Nicht nur der Staat sammelt
Daten und wertet diese aus, sondern ebenso Privatpersonen oder Konzerne.
Sicher ist die umfassende Kontrolle, aber wer gerade aus welchem Grund
kontrolliert, ist nicht mehr so klar. Die Gefahren dieser Tatsache beschreibt
unfreiwillig der ehemalige BKA Präsident Herold: „Die moderne Informationstechnologie
(lädt) geradezu ein, die örtlich und sachlich gezogenen Grenzen ihrer
Anwendung aufzuheben, die Enge und Isoliertheit von Ressorts aufzulösen,
innerstaatliche und nationale Grenzen zu überwinden und Wissen in immer
größer werdenden Speichern zu sammeln. Die Grenzenlosigkeit der Informationsverarbeitung
würde es gestatten, das Individuum auf seinem ganzen Lebensweg zu begleiten,
von ihm laufend Momentaufnahmen, Ganzbilder und Profile seiner Persönlichkeit
zu liefern, es in allen Lebensbereichen, Lebensformen, Lebensäußerungen
zu registrieren, zu beobachten, zu überwachen und die so gewonnenen Daten
ohne die Gnade des Vergessens präsent zu haben.“ In der Auseinandersetzung
um die schrittweise Aushöhlung der Privatsphäre kann es also nicht nur
um eine Kritik der Überwachungstechnologien oder den Mißbrauch von EDV
gehen, sondern die Frage muß gestattet sein, ob der Gebrauch von EDV jeweils
gerechtfertigt ist.
Neusetzung staatlicher
Aufgaben
Vorweg: In den Sicherheitsdarstellungen öffentlicher Instanzen wurden
und werden stets ganz wesentliche Gefährdungen der Menschen ignoriert;
die zerstörerische Bewirtschaftung von Boden, Wasser, Luft, das Betreiben
großtechnischer Anlagen der Atom- und Chemieindustrie oder der militärische
Umgang mit Massenvernichtungswaffen. Die Diskussion über Sicherheit ist
stets eine hoch politische, bei der der Staat die Definitionsmacht darüber
hat, was die Sicherheit gefährdet und was nicht.
In den Debatten über den großen Lauschangriff und dann den Spähangriff
in der BRD - es finden sich weltweit Äquivalente - wird eine wesentliche
Entwicklung, die nur wenig mit den Problemen zu tun hat, auf die die Überwachung
eine Antwort sein soll, verdeckt: die Neudefinition staatlicher Aufgaben.
Seit Jahren ist es vorherrschende Lesart, daß ein schlanker Staat die
Antwort auf alle (wirtschaftlichen) Probleme , sei. Nun, der Staat zieht
sich teilweise aus der ökonomischen Arena zurück (Privatisierungen...)
und reduziert die Aufgaben im sozialen Bereich (Kürzungen der Sozial-
und Arbeitslosenhilfe, weniger Geld für Kindergärten, Diskussion über
die Privatisierung der ‘Schulgebäude in Bremen...) Im selben Atemzug wird
der Repressionsbereich verstärkt. Wo Sicherheit von Arbeitsplatz, Gesundheit,
Bildung oder Altersvorsorge für immer mehrt Menschen ungesichert ist,
wird mit der Sicherheit im Sinne körperlicher Unversehrtheit Politik gemacht.
Die Marktschreier, die für weniger Staat eintreten, wo es um die Vorrechte
des Kapitals, um die Ausbeutung der Arbeitskraft oder der Vernutzung der
Natur sind, fordern mit eben solchem Eifer mehr Staat, um die sozialen
Folgen zu kaschieren und im Griff zu behalten, die durch diese entstehen.
Verstärkte Repression von Bagatelldelikten und kleinsten Ordnungsverstößen,
strengere Strafen, ständige Überwachung von „Risikogruppen“ und „gefährdeten“
Stadtgebieten, Privatisierung des Gefängniswesen... Mit diesem Programm
verbreitet sich ein neuer strafrechtlicher Common sense, der völlig im
Einklang steht mit den neoliberalen Ansätzen in Wirtschafts- und Gesellschaftsfragen.
Perspektive; St.Pauli.Str.
10-12; 28203 Bremen
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