Massive Repression in Österreich
An diesem Abend werden von Repression betroffenen Tierrechtler_innen der Basisgruppe Tierrechte (BAT) aus Österreich anwesend sein und berichten. Dabei sind auch besonders nicht Tierrechtler_innen bei der Veranstaltung willkommen, da der vorliegende Fall von Repression eine Dimension erlangt hat, die weit über die Aktivitäten der Tierrechtsbewegung hinausgeht; diese dient hier lediglich als Testfeld für die Verfolgungsbehörden. Es besteht die Gefahr, dass unter der Heranziehung des § 278a des Österreichischen Strafgesetzbuches „Mitglied einer kriminellen Organisation“ (ein Gesetz, das als Äquivalent zum deutschen § 129 des StGB gilt) künftig, antifaschistischen Gruppen, Umweltorganisationen oder Globalisierungsgegner_innen beliebige Straftaten zugeordnet und so Repressalien gerechtfertigt werden. Im Anschluss an den Vortrag wird es Raum für Diskussionen geben.
Hintergrund: Am 21. Mai 2008 wurden in ganz Österreich insgesamt 23 Wohnungen gestürmt, durchsucht und zehn Personen mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a festgenommen. Die Aktivist_innen verbrachten 105 Tage abgeschirmt voneinander in Untersuchungshaft. Im August 2008 wurden die 200-seitigen Strafanträge vorgelegt, die sich vor allem auf den Verstoß gegen den § 278a beziehen. Die in der Anklageschrift benannten Vorwürfe sind jedoch wenig konkret; es geht um Rekrutierung, Organisierung, Recherche, Dokumentation, Anmeldung und Teilnahme an Demonstrationen sowie um das Verbreiten der »Animal Liberation Front Ideologie«. Dabei werden öffentliche Kampagnen mit der meist illegal arbeitenden ALF gleichgesetzt. Obwohl sich die Angeklagten teilweise nicht einmal persönlich kennen und gänzlich unterschiedliche politische Positionen vertreten, werden sie verschiedene organisatorische Funktionen zugerechnet, um den Organisationsparagraphen zu erfüllen. Dabei gibt der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation den Verfolgungsbehörden beachtlichen Freiraum in der Nutzung von Überwachungsmaßnahmen. So wurde ein Großer Lauschangriff durchgeführt: Wohnungen der Betroffenen 24 Stunden audioüberwacht, Treppenhäuser mit Videokameras ausgestattet, in den Wohnungen Mikrofone installiert, Autos mit Peilsendern versehen, umfangreiche Telefonüberwachung durchgeführt, linguistische Profile für Bekenner_innenschreiben erstellt, Sprachproben, DNA-Spuren und Fingerabdrücke z.T. heimlich entnommen, der Müll regelmäßig durchwühlt, in die Kontoführung Einblick genommen, die Installation von Trojanern auf den Computern der Beschuldigten beantragt und verdeckte Ermittler_innen in die Szene eingeschleust. Dies ist nichts Geringeres als die totale Durchleuchtung einer politisch unliebsamen Bewegung, der nun durch massive Repression der Garaus gemacht werden soll! Konkrete Strafnachweise sind dabei gar nicht nötig: Im Rahmen des § 278a StGB ist eine Zuordnung einzelner strafbarer Handlungen zu bestimmten Personen nicht erforderlich. Es genügt der Vorwurf, »Mitglied« einer kriminellen Organisation zu sein, die unter bestimmten Zielen schwerwiegende strafbare Handlungen begangen hätte. Die konkreten Straftaten sollen dann auch fast ausschließlich von »unbekannten Mittäter_innen« begangen worden sein. 2010 soll nun der Prozess gegen die insgesamt 10 österreichischen Tierrechtler_innen der Basisgruppe Tierrechte (BAT) und anderer Tierrechts- sowie Tierschutzgruppen beginnen. Es ist zu erwarten, dass sich die Prozesse über Wochen hinziehen und mehrere zehntausend Euro für die Betroffenen an Anwalts- und Gerichtskosten anfallen werden – von möglichen weiteren Kosten bei einer Verurteilung ganz zu schweigen!
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