Skandalöse Kriminalisierung antifaschistischer Proteste in Oldenburg !

Politischer Verfolgungswille bei Polizei und Justiz

In Niedersachsen fanden am 10.09.2006 Kommunalwahlen statt. Im Vorfeld hatte die NPD diverse Wahlkampfstände angemeldet, so auch für den 19.08. im Oldenburger Stadtteil Ofenerdiek.
NPD und sogenannte Freie Kräfte, die offen nationalsozialistisch auftreten, versuchen auch in Niedersachsen ihre Strukturen auszubauen. Hierzu gehört es, öffentlich Präsens zu zeigen und auf den Gewöhnungseffekt zu vertrauen. In vielen Teilen der Republik ist dies ja bereits bittere Realität : Es ist „normal“, dass Nazis sich ohne Sorge vor Gegenwehr auf den Straßen frei bewegen können und mit ihrer Propaganda ungehindert neue Anhänger/innen rekrutieren und in Wahlkampfzeiten auf Stimmenfang gehen.

In guter antifaschistischer Tradition hat sich am 19.08.06 eine unbekannte Anzahl mutiger und engagierter Menschen auf den Weg nach Ofenerdiek gemacht, um den Nazis entgegen zu treten und ihnen nicht die Straße zu überlassen.
So weit - so gut.

Nun gibt es in Oldenburg allerdings auch andere Traditionen. Eine davon ist der unbedingte Verfolgungswille der Polizei gegenüber antifaschistischem Engagement und der fortgesetzte Versuch von Staatsanwaltschaft und Gerichten ebendieses Engagement zu kriminalisieren.

Über 20 Personen wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen, „erkennungsdienstlich“ behandelt und zum Teil rüde schikaniert. Der Staatsanwaltschaft und den verantwortlichen Richtern/Richterinnen in Oldenburg scheint jeder Maßstab für die Verhältnismäßigkeit der von ihnen bevorzugten Mittel abhanden gekommen zu sein:

Anstatt den Menschen den Rücken zu stärken, die im besten Sinne genau das zeigen und praktizieren, was in jeder Sonntagsrede eingefordert wird – nämlich Zivilcourage – sollen durch das Einleiten von Strafverfahren genau diese Personen eingeschüchtert und kriminalisiert werden.

Ohne Verhandlung sind inzwischen Strafbefehle ergangen – der kollektive Vorwurf: Landfriedensbruch. Gegen alle Strafbefehle wurde Einspruch eingelegt.

Zwei Prozesstermine stehen inzwischen fest:
Mittwoch, 14.3., 9:00 Uhr und Di. 20.3., 12:00 Uhr, Amtsgericht Oldenburg.

Die Gesamtkosten für antifaschistisches Engagement in Oldenburg wird so weiter in die Höhe getrieben: ca. 13.000 € soll es nach Meinung der Gerichte kosten, sich in Oldenburg aktiv den Nazis entgegenzustellen!
Die Verfahren in Zusammenhang mit der NPD – Demo vom September 2005 sind noch nicht einmal vollständig abgeschlossen. Allein die Kosten in diesem Zusammenhang belaufen sich inzwischen auf ca. 5000 €.

Es fast ausschließlich dem Engagement von AntifaschistInnen zu verdanken, dass in Oldenburg die Nazis noch relativ klein gehalten werden.
Die historische und die aktuelle politische Entwicklung zeigt uns: Überall dort, wo Nazis erst einmal Fuß gefasst haben, sind sie nicht mehr – oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen - wieder weg zu bekommen.

Es war und bleibt richtig gegen die NPD zu protestieren, es war und bleibt richtig, den Nazis überall dort entgegen zu treten wo, sie sich öffentlich zeigen. Es war und bleibt richtig, entschlossen gegen rassistische NPD – Parolen einzutreten, auch und gerade im Wahlkampf.

Wir rufen zu praktischer und politischer Solidarität mit den Betroffenen auf.

Wir bitten um Spenden auf das Konto der Oldenburger Rechtshilfe:
Nr.: 100-006 154 bei der LzO, BLZ: 28050100