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Vom 17.-20. Oktober 2009 werden in Berlin Anti-Lager-Aktionstage stattfinden. Dabei wird nicht nur das Lager in der Motardstraße, sondern auch Ausländerbehörden und anderes im Zentrum der Kritik stehen. Mehr Infos findet ihr hier.
Im Dezember 2008 wurde ein Kritiker des deutschen Lagersystems und des institutionellen Rassismus im Abschiebelager Blankenburg von der Anklage freigesprochen, dieses kritisiert zu haben. Diesen Freispruch konnte die Oldenburger Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen; immerhin bedeutete er ein klares Votum für das Recht auf freie Meinungsäußerung. Mit ähnlich „gewitzter“ Argumentation, wie im Prozess im Dezember, beantragte sie ein Revisionsverfahren, das am 19. Juni 2009 vor dem Oberlandesgericht in Oldenburg verhandelt wurde. Die Staatsanwaltschaft konnte das Gericht nicht nur dank mangelhafter, sondern dank fehlender Argumentation nicht beeindrucken. Der Senat des OLG Oldenburg wies die Revision als unbegründet ab und bestätigte somit den Freispruch.
Interessant war ein Vermerk die die Generalstaatsanwaltschaft im Vorhinein an das Gericht schickte. Dort hieß es, dass „mehrfach gerade auch von Behörden das verlangen heran getragen worden„ sei, „in vergleichbaren Fällen für eine Ahndung mutmaßlicher Beleidigungen zu sorgen“. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte also das Gericht auf, trotz fehlender juristischer Argumente hier ein Grundsatzurteil zu fällen, dass Behörden – wie Polizei, Ausländerbehörden, der ARGE, etc. – Repressionsinstrumente an die Hand gegeben würden, um Behördenkritiker_innen mundtot zu machen. Damit sind sie auf der ganzen Linie gescheitert.
Zum Hintergrund: Ein antirassistischer Aktivist ist wurde angeklagt, ein Flugblatt verteilt zu haben, in dem der Leiter des Abschiebelagers Blankenburg Christian Lüttgau als „Lagerleiter“ und „rassistische Autorität“ bezeichnet wird. Die lächerliche Anklage lautet auf Beleidigung. Ganz im Sinne des Innenministeriums des Landes Niedersachsen sollen hier Kritiker_innen der Flüchtlingspolitik mundtot gemacht werden. Die Flüchtlingspolitik des Landes strebt eine Unterbringung der Mehrzahl der Flüchtlinge in Lagern an, die die Flüchtlinge isolieren, abschrecken und kontrollieren soll. Ziel dieser Politik ist eine Erleichterung der Abschiebung.
Die Flüchtlinge des Abschiebelagers Blankenburg haben während ihres Streiks im Herbst 2006 zu spüren bekommen, wie der Umgang der Landesbehörden mit Kritiker_innen ist. Viele Flüchtlinge können von Einschüchterungsversuchen und offenen Drohungen als Reaktion auf ihre Proteste berichten. Mehrere Flüchtlinge, die den Mut aufgebracht haben, ihre Kritik offen vorzutragen, wurden deswegen in abgelegene Ortschaften oder andere Lager transferiert. Einige Aktivist_innen, die nicht im Abschiebelager Blankenburg wohnten, erhielten ein Hausverbot. Für diese Maßnahmen war unter anderem auch der Regierungsdirektor Christian Lüttgau, der ja der Leiter des Lagers Blankenburg ist, verantwortlich.Gegen die Kriminalisierung von Antirassist_innen!
Für die Abschaffung des Abschiebelagers Blankenburg!
Hier die sehr lesenserte Erklärung des Anwalts.
Ein überraschend guter und sehenswerter Bericht über die Zustände der so genannten Flüchtlingsheime in Bayern lief bei Tagesthemen:
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Eine Veranstaltungsreihe gegen Geschichtsrevisionismus und Neokolonialismus
Flyer hier als
.pdf.
Mit dem Kolonialismus wurde ein ökonomisches und ideologisches Weltsystem der Ungleichheit, Abhängigkeit und Ausbeutung geschaffen, das bis heute besteht.
Armut, Konflikte und Gesellschaftssysteme sind nicht ohne den Blick in die Vergangenheit zu verstehen.
In der Veranstaltungsreihe sollen einzelne Aspekte des Kolonialismus und Auswirkungen sowie Kontinuitäten bis in die Gegenwart aufgezeigt werden.
Donnerstag, 23. April (A1 0-006)
Geschichte des deutschen Kolonialismus – Ein Überblick
Mittwoch, 29. April (A1 0-006)
Völkermord in Ruanda – Die koloniale Genese der Rassen
Mittwoch, 6. Mai (A1 0-008)
Elfenbeinküste: Ein Vorzeige-(„Entwicklungs“-)Land im Bürgerkrieg
Dienstag, 12. Mai (A6 0-001)
Kamerun – Die gescheiterte Unabhängigkeit
Donnerstag, 14. Mai (A1 0-006)
Die Vielfältigkeit kolonialer Herrschaftsstrategien
Mittwoch, 27. Mai (A1 0-006)
Die Rückkehr des Kolonialismus – Neoliberales nation building am Beispiel Afghanistan
Donnerstag, 4. Juni (A1 0-006)
DR Kongo – Zwischen neokolonialem Ausverkauf und Warlordisierung
Eine Veranstaltungsreihe vom Antirassismus-Projekt des AStA (Oldenburg)
Alle Veranstaltungen beginnen um 20 Uhr in der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg; Lageplan, A1 bzw. A6 sind die Gebäude, die Nummer dahinter ist die Raumnummer.
[Dezember 2008] OLDENBURG. Pressemitteilung vom 18.12.2008
Heute Vormittag wurde ein antirassistischer Aktivist, der angeklagt war, ein Flugblatt verteilt zu haben, durch das sich der Lagerleiter Lüttgau durch die Begriffe „Lagerleiter“ und „rassistische Autorität“ beleidigt fühlte, vorm Amtsgericht Oldenburg frei gesprochen. über 50 Prozessbeobachter_innen kommentierten die Ausführungen des Oberstaatsanwaltes Schewes kritisch. Sein Plädoyer wurde durch eine lautstarke Gesangseinlage unterbrochen. Der Angeklagte stellte in einer Erklärung klar, dass die Verwendung der Begriffe vor dem Hintergrund der menschenverachtenden Flüchtlingspolitik des Landes Niedersachsens gerechtfertigt seien.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift präzisierte der Angeklagte die kriminalisierten Begriffe (vgl. ausführliche Prozesserklärung des Angeklagten im Anhang) und verteidigte deren Verwendung. Oberstaatsanwalt Schewe hielt nichtsdestotrotz an seiner Anklage im Wesentlichen bis zum Schluss fest. Er plädierte für eine Strafe von 40 Tagessätzen á 15 Euro. Der Richter entschied auf Freispruch. Helga Hanic vom antirassistischen Plenum Oldenburg/Blankenburg kommentierte das Prozessgeschehen im Anschluss folgendermaßen: „Dass die lächerlichen und in sich widersprüchlichen Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen werden mussten, wurde sogar Richter Janssen klar.“
Der erste Versuch des Staatsanwalts sein Plädoyer zu halten scheiterte daran, dass der vollbesetzte Gerichtssaal den „Lagerleiter-Song“ lautstark intonierte. „Der Versuch des niedersächsischen Innenministeriums und der Staatsanwaltschaft antirassistische Kritiker_innen einzuschüchtern und mundtot zu machen, ist fulminant gescheitert.“, resümiert Helga Hanic über den Verlauf des Prozesses.
Ein verkleideter „Vertreter der Gewerkschaft der Lagerleiter“ und ein Weihnachtsmann wohnten dem Prozess ebenfalls bei. Der Weihnachtsmann kommentierte: „Aufgrund der Lächerlichkeit des Vorwurfs sah ich mich genötigt, meine Weihnachtsvorbereitungen zu unterbrechen. Die menschenverachtende Flüchtlingspolitik und die Lagerunterbringung von Flüchtlingen ist nicht nur rund um die Festtage konsequent abzulehnen.“
Im Anschluss an den Prozess zogen einige Prozessbeobachter_innen auf den Oldenburger Weihnachtsmarkt, um dort gegen die rassistische Bezeichnung von Süßigkeiten durch eine Ladenbetreiberin aufmerksam zu machen. Angeprangert wurde die Verwendung der Bezeichnungen „Mohrenkopf“ und „Togo-Waffel“. Nach einiger Zeit waren Vertreter_innen des Weihnachtsmarktes und der Polizei vor Ort und forderten eine Ende der angeblichen Versammlung. Letztlich musste die Ladenbetreiberin nach Aufforderung des Weihnachtsmarktleiters die beanstandeten Schilder aus der Verkaufstheke nehmen.
Gegen die Kriminalisierung von Antirassist_innen!
Für die Abschaffung des Abschiebelagers Blankenburg!
Die Prozesserklärung des Angeklagten hier als
-datei.
Den Mobilsierungsflyer gibt es bisher auf deutsch, französisch und arabisch als
-datei.
Die Presseerklärung im Vorfeld gibt es hier als
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Linke.OL solidarisiert sich mit antirassistischen Aktivisten
Presseerklärung Kreisvorstand Die Linke.Oldenburg
Linke solidarisiert sich mit antirassistischen Aktivisten
Die Linke.Oldenburg solidarisiert sich mit den antirassistischen Aktivisten, die seit langem gegen die Verhältnisse im Lager Blankenburg kämpfen. Die Kritik an den Strukturen und der konkreten Situation in dem Flüchtlingslager teilen wir. Die Linke.Oldenburg hält die zentrale Unterbringung in solchen Lagern generell für politisch falsch. Wir sind für die Aufhebung der Residenzpflicht und für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen. Nur so kann Integration stattfinden.
Das nun einer der Antirassisten angeklagt wir, weil der Leiter des Flüchtlingslagers Blankenburg sich durch ein Flugblatt beleidigt fühlte, kritisieren wir. Es kann nicht sein, dass Menschen vor Gericht gezehrt werden weil sie Flugblätter verteilen die die herrschenden Verhältnisse kritisieren. Daher ruft die Linke.Oldenburg zur Solidarität mit dem angeklagten Antirassisten auf.
Der Prozess findet am Donnerstag den 18. Dezember um 9.00 Uhr im Oldenburger Amtsgericht statt.
[Oktober 2008] OLDENBURG. Zum 1.1.2009 wird die Lagerstruktur in Niedersachsen eine neue Struktur bekommen. Grundsätzlich wird sich an der Politik und an den Einrichtungen nichts ändern. Es wird allerdings aus Grründen der Kostenersparnis darauf verzichtet, mehrere selbstständige Ausländerbehörden zu haben. Stattdessen wird die zentrale Verwaltung in Braunschweig angesiedelt. Die Abschiebelager Blankenburg un Bramsche werden Außenstellen Braunschweigs. Beide Lager werden jedoch in gleichem Umfang weiterbetrieben; vermutlich wird sich die Umstrukturierung nicht im Alltag der Flüchtlinge bemerkbar machen. Die Politik der Isolation und der Entwürdigung wird nahtlos weiter verfolgt.
Nachfolgend dokumentieren wir hier ein Statement vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat:
Nachfolgend ein Bericht aus dem Rundblick / Nord-Report Nr. 191/2008 vom 20.10.2008 zur geplanten Neuorganisation der ZAAB durch das MI.
Verwirrend und missverständlich ist die Information, die Reduzierung der dezentral untergebrachten Asylbewerber/innen von 3180 auf 445 Personen habe "zur Senkung der finanziellen belastung des Landes beigetragen": Natürlich gehen Kosten für die Unterbringung zurück, wenn weniger Personen untergebracht werden müssen. Faktisch kostet ein Platz im landeseigenen Aufnahmelager jedoch etwa das Dreifache dessen, was den Kommunen für die Unterbringung als Pauschale bezahlt wird. Eine erheblich größere Einsparung würde das Land also erreichen können, wenn
es die überflüssigen Lager schließen und nur noch ein Lager für die Erstaufnahme und Asylanhörung aufrecht erhalten würde, ein Prozedere,
das nach zwei Wochen abgeschlossen sein könnte. Weiterhin schmeißt die Landesregierung zum Zweck der Abschreckung und der Isolation von
Flüchtlingen in Lagern immense Steuermittel zum Fenster hinaus.
gez. Kai Weber
[Juli 2008] Die NWZ berichtete nun mehrfach darüber, dass Blankenburg geschlossen werden wird. Dies könnte Sinn machen vor dem Hintegrund, dass durch die europäische Fluchtabwehr sehr viel weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen; waren es in den 90er Jahren noch zwischen 150 000 und 500 000, waren es 2007 zwischen 20 000 und 30 000.
Auf der anderen Seite ist noch lange nicht raus, dass Blankenburg dichtgemacht wird. Sicher ist bisher nur, dass Blankenburg und damit auch Bramsche Außenstelle von Braunschweig werden.
Interessant in diesem Kontext ist eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag und die Antwort des Innenministeriums.