140 Verfahren in Oldenburg gegen Menschen,
die sich am 3. September vergangenen Jahres
den NPD – Nazis in Oldenburg entgegengestellt haben.

Solidarität
mit allen angeklagten
AntifaschistInnen !

Am 3.9.05 veranstaltete die NPD einen ihrer Aufmärsche in Oldenburg.

Gegen den Aufmarsch protestierte ein breites Spektrum verschiedener Gruppen und Personen. Dennoch konnte die Nazi-Demo an diesem Tage nicht verhindert werden, das erklärte Ziel wurde somit nicht erreicht. Lediglich zwei kleinere, kurzzeitige Blockaden der Nazi-Demo gelangen.

Dass dies so war, ist den Kräfteverhältnissen an diesem Tag geschuldet:

Das größte Polizeiaufgebot aller Zeiten in Oldenburg hat dafür gesorgt, dass erstmals seit 1945 Nazis in einer geschlossenen Formation durch die Stadt ziehen konnten

Unter massivem Gewalteinsatz räumte die Polizei die Straßen frei für die FaschistInnen, inklusive massenhafter „Ingewahrsamnahmen“ und „vorläufiger Festnahmen“.
Gegen alle Personen, deren Personalien an diesem Tage in die Hände der Büttel gelangten, wurden Ermittlungsverfahren (Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand, Körperverletzung..., die ganze Palette) eingeleitet. Die Polizei hat inzwischen das ganze Material an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Momentan gehen wir davon aus, dass ein großer Teil dieser Verfahren, insbesondere so weit sie gegen Jugendliche geführt werden, letztlich eingestellt werden. Die ersten Einstellungen sind bereits erfolgt. Nach unseren Erfahrungen geht es hier oft willkürlich zu.
Etliche AntifaschistInnen, das lässt sich bereits jetzt sagen, werden sich mit Strafbefehlen und Verfahren auseinander setzen müssen. Die Justiz ist offenbar gewillt, in einigen Fällen die harte Linie zu fahren, denn zwei Strafbefehle, die bereits bekannt sind, lassen nichts Gutes ahnen: unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit sind zwei Teilnehmer der Gegenaktionen per Strafbefehl zu Haftstrafen verurteilt worden (jeweils 6 Monate Haft auf 3 Jahre Bewährung). Außerdem wurden zusätzlich noch Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro verhängt. Der jeweilige Vorwurf: versuchte Körperverletzung und Landfriedensbruch. Gegen diese absurden Strafbefehle wurde natürlich von den Betroffenen Einspruch eingelegt und es wird aller Voraussicht nach zu Gerichtsverhandlungen kommen. Auch bei anderen, uns bekannten Verfahren, ist zu befürchten, dass es letztlich zu Verhandlungen kommen wird.
In einigen anderen Städten laufen ebenfalls Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem 3.9. Zum Teil sind dort bereits Verhandlungstermine festgelegt oder Anklageschriften rausgegangen.
Die weitere Entwicklung hängt nicht zuletzt vom politischen Druck ab.
Es darf nicht sein, dass zwar Tausende auf die Straße gehen um die Nazis zu stoppen, aber einige, die gezielt oder zufällig herausgegriffen werden, mit den Folgen allein gelassen werden.

Einstellung aller Ermittlungsverfahren!

Solidarität mit den Angeklagten!

Die Unterstützung der Angeklagten kostet Geld!
Spenden bitte auf folgendes Konto:
Oldenburger Rechtshilfe
Kto.:100-006 154
Blz.: 280 501 00