Die neuen Grenzen des Asyls
Von ALAIN MORICE
le monde diplomatique 03 `04
Am 17. Februar hat das niederländische Parlament mit großer Mehrheit die Entscheidung bestätigt, 26000 Ausländer, deren Nationalität mangels Ausweisen nicht zu ermitteln ist, auszuweisen, auch in so gefährliche Gebiete wie Tschetschenien, Afghanistan oder Somalia. Allenthalben in Europa stellen die Regierungen das Asylrecht in Frage und versuchen, gegenüber den Ursprungsländern und sogenannten Drittländern eine Art „Rücknahmepflicht“ durchzusetzen. Inzwischen scheint alles möglich: Flüchtlingscamps in Afrika, die im Auftrag der EU betrieben werden, und Asylbewerberzentren, die auf Plattformen vor der Küste ausgesuchter Länder eingerichtet werden. Die Gründe liegen auf der Hand: Immer mehr Menschen drängen aus ärmeren Ländern in die reichere Welt, die alarmistisch reagiert und allüberall Missbrauch und Betrug wittert.
An den Grenzen Europas wird kaum mehr zwischen Flüchtlingen und Migranten
unterschieden. Flüchtlinge - also Menschen, die aus politischen Gründen
ihr Land verlassen, werden behandelt wie Migranten, also Menschen, die ihrem
Land wegen der wirtschaftlichen Lage den Rücken kehren. Da die Staaten
dazu neigen, sich immer ängstlicher und hysterischer vor ungewollten Einwanderern
zu schützen, wächst die Gefahr, dass das Asylrecht Stück für
Stück auf dem Altar der selektiven Einwanderungskontrolle geopfert wird.
Dabei ist das Recht auf Asyl durch die Genfer Konvention von 1951 verbrieft,
während die Regelung genereller Einwanderungsfragen im freien Ermessen
der Regierungen liegt. Hintergrund der jüngsten Entwicklung ist der erklärte
Wille der EU-Länder, das Recht auf Asyl für das eigene Territorium
in Frage zu stellen, um das Asylrecht insgesamt aus den Angeln heben zu können.
Die wachsende Ungleichheit zwischen den Ländern in puncto Wohlstand, Demokratie
und öffentlicher Sicherheit schürt in Europa die Angst vor einem unkontrollierten
„Ausländerzustrom“. Neueren Datums ist die Einsicht, manchmal
auch nur die Behauptung, dass die politischen Bemühungen zur Integration
der Migranten gescheitert sind.
Diese „Belagerungsängste“ veranlassen die Regierenden, alle
legalen Zuwanderungsmöglichkeiten für Menschen versperren zu wollen,
die aus unerträglichen Lebensumständen zu fliehen versuchen. Viele
der als „Asylschmarotzer“ Titulierten setzen ihr Leben aufs Spiel,
um nach Europa zu gelangen, womit sie die Vorstellung von der kaum zu kontrollierenden
„Ausländerschwemme“ unabsichtlich bestätigen. Vor diesem
Hintergrund fallen die ausländerfeindlichen Wahlkampfparolen auf fruchtbaren
Boden: Jeder Ausländer, ob Flüchtling oder nicht, sei eine Gefahr,
und es wäre nachgerade hirnverbrannt, ihn hereinlassen zu wollen. Noch
in dem 1997 verabschiedeten Vertrag von Amsterdam stand das Asylrecht im Mittelpunkt
der EU-Migrationspolitik. Seitdem wurde es ausgehöhlt, und zwar durch ideologische
und juristische Maßnahmen in drei Etappen. Zunächst wurde behauptet,
der Einwanderungsdruck an den Außengrenzen habe unerträgliche Ausmaße
erreicht. In einer zweiten Phase wurde die Berechtigung der meisten Asylbegehren
in Frage gestellt. Und schließlich, als die vollmundigen Ankündigungen
von Amsterdam sich als uneinlösbar und politisch zu kostspielig erwiesen,
tat man alles, um der Gesellschaft das lästige Flüchtlingsproblem
vom Hals zu schaffen. Die Externalisierung der Asylanwärter wurde zur Notwendigkeit
- und führt konsequenterweise zur Errichtung von Auffanglagern, ein Vorgehen,
das sogar den Begriff „Flüchtling“ zu delegitimieren droht.
Um die illegale Einwanderung zu bekämpfen, wurden teure und ineffiziente
Maßnahmen ergriffen. Deshalb neigen die Regierungen immer stärker
dazu, die Einrichtung von Ad-hoc-Zonen zu tolerieren, in denen völkerrechtliche
Normen außer Kraft gesetzt sind.
Über diesen Trend zeigen sich Men-schenrechtsorganisationen zu Recht beunruhigt.
Mit Blick auf die spanische Enklave Ceuta in Marokko, wo 300 Asylbewerber auf
der Straße sitzen, meinte Delia Blanco Terän, die Vorsitzende der
Cear, der spanischen Flüchtlingskornmission: „Spanien ist aufgrund
der derzeitigen Regierungspolitik ein flüchtlingsfeindliches Land. Das
demokratische Spanien von 2003 hat das blutige Spanien von 1939 vergessen -
damals mussten hunderttausende Spanier vor Francos Terror in alle Welt fliehen.“
In der Absicht, noch mehr Asylanträge als illegitim abzuweisen, machen
Länder wie Österreich geltend, dass die Kriterien der Genfer Konvention
von 1951 längst überholt seien. Sie fordern ein „Umdenken, weg
von einer Auffassung, die das Asylrecht als individuellen Rechtsanspruch sieht,
hin zu einer Angebotspolitik, die im Ermessen der Empfangerländer liegt“.
Frankreich bestand bis Ende letzten Jahres stets auf einer restriktiven Auslegung
des Asylrechts: Nur Personen, die unmittelbar nachweisen konnten, dass sie zu
Hause von staatlichen Organen verfolgt waren, wurden von Organisationen wie
dem Französischen Amt zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen
(Ofpra) als Flüchtlinge anerkannt. Andere Fluchtgründe - Unterdrückung
von Frauen, Verfolgung von Minderheiten, die Beschlagnahme von Hab und Gut oder
interethnische Massaker - wurden nicht anerkannt, da die Verfolgung in solchen
Fällen nicht vom Staat ausgeht. Mit dem Gesetz vom 11. Mai 1998 erfand
Frankreich das „Territorialasyl“, das in der EU als „subsidiärer
Schutz“ figuriert. Dabei handelt es sich um eine Art Schmalspurasyl auf
Widerruf, eine Sonderaufenthaltsgenehmigung, die mit der „Anerkennung
als Flüchtling“ im Sinn der Genfer Konvention nichts gemein hat.
In den 1980er-Jahren kamen Begriffe wie „Scheinflüchtling“
und „Wirtschafts-asylant“ auf, die seither die angeblich unrechtmäßigen
Asylbewerber diskriminieren. „Dass immer mehr Wirtschaftsflüchtlinge
Anträge auf Anerkennung als Flüchtling stellen, ist strikt abzulehnen“,
schrieb 1984 Andre Jacomet, der Vorsitzende der französischen Berufungskommission
für Flüchtlinge (CRR).
Nachdem man jahrelang verkündet hatte, die „illegalen Einwanderer“
würden „die Integration der bereits im Land leben den Ausländer
verhindern“, hieß es nun: „Zu viele Asylbewerber zerstören
das Asylrecht.“ Es brauchte einige .Zeit, aber dieser Refrain hat jetzt
auch in die EU-Terminologie Eingang gefunden. Hier heißt es etwa, die
„Zunahme der gemischten Wanderungsströme, die sowohl Menschen umfassen,
die rechtmäßig internationalen Schutz suchen, als auch solche, die
Asylwege und -verfahren nutzen, um in das Gebiet der Mitgliedstaaten einzureisen“,
stelle „eine reale Bedrohung für das Rechtsinstitut des Asyls“
dar.
Da prinzipiell jedem Asylbewerber eine Täuschungsabsicht unterstellt wird,
sollen letztlich die Betroffenen selbst - wie zum Hohn - für die Überlastung
der Dienststellen verantwortlich gemacht werden, die mit der Bearbeitung der
Anträge und der Rückführung der abgelehnten Bewerber nicht mehr
nachkommen. Damit Antragsteller, die „das Aslyrecht nur missbrauchen wollen“,
ohne eine gründlichere Untersuchung ihrer Motive abgewiesen und bis zu
ihrer Abschiebung in speziellen Auffanglagern untergebracht werden können,
führte eine EU-Entschließung von 1992 die Begriffe „offensichtlich
unbegründeter Antrag“ und „vorsätzlicher Betrug“
ein.
Die neue Regelung konnte den Zustrom aber nicht reduzieren. Sie hat im Gegenteil
dazu geführt, dass immer mehr Menschen kamen, die einerseits für „unerwünscht“
erklärt werden und dagegen auch keine Widerspruchsmöglichkeit haben,
andererseits aber nur schwer ausgewiesen werden können. Dazu gehören
zum Beispiel viele Kurden aus dem Irak, einem Land, in das es seit dem Golfkrieg
von 1991 aufgrund der UN-Sanktionen keine direkten Flugverbindungen mehr gibt.
Innerhalb der EU gibt es allerdings hinsichtlich der „illegalen“
Einwanderer auch einige Meinungsverschiedenheiten, vor allem was ihre gewinnträchtige
Ausbeutung als Arbeitskräfte anbelangt. Vom französischen Flüchtlingslager
Sangatte, das vom Roten Kreuz verwaltet wurde, gelangten bis zur Schließung
im Dezember 2002 mindestens 80000 Flüchtlinge über den Ärmelkanal
nach Großbritannien, die dort den Schwarzarbeitsmarkt mit Nachschub versorgten.
Ganz allgemein führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass in fast allen
EU-Ländern manche Wirtschaftssektoren ohne „illegale Flüchtlinge“
ein Problem hätten. Das gilt sogar - wie im Fall Griechenland - für
eine ganze Volkswirtschaft. Dort ist heute nicht nur die Bauindustrie oder die
Landwirtschaft auf die vorwiegend albanischen Wanderarbeiter angewiesen, da
sich keine griechischen Hände mehr für die Orangen- oder Olivenernte
finden. Die Experten haben ausgerechnet, dass Griechenland ohne seine mindestens
500000 Migranten 1997 nicht den Anschluss an die Eurozone geschafft hätte.
Denn die griechische Wirtschaft hätte die Inflationsrate nie unter die
in den Maastrichter Kriterien definierte Grenze drücken können, hätten
nicht die billigen Arbeitskräfte dafür gesorgt, dass sich die Teuerung
trotz brummender Konjunktur in Grenzen hielt. Und dennoch hat Europa dem Asylrecht
den Krieg erklärt und sich dabei ein argumentatives und methodisches Arsenal
zugelegt, das einen doppelten Zweck erfüllt: Es soll die Flüchtlinge
sowohl abschieben als auch auf Distanz halten können. Um das erste Ziel
zu erreichen, hat man sich einiges einfallen lassen. Wenn der Antragsteller
berechtigterweise um seine Sicherheit fürchtet, legt man ihm nahe, außerhalb
Europas, in der Nähe des Fluchtlands, Zuflucht zu suchen. Mach dem Prinzip
„Nimby“ - not in my backyard, nicht in meinem Hinterhof - ist eine
Kasuistik entstanden, die für jeden Fall eine praktische Lösung bereithält.
So wurden gemäß Schengener Abkommen vom Juni 1990 schrittweise immer
schwerere Strafen für Fluggesellschaften eingeführt, mit denen Ausländer
ins Land gelangen, die offensichtlich illegal einwandern wollen. Inzwischen
haben private Firmen am Abreiseort zivile Aufpasser engagiert; es gibt Schulungsprogramme,
die dem Bodenpersonal von Fluggesellschaften beibringen sollen, woran man potenzielle
„Asylbetrüger“ erkennt. Darüber hinaus wird der Flüchtlingsstatus
als solcher in Frage gestellt. Während des Bürgerkriegs in Jugoslawien
1999 zog Frankreich ein altes Argument aus der Mottenkiste, das man einstmals
gegen die Verfolgten des Naziregimes entwickelt hatte: Würde man den Kosovaren
einen Flüchtlingsstatus zuer-kennen, so das Argument der damaligen sozialistischen
Regierung - dem die rechte Opposition diskret applaudierte -, so würde
man implizit die serbischen Übergriffe als Fait accompli anerkennen.
Dabei bildete sich ein befremdliches Argumen-tationsmuster heraus, das von Paternalismus
und Kulturalismus geprägt war. Demnach würden sich die Betroffenen
wohler fühlen und zu gegebener Zeit auch eher bereit sein, am Wiederaufbau
ihres Landes mitzuwirken, wenn sie ihrem Herkunftsland näher verbunden
blieben. Das heißt umgekehrt: Die EU-Länder -die ja auch nicht besonders
weit entfernt liegen - finden es bequemer, wenn sie keine Flüchtlinge aufnehmen
müssen. Aus diesem Grund führte Europa 1992 den Terminus „sicheres
Drittland“ ein, der es gestattet, Flüchtlinge, die über ein
drittes Land einreisen, in dieses Land zurückzu-schicken, sofern dort ihre
Sicherheit gewährleistet ist. Länder, mit denen entsprechende Verträge
unterzeichnet wurden, sind verpflichtet, abgewiesene Flüchtlinge wieder
aufzunehmen.Doch in etlichen als „sicher“ geltenden Drittländern
sind die zugesagten Schutzgarantien hypothetischer Natur, zumal die innenpolitische
Lage rasch kippen kann -wie der Fall der Elfenbeinküste zeigt, in die Frankreich
seit Ausbruch des bewaffneten Konflikts keine unerwünschten Migranten mehr
abschiebt. Überdies ist diese Regelung noch weniger wert, wenn das Drittland
die Flüchtlinge seinerseits ausweisen kann. Welche Länder dies sind,
wird zudem oft gar nicht publik gemacht. Die EU-Staaten sind sich zwar über
das Prinzip des „sicheren Drittlands“ durchaus einig, ringen derzeit
aber um eine gemeinsame Liste solcher Länder, was offenbar zu diplomatischen
Verwicklungen führt.
Parallel hierzu bringt der Entwurf zu einer EU-Richtlinie vom Juni 2002 erstmals
den Terminus „inländische Fluchtalternative“ ins Spiel. Demnach
sollen die EU-Mitgliedstaaten künftig prüfen, ob ein Antragsteller
nicht in seinem Herkunftsland einen Ort finden könnte, an dem er in Sicherheit
wäre. Solche Orte, heißt es in diesem Entwurf, könnten von „internationalen
Organisationen und staatsähnlichen Behörden“ verwaltet werden.
Doch welche Sicherheits-garantien hätte ein Flüchtling, wenn er in
instabile oder unzureichend kontrollierte Gebiete abgeschoben würde? Ist
das serbische Massaker an den Schutzbefohlenen von Srebrenica schon vergessen?
Und dennoch hat Frankreich, ohne eine gemeinsame EU-Regelung ab-zuwarten, die
„inländische Flucht-alternative“ in seinem neuen Asylgesetz
vom 10. Dezember 2003 schon festgeschrieben.
Besonderes Augenmerk gilt manchen EU-Beitrittsländern wie etwa Polen und
Tschechien, da zahlreiche Flüchtlinge über deren Territorium in den
EU-Raum gelangen. Nach der EU-Direktive „Dublin II“, die voriges
Jahr in Kraft getreten ist, muss sich dasjenige EU-Land eines Flüchtlings
annehmen, das dieser als Erstes betritt. Am 22. Januar dieses Jahres brachte
Ruud Lubbers, der UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen, vor den
EU-Innenministern allerdings folgende Befürchtungen vor: „Manche
EU-Neumitglieder verfügen nur über 15 oder 20 Asylrichter. Was wird
geschehen, wenn andere EU-Staaten tausende zusätzliche Asylbewerber in
diese Länder abschieben? Es besteht die Gefahr, dass die an EU-Recht angepassten
Verfahren und Institutionen in diesen Ländern unter der Belastung zusammenbrechen.“
Lubbers regt daher an, „europäische Auffangzentren“ mit Richtern
und Dolmetschern „aus der gesamten Union“ einzurichten. Dass dabei
eine Angleichung an die EU-Länder stattfinden würde, die der Genfer
Konvention von 1951 bereits den Rücken gekehrt haben, lässt sich unschwer
vorhersagen. Auch nach diesem Plan zeichnet sich also eine Internierung unerwünschter
Ausländer in Sonderauffanglagern ab.
Im Februar 2003 schlug die britische Regierung vor, die Antragsbearbeitung in
transit processing centers auszulagern. Abgeschirmt von der Öffentlichkeit
sollen in diesen Transitlagern die Flüchtlinge in Gute und Schlechte sortiert
werden - sofern sie die Flucht überstanden haben. Denn dass die hohe Flüchtlingssterblichkeit
als Regulator fungiert, ist offensichtlich. Nach dem britischen Vorschlag sollen
die geplanten Zentren auf Offshore-Plattformen vor Küsten errichtet werden,
und zwar in Ländern wie Marokko, der Türkei, Kroatien, Somalia oder
dem Iran, die implizit als sichere Drittländer gelten. Das UNHCR wiederum
betonte die Notwendigkeit, die „Lasten zu verteilen“, und initiierte
Ende 2002 die Operation „Konvention plus“. Der Leitgedanke ist auch
hier, dass die Flüchtlinge möglichst in der Nähe ihres Herkunftslandes
bleiben sollen. Der britische Vorschlag, „Wirtschafts-flüchtlinge“
und „Scheinasylanten“ in geschlossene EU-Auffanglager einzuweisen,
fand bei der UN-Kommission ebenfalls Zustimmung. Nach deren Vorstellungen sollen
die „Scheinasylanten“ allerdings innerhalb der EU-Grenzen verbleiben,
vorzugsweise auf dem Territorium der neuen Mitgliedsländer.
Auf dem Ratsgipfel von Thessaloniki im Juni 2003 fand der britische Vorschlag
allerdings keine Zustimmung. Stattdessen wurde beschlossen, dass die EU verstärkt
Rücknahmeabkommen mit den Auswanderungsländern schließen solle.
UNHCR-Hochkommissar Lubbers, der abwechselnd für und gegen die Flüchtlinge
Partei ergreift, ermahnte die Unionsländer im November 2003, bei der Ausarbeitung
einer gemeinsamen Asylpolitik müsse man auch die Menschenrechtsgarantien
einhalten - und zwar auch die in den „sicheren Drittländern“.
Trotz dieser löblichen Erklärung scheint sich das UNHCR zunehmend
von seiner eigentlichen Aufgabe, dem Schutz der Flüchtlinge, zu entfernen
und sich der europäischen Auslagerungspolitik unterzuordnen. Wer die Flüchtlinge
loswerden will, muss Sonderauffanglager gründen wollen. DieRede von „sicheren
Drittländern“, „Rücknahmeabkommen“ und „Transit-zentren“
bedeutet immer schon die Kasernierung unerwünschter Personen-gruppen. Dabei
hatte die Genfer Konvention von 1951 den Asylanspruch auf alle Personen ausgeweitet,
die „begründete Furcht“ haben, wegen einer Gruppenzugehörigkeit
verfolgt zu werden.
Die neue EU-Politik hingegen, die auch beim UNHCR Zustimmung findet, geht umgekehrt
davon aus, dass bestimmte Personen gerade aufgrund ihrer Zugehörigkeit
keinen Asylanspruch bei uns geltend machen können. Ein ideologisches Manöver,
das aufgrund seines selbstreferenziellen Charakters Anlass zu schlimmsten Befürchtungen
gibt: Man sortiert die Menschen nach ihrer Herkunft und rechtfertigt allein
damit schon das Auswahlkriterium. Diese Politik führt automatisch zu einem
flüchtlings-feindlichen Rassismus, der sich gegen bestimmte nationale oder
ethnische Gruppen richtet, wie er in Italien gegenüber den Albanern und
in Frankreich gegenüber den rumänischen Roma bereits heute zu beobachten
ist. Die anvisierte Auslagerung der Flüchtlingsproblematik muss auch die
internationalen Beziehungen beeinträchtigen. Denn diese Politik führt
nicht etwa dazu, den Imperialismus zu überwinden, sondern führt geradewegs
in imperialistische Beziehungen zurück. Schon die Verhandlungen zur EU-Osterweiterung
boten ein wenig erquickliches Schauspiel, denn die Beitrittskandidaten mussten
ihre „Eintrittskarte“ durch willfährige Hilfe bei der Eindämmung
der Migrationsströme erkaufen. Mit Polen zum Beispiel unterzeichnete die
„Schengen-Gruppe“ bereits 1990 ein Rücknahmeabkommen. Derzeit
zeichnet sich auf diesem Feld eine neue internationale Arbeitsteilung ab. Rücknahmeabkommen
und Auffang-langer für Asylbewerber werden immer mehr zum Gegenstand zweifelhafter
Kungeleien.
Verschuldete Drittweltländer müssen damit rechnen, dass die EU weitere
Entwicklungshilfe von ihrer Bereitschaft abhängig macht, die Migration
„an der Quelle“ zu bekämpfen. Dies unterstützt nicht nur
die ohnehin korrupten Staatsführer, die nur zu häufig die alleinigen
Nutznießer der sogenannten Entwicklungshilfe sind, es festigt auch die
aus Kolonialzeiten stammenden Seilschaften. Auf der Strecke bleibt der Flüchtling,
der nun von beiden Seiten als Feind wahrgenommen wird. Symptomatisch ist in
diesem Zusammenhang, dass es neuerdings Länder gibt, die als „Länder
mit illegaler Auswanderung“ bezeichnet werden. Das bedeutet aber eindeutig
eine Verhöhnung der Allgemeinen Menschenrechts-erklärung, wonach jedes
Individuum das Recht hat, sein Land zu verlassen.
Für die internationale Arbeitsteilung ergibt sich ein weiterer Aspekt:
Hier könnte man sich für die unterentwickelte Welt neben der Intensivlandwirtschaft,
dem Bergbau, der Kinderausbeutung und dem Tourismus eine neue Branche wie etwa
die Fernverwaltung der aus Europa wegverlagerten Flüchtlingscamps vorstellen.
Die könnte mit „technischen Beratern“ und logistischer Unterstützung
aus den Industrieländern aufgezogen werden, was kurzfristig ein lukratives
Geschäft zu sein scheint, langfristig aber zur Armutsfalle wird. Erste
Anzeichen für ein solches Szenario lassen sich unschwer finden. Im September
2003 unterbreitete EU-Kommissar Antonio Vitorino angesichts der stockenden Verhandlungen
über Rücknahme-abkommen den Vorschlag, im Austausch gegen die Rücknahme
von (Transit-)Flücht-lingen feste Einwanderungsquoten zu gewähren.
Er denke dabei vor allem an unqualifizierte Arbeitskräfte, die in Europa
durchaus gebraucht würden. Italien, so fügte Vitorino hinzu, habe
mit dieser Regelung bereits positive Erfahrungen gemacht.
Ein weiteres Beispiel: Am 8. Januar 2003 unterzeichnete die Schweizer Bundesregierung
mit Senegal ein „Transitabkommen“. Darin verpflichtete sich das
westafrikanische Land, alle in der Schweiz unerwünschten Afrikaner aufzunehmen
und in ihr jeweiliges Herkunftsland weiterzuleiten. Wo die Abgeschobenen beheimatet
sind, müssen die Senegalesen dann schon selber herausbekommen.
Dass diese innovative Regelung das Einfallstor für nackte Willkür
gewesen wäre, ist leicht vorstellbar. Nur dem vereinten Protest schweizerischer
und senegalesischer Menschen-rechtsorganisationen ist es zu verdanken, dass
das Abkommen auf Eis gelegt wurde. Fragt sich nur, für wie lange.
deutsch von Bodo Schulze
Bemerkung der redax:
Uns ist klar, daß dieser Artikel nicht gerade aus linksradiker Perspektive
geschrieben ist, er analysiert aber so gut die Systematik und Entwicklung der
EU-Asylpolitik, daß wir ihn euch nicht vorenthalten wollten.