140 Verfahren in
Oldenburg gegen Menschen,
die sich am 3. September vergangenen Jahres
den NPD – Nazis in Oldenburg entgegengestellt haben.
Solidarität
mit allen angeklagten
AntifaschistInnen !
Am 3.9.05 veranstaltete die NPD einen ihrer Aufmärsche in Oldenburg.
Gegen den Aufmarsch protestierte ein breites Spektrum verschiedener Gruppen und Personen. Dennoch konnte die Nazi-Demo an diesem Tage nicht verhindert werden, das erklärte Ziel wurde somit nicht erreicht. Lediglich zwei kleinere, kurzzeitige Blockaden der Nazi-Demo gelangen.
Dass dies so war, ist den Kräfteverhältnissen an diesem Tag geschuldet:
Das größte Polizeiaufgebot aller Zeiten in Oldenburg hat dafür gesorgt, dass erstmals seit 1945 Nazis in einer geschlossenen Formation durch die Stadt ziehen konnten
Unter massivem
Gewalteinsatz räumte die Polizei die Straßen frei für die FaschistInnen,
inklusive massenhafter „Ingewahrsamnahmen“ und „vorläufiger
Festnahmen“.
Gegen alle Personen, deren Personalien an diesem Tage in die Hände der
Büttel gelangten, wurden Ermittlungsverfahren (Landfriedensbruch, Verstoß
gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand, Körperverletzung..., die ganze
Palette) eingeleitet. Die Polizei hat inzwischen das ganze Material an die Staatsanwaltschaft
weitergegeben.
Momentan gehen wir davon aus, dass ein großer Teil dieser Verfahren, insbesondere
so weit sie gegen Jugendliche geführt werden, letztlich eingestellt werden.
Die ersten Einstellungen sind bereits erfolgt. Nach unseren Erfahrungen geht
es hier oft willkürlich zu.
Etliche AntifaschistInnen, das lässt sich bereits jetzt sagen, werden sich
mit Strafbefehlen und Verfahren auseinander setzen müssen. Die Justiz ist
offenbar gewillt, in einigen Fällen die harte Linie zu fahren, denn zwei
Strafbefehle, die bereits bekannt sind, lassen nichts Gutes ahnen: unbemerkt
von einer größeren Öffentlichkeit sind zwei Teilnehmer der Gegenaktionen
per Strafbefehl zu Haftstrafen verurteilt worden (jeweils 6 Monate Haft auf
3 Jahre Bewährung). Außerdem wurden zusätzlich noch Geldstrafen
in Höhe von mehreren hundert Euro verhängt. Der jeweilige Vorwurf:
versuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch. Gegen diese absurden
Strafbefehle wurde natürlich von den Betroffenen Einspruch eingelegt und
es wird aller Voraussicht nach zu Gerichtsverhandlungen kommen. Auch bei anderen,
uns bekannten Verfahren, ist zu befürchten, dass es letztlich zu Verhandlungen
kommen wird.
In einigen anderen Städten laufen ebenfalls Ermittlungsverfahren im Zusammenhang
mit dem 3.9. Zum Teil sind dort bereits Verhandlungstermine festgelegt oder
Anklageschriften rausgegangen.
Die weitere Entwicklung hängt nicht zuletzt vom politischen Druck ab.
Es darf nicht sein, dass zwar Tausende auf die Straße gehen um die Nazis
zu stoppen, aber einige, die gezielt oder zufällig herausgegriffen werden,
mit den Folgen allein gelassen werden.
Einstellung aller Ermittlungsverfahren!
Solidarität mit den Angeklagten!
Die Unterstützung
der Angeklagten kostet Geld!
Spenden bitte
auf folgendes Konto:
Oldenburger
Rechtshilfe
Kto.:100-006 154
Blz.: 280 501 00