[infos zu lagern]:

[über das leben im lager blankenburg - von einem bewohner]

[geschichte von den lagern blankenburg und bramsche]

[lager als totale institution]

[politik der fluchtabwehr besonders in niedersachsen]

[einige gedanken zur europäischen migrationspolitik]

[frontex - europäische grenzschutzagentur]

[begriffserklärungen]

[migration und soziale bewegung]

[alle texte oben aus einer
arbeitsgruppe von antira ol/bl]

mehr infos zu lagern auch unter [www.nolager.de]

 

 

 

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[Über das Leben im Lager Blankenburg]

Blankenburg beim Klostermark befindet sich sieben Kilometer entfernt von der Stadt Oldenburg. Blankenburg ist ein AsylbewerberInnenlager. Alle verschiedenen Nationalitäten sind gezwungen in diesem Lager zu leben. Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien, schwangere Frauen oder welche mit Neugeborenen, also alle zusammen befinden sich im Klostermark. Klostermark ist also kein Kloster, wie mensch vielleicht denken würde, es ist ein Flüchtlingslager. Dieser Ort, Blankenburg, ist für Tage, Monate, Jahre der Lebensmittelpunkt dieser Flüchtlinge.

Wie sind die Lebensbedingungen in Blankenburg?
Die Flüchtlinge sind auf mehrere Häuser aufgeteilt. In jedem Haus befinden sich mehrere Zimmer. Leider heißt das nicht, dass jeder Flüchtling ein Zimmer bekommt, es ist vielmehr so, dass in einem Zimmer ein bis fünf Flüchtlinge untergebracht sind, manchmal auch sechs oder sieben. Stellt euch die Folgen vor: Abschaffung des Privatlebens für diese Flüchtlinge. Außerdem entstehen Streitereien unter ihnen, die manchmal sogar blutig enden. Es ist leicht zu verstehen, ein Zimmer mit fünf, sechs oder sieben AsylbewerberInnen, die alle nicht die gleiche Sprache sprechen, folglich nicht miteinander kommunizieren können und sich so oft schlecht verstehen.

Wie sehen die Zimmer genau aus?
In jedem Zimmer gibt es mehrere Etagenbetten. Weiterhin gibt es einen Tisch, einige Stühle, zum Beispiel zwei oder drei, und Schränke. Im Zimmer gibt es keine Waschbecken, kein Radio, keinen Fernseher, ja eigentlich gar nichts. Nur die Flüchtlinge mit ihren Betten, Stühlen und ihrem Tisch. Da sind also die Flüchtlinge in ihren Zimmern. Es ist miserabel, unmenschlich, weil sie nicht das Recht auf eine Privatsphäre haben. In diesem Zimmer befinden sich auch noch Schränke. Außerdem können die Menschen von den Autoritäten alle Zimmer betreten, immer wenn sie es wollen. Tagsüber oder Nachts, Abends oder Morgens. Denn die Autoritäten haben die Kopien von allen Zimmerschlüsseln.

Wie ist die Kantine?
In diesem Gebäude auf dem Lagergelände sollen die Flüchtlinge essen. Aber zuerst, um dort hineingehen zu können und das Essen, was vorbereitet wurde essen zu können, müssen sich alle in eine Reihe stellen, also anstellen. Der Flüchtling muss seinen Kantinenausweis zeigen, der dann von einem Angestellten abgestempelt wird und dann kann er sich ein Essen aussuchen, alles auf einem Plastikteller, das ihm von der Essensausgabe ausgegeben wird.
Was ist das Essen, das wir von den Autoritäten zur Verfügung gestellt bekommen?
Nudeln oder Reis mit Tomatensuppe. Außerdem werden abgelaufene Joghurts ausgeteilt.
Der Essensplan ist immer der gleiche, jeden vergehenden Tag, jeden vergehenden Monat, jedes vergehende Jahr.
Das Essen ist schlecht zubereitet und ungenießbar, aber es gibt keine andere Wahl, es muss gegessen werden, was ausgegeben wird.
In dieser Kantine hören die Flüchtlinge oft rassistische Äußerungen, wie z.B. „Wenn du dieses Essen nicht willst, dann geh doch zurück zu dir nach Hause, denn solch ein gutes Essen wirst du dort nicht finden.“ Es ist schwer zu verstehen, wie mensch einen Menschen zwingen kann das immer das gleiche Essen zu essen, und das die ganze Zeit seines Lebens im Lager. Ein miserables Leben für die Flüchtlinge.

Wie ist die medizinische Versorgung?
Gibt es wirklich eine Medizinische Versorgung in Blankenburg?
Zuerst muss mensch Schlange stehen, weil wir sehr viele sind, die zum Arzt müssen. Danach musst du deinen Ausweis einer Dame, die in einem Vorraum ist, geben und wieder warten. Dann wirst du gerufen und du kannst sagen, welche Beschwerden du hast und musst wieder warten bis du an der Reihe bist. Leider wird deine Krankheit nicht behandelt, weil das einzige Medikament, das ein Flüchtling bekommt, Paracetamol*(*Paracetamol steht symbolisch für die Beschränkung der medizinischen Versorgung auf akute Schmerzbehandlung, die nicht für die Behandlung der eigentlichen Krankheit gedacht ist, z.B. Antidepressiva statt Traumatherapie) ist. Nur diese Tablette wird ausgeteilt. Du gehst weg mit dem Paracetamol und wenn du an einem anderen Tag wiederkommst um ihnen zu sagen, hören sie mal, das hilft überhaupt nicht!g, dann heißt das Arzneimittel viel Wasser trinken.
Abschließend kann mensch also sagen, dass der Flüchtling überhaupt keine fachgerechte Gesundheitsversorgung erhält. Da ja einem Flüchtling nicht gestattet ist, sich einen Arzt aus der Stadt auszusuchen, ist es ihm nicht möglich, einen Facharzt zu konsultieren. Wenn die Krankheit besondere Aufmerksamkeit verlangt, dann gibt es allerdings eigentlich die Möglichkeit zu einem/r SpezialistIn geschickt zu werden. Wenn wir darauf bestehen einen Spezialisten zu sehen, gibt es einen bestimmten Punkt wo mensch zu einem Spezialisten geschickt wird. Außerdem wird dir ein Umschlag mitgegeben, dessen Inhalt mensch nicht kennt und später gibt mensch den Umschlag an den Spezialisten und er wird nur wenige Fragen stellen und dich danach zum Lager zurück schicken - ohne Behandlung. Und wenn mensch dann nachfragt, dann wird er sagen, dass mensch zurück zum Lager gehen soll und dort wird mensch Medizin bekommen. Und wenn mensch dann da ist, wird einem Paracetamol verabreicht. Und wenn mensch nicht nachlässt, dann werden sie dir erzählen, dass deine Krankheit so teuer ist, dass sie sie nicht behandeln können. Und außerdem, dass du mit der Krankheit leben kannst bis mensch abgeschoben wird, da sie glauben, dass jedeR in Blankenburg zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschoben wird.
Ein Flüchtling hat also keine Wahl, er muss mit seinen Beschwerden die ganze Zeit über im Lager leben.
Die einzige Wahl, die ihm bleibt, ist gegen seine Krankheit anzukämpfen und zu versuchen sich nicht von seiner Krankheit zerstören zu lassen. Abschließend kann mensch sagen, dass ein Flüchtling im Lager im Krankheitsfall auf sich selbst gestellt ist. So sieht also die medizinische Versorgung aus.

Reden wir vom Bus.
Aber wie oft fährt der Bus nach Blankenburg? Der erste Bus kommt um 9:00, danach um 10:00 und um 15:00. Die letzte Gelegenheit von dem Lager in die Stadt zu fahren ist dann um 16:00, danach fährt kein Bus mehr aus Blankenburg in die Stadt. Die letzte Gelegenheit um aus der Stadt zurück zum Lager zu fahren ist um 20:30, danach ist es nicht mehr möglich, nach Blankenburg zu kommen. Am Wochenende hingegen fährt der Bus nur zwei Mal von Blankenburg ab, das gleiche gilt auch für den Bus aus der Stadt in Richtung Blankenburg.

Außerdem ist es so, dass die Busverbindug sehr eingeschränkt ist, Blankenburg zu verlassen, um in die Stadt zu gehen ist ein Privileg. Ein einfaches Ticket hin kostet 1,85€, zurück ebenso. Das heißt, um in die Stadt gehen zu können braucht ein Flüchtling 3,70€. Aber wo soll mensch das Geld hernehmen. Dazu muss das Taschengeldgreichen, das Geld, das jeder/m AsylbewerberIn rechtlich zusteht. Alle zwei Wochen bekommen AsylbewerberInnen 19,04€, also um die 38€ im Monat. Bedauerlicherweise haben über zwei Drittel der Flüchtlinge nicht mehr das Recht auf diese 19€. Die Behörden haben nämlich entschieden, allen Menschen, die eine Duldung besitzen und in den Augen der Autoritäten nicht bei der Rückführungg kooperieren, also letztendlich allen, dieses Geld zu streichen. Nun hat aber fast jedeR eine Duldung. Alle Flüchtlinge mit einer Duldung bekommen kein Taschengeldg mehr und dürfen auch nicht mehr die 1-Jobs machen. Diese Jobs werden auf dem Lagergelände angeboten, es sind z.B. Garten-, Maler-, Reinigungs-, Maurer-, Tischlerarbeiten oder etwas in der Art. Aber nur Flüchtlinge mit einem normalen Ausweis (die sich noch im Asylverfahren befinden) haben das Recht auf diese Jobs.
Abschließend kann gesagt werden, dass Flüchtlinge mit einer Duldung von allem (Taschengeld, Arbeit auf dem Lagergelände, etc.) ausgeschlossen sind.

Was ist eine Duldung eigentlich?
Es ist ein Ausweis, den alle Flüchtlinge bekommen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist und die also abgeschoben werden sollen. Von allen Asylanträgen werden aber in Deutschland nur 0,9% anerkannt. Ein Flüchtling kann schon nach einem Monat, nachdem er seinen Asylantrag gestellt hat, eine Duldung bekommen. Es ist ein kleines grünes Papier, mit einem diagonal gezogenen, roten Streifen. Es stehen die persönlichen Angaben und deine Aufenthaltsdauer darin. Auf der Duldung ist geschrieben: Aussetzung der Abschiebungg. In der Duldung wird deine berechtigte Aufenthaltsdauer geklebt. Diese kann zwei, drei Tage, ein, zwei Wochen, ein, zwei Monate sein, auf jeden Fall nicht mehr als drei Monate. Wenn die Aufenthaltsdauer abläuft muss der Flüchtling zum Büro der Ausländerbehörde gehen, um seine Duldung zu verlängern.

Leider darf ein Flüchtling auch nicht in eine andere Stadt gehen als Oldenburg. Das heißt Residenzpflicht. Blankenburg und einige kleine Orte in der Nähe sind die einzigen Orte, in die ein Flüchtling das Recht hat zu gehen. Das heißt, ein Flüchtling hat nicht das Recht, den Landkreis Oldenburg zu verlassen, es sei denn er fragt bei den Behörden nach einer Genehmigung. Wie funktioniert eine solche Genehmigung? Auf einem Papierbogen werden Fragen gestellt, die beantwortet werden müssen. „Wo willst du hin?“, Zu wem?“, „In welcher Beziehung steht diese Person zu dir?“, seine/ihre Telefonnummer und die genaue Adresse des Ortes, wo du hingehen möchtest. Danach kann die Behörde entscheiden, ob sie eine Genehmigung erteilt oder nicht. Sehr oft werden solche Anträge abgelehnt. Aber auch wenn sie genehmigt werden, dauert die Genehmigung nicht länger als eine woche. Wenn sie doch länger sein sollten, dann nur für schwangere Frauen oder Frauen mit Neugeborenen. Ansonsten ist die Genehmigung für ein, zwei oder drei Tage.
Wenn du länger wegbleibst, als es deine Genehmigung erlaubt, und du von der Polizei kontrolliert wirst, dann musst du Strafe zahlen. Noch schlimmer ist es für diejenigen, die ohne Genehmigung verreisen. Diese Genehmigungen werden also meistens nicht erteilt oder, wenn sie manchmal erteilt werden, dann nur für einige Tage. Ansonsten musst du die ganze Zeit im Klostermark leben. Was für eine Isolation!

Die ganze Zeit musst du im Lager leben und egal wer dich im Lager besuchen kommt, muss die Eingangskontrolle passieren. Wie wird diese Kontrolle durchgeführt?
Der/die BesucherIn gibt seinen/ihren Personalausweis ab und im Gegenzug erhält er /sie ein Papier, das ihr/ihm von den Sicherheitsbeamten ausgegeben wird. Auf diesem Papier wird auch die Dauer des Besuchs notiert. So muss der/die BesucherIn am Ende seines/ihres Besuchs erneut bei den Sicherheitsbeamten vorbeigehen, dieses Papier, das ihm/ihr gegeben wurde, zurückgeben, um seinen/ihren Ausweis zurückzubekommen. Dieses System erlaubt es nicht nur die BesucherInnen zu kontrollieren, sondern auch die Dauer ihres Besuchs. Die Behörden wollen alles kontrollieren und wissen. Auch die Flüchtlinge, die sich außerhalb von Blankenburg befinden, werden oft von der Polizei in der Stadt kontrolliert. Das bedeutet für die Flüchtlinge, dass sie immer im Lager sind.

Diese Behörden sind nicht dafür da, um den Flüchtlingen zu helfen, sondern um sie zu zerstören und abzuschieben. Mit diesen Behörden ist es nicht leicht zu kommunizieren, denn sie sind die Herreng über das Lager. Der Flüchtling kann sich nur dem Willen der Behörden unterordnen, weil er keine andere Wahl hat. Auch gegen rassistische Ausdrücke seitens der Behörden kann mensch nichts machen, du kannst nur schweigen, weil sie es sind, die die Herreng über dem Lager sind. Wie in der Kolonialzeit, wo es die Herren und seine Sklaven gab. Eine Verständigung mit den Behörden ist unmöglich. Über die schon vorhandene Isolation der Flüchtlinge hinaus setzen die Behörden alle Mittel dafür ein, um die Flüchtlinge daran zu hindern mit der Außenwelt in Kontakt zu kommen.
Keine gute Busverbindung, kein Taschengeld, keine Arbeit, unmöglich für dich in die Stadt zu kommen.
Die Autoritäten trichtern uns ein, dass wir nicht das Recht haben mit Deutschen zu kommunizieren, dass wir nicht das Recht haben mit den Deutschen zusammenzuleben. Und sie lehren uns, dass die Deutschen keine Flüchtlinge bei ihnen brauchen. Glücklicherweise haben nicht alle Deutschen die gleiche Vision und die gleichen Wertvorstellungen, wie die Lagerbehörden. Es gibt welche, die nicht so sind wie die Lagerbehörden, wie zum Beispiel Alhambra, NoLager, ALSO und auch andere, die keine Rassenunterschiede machen und Flüchtlinge wie ihres Gleichen behandeln. Nur haben alle Flüchtlinge dieses Gefühl der Angst, weil niemand weiß, wann seine/ihre Abschiebung sein wird. Weil es so ist, dass du in einem Lager lebst und die Autoritäten jederzeit dein Zimmer betreten können, weil sie alle Schlüssel besitzen. Wann wird also die Abschiebung sein? Der Flüchtling kennt den Tag nicht, nur die Autoritäten kennen und bestimmen ihn.

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[Kurze Geschichte der Lager Blankenburg und Bramsche]

Vor dem Hintergrund einer bundesweiten Asylrechtsverschärfung entstanden schon seit 1986 innerhalb der Stadt Oldenburg einige zentral verwaltete Massenunterkünfte für Flüchtlinge, die vorher in Wohnungen untergebracht waren. 1989 lebten in Oldenburg ca. 1400-1500 Flüchtlinge. Die Stadt kaufte sich 1990 frei: Dafür dass das 7 km von Oldenburg entfernte Lager Blankenburg eingerichtet wurde, musste Oldenburg keine Flüchtlinge mehr aufnehmen.

Flüchtlinge sollten für höchstens drei Monate in der ZASt (Zentrale Anlaufstelle) bleiben und danach dezentral umverteilt werden. 1994 kam es jedoch zu Protesten von Flüchtlingen, die entgegen der gesetzlichen Bestimmungen schon über ein halbes Jahr im Lager interniert wurden. Familien mussten mit sechs oder mehr Personen in Räumen von weniger als 20 qm leben, für die Erwachsenen bestand Arbeitsverbot und die Kinder konnten keine Schule besuchen. Damals wurde die Einfahrt blockiert, 40 Männer befanden sich im Hungerstreik, weitere BewohnerInnen boykottierten die Essensausgabe. Wegen des öffentlichen Drucks wurden eigene Kochmöglichkeiten (die es bis heute nicht gibt) und die Überprüfung der Möglichkeit eines Schulbesuchs für Kinder versprochen. Sechzig Personen bekamen einen Umverteilungsbescheid in Heime. Die Tendenz zur langfristigen Internierung in Lagern wurde jedoch damals schon deutlich. Dies war nicht der einzige Akt des Widerstandes. Seit der Existenz des Lagers kommt es immer wieder zu Protesten.

Seit 1998 wurden im Rahmen des „Projekt X“ auch einige Flüchtlinge mit „ungeklärter Staatsangehörigkeit“ in die ZASt Oldenburg eingewiesen. Mensch forderte sie schriftlich dazu auf, ihren Wohnsitz in den Städten und Gemeinden zu verlassen und wieder im Lager zu leben, zwecks ihrer Identitätsfeststellung. Dort sollten sie durch häufige Verhöre, Botschaftsvorführungen, Kontrolle ihrer persönlichen Sachen, die nach Hinweisen auf ihr Herkunftsland durchsucht werden, sowie gezielter Bespitzelung und dem Entzug von Geldleistungen dazu gebracht werden, ihre Staatsangehörigkeit darzulegen, damit sie dorthin abgeschoben werden können. Viele von diesen zwangseingewiesenen Flüchtlingen tauchten in die Illegalität ab. Das Projekt wird als erfolgreich angesehen, da es sowohl im Falle einer Abschiebung als auch im Falle der Illegalität zur Einsparung von Kosten kommt. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt sind mittlerweile fester Bestandteil des Lagersystems in der Bundesrepublik Deutschland geworden.

Seit Ende 2000 bekam die ZASt auch eine Außenstelle in Bramsche/Hesepe, die faktisch ein Abschiebelager ist. Das Lager gilt als Modellprojekt in der Bundesrepublik, hier werden die Methoden aus dem „Projekt X“ konsequent umgesetzt und weiter verfeinert. Erklärtes Ziel ist es, durch repressive Maßnahmen Druck auf die Flüchtlinge auszuüben und sie somit zur Ausreise oder in die Illegalität zu drängen.
Seit Anfang 2005 heißt die ZASt nun ZAAB (Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde) und hat sich von einer Erstaufnahmeeinrichtung zum Sammellager entwickelt. Zusammen mit der Außenstelle Bramsche entsteht eine Kombination von Ein- und Ausreiselager.

Es sollen angeblich jeweils 560 Flüchtlinge untergebracht sein, reell leben dort aber eher 200. Der Rest versucht sich den Bedingungen im Lager zu entziehen.

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[Totale Institution]

Die verwaltungstechnische Organisation des Lebens an immer demselben Ort und innerhalb des Zwangskollektivs schafft eine ‚künstliche‘ Welt, in der die Handlungsfreiheit von Menschen eklatant eingeschränkt und Flüchtlingen das Recht auf Selbstbestimmung entzogen wird. Z.B. in Blankenburg existieren alle notwendigen Behörden auf dem Lagergelände (Außenstellen der Ausländerbehörde, des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, des Gesundheitsamtes, des Sozialamtes und der Kriminalpolizei, der Allgemeine Sozialdienst und das Diakonische Werk). Außerdem gibt es Wachdienste, die zum Teil Polizeivollmachten erhalten, d.h. sie dürfen Flüchtlinge verhaften, festsetzen, überprüfen und durchsuchen. Die Räume der Flüchtlinge können jederzeit von HausmeisterInnen, BetreiberInnen und PolizistInnen betreten werden. Es gibt PförtnerInnen am Eingang, die Ein- und Ausgangskontrollen von BewohnerInnen des Lagers sowie von deren BesucherInnen durchführen.

Die Einschränkung der Flüchtlinge ist erklärtes Ziel, denn Flüchtlinge werden in Lager eingewiesen, damit sie einer permanenten Kontrolle ausgesetzt sind. Mit den Lagern werden die Flüchtlinge von der Gesellschaft isoliert und ihre Integration in diese verhindert. Sie sollen keine eigene Perspektive aufbauen, sondern das Land so schnell wie möglich wieder verlassen.

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[Lagersystem]

Lager sind zu einem der wichtigsten Instrumente sowohl der Abschottungspolitik als auch der systematischen Illegalisierung geworden. Deswegen wird derzeit innerhalb und außerhalb der EU mit hohem Tempo ein System unterschiedlicher, sich wechselseitig ergänzender Lager hochgezogen. Hierzu gehören erstens Flüchtlingsabfanglager vor den Toren der EU, etwa in der Ukraine, Libyen oder Mauretanien; zweitens große Lagerkomplexe unmittelbar an den EU-Außengrenzen, an der polnischen Ostgrenze zur Ukraine genauso wie auf der italienischen Insel Lampedusa oder den Kanarischen Inseln (Spanien); sowie drittens unterschiedliche Lager innerhalb der einzelnen EU-Länder.

In Deutschland sind Lager inzwischen immer häufiger Erstaufnahmestelle, Sammelunter-kunft und Abschiebelager zugleich. Eine Umverteilung der Flüchtlinge in die Städte und Gemeinden findet nicht mehr statt, so dass sie vom Tag ihres Asyl-antrages bis zur Ablehnung und Abschiebung im Lager leben. Beispiele dafür sind die ZAAB Oldenburg in Blankenburg und die Außenstelle der ZAAB Oldenburg in Bramsche/Hesepe.

Niedersächsische Lagerpolitik
In Niedersachsen wird seit 2000 eine Politik betrieben, in der Flüchtlinge möglichst nur noch in Lagern leben sollen. So wurde seit dem die Umverteilung in dezentrale Wohnheime und Wohnungen weitgehend eingeschränkt. Umverteilungen finden seitdem hauptsächlich zwischen den drei großen Lagern ZAAB Braunschweig, ZAAB Oldenburg und dem Lager Bramsche/Hesepe statt. Von der ZAAB Oldenburg aus werden die Flüchtlinge in das Außenlager Bramsche/Hesepe verlegt. Das Lager Bramsche/Hesepe ist ein Modellprojekt, dessen „Errungenschaften“ inzwischen in ganz Deutschland immer mehr Anwendung finden sollen. Im neuen Zuwanderungsgesetz werden solche Lager zynischerweise als „Ausreisezentren“ bezeichnet. Sprachlich korrekter kann man solche Lager nach ihrer Zweckbestimmung als Abschiebelager bezeichnen. Offiziell werden dort Flüchtlinge eingewiesen, deren Antrag auf Asyl seitens der Behördeneinschätzung nur geringe Aussichten auf Erfolg hat. Bei 0,9 % Anerkennungsquote für AsylbewerberInnen im Jahr 2005 ist das praktisch jedeR. Das Lager hat die Aufgabe Druck auf die Menschen auszuüben, damit sie möglichst schnell „freiwillig“ in ihr Herkunftsland ausreisen oder in die Illegalität abtauchen. Nach der offiziellen Darstellung soll Flüchtlingen geholfen werden „freiwillig auszureisen“. Der Zynismus dieses Ausdrucks hat ihm den Ehrentitel des Unwortes 2006 eingebracht. Die Methoden aus Bramsche werden zunehmend in der ZAAB Oldenburg und Braunschweig angewandt.

Dieses bedeutet für die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge, dass sie für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts im Lager leben müssen und dieses Leben soll ihnen auch noch so schwer wie möglich gemacht werden. Der Innenminister Schünemann wendet sich dezidiert gegen die dezentrale Umverteilung in die Gemeinden, obwohl die Kosten für die Unterbringung im Lager ungefähr das Dreifache betragen. Das Innenministerium begründet diese Mehrkosten ganz offen mit dem Argument, dass dafür in der Zukunft die Folgekosten sinken würden, weil die Ausreise der Flüchtlinge in den Lagern besser erzwungen werden könne. So sei es nach Schünemann ein Erfolg, dass z.B. in Bramsche die Rückführungsquote mehr als verdreifacht wurde.

Eine Teilhabe der Flüchtlinge am gesellschaftlichen Leben ist nicht vorgesehen, stattdessen hat die Lagerpolitik das erklärte Ziel Menschen zu isolieren. Schünemann erklärt dazu: „Es muss eine faktische Verfestigung des Aufenthaltes der weit überwiegenden Zahl der Betroffenen verhindert werden. Dies kann am besten in einer zentralen Landeseinrichtung erreicht werden.“

Die „Rückkehrförderung“ steht im Zentrum der Landespolitik. Die Bedingungen im Lager sind an dieser Politik ausgerichtet. Vergünstigungen für Flüchtlinge gibt es nur, wenn sie nach abgelehntem Asylantrag oder sogar vor der Ablehnung ihren Antrag zurückziehen und in die „freiwillige Rückkehr“ einwilligen. Um dieses Ziel zu erreichen wird durch die Lagerverwaltung ein großer psychischer Druck gegenüber den Flüchtlingen aufgebaut. Hierzu gehören unter anderem häufige Interviews, Botschaftsvorführungen, Streichungen des Taschengeldes, schlechte Lebensbedingungen, minderwertiges Essen, sowie unzureichende medizinische Versorgung und eine Abhängigkeit von bürokratischen Verwaltungsbehörden, die jegliche Perspektive einen verfestigten Aufenthaltsstatus zu erlangen zu verhindern trachten. Die einzige Möglichkeit, die den Flüchtlingen im Lager bleiben soll, ist die durch das Lagerpersonal forcierte Ausreise. Für Flüchtlinge wird in den Lagern ein Klima der existenziellen Ausweglosigkeit geschaffen. Bestimmend für den Alltag im Lager sind also Isolation, Perspektivlosigkeit und die ständige Angst vor der unerwarteten Abschiebung. Dieses führt unter anderem dazu, dass viele Flüchtlinge in die Illegalität abtauchen.

Der Streik in Blankenburg und Bramsche setzte unter anderem an konkreten Forderungen an, die sich gegen das Sachleistungsprinzip des „Asylbewerberleistungsgesetzes“ wenden. Gefordert wurde Geldleistungen statt Sachleistungen zu erhalten. In vielen Bundesländern wird schon vorwiegend Geld statt Sachleistungen an die AsylbewerberInnen ausgezahlt. So wurden in Mecklenburg Vorpommern in einigen Lagern die Kantine abgeschafft und Geldleistungen ausgezahlt, damit sich die Flüchtlinge selber mit Lebensmitteln versorgen können. Dies ist kein Einzelfall, auch in Hamburg, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden überwiegend Geldleistungen statt Sachleistungen ausgezahlt. Unter anderem daran sieht mensch, dass Schünemann mit dem bayrischen Innenminister Beckstein zu den Hardlinern gehört.

 

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[Zur EU-Migrationspolitik]

Wir können im Folgenden nicht alle verschiedenen Facetten europäischer Migrationspolitik darstellen. Deswegen werden wir uns auf die uns am wichtigsten erscheinenden Zusammenhänge beschränken. Dieser Text soll einen Ansatz zur Diskussion bieten und keine abgeschlossene, vermeintlich alles umfassende Analyse sein. Auf Fluchtursachen werden wir deswegen überhaupt nicht eingehen, auch wenn dieser Zusammenhang wichtig ist, wie beispielsweise die „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen“ mit ihrem Motto „Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört“ immer wieder hervorhebt. Denn natürlich ist der Hintergrund von Migration oft die ökonomische Ausbeutung der so genannten „dritten Welt“ und die daraus resultierenden Kriege und Krisen. Andererseits ist Migration natürlich genauso „gerechtfertigt“, wenn „nur“ der Wille des/der MigrantIn nach einem anderen bzw. besserem Leben dahintersteht. Trotzdem erscheint es uns zweitrangig, wenn mensch die europäische Politik und Praxis der Fluchtabwehr verstehen will. Außerdem steckt hinter dem Gerede über Fluchtursachen oft zum einen die Akzeptanz der Teilung der Migration in rechtmäßige und unrechtmäßige, was unserer Forderung der Öffnung aller Grenzen widerspricht. Zum anderen verbirgt sich dahinter häufig ein geheimer Ordnungswille, ein Willen zum Erhalt der gegenwärtigen sozialen Ordnung, wie andererseits hinter (unserem) Gerede vom elementaren Recht auf Freizügigkeit durchaus die Hoffnung steht, dass die hiesigen versteinerten Vehältnisse durch einen Zustrom von MigrantInnen aufgeweicht werden und dass sich alles Deutsche in einer neuen, nicht mehr national, sondern von unten her bestimmten Gesellschaftlichkeit auflösen möge. Aus diesen Gründen werden wir die Fluchtursachen vernachlässigen und stattdessen versuchen, die Abschottungspolitik und die Illegalisierung zu verstehen.

In der Ideologie der europäischen Institutionen gilt bis heute offiziell die Definition von Asyl aus der Genfer Konvention von 1951. Das bedeutet, dass jede/r, der/die als Flüchtling anerkannt ist, Asyl bekommen muss. Als Flüchtling wird juristisch gesehen anerkannt, wer „(…) aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung (…)“ in einem anderen Land Zuflucht sucht. De facto ist Asyl in Europa jedoch abgeschafft. Die Anerkennungsquote von 0,9 % beispielsweise in Deutschland spricht Bände. Menschen, die Asyl beantragen, wird es auf der einen Seite fast unmöglich gemacht in europäische Länder zu gelangen, da Grenzkontrollen und Regelungen, wie zum Beispiel die der „sicheren Drittstaaten“ oder das europäische Lagersystem, diesverhindern. Auf der anderen Seite wird denjenigen, die es trotzdem schaffen, der Nachweis ihrer „berechtigten Fluchtgründe“ fast unmöglich gemacht. Ein Beispiel dafür ist das so genannte „erste Interview“, das entscheidend für das Asylverfahren ist. Es findet in den ersten Tagen nach der Ankunft statt und hat den Charakter eines Verhörs. Die Flüchtlinge werden eingeschüchtert, nicht über ihre Rechte und die Wichtigkeit des Interviews informiert. Es ist z.B. vielen Flüchtlingen nicht klar, dass dies die einzige Möglichkeit ist, die Gründe und Bedingungen der Flucht darzustellen. Oft verhindert das Misstrauen gegenüber den Behörden, das über Verfolgung und/oder Traumaerfahrungen überhaupt gesprochen wird. Außerdem wird das Gesagte zumeist angezweifelt und es werden Beweise verlangt, die normalerweise unmöglich zu erbringen sind.

Wenn es also nicht humanitäre Gründe sind, die den Umgang mit Migration und MigrantInnen bestimmen, muss mensch sich die Frage stellen, welche Faktoren dann dafür entscheidend sind. In unseren Augen sind die Faktoren zum einen die Ökonomie, also die Frage nach der Verwertbarkeit eines/r MigrantIn und zum anderen der – zum Teil unabhängig von ökonomischen Interessen agierende - politische Diskurs, der vor allem durch Rassismus, jedoch auch durch die Forderungen verschiedener sozialer Gruppen geprägt ist.

Oft wird in linken Zusammenhängen das Erklärungsmodell der „Festung Europa“ – also der Abschottung und Fluchtabwehr – verwendet, das mit Sicherheit auch einen absolut wesentlichen Aspekt europäischer Politik trifft. In unseren Augen muss mensch jedoch auch die scheinbar gegenläufige Tendenz wahrnehmen, nämlich die immer wichtigere Rolle, die MigrantInnen – legale und illegale – für den europäischen Arbeitsmarkt spielen. Das bedeutet, dass neben der Abschottung also auch eine Regulierung der Migration – sowohl der legalen als auch der illegalen - stattfindet bzw. stattfinden soll. Dieser scheinbare Widerspruch beider Tendenzen und der damit zusammenhängenden konkreten Entwicklungen erklärt sich daraus, dass widersprüchliche Interessen sowohl innerhalb des europäischen Kapitals als auch innerhalb der Politik verfolgt werden. Im Folgenden wollen wir kurz auf beide Tendenzen eingehen.

[Zur Abschottungspolitik und Fluchtabwehr]
Am deutlichsten wird die europäische Politik der Fluchtabwehr vielleicht am Ausbau der Grenzsicherung. Die Überwachung des mediterranen und atlantischen Seewegs hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung hinter sich. Sie wird seit neuestem von der internationalen EU-Grenzschutzagentur Frontex verwaltet. Direkt und indirekt sind also auch nord- und mitteleuropäische Länder an der Überwachung der Südgrenze beteiligt. In Planung ist, dass zusätzlich zur massiven See- und Luftüberwachung sehr bald auch Satelliten zum Aufspüren der „Cayucos“ (kleine Boote für die Überfahrt) benutzt werden sollen. Nachdem der Seeweg im Mittelmeer und vor allem bei Gibraltar fast unmöglich geworden ist, wurde in den letzten Jahren auch die Überfahrt auf die kanarischen Inseln immer schwieriger. Nachdem die Abfahrt von Marokko und Mauretanien und inzwischen auch Senegal - wegen der erkauften Kooperation der dortigen Behörden - fast komplett verhindert wurde, mussten die Flüchtlinge ihren Startpunkt immer weiter nach Süden verlegen. Inzwischen ist die zurückzulegende Strecke etwa 1.200 km lang und sehr gefährlich. Trotzdem nehmen die Zahlen der Ankommenden nicht ab sondern zu. Berichten der Tagesschau zufolge kamen allein 2006 etwa 31.400 Flüchtlinge auf den Kanaren an - 6.000 ertranken bei dem Versuch sie zu erreichen.

Die europäische Politik setzt darauf, nicht-europäische Länder unter Druck zu setzen, um so die Fluchtabwehr schon weit vor den Toren Europas beginnen zu lassen. Denn eigentlich haben viele Staaten ein großes Interesse daran, dass Menschen nach Europa migrieren, um dort zu arbeiten. Das Geld, das von MigrantInnen in ihr Land zurückgeschickt wird, ist insgesamt oft mehr als die jeweilige Entwicklungshilfe. Um diese Staaten dazu zu bringen die von der EU gewünschte Migrationspolitik zu betreiben, koppelt diese ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Zahlung von Entwicklungshilfe inzwischen standardmäßig an den Ausbau der Fluchtverhinderung. Die Kosten für diesen Ausbau werden teilweise direkt von der EU übernommen. Im Jahr 2006 zahlte sie 76 Millionen Euro allein an die marokkanische Regierung für den Ausbau der Grenzsicherung. Unter anderem trägt dieses Geld dazu bei, die regelmäßigen Festnahmen von illegalen MigrantInnen innerhalb Marokkos zu finanzieren, die dann oft in der Wüste ausgesetzt werden. Außerdem dient es dazu, Flüchtlingslager außerhalb der EU zu errichten, die insgesamt dazu beitragen, das „Problem“ aus Europa auszulagern.

Innerhalb Europas - und besonders heftig in Deutschland - wird die Fluchtabwehr systematisch fortgeführt. Die Gesetzgebung und die Praxis der Behörden wirken gezielt auf die Entrechtung der Flüchtlinge und MigrantInnen hin. Stichwörter wie Residenzpflicht, Status der Duldung, Arbeitsverbot, ständige Kontrollen bis hin zur Unterbringung in Lagern zeigen nur eine Auswahl aus dem rassistischen Repertoire. Schon Anfang der 80er Jahre erkannte die deutsche Politik die „Vorteile“ der Massenunterbringung: „Die Buschtrommeln werden in Afrika signalisieren – kommt nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins Lager.“ (Lothar Spät, damals Innenminister Baden-Württembergs)

Jedes Jahr werden aus der EU mehr als 500.000 Menschen abgeschoben. Die Abschiebungen geschehen meist unter Einwirkung von Gewalt im Morgengrauen und sind oft nicht angekündigt. Viele geduldete Flüchtlinge müssen so in ständiger Angst leben jederzeit abgeschoben werden zu können. Viele geduldete Flüchtlinge, die wegen fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können, werden mit anderen Mitteln unter Druck gesetzt, um sie so zur so genannten „freiwilligen Ausreise“ zu bringen. Als Mittel hierfür dienen zum Beispiel der Entzug von „Taschengeld“, ständige Verhöre und Botschaftsvorführungen. Zur Beschaffung von Ausreisepapieren versuchen die Behörden eng mit Botschaften zusammenzuarbeiten und teilweise sogar an den Botschaften vorbei zu agieren. Eine immer wichtigere Rolle spielen die Rücknahmeabkommen mit den vermeintlichen Herkunftsländern der MigrantInnen. So handelt die EU bzw. einzelne EU-Staaten mit den einzelnen Ländern Rücknahmekontingente aus, also die Möglichkeit eine bestimmte Zahl an Flüchtlingen in das jeweilige Land abzuschieben. Diese Rücknahmeabkommen sind normalerweise an Entwicklungshilfe, ökonomische Zusammenarbeit und inzwischen auch an die Aufnahme legaler Fachkräfte aus den jeweiligen Ländern geknüpft.

[Ausbeutung statt Abschottung?]
Zur Rolle von MigrantInnen auf dem europäischen Arbeitsmarkt
Der europäische Arbeitsmarkt ist auf Arbeitsmigration angewiesen. So sprach beispielsweise der ER-Präsident Chevènement im Jahr 2000 davon, dass Europa in den nächsten 50 Jahren mindestens 75 Millionen MigrantInnen aufnehmen müsse, um die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu decken. Eine ebenso große Rolle spielen jedoch auch die illegalisierten Arbeitskräfte. Einige Wirtschaftsbereiche in Europa sind inzwischen komplett abhängig von ihnen, so – um nur einige Beispiele zu nennen – die Agrar- und Bauwirtschaft in Spanien, die Baubranche und die Gastronomie in Deutschland, Haushaltshilfe, die Textilindustrie und Reinigungskräfte in England, usw. Schätzungen gehen von 5-10 Millionen Illegalisierten allein in Westeuropa aus. Diese illegalisierten ArbeiterInnen finden sich in einer entrechteten Situation ohne jegliche soziale Absicherung wieder. Sie arbeiten – verglichen mit den regulär gezahlten Löhnen – zu einem Hungerlohn. Dies ermöglicht Lohndumping und Ausbeutung (was nicht heißen soll, dass regulär Beschäftigte nicht ausgebeutet werden). So erklärt sich das Interesse eines Teils des Kapitals für offenere Grenzen und die merkwürdige Überschneidung einer linken Forderung mit den Kapitalinteressen und die oft rassistische Haltung von Gewerkschaften in Migrationsfragen.

Wie erklären sich jedoch die Legalisierungskampagnen, die in einigen europäischen Ländern stattfanden, obwohl doch die illegalen Arbeitskräfte heute zentraler Bestandteil des europäischen Arbeitsmartes sind? In unseren Augen spielen dabei verschiedene Interessen eine Rolle: Zum einen das Interesse anderer Wirtschaftszweige, die zum Beispiel verstärkt auf langfristigere FacharbeiterInnen angewiesen sind; zum anderen das der Politik, die beispielsweise auf eine Stärkung des Staates durch höhere Steuereinnahmen setzt; außerdem das Interesse der Gewerkschaften, die im Interesse der deutschen ArbeitnehmerInnen ihre zunehmende Prekarisierung verhindern wollen; und natürlich – nicht zu vergessen – die Folgen der sozialen Kämpfe, die inzwischen fast überall in Europa stattfinden.

[Migrationssteuerung als Instrument zur Stabilsierung herrschender Machtverhältnisse]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Erklärungsmodell der „Festung Europa“ richtig ist, es aber eine widersprüchliche Tendenz gibt, die nach näherer Betrachtung gar nicht so widersprüchlich ist, sondern die Kehrseite ein und derselben Medaille. Die Formel von der angestrebten bzw. praktizierten Regulierung der Migration nach ökonomischen Kriterien - und die damit einhergehende Reduktion des Menschen auf seine Verwertbarkeit – spiegelt in unseren Augen die europäische Realität am ehesten wieder. Hinzu kommt noch ein rassistischer Diskurs in der Politik und eine oft noch rassistischere Bevölkerung, die vielen MigrantInnen in Europa das Leben zur Hölle macht.

Flucht- und Reisewege sind fast unpassierbar geworden, Asyl ist de facto abgeschafft – Fluchtgründe sind vollkommen irrelevant geworden. So kam der Vorschlag aus England und Deutschland in nordafrikanischen Flüchtlingslagern Fragebögen ausfüllen zu lassen, um – statt nach Asylgründen zu fragen – ausschließlich die Verwertbarkeit der Flüchtlinge zu kontrollieren.

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[Frontex]

Der Name Frontex leitet sich vom französischen Ausdruck für Außengrenze, frontières extérieures, ab. Im Beamtenjargon steht Frontex für „Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ und hat seinen Hauptsitz in Warschau. Seit 2005 tritt diese Agentur aktiv in Erscheinung. Sie ist das Ergebnis des europäischen Einigungsprozesses, in dessen Mittelpunkt eben auch der Kampf gegen Flüchtlinge und MigrantInnen steht. Die Aufgaben der Grenzschutzagentur bestehen im Ausbau der Abschottung der europäischen Außengrenze, der internationalen Organisation von Massenabschiebungen, der Analyse und Erforschung von Fluchtwegen, der Ausbildung von internationalem (nicht nur europäischen) Sicherheitsbeamten und dem Aufbau einer Soforteinsatztruppe zum Schutz der EU-Außengrenzen. Das Budget stieg von sechs Millionen Euro 2005 auf 11,7 Millionen 2006 an und wird voraussichtlich in diesem Jahr 40 Millionen Euro weit überschreiten.

Ähnlich wie Europol ist Frontex eine internationale Institution zur Koordinierung polizeilicher Aufgaben, allerdings mit dem Unterschied, dass die Durchführung operativer Aktionen eine sehr viel größere Rolle spielt und sich die Arbeit auf Repression gegen Flüchtlinge beschränkt. Darüber hinaus ist sie - im Gegensatz zu anderen europäischen Institutionen - den Geldgeberländern keine Rechenschaft schuldig, dass bedeutet, dass sie ihre Praxis nirgendwo offenlegen muss. Seit 2006 koordiniert Frontex direkt europäische Eingreiftruppen bei Griechenland und um Malta, bei Gibraltar, vor den kanarischen Inseln, den Kapverden und vor dem Senegal; also den wichtigsten Routen von Afrika nach Europa. Diese „operativen Einsätze“ umfassen nicht nur Schiffspatrouillen, sondern auch Truppeneinsätze auf nichteuropäischen Raum, sowie auch Verhöre von MigrantInnen, um die Routen zu erforschen, auf denen Menschen aus Afrika auf europäisches Territorium gelangen können. Nicht nur die deutsche Regierung stellt dafür der Agentur Hubschrauber, Boote, Überwachungsflugzeuge und Kontrolltechnologie zur Verfügung. Außerdem werden beispielsweise im norddeutschen Lübeck regelmäßig nicht nur die europäischen Einsatztruppen ausgebildet, sondern beispielsweise auch die MitarbeiterInnen von marrokkanischen Behörden, die in den letzten Jahren durch menschenrechtsverachtende Praxis von sich reden gemacht haben.

 

 

 

 

 

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[Einige Begriffserklärungen]

Duldung

Wenn das Asylvervahren eines Flüchtlings abgeschlossen und abgelehnt ist, dieser jedoch nicht abgeschoben werden kann, bekommt er/sie eine Duldung. In Beamtendeutsch ausgedrückt heißt das dann „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“. Das bedeutet, dass der Flüchtling eigentlich kein Recht mehr hat, sich in Deutschland aufzuhalten. Gründe für eine Aussetzung der Abschiebung können sein: fehlende Papiere, gravierende gesundheitliche Probleme, einen momentanen Abschiebestopp für das vermeintliche Herkunftsland, etc. Menschen mit einer Duldung können generell jederzeit abgeschoben werden. Eine Duldung kann in Extremfällen auch nur für drei Tage erteilt werden. Damit wird Druck und Kontrolle ausgeübt, um die Betroffenen zur Ausreise zu bewegen. Geduldeten werden viele Rechte vorenthalten (s. Residenzpflicht, Gutscheine, zum großen Teil Arbeitsverbot, etc.). Zur Zeit leben in Deutschland etwa 200 000 Menschen mit einer Duldung, teilweise seit über zehn Jahren (Stichwort Kettenduldung).

 

Drittstaatenregelung

Mit dieser Regelung, die seit 1993 besteht und Teil der faktischen Abschaffung des Asylrechtes ist, hatte Deutschland eine Vorläuferfunktion in Europa. Sie verlangt den Nachweis von Flüchtlingen, dass diese nicht über einen sogenannten sicheren Drittstaat nach Deutschland eingereist sind. Nur dann können sie Asyl (sog. großes Asyl) beantragen. Sie können auch sofort in ihr erstes Einreiseland zurüchgeschoben werden,wenn ihnen der Reiseweg nachgewiesen werden kann. Seit spätestens 2004 und auf der Grundlage des Dublin 2-Abkommens haben alle EU Länder, Norwegen, Island und die Schweiz diese Regelung übernommen, was auch heisst, daß sie sich gegenseitig als Drittstaaten akzeptieren. Als solche Staaten an den Grenzen der EU können neuerdings auch Länder klassifiziert werden, die noch nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) unterschrieben haben, etwa Libyen, Marokko oder Weißrussland. Durch all diese Regelungen und auch wenn noch eine Anerkennung als Flüchtling nach der GFK möglich ist (sog.kleines Asyl), ist die Zahl der erfolgreichen Asylanträge überall in Europa massiv gesunken. Es werden auch beispielsweise Kettenabschiebungen von Deutschland nach Polen und von dort in die Ukraine rechtlich möglich, sowie die von Italien und Spanien praktizierten Abschiebungen von Bootsflüchtlingen in afrikanische Länder. Letztendlich sollen alle an der EU-Außengrenze angetroffenen Flüchtlinge direkt zurückgeschoben werden – Stichwort: Outsourcing des Flüchtlingsschutzes.

 

Residenzpflicht
Dieses deutsche Sondergesetz, das es seit der Nazizeit (1938) gibt, wo es für alle Ausländer und auch Sinti und Roma galt, ist einmalig in der EU. Allerdings ist Deutschland bestrebt, die Residenzpflicht zu einem EU-weiten Gesetz auszubauen im Rahmen der Grenzsicherung im Innern.
Das Gesetz besagt, daß es vollziehbar Ausreisepflichtigen – dazu gehören alle Geduldeten – und sich im Asylverfahren befindenden Personen untersagt ist, das Bundesland bzw. den Landkreis ohne Genehmigung durch die zuständige Ausländerbehörde zu verlassen. Der Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro bestraft werden.
Dies bedeutet, dass Flüchtlinge bei jeder Fahrt und sei es zum Anwalt, der Ärztin oder einfach zum Kinobesuch in der nächstgrößeren Stadt, überprüfen müssen, ob das Ziel außerhalb ihres Bundeslandes oder Landkreises liegt. Ist es so, bedarf es einer Genehmigung durch die Ausländerbehörde, die jederzeit den Antrag ablehnen kann. Somit werden selbstbestimmte und vor allem spontane Besuch und Termine unmöglich gemacht bzw. dem Zwang zum Gesetzesbruch Vorschub geleistet.

 

 

Gutscheine

Nach dem seit 1.11.93 gültigen Asylbewerberleistungsgesetz bekommen Menschen, die sich im Asylverfahren befinden und diejenigen, die eine Duldung haben und somit auch nicht arbeiten dürfen, nur noch eine finanzielle Hilfe von 180€ (für Erwachsene) bzw. 110-155€ (für Kinder),die aber vorrangig in Sachleistungen gewährt wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leistungen ausschließlich zur Bedarfsdeckung in Deutschland dienen. So bekommen z. B. Flüchtlinge in Blankenburg 38,-€ Taschengeld im Monat und ansonsten Bekleidungsgutscheine, Kantinenessen, Shampoo etc., aber nichts für Dienstleistungen wie z.B. Anwaltskosten. Die Gutscheine können nicht übertragen werden. Sie haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer und gelten nur für bestimmte Geschäfte. Für jeden Gutschein gibt es höchstens 10% Wechselgeld. Meistens werden die Gutscheine von großen Firmen gedruckt, z.B durch das populäre internationale Unternehmen Sodexho. Das Gutschein-System gilt bundesweit und nicht nur in Lagern, es wird aber sehr unterschiedlich ausgelegt. In Niedersachsen wurde es seit 1998 verschärft und das niedersächsische Innenministerium schreibt den Kommunen quasi vor, Gutscheine anstatt Bargeld auszuzahlen. Die Oldenburger und Göttinger Stadträte haben jeweils Resolutionen gegen das Gutscheinsystem verabschiedet. In anderen Bundesländern oder einzelnen Kreisen (z. B. in Rostock, Segeberg, Hamburg, Brandenburg) wurde das Gutscheinsystem nach vielen Protesten wieder abgeschafft.

 

Botschaftsvorführung

Die Botschaftsvorführung dient der vermeintlichen Identitätsfeststellung. Flüchtlinge, die ihre Identität nicht offenbaren wollen oder können, werden von der Ausländerbehörde zu einem solchen Termin vorgeladen. Obwohl es eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, ist dabei oft das Datum nicht bekannt. Die Flüchtlinge werden dabei in der Regel zwischen zwei und fünf Uhr nachts von der Polizei aus ihren Betten geholt und direkt zur Botschaft gefahren. Der Zweck dieser Maßnahme ist die Durchführung bzw. Beschleunigung der Abschiebung. Flüchtlinge werden dabei oft zu mehreren Botschaften gefahren, in der Hoffnung, dass zumindest eine von diesen sie als ihre StaatsbürgerInnen anerkennt und sie „zurücknimmt“. Dabei spielt es meist keine Rolle, wie die Geschichte des Flüchtlings ist und ob er/sie tatsächlich aus diesem Land kommt. Ausschlaggebend sind die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen des jeweiligen Landes zur BRD. Es ist immer ungewiss, ob die betroffene Person von einer Botschaftsvorführung wiederkehrt. Deswegen dienen Botschaftsvorführungen auch als extremes Druckmittel.

 

Besuchsverbot

Die Lagerbehörden können ein Verbot dafür aussprechen, dass Menschen die nicht auf dem Lager wohnen das Gelände betreten dürfen. Generell gilt für Besuche, dass mensch eine Einladung braucht und der Sicherheitsdienst den Ausweis des/r BesucherIn für die Zeit des Aufenthalts einbehält. Dabei können die Behörden willkürlich vorgehen und müssen keine ernstzunehmende Begründung dafür liefern.

 

Transfer

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Flüchtlinge innerhalb des Landes zwischen den so genannten Gemeinschaftsunterkünften umverteilt werden, wenn die Kapazitäten einer Unterkunft überlastet sind. Der Zeitpunkt und der Zielort des Transfers müssen nicht angekündigt sein und er kann auch nachts überfallartig mit Hilfe der Polizei durchgeführt werden. Die betroffene Person muss nicht mit dem Transfer einverstanden sein. Es gibt praktisch keine Möglichkeit Widerspruch dagegen einzulegen. Es obliegt der Willkür der Behörden. Der Transfer kann benutzt werden, um vermeintliche AktivistInnen aus ihrem politischen und sozialen Umfeld zu reißen und die anderen LagerbewohnerInnen einzuschüchtern .

 

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[Migration und soziale Bewegung]

Im Folgenden wollen wir ein paar Beispiele nennen, wo auf der Welt Selbstorganisationen von MigrantInnen die herrschenden Verhältnisse angreifen. Denn der Widerstand von Blankenburg und Bramsche ist vielleicht in seiner Form einzigartig gewesen, doch sie sind mit ihrem Kampf bei weitem nicht alleine. Überall auf der Welt regt sich Widerstand, denn Migration findet heutzutage in einem Ausmaß statt, dass sie für jede Gesellschaft der Welt zu einem nicht unwesentlichen Faktor macht. In allen Gesellschaften spielen MigrantInnen eine wesentliche Rolle, wirtschaftlich, sozial, kulturellund politisch.

In unseren Augen ist Migration soziale Bewegung. Damit wollen wir zwei Dinge sagen. Zum Einen, dass Migration eben nicht nur Flucht vor Zerstörung, Folter und Massakern, sondern zugleich Aufbruch, Abstimmung mit den Füßen, Suche nach einem besseren leben ist. Wir gehen sogar noch weiter: weil die MigrantInnen, die aus der Peripherie in die industriellen Zentren kommen, das Prinzip der gegenwärtigen Weltordnung, das Prinzip des freien Kapitalverkehrs bei begrenzter Freizügigkeit der Menschen, durchkreuzen, bilden sie eine soziale Bewegung, welche die realen Zustände real aufhebt. Zum Anderen ist sie soziale Bewegung, weil sie aufgrund ihrer wesentlichen Verstrickung in die globalen Herrschaftsverhältnisse und des strukturellen Ausschlusses in den Ankunftsländern das Potential hat, sozialen Widerstand so zu organisieren, dass gesellschaftliche Prinzipien als Prinzipien aufgelöst werden.

Die Diskussion um dieses Thema werden wir jedoch an anderer Stelle ausführlich fortsetzen. Hier jetzt die Beispiele, die wir größtenteils aus zwei Newslettern von „crossing border“ geklaut haben. Die ganze Übersicht und weitere Infos auf diversen Sprachen gibts auf deren Internetseite: http://www.noborder.org/crossing_borders/index.php .

Belgien: Im letzten Jahr haben sich in Belgien neue Kampfformen der Papierlosen entwickelt, insbesondere in Kirchenbesetzungen und Hungerstreiks. Dutzende von Kirchen wurden besetzt, jeweils mit der zentralen Forderung nach bedingungsloser Legalisierung. Zu Beginn unterschätzte die Regierung die Dynamik und gab - ohne ein neues Gesetz zu erlassen - den afghanischen Flüchtlingen, die als erstes mit einem Hungerstreik begonnen
hatten, die Aufenthaltspapiere. Doch sofort sahen sich die Behörden mit einer neuen Welle von Streiks konfrontiert. Bisweilen reagierten sie mit Repression (mindestens 2 Kirchen wurden geräumt), immer mit scharfer Ablehnung („der Staat läßt sich nicht erpressen!“), aber insgesamt wurden die Forderungen der Streikenden zumeist erfüllt. Doch das reicht der Sans Papier-Bewegung nicht, sie fordert ein Gesetz, das klare Kriterien für alle definiert.

Deutschland: 22.4.06 „Bleiberecht!“ lautet die gemeinsame Forderung gleichzeitiger Demonstrationen in mehreren Städten mit jeweils einigen 100 TeilnehmerInnen. 1.5.06: Prekarisierung und Migration ist das Thema einer Konferenz in Hamburg vor dem 1.Mai, der dann eine Euromayday-Parade mit ca. 2000 DemonstrantInnen folgt. 2.5.06: AktivistInnen besetzen zwei Dächer von Verwaltungsgebäuden es Abschiebelagers in Bramsche, dessen Schließung die BewohnerInnen in immer neuen Protesten und Aktionen fordern. Antirassistische Netzwerke und Selbstorganisationen von Flüchtlingen kämpfen weiter für Bleiberecht, gegen Lager und Abschiebungen (z.B. nach Togo oder Afghanistan). Siehe auch www.nolager.de

Marokko: 24.7.06 Flüchtlinge aus dem subsaharischen Afrika versammeln sich vor dem Büro des UNHCR, und 27 von ihnen besetzen eine katholische Kirche in Rabat. Sie fordern vom UNHCR die Anerkennung ihrer Rechte als Flüchtlinge und entsprechenden Schutz und Hilfe, insbesondere für Minderjährige und Frauen. Zudem verlangen sie das Recht, in ein Drittland weiterzureisen, weil die marokkanischen Behörden eine Integration in die dortige Gesellschaft nicht zulassen. Die Polizei räumte die KirchenbesetzerInnen in einer brutalen Aktion, zwei Mitglieder einer Flüchtlingsorganisation kurzfristig vom Geheimdienst entführt, aber später wieder freigelassen.

Senegal: 2.6.06 MigrantInnen, die von den Kanarischen Inseln abgeschoben wurden, blockieren die Autobahn bei Dakar, um gegen ihre Misshandlung und diese Abschiebeflüge insgesamt zu protestieren. Die senegalesische Regierung setzte daraufhin diese Flüge aus und verweigerte auch EU-Schiffen und Hubschraubern den Einsatz in ihren Gewässern. Aber Ende August stimmte sie dann „gemeinsamen Patrouillen“ zu, wohl gegen Geldzahlungen, die sich dann „Entwicklungshilfe“ nennen.

Mali: Ein „Forum der MigrantInnen“ wurde organisiert für 10 Tage in Bamako, wo MigrantInnen, die aus Europa oder Nordafrika abgeschoben wurden, über ihre Erfahrungen berichteten und mit AktivistInnen und WissenschaftlerInnen diskutierten. Es endete am 7. Oktober mit Aufrufen für Bewegungsfreiheit, Demokratie und Selbstorganisation afrikanischer Menschen.

United Kingdom: (Nov./Dez.) Am gleichen Tag, als der Chefinspektor für Haftanstalten einen Bericht veröffentlichte, in dem er die Bedingungen im Abschiebegefängnis Harmondsworth in der Nähe von London kritisiert, revoltieren die dort eingesperrten MigrantInnen und demolieren den größten Abschiebeknast in UK. Die Regierung bezeichnet den Aufstand als „gezielte Sabotage“ ihrer Immigrationspolitik, und der Protest weitet sich auf andere Abschiebegefängnisse aus, während MigrantInnen und AktivistInnen ihre Solidarität vor dem Knast in Harmondswoth und in London demonstrieren.

MigrantInnenbewegung in den USA: Im März 2006 erlebte Los Angeles, wie hunderttausende ArbeitsmigrantInnen und ihre Unterstützer gegen nationale Gesetzesvorhaben, die die ArbeiterInnen kriminalisieren sollen, auf die Strasse gingen. Dieser Protest war der größte in der ganzen Geschichte von L.A. und zeigte eindrucksvoll, dass es wirklich einen schlafenden Riesen gibt, der nur wartete, geweckt zu werden. Die Dynamik hielt an bis zum 1. Mai, als gleich zwei riesige Protestmärsche stattfanden, die die Mobilisierung vom März noch übertrafen. Geschätzt wurden über 1 Million Beteiligte, die erneut gegen die geplanten Immigrationsgesetze und für eine Legalisierung demonstrierten. Diese Proteste waren Teil einer Serie von Mobilisierungen, mit denen zwar erfolgreich die Verschärfung der Immigrationsgesetze gestoppt wurde. Doch leider gelang es kaum, die Aufmerksamkeit des „Riesen“ in weitere organisierende Momente
zu übersetzen. Wie die hunderttausenden von Menschen, die auf der Strasse waren, mit Selbstorganisierungen von Communities in Verbindung zu bringen sind, bleibt eine offene Frage. Der Zuwachs der Mitglieder nach den Protesten blieb jedenfalls gering, und gemeinsame strategische Planungen
gibt es nicht. Einige Gruppen setzen auf massenhafte Wahlregistrierung und letztlich auf eine neue bessere Regierung. Andere sind überzeugt, dass die Regierung niemals die Interessen der NiedriglohnarbeiterInnen vertreten wird und vielmehr neue Gastarbeiterprogramme plant, die den Firmen billige Arbeitskräfte verschaffen aber den ArbeiterInnen keine Papiere. In verschiedenen Initiativen planen wir nun vor allem für den 1. Mai 2007, doch wir wissen nicht, ob es uns gelingen wird, den „schlafenden Riesen“ erneut zum leben zu erwecken.

 

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