Akku - Aktuell


Akku-Aktuell ist ein Projekt des ak „konkrete unterstützung".
Hier findet ihr regelmäßig die Dinge die uns so beschäftigen: die gesetzlich festgeschriebene rassistische Behandlung von Flüchtlingen in so ziehmlich allen Lebenbereichen, der Rassismus auf der Straße und in den Medien, der Widerstand dagegen.
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Vergewaltigte in Abschiebehaft- Dokumentation eines Stachel-Artikels

'Am Samstag, dem 10. März „befreite“ die Polizei eine rumänische Frau aus einer in Nadorst gelegenen Wohnung, in welcher diese eigenen Angaben zu Folge festgehalten und über einen längeren Zeitraum mehrfach vergewaltigt worden war, und brachte sie noch am selben Tag nach Hannover in Abschiebehaft. Der Frau wird der Vorwurf gemacht, sich illegal in der Bundesrepublik aufzuhalten. Der mutmaßliche Vergewaltiger wurde ebenfalls noch am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt. Auf die Anfrage des „Stachel“, wie es angehen könne, daß die Frau, die Opfer und wichtigste Zeugin in dem nun ja anstehenden Ermittlungsverfahren ist, abgeschoben wird, antwortete ein ANgehöriger des „die Sache“ (Wortlaut Polizei) bearbeitenden ersten Polizeireviers: „Ihre Aussage hat sie ja gemacht“, und ergänzte auf Nachfrage, daß man sie zum Prozeß ja wieder vorladen könnte. Zeugenvorladungen würden auch in Rumänien zugestellt. Soweit der Beamte wußte, hatte die Rumänin bevor sie ins Abschiebegefängnis Hannover gebracht wurde keine Gelegenheit mit einer/m ÄrztIn oder TherapeuIn zu sprechen. Das wäre seiner Meinung nach aber auch kaum sinnvoll gewesen, da die Frau „der deutschen Sprache kaum mächtig“ sei. Außerdem habe sie nicht von sich aus nach ärztlichem oder therapeutischem Beistand verlangt. Daß die Frau in einer solchen Situation nicht ausdrücklich auf ärztlichen und therapeutischen Beistand besteht ist klar. Trotzdem gibt es wohl kaum jemanden, der ihn dringender bräuchte, als sie. Und wenn es möglich ist, eine Zeugenausssage zu machen, ist auch eine ärztliche Untersuchung möglich. Bei der Suche nach eineR TherapeutIn, der/die Rumänisch spricht, hätten Flüchtlingsgruppen oder das Frauenhaus sicher gerne geholfen. Polizei und Behörden scheinen die Frau als Täterin, nicht als Opfer zu betrachten. Schuldig eines Verbrechens, mindestens so verwerflich wie Vergewaltigung oder Freiheitsberaubung: sich illegal in der BRD aufzuhalten. (Sonst könnte ja jede herkommen, um sich hier einsperren und vergewaltigen zu lassen! -d.T.) Daß Artikel eins des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar(...)“, sich auch auf Menschen ohne deutschen Paß bezieht, scheint ihnen ebensowenig in den Sinn zu kommen, wie daß die Frau schon bevor sie in Abschiebehaft kam Opfer der rassistischen deutschen AusländerInnenpolitik wurde. Durch ihre Rechtlosigkeit als Illegalisierte wurde sie auch wehrlos. Sie konnte weder fliehen, noch ihren Vergewaltiger anzeigen, da Gefängnis und Abschiebung nach Rumänien drohten.'

Mittlerweile haben wir erfahren, daß die Inhaftierung der Frau rechtswidrig war, da Menschen, die Opfer von „Menschenschmuggel“ geworden sind laut Ausländergesetz nicht in Abschiebehaft genommen werden dürfen. Daraufhin wurde die Frau vorerst wieder aus dem Knast rausgelassen. Weiteres ist uns noch nicht bekannt.


Verweigerung der Sozialhilfe

Am 13.März hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Beschluß zur Sozialhilfevergabe an MigrantInnen veröffentlicht. Der einstimmige Beschluß über eine Regelung innerhalb des Bundessozialhilfegesetzes besagt, daß in Deutschland lebende Menschen mit unbeschränkter Aufenthaltsbefugnis nicht mehr da wo sie wollen Sozialhilfe beziehen können. Beim Umzug in ein anderes Bundesland können ab sofort die Leistungen gestrichen werden. Als Begründung wurde angegeben, daß dadurch die „Sozialhilfebelastung“ gleichmäßig auf die Länder verteilt werden könne. Zudem würde der Zwang in einem Bundesland bleiben zu müssen ja auch der Integration der Betroffenen dienen.


Verbot der politischen Betätigung

Ende Februar hat Friedrich Merz gefordert AsylbewerberInnen jegliche politische Betätigung zu verbieten. Damit wäre es Flüchtlingen nicht mal mehr erlaubt in der BRD gegen die Verhältnisse in ihren Herkunftsländern zu protestieren. Er will damit verhindern, daß sich aus der politischen betätigung in Deutschland noch nachträglich Gründe für eine Asylgewährung ergeben könnten. Dabei existiert ohnehin schon eine Regelung, nach der solche Gründe nur als asylrelevant anerkannt werden, wenn die politische Betätigung hier als klare Fortsetzung der Betätigung im Herkunftsland angesehen werden kann. Das nennt sich dann „erkennbar betätigte feste Überzeugung“. Also eine schwammige Formulierung, die sowieso fast jede Chance nimmt.


Protestaktion in Warendorfer Ausländerbehörde

Am 6. März wurde kurzzeitig die Ausländerbehörde in Warendorf im Münsterland besetzt. Die AktivistInnen wiesen auf die rassistische Abschiebepraxis der Ausländerbehörde im Kreis WAF hin, insbesondere auf die Abschiebung eines kurdischen Flüchtlings, der in der Vorwoche direkt bei der Ausländerbehörde festgenommen wurde und einen Flüchtling, der in Beckum bei seiner Arbeitsstelle festgenommen und zur Abschiebung zum Düsseldorfer Flughafen gebracht wurde.