Installierte Kameras am Lappan und am Julius-Mosen-Platz

Anfrage der Oldenburger Rechtshilfe
an das Amt für Verkehr und Straßenbau der Stadt Oldenburg


Oldenburger Rechtshilfe Oldenburg, 17.09.2009

An die
Stadt Oldenburg
Amt für Verkehr und Straßenbau
Industriestraße 1
26105 Oldenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit sind in Oldenburg – am Lappan und am Julius-Mosen-Platz - neue Kameras zu sehen, die vorgeblich der Verkehrsüberwachung dienen sollen. Bei diesen Kameras handelt es sich um Modelle der Firma Mobotix. Die Firma Mobotix wirbt auf ihrer homepage u.a. damit, dass die Kameras „...ereignisgesteuert aufzeichnen und Video mit Ton langfristig digital speichern“.
Hierzu stellen wir Ihnen folgende Fragen:
1. Ist die Funktion der akustischen Überwachung bei den Kameras in Oldenburg aktiviert bzw. ist es vorgesehen, diese Funktion in Zukunft zu aktivieren, beispielsweise abhängig von bestimmten Ereignissen?
2. Wenn ja, können Sie uns die gesetzliche Grundlage ( hiermit ist ausdrücklich kein verwaltungsinterner Erlass gemeint) einer akustischen Überwachung des Verkehrs, bzw. anderer Ereignisse mitteilen?

Des weiteren möchten wir Sie bitten uns mitzuteilen, wie Sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.08. (Az2 BvR 941/08) diesen Jahres in Oldenburg umsetzen. Da es im Bundesland Niedersachsen, wie in allen anderen Bundesländern auch, keine gesetzliche Bestimmung über den Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr gibt – also eine gesetzliche Grundlage fehlt, die durch verwaltungsinterne Erlasse nicht ersetzt werden kann – ist laut Bundesverfassungsgericht die verdachtslose Videokontrolle sämtlicher an einer Kamera vorbeikommenden Verkehrsteilnehmer_innen, ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Nach unserer Meinung sind damit vorläufig , bis zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen durch die Landesparlamente, sämtliche videogestützte Verkehrskontrollen rechtswidrig.
Hierzu stellen wir Ihnen folgende Fragen:
1. Können Sie uns die gesetzliche Grundlage ( hiermit ist ausdrücklich kein verwaltungsinterner Erlass gemeint) der verdachtsunabhängigen Videoüberwachung von Verkehrsteilnehmer_innen in der Stadt Oldenburg mitteilen?
2. Falls nein, ist es vorgesehen, in unmittelbarer Zukunft die rechtswidrige Videoüberwachung einzustellen?

Bitte beantworten Sie unsere Fragen in einem angemessenen Zeitraum. Eine Durchschrift diese Schreibens geht an die Fraktionen im Oldenburger Stadtrat und an den Landesbeauftragten für Datenschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Oldenburger Rechtshilfe – Verwaltungsausschuss


Antwort der Stadt Oldenburg, Fachdienst Verkehrslenkung, 29.9.09

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.09.2009.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.08.2009 befasst sich mit der Speicherung von Videoaufnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung. In dem betreffenden Fall wurden von der Polizei über einen längeren Zeitraum Videoaufnahmen des Straßenverkehrs angefertigt. Eine Identifizierung des Fahrzeuges sowie des Fahrers war technisch möglich und auch beabsichtigt. Auf den gefertigten Bildern waren das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie der Fahrzeugführer deutlich zu erkennen.

Genau dies leisten die Videokameras in Oldenburg aber gerade nicht. Die Kameras zeichnen keine Videobilder auf und die Auflösung ermöglicht keine Erkennung von Personen oder Kennzeichen. Die Kameras sollen der Verkehrsbeobachtung bzw. Betriebsüberwachung und Anschlusssicherung der VWG dienen, aber nicht der Verkehrsüberwachung. Von daher besteht für uns auch gar kein Interesse an einer Persoen- oder Kennzeichenerkennung.

Deshalb haben die in Oldenburg aufgestellten Kameras nichts mit der vom Bundesverfassungsgericht verhandelten Thematik zu tun.

Eine akustische Überwachung wird vom Hersteller für diese Kameras standartmäßig angeboten. Für den Einsatz in Oldenburg wurde diese Elektronik aber bereits im Werk dauerhaft außer Funktion gesetzt, so dass keine akustische Überwachung möglich ist.

Mit freundlichem Gruß,
im Auftrage
Dipl.Ing. Stefan Brandt


 

Fotos der Kameras am Lappan gibt es hier