
[niedersächsische lagerpolitik]
In Niedersachsen wird seit 2000 eine Politik betrieben, in der Flüchtlinge möglichst nur noch in Lagern leben sollen. So wurde seit dem die Umverteilung in dezentrale Wohnheime und Wohnungen weitgehend eingeschränkt. Umverteilungen finden seitdem hauptsächlich zwischen den drei großen Lagern ZAAB Braunschweig, ZAAB Oldenburg und dem Lager Bramsche/Hesepe statt. Von der ZAAB Oldenburg aus werden die Flüchtlinge in das Außenlager Bramsche/Hesepe verlegt. Das Lager Bramsche/Hesepe ist ein Modellprojekt, dessen „Errungenschaften“ inzwischen in ganz Deutschland immer mehr Anwendung finden sollen. Im neuen Zuwanderungsgesetz werden solche Lager zynischerweise als „Ausreisezentren“ bezeichnet. Sprachlich korrekter kann man solche Lager nach ihrer Zweckbestimmung als Abschiebelager bezeichnen. Offiziell werden dort Flüchtlinge eingewiesen, deren Antrag auf Asyl seitens der Behördeneinschätzung nur geringe Aussichten auf Erfolg hat. Bei 0,9 % Anerkennungsquote für AsylbewerberInnen im Jahr 2005 ist das praktisch jedeR. Das Lager hat die Aufgabe Druck auf die Menschen auszuüben, damit sie möglichst schnell „freiwillig“ in ihr Herkunftsland ausreisen oder in die Illegalität abtauchen. Nach der offiziellen Darstellung soll Flüchtlingen geholfen werden „freiwillig auszureisen“. Der Zynismus dieses Ausdrucks hat ihm den Ehrentitel des Unwortes 2006 eingebracht. Die Methoden aus Bramsche werden zunehmend in der ZAAB Oldenburg und Braunschweig angewandt.
Dieses bedeutet für die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge, dass sie für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts im Lager leben müssen und dieses Leben soll ihnen auch noch so schwer wie möglich gemacht werden. Der Innenminister Schünemann wendet sich dezidiert gegen die dezentrale Umverteilung in die Gemeinden, obwohl die Kosten für die Unterbringung im Lager ungefähr das Dreifache betragen. Das Innenministerium begründet diese Mehrkosten ganz offen mit dem Argument, dass dafür in der Zukunft die Folgekosten sinken würden, weil die Ausreise der Flüchtlinge in den Lagern besser erzwungen werden könne. So sei es nach Schünemann ein Erfolg, dass z.B. in Bramsche die Rückführungsquote mehr als verdreifacht wurde.
Eine Teilhabe der Flüchtlinge am gesellschaftlichen Leben ist nicht vorgesehen, stattdessen hat die Lagerpolitik das erklärte Ziel Menschen zu isolieren. Schünemann erklärt dazu: „Es muss eine faktische Verfestigung des Aufenthaltes der weit überwiegenden Zahl der Betroffenen verhindert werden. Dies kann am besten in einer zentralen Landeseinrichtung erreicht werden.“
Die „Rückkehrförderung“ steht im Zentrum der Landespolitik. Die Bedingungen im Lager sind an dieser Politik ausgerichtet. Vergünstigungen für Flüchtlinge gibt es nur, wenn sie nach abgelehntem Asylantrag oder sogar vor der Ablehnung ihren Antrag zurückziehen und in die „freiwillige Rückkehr“ einwilligen. Um dieses Ziel zu erreichen wird durch die Lagerverwaltung ein großer psychischer Druck gegenüber den Flüchtlingen aufgebaut. Hierzu gehören unter anderem häufige Interviews, Botschaftsvorführungen, Streichungen des Taschengeldes, schlechte Lebensbedingungen, minderwertiges Essen, sowie unzureichende medizinische Versorgung und eine Abhängigkeit von bürokratischen Verwaltungsbehörden, die jegliche Perspektive einen verfestigten Aufenthaltsstatus zu erlangen zu verhindern trachten. Die einzige Möglichkeit, die den Flüchtlingen im Lager bleiben soll, ist die durch das Lagerpersonal forcierte Ausreise. Für Flüchtlinge wird in den Lagern ein Klima der existenziellen Ausweglosigkeit geschaffen. Bestimmend für den Alltag im Lager sind also Isolation, Perspektivlosigkeit und die ständige Angst vor der unerwarteten Abschiebung. Dieses führt unter anderem dazu, dass viele Flüchtlinge in die Illegalität abtauchen.
Der Streik in Blankenburg und Bramsche setzte unter anderem an konkreten Forderungen an, die sich gegen das Sachleistungsprinzip des „Asylbewerberleistungsgesetzes“ wenden. Gefordert wurde Geldleistungen statt Sachleistungen zu erhalten. In vielen Bundesländern wird schon vorwiegend Geld statt Sachleistungen an die AsylbewerberInnen ausgezahlt. So wurden in Mecklenburg Vorpommern in einigen Lagern die Kantine abgeschafft und Geldleistungen ausgezahlt, damit sich die Flüchtlinge selber mit Lebensmitteln versorgen können. Dies ist kein Einzelfall, auch in Hamburg, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden überwiegend Geldleistungen statt Sachleistungen ausgezahlt. Unter anderem daran sieht mensch, dass Schünemann mit dem bayrischen Innenminister Beckstein zu den Hardlinern gehört.