Politischer Verfolgungswille bei Polizei und Justiz
In Niedersachsen
fanden am 10.09.2006 Kommunalwahlen statt. Im Vorfeld hatte die NPD diverse
Wahlkampfstände angemeldet, so auch für den 19.08. im Oldenburger
Stadtteil Ofenerdiek.
NPD und sogenannte Freie Kräfte, die offen nationalsozialistisch auftreten,
versuchen auch in Niedersachsen ihre Strukturen auszubauen. Hierzu gehört
es, öffentlich Präsens zu zeigen und auf den Gewöhnungseffekt
zu vertrauen. In vielen Teilen der Republik ist dies ja bereits bittere Realität
: Es ist „normal“, dass Nazis sich ohne Sorge vor Gegenwehr auf
den Straßen frei bewegen können und mit ihrer Propaganda ungehindert
neue Anhänger/innen rekrutieren und in Wahlkampfzeiten auf Stimmenfang
gehen.
In guter antifaschistischer
Tradition hat sich am 19.08.06 eine unbekannte Anzahl mutiger und engagierter
Menschen auf den Weg nach Ofenerdiek gemacht, um den Nazis entgegen zu treten
und ihnen nicht die Straße zu überlassen.
So weit - so gut.
Nun gibt es in Oldenburg allerdings auch andere Traditionen. Eine davon ist der unbedingte Verfolgungswille der Polizei gegenüber antifaschistischem Engagement und der fortgesetzte Versuch von Staatsanwaltschaft und Gerichten ebendieses Engagement zu kriminalisieren.
Über 20 Personen wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen, „erkennungsdienstlich“ behandelt und zum Teil rüde schikaniert. Der Staatsanwaltschaft und den verantwortlichen Richtern/Richterinnen in Oldenburg scheint jeder Maßstab für die Verhältnismäßigkeit der von ihnen bevorzugten Mittel abhanden gekommen zu sein:
Anstatt den Menschen den Rücken zu stärken, die im besten Sinne genau das zeigen und praktizieren, was in jeder Sonntagsrede eingefordert wird – nämlich Zivilcourage – sollen durch das Einleiten von Strafverfahren genau diese Personen eingeschüchtert und kriminalisiert werden.
Ohne Verhandlung sind inzwischen Strafbefehle ergangen – der kollektive Vorwurf: Landfriedensbruch. Gegen alle Strafbefehle wurde Einspruch eingelegt.
Zwei Prozesstermine
stehen inzwischen fest:
Mittwoch, 14.3., 9:00 Uhr und Di. 20.3., 12:00 Uhr, Amtsgericht Oldenburg.
Die Gesamtkosten
für antifaschistisches Engagement in Oldenburg wird so weiter in die Höhe
getrieben: ca. 13.000 € soll es nach Meinung der Gerichte kosten, sich
in Oldenburg aktiv den Nazis entgegenzustellen!
Die Verfahren in Zusammenhang mit der NPD – Demo vom September 2005 sind
noch nicht einmal vollständig abgeschlossen. Allein die Kosten in diesem
Zusammenhang belaufen sich inzwischen auf ca. 5000 €.
Es fast ausschließlich
dem Engagement von AntifaschistInnen zu verdanken, dass in Oldenburg die Nazis
noch relativ klein gehalten werden.
Die historische und die aktuelle politische Entwicklung zeigt uns: Überall
dort, wo Nazis erst einmal Fuß gefasst haben, sind sie nicht mehr –
oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen - wieder weg zu bekommen.
Es war und bleibt richtig gegen die NPD zu protestieren, es war und bleibt richtig, den Nazis überall dort entgegen zu treten wo, sie sich öffentlich zeigen. Es war und bleibt richtig, entschlossen gegen rassistische NPD – Parolen einzutreten, auch und gerade im Wahlkampf.
Wir rufen zu praktischer und politischer Solidarität mit den Betroffenen auf.
Wir bitten
um Spenden auf das Konto der Oldenburger Rechtshilfe:
Nr.: 100-006 154 bei der LzO, BLZ: 28050100