Installierte Kameras am Lappan und am Julius-Mosen-Platz Anfrage der Oldenburger Rechtshilfe Oldenburger Rechtshilfe Oldenburg, 17.09.2009 Sehr geehrte Damen und Herren, seit geraumer Zeit sind in Oldenburg – am Lappan und am Julius-Mosen-Platz - neue Kameras zu sehen, die vorgeblich der Verkehrsüberwachung dienen sollen. Bei diesen Kameras handelt es sich um Modelle der Firma Mobotix. Die Firma Mobotix wirbt auf ihrer homepage u.a. damit, dass die Kameras „...ereignisgesteuert aufzeichnen und Video mit Ton langfristig digital speichern“. Des weiteren möchten wir Sie bitten uns mitzuteilen, wie Sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.08. (Az2 BvR 941/08) diesen Jahres in Oldenburg umsetzen. Da es im Bundesland Niedersachsen, wie in allen anderen Bundesländern auch, keine gesetzliche Bestimmung über den Einsatz von Videokameras im Straßenverkehr gibt – also eine gesetzliche Grundlage fehlt, die durch verwaltungsinterne Erlasse nicht ersetzt werden kann – ist laut Bundesverfassungsgericht die verdachtslose Videokontrolle sämtlicher an einer Kamera vorbeikommenden Verkehrsteilnehmer_innen, ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Bitte beantworten Sie unsere Fragen in einem angemessenen Zeitraum. Eine Durchschrift diese Schreibens geht an die Fraktionen im Oldenburger Stadtrat und an den Landesbeauftragten für Datenschutz. Mit freundlichen Grüßen Antwort der Stadt Oldenburg, Fachdienst Verkehrslenkung, 29.9.09 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.09.2009. Genau dies leisten die Videokameras in Oldenburg aber gerade nicht. Die Kameras zeichnen keine Videobilder auf und die Auflösung ermöglicht keine Erkennung von Personen oder Kennzeichen. Die Kameras sollen der Verkehrsbeobachtung bzw. Betriebsüberwachung und Anschlusssicherung der VWG dienen, aber nicht der Verkehrsüberwachung. Von daher besteht für uns auch gar kein Interesse an einer Persoen- oder Kennzeichenerkennung. Deshalb haben die in Oldenburg aufgestellten Kameras nichts mit der vom Bundesverfassungsgericht verhandelten Thematik zu tun. Eine akustische Überwachung wird vom Hersteller für diese Kameras standartmäßig angeboten. Für den Einsatz in Oldenburg wurde diese Elektronik aber bereits im Werk dauerhaft außer Funktion gesetzt, so dass keine akustische Überwachung möglich ist. Mit freundlichem Gruß,
Fotos der Kameras am Lappan gibt es hier
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