Presseerklärung zu den Polizeiübergriffen am 5.7.08 in Oldenburg                               Oldenburg, den 22.07.2008

 

Staatsanwaltschaft muss jetzt handeln!

Die „Antirepressionsgruppe 5.7.“ und die „Oldenburger Rechtshilfe“ schließen sich  der Kritik am Polizeieinsatz in Oldenburg am 5.7.2008 an. Gegen Ende der Demonstration gegen das Auftreten von Nazis in Oldenburg kam es zu Szenen, die leider inzwischen auf antifaschistischen Kundgebungen und Demonstrationen normal sind: willkürliche Absperrungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen, Personenkontrollen und willkürliche Feststellung von Personalien, Video- und Fotoaufnahmen ... . Alle diese Maßnahmen führen zu einem massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit und verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Begründet werden diese Maßnahmen jeweils mit völlig überzogenen Gefahrenprognosen, die dann  dazu führen, dass am 5.7.08 zum Beispiel Reiter- und Hundestaffeln eingesetzt wurden und dass gepanzerte Räumfahrzeuge und Wasserwerfer bereit gehalten wurden.
Die Polizei baut eine Art Bürgerkriegsszenarium auf, um die „Gefährlichkeit“ von antifaschistischen Demonstrationen zu dokumentieren.
Dass es in diesem Rahmen zu Übergriffen übelster Art von eingesetzten Polizisten/Polizistinnen kommt, gehört leider auch bereits zu der oben erwähnten „Normalität“.
Eine neue Qualität ist allerdings auf der Demonstration am 5.7. erreicht worden. Im Bereich der Kaiserstraße ist durch BFE – Einheiten bewusst eine Eskalation herbeigeführt worden, indem mehreren hundert Demonstrantinnen und Demonstranten der Zugang zum Bahnhofsvorplatz ohne Begründung verweigert wurde. Polizisten haben Demonstranten einzeln aus der Demonstration herausgerissen, dabei kam es durch massiven Schlagstockeinsatz und Pfefferspray bereits zu etlichen Verletzungen. Im Zuge dieser Angriffe sind außerdem  mindestens zwei Personen durch Messer verletzt worden. Ein Mann hat zwei Schnitte am Oberarm erhalten, eine Frau einen Stich in der linken Brust, nicht weit vom Herzen. Die verletzte Demonstrantin war zwei Tage zur Beobachtung auf einer Intensivstation.
Die betroffene Demonstrantin und die Oldenburger Rechtshilfe haben jeweils Anzeige erstattet – gegen unbekannt – wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung im Amt und des Verdachts auf versuchten Totschlag. Dieser Verdacht ergibt sich aus den nachgewiesenen und dokumentierten Verletzungen.
Die Polizei hat bisher abgewiegelt und verharmlost. So war in der ersten Pressemeldung der Polizei lediglich von „einem leicht verletzten Demonstranten“ die Rede, weiterhin verlief demnach der Aufzug „ohne größere Störungen“.
Auf Nachfrage wird nur die Auskunft gegeben, dass die Polizei nicht mit Messern ausgerüstet sei, frei nach dem Motto dass nicht sein kann was nicht sein darf. Es ist allgemein bekannt, dass sich Polizisten, gerade solche „Kämpfertypen“ wie sie bei einer BFE zu finden sind,  privat mit Messern ausrüsten. Die entscheidende Frage, ob es gestattet ist, privat angeschaffte Messer bei einem Einsatz mit zu führen, ist damit eben noch nicht beantwortet.
Die Abgeordneten im niedersächsischen Landtag, Adler (Linke) und Limburg (Grüne) werden hierzu eine entsprechende Anfrage im Landtag stellen.
Die Polizeikräfte, die ggf. für den Messerangriff in Frage kommen, sind durch Foto- und Videodokumentation bereits eng eingegrenzt.
Es gibt Aufnahmen, die unmittelbar vor und nach der Verletzung entstanden sind und klar zu identifizierende Polizeibeamte, die sich in der  Nähe aufhalten.
Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, diese Personen namentlich zu identifizieren und zur Sache zu vernehmen. Weiterhin ist es dringend notwendig, die Einsatzprotokolle und die Protokolle des Funkverkehrs der fraglichen Zeit sicher zu stellen, um zu verhindern, dass diese möglicherweise ermittlungsrelevanten Unterlagen bei länger anhaltenden Ermittlungen „verschwinden“.
Wir erwarten eine sofortige lückenlose Aufklärung der Ereignisse.

 

Antirepressionsgruppe 5.7.
Oldenburger Rechtshilfe