Neue Beschuldigungen in Sachen RZ

Werner R. ist vielen als politisch aktiver Mensch, als Mitglied der Kooperative K. einer Hagener KünsterInnen-Gruppe und der IG Medien bekannt. Werner R. braucht unsere Unterstützung und Solidarität. Er ist quasi über Nacht zum Objekt bundesdeutscher Terroristenfahndung geworden.

Was ist passiert ?

Am 17. Januar dieses Jahres (um ca. 20:30 Uhr) haben Beamte und Beamtinnen des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Staatsschutzes in Zivil die Wohnung der Wohngemeinschaft, in der Werner R. seit 20 Jahren lebt und das Atelier der Kooperative K durchsucht. In der Wohnung wurden zunächst eine Mitbewohnerin und eine Besucherin an die Wand gestellt, nach Waffen durchsucht und nach dem Aufenthaltsort von Werner R. gefragt. Daraufhin wurde das Atelier der Kooperative K in Haspe mit gezogenen Waffen gestürmt. Werner R. war zu dieser Zeit alleine im Atelier und fühlte sich durch die martialisch auftretende Staatsmacht massiv bedroht.

Nach der Atelierdurchsuchung fuhren die BeamtInnen mit ihm in die WG-Wohnung und durchsuchten sie vollständig, also auch die privaten Räume der MitbewohnerInnen- Vier Stunden stellten die BeamtInnen alles auf den Kopf. Alles fand ihr Interesse — vom profanen Fllugblatt bis zu, persönlichen Briefen und Tagebuchaufzeichnungen.

Die anfängliche Nervosität und Aufgeregtheit der Beamtinnen legte sich wahrend der Durchsuchung. Dies änderte sich wieder, als sie darauf stiessen, dass Werner R. neben der deutschen auch die schweizer Staatsangehörigkeit besitzt. Bei der Durchsuchung war allerdings der Schweizer Pass, den er seit. 1992 besitzt und bei seinen persönlichen Unterlagen wähnte, nicht aufzufinden. Er hatte den Verlust nicht bemerkt, da er ihn nur selten nutzte.

Daraufhin begann eine akribische Durchleuchtung seiner Lebensverhältnisse (Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge), Liebesbeziehungen (Briefe, Fotos) und politischen Aktivitäten.

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Beschlagnahmt wurden Briefe aus Nicaragua von seinem Aufenthalt dort 1984, ein nicht abgeschickter Brief an eine frühere Freundin, die 1989 verhaftet wurde und für das BKA zum „terroristischen" Umfeld zahlt, und z.B. auch ein Notizzettel mit einer Verabredung Schlittenfahren.

Nach über 20 Jahren...

Wie wir später der Presse entnahmen, war Anlass der Aktion die Verhaftung von zwei vermeintlichen Mitgliedern der „Revolutionären Zellen" in Frankreich einen Tag zuvor (Sonja S. (67) und Christian C. (58)). Die Haftbefehle wurden mit der Beteiligung an drei Sprengstoff bzw. Brandanschlagen auf AKW-Zuliefererfirmen in den Jahren 1977/78 begründet bei denen Sachschaden entstand.

Beide sollen seit dieser Zeit unter falschem Namen in Frankreich gelebt haben, Christian G. seit mehreren Jahren mit der Identität eines Schweizer Staatsbürgers - und zwar unter dem Namen von Werner R..

Die Beiden sind zur Zeit gegen Kaution auf freiem Fuß, bis über den Auslieferungsantrag der BRD entschieden ist (wahrscheinlich Ende Mai).

Die Befragung als „Zeuge"

Nach der Durchsuchung (um ca. 0.30 Uhr) ging es dann ins Hagener Polizeipräsidium zur weiteren Befragung als „Zeuge". Hier wurde Werner R. unter anderem nach seinen Kontakten zur „linken Szene" befragt. Später nutzten die BKA-Beamten den Begriff „terroristische Szene".

Werner R. gab an, zu der Frau, an die er 1989 hatte schreiben wollen, Anfang der 80er Jahre freundschaftlichen Kontakt gehabt zu haben. Außerdem kenne er aus seiner Jugendzeit (ein Kneipenkontakt im Alter von 16 Jahren) einen Menschen, der später wegen Mitgliedschaft in der „Bewegung 2.Juni" verurteilt wurde und kurze Zeit in der Hagener Justizvollzugsanstalt (JVA) einsaß. Diesem hatte er schriftlich angeboten, Bücher zu schicken, die dieser aber nicht brauchte. Und zu guter Letzt wohnte Werner R. 1975 in Köln in einer Wohngemeinschaft, in der für zwei Wochen der Rechtsanwalt Klaus Croissant wohnte, der zu der Zeit in Düsseldorf verteidigte. Die Vernehmung dauerte bis ca. 2.30 Uhr.

Bei der erneuten Befragung am Morgen des gleichen Tages eröffneten die Beamten Werner R., dass sie seine Angabe, sich das Verschwinden des Passes nicht erklären zu, können, für nicht glaubwürdig hielten, weil er so „zahlreiche Kontakte" zu „terroristischen Personen" habe. Er wurde aufgefordert, endlich die Wahrheit zu sagen und es wurde ihm damit gedroht, dass er jetzt noch Zeuge sei, aber dass sich dies schnell ändern könne.

Es geht den Ermittlungsbehörden offensichtlich nicht nur darum, das Verschwinden des Passes zu klären. Damit muss Werner R. davon ausgehen, dass gegen ihn der Verdacht besteht, sich in irgendeiner Form strafbar gemacht zu haben - und so ist er nicht mehr nur Zeuge, sondern gleichzeitig Verdächtigter, also ein „tatverdächtigter Zeuge".

Die Aussagefreiheit von Verdächtigten

Werner R. hat sich nun entschieden, weitere Aussagen zu verweigern, weil er selbst verdächtigt wird. Einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung einige Tage nach der Durchsuchung ist Werner R nicht nachkommen (niemand ist verpflichtet zu einer polizeilichen Vernehmung zu gehen).

Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft Frankfurt im März ist er in Begleitung seiner Anwältin gefolgt. Er hat dort die Aussage verweigert. Er nahm damit ein Aussageverweigerungsrecht für sich in Anspruch, dass Verdächtigten zusteht.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt versucht mit der Verhängung von 1000 DM Zwangsgeld („Ordnungsgeldbescheid" vom 10. 03. 2000) weitere Aussagen zu erzwingen und hat mit Verhängung von Beugehaft (bis zu 6 Monaten) gedroht

Die Anwältin von Werner R. beantragte beim Landgericht Frankfurt die Verhängung des Zwangsgelds aufzuheben. Dies hat das Landgericht am 20. 04. 2000 nach Aktenlage, die der Zeuge nicht kennt, als im Wesentlichen unbegründet zurückgewiesen. Damit droht ihm jetzt die Beugehaft.

Wir brauchen Ihre / Eure Unterstützung

Neben einer moralischen Unterstützung Werner R.'s halten wir die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit in diesem Fall für unbedingt notwendig, um die Ermittlungswut anscheinend unterbeschäftigter Behörden einzudämmen. Es darf nicht sein, dass aufgrund phantasievoller Tatkonstrukte Menschen in ein Ermittlungsverfahren verstrickt und mit Gefängnis bedroht werden.

Wir werden Sie/Euch über die Entwicklungen weiter auf dem Laufenden halten.

Die Arbeit der Anwältin und die Öffentlichkeitsarbeit kosten Geld. Deshalb bitten wir auch um Geldspenden auf das

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