Solidarität mit allen angeklagten AntifaschistInnen !

- Spendenaufruf -

Die ersten Strafverfahren wegen praktizierten Antifaschismus in Zusammenhang mit dem NPD Aufmarsch vom 3.9.05 sind inzwischen gelaufen. Diverse Strafbefehle sind ergangen.
Zwei Verfahren wurden vom Amtsgericht Oldenburg eingestellt, leider gegen Zahlung einer sog. Auflage. Betrachten wir die Ausgangssituation (6 Monate Haft auf Bewährung plus Geldstrafe) ist das unterm Strich ein erfreuliches Ergebnis. Nicht ganz so erfreulich ist das Ergebnis des dritten Verfahrens: hier kam es zu einer Verurteilung zu 3 Monaten Knast auf 2 Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 400 Euro.
Es sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen und es wird noch zu weiteren Strafverfahren in Oldenburg kommen (unter anderem ein Verfahren wegen „Rädelsführerschaft“)
Das bedeutet, dass die Oldenburger Rechtshilfe erhebliche Mittel aufwenden muss, um die stellvertretend angeklagten bzw. verurteilten AntifaschistInnen zu unterstützen.
Bislang wurden in Zusammenhang mit dem 3.9.05 Unterstützungsgelder in Höhe von ca. 3000 bezahlt.
Die noch ausstehenden Verfahren können unter Umständen noch sehr viel Geld kosten, deshalb unserer Aufruf:

Spendet Geld für die Unterstützung der angeklagten AntifaschistInnen
(und zwar nicht zu knapp!) auf das

Spendenkonto der
Oldenburger Rechtshilfe:
100-006 154 bei der LzO,
Bankleitzahl: 28050100,
unter dem Stichwort: 3.9.05