Verhalten gegenüber Bullen und Justiz
Grundsätzlich
gilt: Keine Gespräche mit den Bullen - Keine Aussage bei den Bullen!!!
Der Unterschied
zwischen juristisch erlaubter und tatsächlicher Bullenpraxis kann riesengroß
sein.
Sei auf alles gefaßt! Erkundige dich nach vertrauenswürdigen AnwältInnen,
die sich mit Strafrecht auskennen.
1.
PERSONENKONTROLLE
WAS DIE
BULLEN DÜRFEN:
- Alle Personen
anhalten
- Nach Personalien
fragen
- Ausweispapiere
kontrollieren
- §
41 des Ausländergesetzes erlaubt eine ED-Behandlung
unabhängig vom Vorwurf einer Straftat
bei Zweifeln an der Identität der Person
WAS DU MACHST:
-
Fragen, weshalb kontrolliert wird
- Nach der möglichen Straftat fragen
- Dienstnummer und Namen des/der BeamtIn erfragen
(wird oft verweigert!)
nur
angeben: Vor- und Familienname, Meldeadresse, Geburtsdatum/-ort,
Staatsangehörigkeit - SONST NICHTS !
2.
DURCHSUCHUNG VON PERSONEN
WAS
DIE BULLEN DÜRFEN:
- Die von
der Person mitgeführten Sachen durchsuchen - Haare, Achselhöhlen,
Zehen, Körperöffnungen usw. durchsuchen
WAS DU MACHST:
-
Nach dem Grund der Durchsuchung fragen
- Bei Beschlagnahmung von Gegenständen einVerzeichnis der Gegenstände
verlangen
- Der Durchsuchung, ggf. der Beschlagnahme widersprechen und eine gerichtliche
Entscheidung verlangen
- Frau besteht darauf, von einer Frau durchsucht zu werden
- auf Schikane, Rassismus und Sexismus gefaßt sein !
3. HAUSDURCHSUCHUNG
GRUNDSÄTZLICH:
Keine Bullen freiwillig in die Wohnung lassen!
VORAUSSETZUNG:
- Du bist
einer Straftat verdächtig ODER es wird behauptet, daß sich Personen
oder Beweismittel in deinen Räumen befinden
- Es liegt
ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vor ODER es besteht Gefahr im Verzug"
(reicht jederzeit als Begründung), dann kann auch ohne Richterunterschrift
durchsucht werden
WAS DIE BULLEN
DÜRFEN
- Auschließlich
die von dir bewohnten Räume, d.h. in WGs auch Gemeinschaftsräume durchsuchen
- Mitbenutzte
Räume wie Vereinsräume, Geschäftsräume, Garagen,
Autos durchsuchen
- Nur der
Staatsanwalt, nicht die Bullen, darf private Aufzeichnungen von dir als VerdächtigeR
durchsehen.
Zu privaten Aufzeichnungen
gehören:
- Privatpost
- Schriftverkehr
mit AnwältInnen, ÄrztInnen oder
anderen Personen mit Schweigepflicht
- Geschäftspost
- Tagebücher
- auch Tonband,
Kassetten, Videos, Fotos, ,Filme, Datenträger etc.
WAS DU MACHST:
-
Richterlichen Durchsuchungsbefehl verlangen
- Grund der Durchsuchung nennen lassen
- Frag nach, ob und weshalb du verdächtigt wirst
- Gib nur deinen Namen, Meldeadresse, Geburtsdatum/-ort und Staatsangehörigkeit
an!
- Laß dich nicht in Gespräche verwickeln!
- Keine Mithilfe bei der Durchsuchung leisten!
- Verlange die Anwesenheit von ZeugInnen und einer AnwältIn (versuche zu
telefonieren); bei Verweigerung Grund erfragen
- Verlange bei jedem Raum, der durchsucht wird, dabei zu sein
- Verlange eine schriftliche Auflistung über alle beschlagnahmten Gegenstände,
damit dir nichts untergeschoben werden kann
- Der Durchsuchung und einer evtl. Beschlagnahmung ausdrücklich widersprechen
und eine gerichtliche Entscheidung verlangen
- Unterschreibe nichts!
- Gedächnisprotokoll machen und falls Chaos herrscht, Fotos!
- Denk daran, daß sie die Wohnung evtl. verwanzt haben
- Versuche Ruhe zu bewahren! Wenn du keine Lust hast, dich zu verhalten,
koch dir `nen Kaffee und warte, bis der Spuk vorbei ist.
- Halte deine
Wohnung immer sauber"!
- Sei auf dumme, rassistische und sexistische Sprüche gefaßt!
4. BESCHLAGNAHME
VON GEGENSTÄNDEN
Kommt außer
bei Hausdurchsuchungen vor allem bei Demos vor.
WAS DU MACHST:
- Nach Grund/Verdacht fragen - Jeder Beschlagnahme widersprechen - Nichts freiwillig
herausgeben
-
Nichts sich selbst oder anderen zuordnen, Bescheinigung über Grund der
Beschlagnahme, Liste der Gegenstände und Protokoll verlangen, bei beschlagnahmten
Filmen Entwicklung durch Fachgeschäft verlangen
- Dienstnummer und Namen der Bullen verlangen (wird oft verweigert)
- Nichts unterschreiben!
- Antrag auf richterliche Entscheidung kann gestellt werden
- Gib nur an: Vor- und Familienname, Meldeadresse, Geburtsdatum/-ort, Staatsangehörigkeit
- SONST NICHTS !
5. FESTNAHME
WAS DU MACHST,
BEVOR DU ABGEFÜHRST WIRST:
-
Falls möglich, rufe laut deinen Namen - Frag nach dem Grund der Festnahme
- Frag, wohin sie dich bringen wollen und rufe es den Anwesenden zu
- Frag nach Dienstnummer und Namen der Beamten.
WAS DU MACHST,
WENN DU AUF DER WACHE BIST:
- Sag nichts außer deinem vollen Namen, Meldeadresse, Geburtsdatum
/-ort und Staatsangehörigkeit ! Sie versuchen, alle weiteren Aussagen
gegen dich oder andere zu verwenden!
- Versuch nicht dich herauszureden. Eine totale Aussageverweigerung
ist leichter durchzuhalten
- Verlange zu Telefonieren. Du hast das Recht, deine Verhaftung dem Ermittlungsausschuß,
einer/m AnwältIn oder einer anderen Person deines Vertrauens mitzuteilen
- Vorsicht vor Spitzeln! - Falls du verletzt bist, verlange eine ärztliche
Behandlung
- Sei auf Drohungen, tätliche Gewalt, Schikane, rassistische und sexistische
Sprüche, Beleidigungen etc. vorbereitet
- Denk dir Gegenstrategien aus, damit sie nicht an dich rankommen (z.B. abschotten/ignorieren:
konzentrier dich auf Geräusche oder Farben, zähl die Fliesen oder
denk an deine Leute draußen)
- Fall nicht auf vermeintliche Menschlichkeit oder Drohungen der Bullen rein.
Egal, wie sie dir kommen, es sind alles einstudierte Strategien, Taktiken -
nicht irgendein persönliches Verhalten
-Nach spätestens 48 Stunden mußt du freigelassen werden oder dem/der
HaftrichterIn vorgeführt werden. Spätestens jetzt brauchst du eine/n
AnwältIn deines Vertrauens. (Vorsicht bei AnwältInnen, die du dir
nicht selbst gesucht hast)
- Mach keine Aussagen, außer deinem Namen, Meldeadresse, Geburtstag
/-ort und Staatsangehörigkeit !
- Bedenke: Telefongespräche, auch mit AnwältInnen, können
abgehört werden
6.
VORLADUNGEN
WAS DU MACHST, WENN DU EINE VORLADUNG ZU DEN BULLEN KRIEGST:
-
Du gehst nicht hin. Es hat keine rechtlichen Konsequenzen. (Als AusländerIn
kann es dir passieren, daß sie dich vorladen um eine Erkennungsdienstliche
Behandlung nach § 41 Ausländergesetz durchzuführen. Wenn du nicht
hingehst, mußt du damit rechnen, zwangsvorgeführt zu werden)
WAS DU MACHST,
WENN DU EINE VORLADUNG ZUR STAATSANWALTSCHAFT KRIEGST:
- Als Beschuldigte/r: Du mußt hingehen und verweigerst die Aussage.
Es hat keine rechtlichen Konsequenzen
- Als ZeugIn: Bereite dich auf diesen Zwangstermin vor, indem du dich
mit der Rechtshilfe und einer/m AnwältIn berätst. Du gehst in Begleitung
deiner/s AnwältIn zum Termin und verhältst dich wie abgesprochen
7.
INOFFIZIELLE KONTAKTAUFNAHMEN
WAS
DU MACHST, WENN DIE BULLEREI BEI DIR VOR DER HAUSTÜR STEHT, DICH ZUHAUSE
ODER BEI DER ARBEIT ANRUFT ODER AUF DER STRASSE ANQUATSCHT:
- Denke daran, daß sie nur belastende Informationen über dich und
andere sammeln.
- Laß dich von Anfang an auf kein Gespräch ein.
8.
RECHTSHILFE
WAS DU MACHST, WENN DU HILFE BRAUCHST:
- Du wendest dich an die Oldenburger Rechtshilfe, 26135 Oldenburg, Hermannstr.
83, Tel.:0441/14402, Fax:0441/2488660, Email:
rechtshilfe-oldenburg@gmx.de
(Öffentlicher Termin: Donnerstags ab 21.00 Uhr, Alhambra, Info-Cafe´)
BEI POLITISCHEN AKTIONEN GILT IMMER:
-
Keine Namen, Termine, Treffpunkte, Absprachen über Aktionen usw. in öffentlichen
Räumen und am Telefon. Auch Autos können verwanzt sein
- Bei Aktionen keine unnötigen Sachen mitnehmen; achtet darauf, daß
ihr nichts verliert
- Auf Hausdurchsuchung vorbereitet sein: Keine Adressenlisten, kein internes
Material, Telefonnummern, Disketten in der Wohnung aufbewahren. Nicht bei engen
FreundInnen lagern
- Bei illegalen Aktionen sind umfassende Vorbereitungen nötig. Sicherheitsvorkehrungen
genauestens durchsprechen (Spuren vermeiden, Flucht wege klären). Keine
eigenmächtigen Aktionen, an Absprachen halten
- Sprecht euer Verhalten durch für den Ernstfall, falls ihr verhaftet werdet
(Wer kümmert sich um Kinder, Haustiere usw.?). Verhörsituationen durchspielen
- Erkundigt euch vorher, welche/n AnwältIn eures Vertrauens ihr benachrichtigen
wollt
"SIEBEN
SÜNDEN DER STADTGUERILLA"
von Carlos Marighela (Brasilianischer
Revolutionär, Text von 1969, gekürzt)
1.Die erste Sünde der Stadtguerilla ist die Unerfahrenheit. Der von dieser Sünde verblendete Stadtguerilla hält den Feind für dumm, unter schätzt seine Intelligenz, sieht alles einfach an und hinterläßt infolgedessen Spuren, die zu seinem Verderben führen können. Aus Unerfahrenheit kann der Stadtguerilla auch die Kräfte des Feindes überschätzen und sie für größer halten, als sie in Wirklichkeit sind. Wenn er sich von dieser Annahme narren läßt, wird er eingeschüchtert und bleibt unsicher und unentschieden, gelähmt und mutlos.
2. Die zweite Sünde der Stadtguerilla ist das Prahlen mit Aktionen, die er ausgeführt hat und das Ausposaunen in alle vier Himmelsrichtungen.
3. Die dritte Sünde der Stadtguerilla ist die, daß ihm der Kamm schwillt. Der eingebildete Stadtguerilla versucht, die Probleme der Revolution mit Aktionen zu lösen, ohne sich um die Anfänge und Entwicklung der Massenbewegung zu kümmern.
4. Die vierte Sünde der Stadtguerilla besteht darin, daß er seine Stärke überschätzt und Projekte in Angriff nimmt, für die es ihm an Kraft und der erforderlichen Infrastruktur fehlt.
5. Die fünfte Sünde der Stadtguerilla ist überstürztes Handeln. Der Stadtguerilla, der diese Sünde begeht, verliert die Geduld, wird nervös, kann nicht gelassen abwarten und stürzt sich besinnungslos in die Aktion, wobei er fürchterliche Rückschläge erleidet.
6. Die sechste Sünde der Stadtguerilla ist der Angriff auf den Feind, wenn er am zornigsten ist.
7. Die siebte Sünde der Stadtguerilla ist mangelnde Planung der Dinge und improvisiertes Handeln.